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Testsieger: Die beste mobile Klimaanlage im Test – Bosch, Delonghi, Ecoflow & Co
Mobile Klimaanlagen schaffen Abhilfe, wenn es im Sommer unerträglich heiß wird. Wir haben Monoblock-Klimageräte von Bosch, Delonghi, Ecoflow & Co. getestet.
Wer schon einmal in einer Dachwohnung gelebt hat, weiß: An heißen Sommertagen reicht selbst morgendliches Stoßlüften mit anschließendem Verschließen der Fenster oft nicht aus, um die Hitze dauerhaft fernzuhalten. Doch nicht nur unter dem Dach – auch in unteren Etagen steigen die Temperaturen in den Sommermonaten von Jahr zu Jahr spürbar an.
Um die Raumtemperatur sowohl gefühlt als auch messbar zu senken, gibt es viele Möglichkeiten. Eine effektive und einfach nutzbare Lösung bieten moderne Monoblock-Klimageräte. Sie verbessern das Raumklima schnell und ohne großen Aufwand.
Auch wenn sie bei Weitem nicht so teuer sind wie eine zentrale, fest verbaute Klimaanlage, muss man für die meisten Modelle dann doch etwas Geld in die Hand nehmen. Günstigere Alternativen sind in diesem Fall Verdunstungskühler (Ratgeber), die jedoch selbst mit ein paar Einschränkungen daherkommen.
Welche ist die beste mobile Klimaanlage?
In der folgenden Bestenliste präsentieren wir die aus unserer Sicht sechs besten mobilen Klimaanlagen, die wir im Vorfeld ausführlich getestet haben. Bei der Bewertung haben wir besonderen Wert auf Kühlleistung, achten aber auch auf das Preis-Leistungs-Verhältnis, den Energieverbrauch und die Lautstärke.
Unser Testsieger ist die AEG Comfort 6000 für 629 Euro. Sie liefert das beste Gesamtpaket mit einer guten Kühlleistung, Heizfunktion, hochwertiger Verarbeitung und App-Steuerung. Zusätzlich ist sie kompatibel zu Home Assistant. Unser Preis-Leistungs-Sieger ist die Trotec PAC 2015 E, die mit ihrer kompakten Größe für 270 Euro günstig ist und zudem eine gute Kühlleistung erbringt.
Die Ecoflow Wave 3 für 749 Euro eignet sich besonders gut für das Camping. Durch den kompakten Formfaktor ist sie gut geeignet für den Transport und bietet optional einen Akku. Dazu kommen Kühl- und Heizfunktion beim Campen, die für wohltemperierte Zelte und Camper sorgt. Die mit Abstand stärkste Kühlleistung der von uns getesteten Geräte bietet die Bosch Cool 5000 mit 3,4 kW für 679 Euro, die zudem mit einer hochwertigen Verarbeitung überzeugt.
Technische Daten
Was sind Monoblock-Klimageräte?
Monoblock-Klimageräte gehören zu den beliebtesten Möglichkeiten, eine Klimaanlage nachzurüsten. Inzwischen gibt es sogar schon Modelle mit Akku für den mobilen Einsatz, wie die von uns getestete Ecoflow Wave 3.
Sie sind vergleichsweise kompakt und arbeiten mit einem Schlauch, der die warme Luft ableitet. Dieser hängt üblicherweise aus einem Fenster. Die dadurch entstehenden offenen Stellen sollte der Käufer mit Stoff oder flexiblem Kunststoff abdichten. Diese Abdichtung funktioniert allerdings in den seltensten Fällen perfekt, häufig dringt dennoch warme Luft von außen in den zu kühlenden Raum ein. Kommt eine Monoblock-Klimaanlage ohne Fensterabdichtung, ist diese ab etwa 9 Euro separat erhältlich.
Trotzdem ist die Effizienz einer Monoblock-Klimaanlage nicht optimal. Zudem können sie, je nach Modell, Lautstärken von über 60 Dezibel erreichen, was vorrangig dann stört, wenn man in dem zu kühlenden Raum schläft. Einen Schlafmodus bieten die meisten mobilen Klimageräte, dieser ist unserer Erfahrung nach aber immer noch viel zu laut. Der sich vom Schlafmodus unterscheidende Silent-Mode, den viele Klimageräte ebenfalls mitbringen, eignet sich häufig für den Einsatz im Homeoffice. Dieser reduziert die Leistung und daher auch die Lautstärke, wodurch zumindest beim Arbeiten tagsüber eine Balance zwischen trotzdem noch passabler Kühlung und akzeptabler Lautstärke geschaffen wird.
Eine Regulierungsmöglichkeit über die mitgelieferte Fernbedienung bieten fast alle. Je nach Anbieter gibt es auch eine App zur Steuerung und die Möglichkeit, das Klimagerät in das Smart Home einzubinden. Außerdem entfeuchten sie funktionsbedingt den Raum. Man sollte daher beim Einsatz der Geräte auch immer die Luftfeuchte und die Auswirkung auf die Gesundheit im Blick haben. Unsere Bestenliste Top 10: Der beste Raumluftsensor fürs Smart Home im Test berät in dieser Hinsicht.
Hersteller geben bei Klimageräten immer auch eine Kühlleistung in kW und/oder in BTU/h an. Die Abkürzung BTU steht dabei für „British Thermal Unit“, eine Maßeinheit für Wärmeenergie. Im Zusammenhang mit Klimaanlagen gibt sie an, wie viel Wärme das Gerät pro Stunde aus einem Raum entfernen kann. Je höher dieser Wert ist, desto stärker ist auch die Kühlleistung des Klimageräts. Zudem geben Hersteller auch immer eine vorgesehene maximale Raumgröße für die mobilen Klimaanlagen an, bei der diese optimal arbeiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass man ein Klimagerät deswegen nicht auch in größeren Räumen einsetzen kann.
Was sind Split-Klimaanlagen?
Wer eine Lösung zur dauerhaften und effizienten Raumkühlung sucht, für den führt kein Weg an einer Split-Klimaanlage vorbei. Die Geräte sind, wie ihr Name bereits andeutet, zweigeteilt. Einige der mobilen Split-Klimaanlagen integrieren den Kompressor jedoch in der Inneneinheit. Der Kompressor hängt üblicherweise an der Außenwand und leitet Luft über einen Schlauch mit Kühlmittel an das Steuerungsmodul im Gebäudeinneren, welches die kühle Luft verteilt.
Durch diese klare Trennung kommt es zu keinem ungewollten Luftaustausch, was sie deutlich effizienter macht als Monoblock-Klimageräte. Außerdem sind sie leiser, schließlich sitzt der laute Kompressor an der Außenwand. Je nach Hersteller und Modell lassen sich Split-Systeme auch um weitere Einheiten erweitern, wodurch dann das ganze Haus oder die ganze Wohnung über ein System kühlt.
Im Vergleich zu den mobilen Monoblock-Klimaanlagen schlagen hier primär die zusätzlichen Kosten der Installation zu Buche. Denn diese ist in vielen Fällen aufwendig und darf gemäß EU-Verordnung 517/2014 (PDF) nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Zudem sollte man bedenken, dass eine Split-Klimaanlage einen Wanddurchbruch benötigt, was einer baulichen Veränderung entspricht und für Besitzer einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in der Regel durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.
Mobile Split-Klimaanlagen
Mobile Split-Klimaanlagen wollen die Flexibilität einer Monoblock- mit der Laufruhe einer Split-Klimaanlage vereinen. Dafür bieten sie äquivalent zur klassischen Split-Klimaanlage einen Kompressor, der zum Wärmetausch über einen Schlauch mit Kühlmittel mit der Steuereinheit verbunden ist. Allerdings muss kein Techniker die Elemente an der Wand befestigen, sie stehen schlicht auf dem Boden. Der Kompressor befindet sich zum Beispiel auf dem Balkon, die Steuereinheit im Wohnzimmer. Die Abdichtungsproblematik gibt es hier genauso wie bei den Monoblock-Klimaanlagen.
Kältemittel
Ein angenehmes Raumklima sollte möglichst umweltschonend erfolgen. Schädlich fürs Klima sind etwa Klimaanlagen, die noch mit älteren, teilfluorierten Kältemitteln wie R134A, R407A oder R410A befüllt werden. Das sind aber nicht mehr viele. Viele Klimaanlagen verwenden das Kältemittel R32, welches bereits klimafreundlicher ist als R410A und gleichzeitig auch hocheffizient ist. Das umweltfreundliche Propan, das auch als R290 bezeichnet wird, findet bei den von uns getesteten mobilen Klimaanlagen Verwendung und ist immer mehr im Kommen. Ab 2032 sind Wärmepumpen und ab 2035 auch Klimaanlagen mit teilfluorierten Kältemitteln in der EU verboten.
Alternative: Verdunstungskühler
Geht ein Stoff vom flüssigen in den gasförmigen Zustand über, ohne den Siedepunkt zu erreichen, entsteht ein kühlender Effekt. Dies nennt man Verdunstung. Es gibt einige Ventilatoren, die sich diesen Effekt zunutze machen, um Räume, aber auch Außenbereiche zu kühlen. Vereinfacht gesagt, erhöhen sie den Flüssigkeitsanteil in der Luft. Verdunstungskühler haben also den gegenteiligen Effekt von Monoblock- und Split-Klimaanlagen, welche die Luft austrocknen. Dafür sind sie deutlich günstiger und verbrauchen deutlich weniger Energie.
Alternative: Ventilatoren
Das einfachste und günstigste Mittel gegenüber hohen Temperaturen sind Ventilatoren. Auch wenn diese die Raumluft nicht abkühlen, hilft in einigen Fällen bereits ein kühler Luftzug. Denn wem heiß ist, dessen Haut gibt Schweiß ab. Durch einen Luftzug verdunstet dieser schneller und kühlt die Haut. Dies ist die einfachste und günstigste Möglichkeit, die gefühlte Temperatur zu senken und moderate Hitzewellen zu entschärfen.
Auf Dauer ist es jedoch nicht empfehlenswert, einen Ventilator direkt auf Gesicht und Hals zu richten. Dadurch kann sich die Gefahr einer Erkältung oder ähnlicher Krankheiten erhöhen. Allerdings hilft es häufig bereits, einen Ventilator an das geöffnete Fenster zu stellen. Wichtig ist dabei, dass der Ventilator die Luft nach außen bläst. So entsteht ein Luftstrom, der kühlere Luft aus dem Gebäudeinneren in das Zimmer trägt.
Klimageräte fürs Smart Home
Leider lassen sich die wenigsten Ventilatoren, Verdunstungskühler und Klimageräte über eine Smart-Home-Zentrale steuern. Es gibt aber auch Ausnahmen: Manche Geräte sind Teil der Smart-Home-Plattform Tuya (Test) und können mit den Apps Elesion, Smart Life und Tuya gesteuert werden. So kann man auf Basis externer Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren die Geräte optimal steuern und auch aus der Ferne verwalten. Für Home Assistant gibt es eine offizielle Integration. Aber auch die Einbindung von Midea-Geräten klappt unter Home Assistant. Eine Integration über ESP Home ist ebenfalls möglich.
Wer Ventilatoren oder Klimageräte ohne App-Steuerung im Einsatz hat, kann versuchen, diese mit einer smarten Steckdose ins Smart-Home-System einzubinden. Das gelingt aber nicht mit jedem Modell, da Geräte nicht automatisch starten, sobald Strom auf der Steckdose aktiviert wird.
Alternativ gibt es von einigen Herstellern Nachrüst-Kits, die über ein Infrarot-Gateway die Fernbedienung der Klimageräte und Ventilatoren anlernen und damit fernsteuern können. Einige davon, wie die Tado smarte Klimaanlagen-Steuerung, lassen sich auch in Smart-Home-Systeme wie Home Assistant, Homey und Hornbach einbinden.
Fazit
Wer im Hochsommer nicht ins Schwitzen geraten will, kommt langfristig um eine Klimaanlage nicht herum. Split-Klimageräte, die fest verbaut sind und idealerweise zentral die gesamte Wohnung oder das Haus kühlen, sind das Nonplusultra. Aufgrund ihrer sehr hohen Kosten für den Einbau sind sie weiterhin eine Luxusanschaffung.
Mobile Monoblock-Klimaanlagen hingegen bieten den unkompliziertesten Einstieg, da sie nach dem Plug-and-play-Prinzip größtenteils direkt nach dem Auspacken loslegen können, um zu kühlen – und das teilweise schon für unter 300 Euro. In unserer Bestenliste befinden sich daher mobile Klimaanlagen aus verschiedenen Preisbereichen, um das Spektrum an Funktionsumfang, Leistung und Qualität bestmöglich abzudecken.
Als Testsieger geht die AEG Comfort 6000 hervor, die uns mit ihrem Gesamtpaket an Kühlleistung, Verarbeitung und Funktionsumfang überzeugt. Die Trotec PAC 2015 E erkämpft sich aufgrund ihres Preises in Verbindung mit einer dennoch guten Kühlung den Titel Preis-Leistungs-Sieger.
Sehr gut für das Camping geeignet ist hingegen die Ecoflow Wave 3, die dank hinzukaufbarer Akkus und ihres kompakten Designs Zelt und Camper sowohl kühlen als auch heizen kann. Wer geballte Kühlpower möchte, greift zur Bosch Cool 5000 mit einer Kühlleistung von 3,4 kW. Dafür bekommt man eine hochwertig verarbeitete, wenn auch nicht ganz preiswerte Klimaanlage.
Weitere Produkte und Themen für den Sommer zeigen wir in diesen Artikeln:
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c’t-Workshop: Physische IT-Sicherheit | heise online
Unternehmen konzentrieren sich bei der IT-Sicherheit häufig auf den Schutz vor Cyberangriffen. Doch auch physische Schwachstellen ebnen Angreifern den Weg, um sich Zugang zu Serverräumen, Netzwerken oder sensiblen Geräten zu verschaffen. Ein ungesicherter Zugang kann alle digitalen Schutzmaßnahmen wirkungslos machen.
Im c’t-Workshop „Physische IT-Sicherheit“ simulieren Sie gemeinsam mit Trainer Christoph Tukiendorf einen physischen Penetrationstest an einer fiktiven Organisation. Sie analysieren systematisch das Ziel, sammeln Informationen und wenden reale Angriffstechniken an. Dabei lernen Sie Methoden wie Lockpicking, Zugangsbypassing, Schlüsselnachbau und Social Engineering kennen.
Der Workshop verbindet technische Fachkenntnisse mit direktem Praxisbezug und befähigt Sie, physische Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen.
Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen
Nach der Angriffssimulation erarbeiten Sie konkrete Schutzmaßnahmen. Sie lernen, wie Sie sichere Schließsysteme implementieren, RFID-Zugänge absichern und Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Abwehr von Social Engineering und dem Umgang mit fremden Personen im Gebäude.
In einer Gruppenarbeit entwickeln Sie eine Checkliste zur Bewertung der Sicherheit Ihres Unternehmens. Anschließend entwerfen Sie individuell ein eigenes Sicherheitskonzept, das Sie direkt in Ihrer Organisation anwenden können. Der Workshop schließt mit einem Notfalltraining ab, in dem Sie lernen, im Ernstfall schnell und kompetent zu reagieren, Schäden zu begrenzen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Frühbucherrabatt nutzen
Der Workshop richtet sich an Systemverantwortliche, IT-Sicherheitsbeauftragte, Administratoren und technisch interessierte Entscheider, die ihre Infrastruktur ganzheitlich absichern möchten. Grundlegendes Wissen im Bereich IT oder IT-Sicherheit genügt als Voraussetzung.
Die Online-Veranstaltung findet am 28. Oktober 2025 von 9 bis 17 Uhr statt. Wer bis zum 30. September 2025 bucht, profitiert vom Frühbucherrabatt und zahlt 792,00 Euro statt 880,00 Euro. Zur Teilnahme genügen ein aktueller Browser sowie ein Mikrofon oder Headset. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Workshop von heise academy.
(abr)
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Digitalminister Wildberger: Social-Media-Altersschranken sorgfältig prüfen
Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, sagt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger im Interview mit heise online. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Er unterstütze deshalb das Vorgehen von Familienministerin Karin Prien (ebenfalls CDU). Die ist grundsätzlich ebenfalls dafür, hat aber Anfang September eine Expertenkommission eingesetzt, die unter anderem diese Maßnahme beraten soll. Dabei soll das Gremium auch die Frage beantworten, ob und wie eine Altersgrenze technisch umsetzbar sein könne.
Für ihn gehe es dabei „mehr um Schutz als um Verbote“, sagte Wildberger im Gespräch mit heise online. Der Digitalminister warnte ausdrücklich vor einer zu einfachen Debattenführung: Es stelle sich nicht eine einfache Ja-oder-Nein-Frage. Das Social-Media-Umfeld sei herausfordernd für heranwachsende Menschen, so der im Mai von Friedrich Merz ins Kabinett berufene Wildberger.
Bereits heute seien die Probleme messbar, sagt Digitalminister Wildberger, weshalb er eine Altersgrenze für sinnvoll erachte, „weil es auch nochmal das Problembewusstsein schärft, auch vielleicht Erziehungsberechtigte nochmal darauf hinweist.“ Die von der Familienministerin eingesetzte Kommission soll bis Mitte 2026 konkrete Vorschläge vorlegen.
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FAQ zum EU Data Act – mehr Rechte für Verbraucher?
Im „Smart Home“ werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV – alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren. Per EU-Verordnung bekommen sie mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Jetzt gilt für diese Produkte der „EU-Data-Act“, in Deutschland auch „Datengesetz“ genannt.
Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie man darauf zugreifen kann. Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:
Für welche Geräte gilt das Gesetz?
Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie „smarte“ Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.
Um welche Daten geht es dabei?
Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“. Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.
Muss das Gerät neu sein?
Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand. Von September 2026 an sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen – die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.
Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?
Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können. Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden.
Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen. Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine „verpasste Chance“.
Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?
Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren. Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.
Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?
Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen. Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. Große Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.
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Was sagen die Unternehmen?
Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden. Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. „Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein“, so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.
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