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Ticketsteuer im Luftverkehr soll vorerst nicht sinken


Die Bundesregierung plant vorerst keine Senkung der Ticketsteuer im Luftverkehr. „Momentan sind keine Spielräume im Bundeshaushalt abzusehen“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von Anfang Juli gehöre die Absenkung der Luftverkehrsteuer nicht zu den priorisierten steuerlichen Maßnahmen, bei denen sich auf eine kurzfristige Umsetzung verständigt worden sei.

Der Entwurf des Haushalts 2026 soll heute vom Kabinett beschlossen werden. Laut Kabinettsvorlage wird im nächsten Jahr mit Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer von 2,07 Milliarden Euro gerechnet, für 2025 sind Einnahmen von 2,05 Milliarden eingeplant. Nach dem Beschluss im Kabinett ist der Bundestag am Zug.

Im Mai 2024 wurde die Luftverkehrsteuer deutlich erhöht. Das verteuert potenziell Passagierflüge von deutschen Flughäfen im Luftverkehr. Airlines wie Ryanair hatten Flüge von deutschen Flughäfen unter Verweis auf die hohen Standortkosten gestrichen.

Aus Regierungskreisen hieß es mit Blick auf eine Senkung der Ticketsteuer, eine denkbare Möglichkeit der Finanzierung wäre, die erforderlichen Mittel in den Einzelplänen Verkehr beziehungsweise Wirtschaft und Energie einzusparen. Eine Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer im Laufe dieser Legislaturperiode würde jährliche Steuermindereinnahmen in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrages bedeuten. Weiter hieß es, Hauptkostenfaktor für die Airlines seien Flughafenentgelte, für die das Verkehrs- und das Innenministerium konzeptionell verantwortlich seien.

In ihrem Koalitionsvertrag schreiben CDU, CDU und SPD: „Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben wollen wir reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen.“ Allerdings stehen alle Maßnahmen des Vertrags unter Finanzierungsvorbehalt.

Branchenverbände fordern seit Längerem, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurückzunehmen, sowie weitere Entlastungen bei Standortkosten. Laut eines im März vorgestellten Gutachtens im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums bremsen im europäischen Vergleich deutlich höhere Standortkosten wie die Ticketsteuer den deutschen Luftverkehr.

Zwischen 2019 und 2024 seien die Standortkosten in Deutschland deutlich stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Nach den Einbrüchen in der Corona-Pandemie habe sich der Passagierverkehr in Deutschland eher langsamer erholt.


(olb)



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USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign


Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.

Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.

Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.

Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.

Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.


(lbe)



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KI-Zwang in Whatsapp alarmiert italienische Wettbewerbsbehörde


Italien untersucht mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch Meta Platforms. Anlass ist, dass Meta seinen KI-Dienst ungefragt in Whatsapp eingebaut hat. Und Whatsapp hält eine dominante Position im Markt für persönliche Kommunikationsdienste. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen.

Am Dienstag haben Ermittler der Wettbewerbsbehörde AGCM und der Finanzpolizei eine Hausdurchsuchung bei Facebook Italy, der italienischen Niederlassung Meta Platforms‘, durchgeführt. „Dadurch, dass Meta Platforms Meta AI mit Whatsapp kombiniert, sieht es so aus, als sei Meta in der Lage, seine Kundenbasis in den aufkeimenden (KI-)Markt zu leiten, nicht durch Leistung im Wettbewerb, sondern durch Aufzwingen zweier unterschiedlicher Dienste, was womöglich Mitbewerbern schadet“, schreibt die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in einer Pressemitteilung.

Eine der zu klärenden Fragen wird sein, ob die in Whatsapp verankerte Meta AI wirklich ein von Whatsapp unterschiedlicher Dienst ist, wie es die AGCM sieht, oder ob die KI lediglich ein neuer Teil der Funktionen Whatsapps selbst ist. Laut Behörde besteht die Gefahr, dass die Whatsapp-Nutzer von Metas AI abhängig werden, nicht zuletzt, weil die von der Meta-KI gesammelten Daten mit der Zeit zu nützlicheren und relevanteren Antworten führen sollen. Daher untersucht die italienische Behörde, in enger Abstimmung mit der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union, ob Meta Platforms seine dominante Marktposition missbraucht und Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt hat. heise online hat Meta zu einer Stellungnahme eingeladen.

Im Whatsapp-Interface prangt seit März ein bläulicher Kreis. Wer (auch irrtümlich) darauf tappt, ruft die Meta AI auf. Im Suchbereich der App ist die Meta AI ebenfalls verankert. Interaktionen sind nicht verschlüsselt und werden von Meta gespeichert und ausgewertet.

Entfernen lässt sich die KI-Schaltfläche nicht. Dies lässt vermuten, dass die zuständigen Meta-Mitarbeiter hohem Erfolgsdruck ausgesetzt sind, und ihr Erfolg an Nutzungsraten des KI-Dienstes gemessen wird. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen bewusster Nutzung und unabsichtlichen Aufrufen, im Englischen als fat-fingering bekannt. Ein ständig prominent eingeblendetes Bedienelement führt zwangsläufig zu mehr unbeabsichtigter Interaktion und damit statistisch höheren Nutzungsraten.


(ds)



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Streamer sollen deutsche Filme und Serien kaufen müssen


In Deutschland soll deutlich mehr Geld in Filmförderung fließen. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (parteilos), verständigt. Gekoppelt werden soll die Erhöhung mit einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime und Disney in deutsche Filmproduktionen. Die Höhe dieser Verpflichtung ist noch nicht bekannt. Nächste Schritte sind der Entwurf eines Investitionsverpflichtungsgesetzes, dessen Ressortabstimmung und eine Branchenanhörung.

Laut der Übereinkunft sollen ab nächstem Jahr 250 Millionen Euro für den Filmstandort Deutschland zur Verfügung stehen. Das bedeutet fast eine Verdopplung der Fördermittel für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF). Diesem Vorhaben hat das Bundeskabinett im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 zugestimmt. Zusammen mit weiteren Geldern aus der kulturellen Filmförderung, die von Jurys vergeben werden, und der durch die Filmförderabgabe finanzierten Filmförderungsanstalt, stehen künftig insgesamt rund 310 Millionen Euro bereit. Dazu kommen noch Produktionshilfen der Bundesländer.

„Wir brauchen mehr Blockbuster und Serienhits made in Germany“ betonte Weimer. Die geplanten Maßnahmen seien „der Soundtrack zum Aufbruch“. Die Filmförderfonds würden damit „international konkurrenzfähig ausgestattet“. Klingbeil ergänzte: „Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland.“

Weimer hat jüngst „strukturelle Verwerfungen durch die Digital-Plattformen und durch die Streaming-Anbieter“ in der Medien- und Filmwirtschaft ausgemacht. Es sei eine „Unwucht“ entstanden. Netflix & Co erzielten in Deutschland hohe Umsätze und sollten daher zum Produktionsstandort Deutschland beitragen. Als Drahtzieher der jetzigen Einigung gilt der neue Finanzstaatssekretär Björn Böhning (SPD), der zuvor Chef der Produktionsallianz der deutschen Film- und TV-Branche war.

Schon die alte Bundesregierung hat einen Vorstoß für eine solche Lex Netflix gewagt: 20 Prozent der Streaming-Umsätze sollten für europäische audiovisuelle Produktionen ausgeben werden. Ähnliche Verpflichtungen oder Abgaben gibt es bereits in der Schweiz, mehreren EU-Ländern und Kanada, allerdings mit Auflagen im einstelligen Prozentbereich, nicht 20 Prozent. Italien schreibt Streamern 16 Prozent vor, wovon 30 Prozent in nicht-italienische europäische Produktionen fließen dürfen. In Frankreich sollen Streamer mindestens 20 Prozent ihrer Umsätze für Rechte an französischen Produktionen ausgeben.

Gegen die Pläne der alten Bundesregierung ist insbesondere die Digitalbranche Sturm gelaufen. Ihr Argument: Die Streamer geben bereits jetzt hunderte Millionen Euro jährlich in Deutschland aus, zusätzlich zur vorgeschriebenen Filmförderabgabe. Da garantiere ein Investitionsverpflichtungsgesetz keineswegs, dass mehr Geld in deutsche Produktionen fließe.

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(ds)



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