Künstliche Intelligenz
Top 10: Bestes Smartphone bis 400 Euro im Test – mehr braucht es nicht
Motorola Edge 60 Pro
Helles OLED, schickes Design, vielseitige Kamera und massenhaft Speicher: Das Motorola Edge 60 Pro bringt Premium-Flair zum fairen Preis.
- tolles Display
- schickes Design
- IP69 und MIL-STD-810H
- gute Kamera mit Telelinse
- starker Akku
- nur USB 2.0
- kein microSD-Slot
- Software-Updates nur bis 2029
Motorola Edge 60 Pro im Test: Die Smartphone-Überraschung
Helles OLED, schickes Design, vielseitige Kamera und massenhaft Speicher: Das Motorola Edge 60 Pro bringt Premium-Flair zum fairen Preis.
Das Motorola Edge 60 Pro will Oberklasse-Features zum Mittelklasse-Preis bieten. Es punktet mit einem strahlend hellen OLED-Display mit 120 Hz, einem trotz des schlanken Gehäuses großzügigen 6000‑mAh‑Akku, 12 GB RAM und 512 GB internem Speicher. Hinzu kommt eine Hauptkamera mit 50 Megapixeln sowie optischer Bildstabilisierung (OIS) und eine Weitwinkelkamera mit ebenfalls 50 Megapixeln. Dazu kommt ein Teleobjektiv mit 10 Megapixeln sowie 3-fachem optischen Zoom.
Gegenüber dem Edge 50 Pro (Testbericht) steigt auf dem Papier die Ausdauer deutlich, die maximale Bildwiederholrate sinkt hingegen moderat. Wir haben im Test überprüft, wie sich das hübsche Gerät abseits der Theorie in der Praxis schlägt.
Design
Eines kann Motorola: Design. Das Gehäuse des Edge 60 Pro ist extrem dünn und wirkt hochwertig sowie elegant. Mit kaum mehr als 8 mm Bautiefe ist das Gerät fast schon das Leichtgewicht unter den Oberklasse-Smartphones. Auch das Gewicht von 186 g sorgt dafür, dass es angenehm in der Hand liegt und den fast schon filigranen Eindruck verstärkt.
Sorgen müssen sich Nutzer jedoch nicht machen: Das Gerät wirkt zwar auf den ersten Blick zerbrechlich, liegt aber solide und stabil in der Hand. Die Verarbeitung ist hervorragend – die Spaltmaße stimmen, nichts knarzt. Die Tasten im Metallrahmen sitzen fest und bieten einen festen Druckpunkt. Insgesamt wirkt alles hochwertig, und wer sein Smartphone gerne einhändig bedient, profitiert von der schmalen Bauform und der griffigen Rückseite.
Ein Highlight: Das Chassis ist gegen Staub und sogar Strahlwasser abgedichtet. Motorola verweist auf Prüfungen nach IP69 und MIL-STD-810H. Das ist ungewöhnlich für ein Smartphone ohne den Zusatz „Outdoor“ – zumal es so grazil daherkommt. Allerdings ist beim Militärstandard nicht exakt festgelegt, welche Tests für die Zertifizierung tatsächlich absolviert werden müssen. Einen freiwilligen Härtetest würden wir diesem schicken Gerät daher dennoch besser nicht zumuten.
Die Rückseite ist entweder Lederoptik („veganes Leder“) oder mit texturierter Oberfläche erhältlich. Beide Varianten sehen edel aus, sorgen für guten Halt und verhindern weitgehend Fingerabdrücke. Wie gewohnt arbeitet Motorola dabei mit dem Farbspezialisten Pantone zusammen, was sich in auffälligen, aber nicht aufdringlichen Farbvarianten bemerkbar macht.
Die drei Kameralinsen sowie der LED-Blitz sitzen in einer dezenten, minimal erhöhten Fläche in der oberen linken Ecke der Rückseite. Ihre gleich großen, runden Einfassungen betonen das modulare Design, stehen leicht hervor und erinnern entfernt an einen klassischen Herd. Durch die Symmetrie und die feine Ausarbeitung wirkt das Ganze aber modern und ansprechend statt altmodisch.
Die Ränder des Displays sind sanft gekrümmt und verstärken den hochwertigen Gesamteindruck des Geräts zusätzlich. Gleichzeitig lässt das die Front schmaler wirken und verbessert die Ergonomie. Geschützt wird der Bildschirm von Corning Gorilla Glas 7i der aktuellen Generation. Zwar handelt es sich nicht um das Topglas des Herstellers, doch bietet auch 7i einen ordentlichen Schutz vor Kratzern und bei Stürzen.
Display
Das knapp 6,7 Zoll große POLED-Display des Motorola Edge 60 Pro bietet eine Auflösung von 2712 × 1220 Pixeln. Damit kommt es auf knackig-scharfe 446 Pixel pro Zoll (PPI) – mehr ist in Kombination mit den tollen Kontrasten, dem hervorragenden Schwarzwert und der Pantone-getreuen Farbwiedergabe für eine herausragende Darstellung definitiv nicht nötig.
Farben wirken satt, aber im Modus „natürlich“ nicht zu knallig. Wer es kräftiger mag, stellt auf „leuchtend“ um. Weiß bleibt neutral, Hauttöne wirken stimmig. Bemerkenswert ist die Spitzenhelligkeit: Laut Hersteller sind partiell bis zu 4500 cd/m² bei HDR-Inhalten möglich, im Alltag haben wir exzellente 1480 cd/m² gemessen – das ist stark! Inhalte bleiben damit selbst im direkten Sonnenlicht einwandfrei ablesbar.
Einen Rückschritt – zumindest auf dem Papier – stellt die Bildwiederholrate von jetzt „nur noch“ 120 Hz dar. Zwar konnte der Vorgänger Edge 50 Pro mit 144 Hz noch mehr, aber nicht erst bei dem haben wir angemerkt, dass der Unterschied von 120 zu 144 Hz kaum sichtbar, stattdessen aber eher unnötig energieintensiv ist. Das sieht Motorola jetzt offenbar ähnlich.
Die seitlichen Krümmungen sehen edel aus und eventuelle Spiegelungen stören im Alltag kaum. Motorolas Palm-Rejection, also die Erkennung von versehentlichen Berührungen des Touchscreens mit den Fingerspitzen oder dem Handballen beim Halten des Geräts, arbeitet zuverlässig, sodass es bei der Nutzung nicht zu Fehlbedienungen kommt. Schade: Ein echtes Always-on-Display gibt es weiterhin nicht. Dennoch ist das Display ein Highlight des Edge 60 Pro.
Kamera
Motorola setzt beim Edge 60 Pro auf eine Triple-Cam und technische Finesse. Als Hauptkamera verwendet der Hersteller ein Modul von Sony (Lytia 700 C, basiert auf IMX896 ) mit 50 Megapixeln und lichtstarker f/1.8-Blende samt optischer Stabilisierung (OIS). Dazu kommt eine Kamera von Samsung mit 50 Megapixeln als Weitwinkel und Makro mit Autofokus. Abgerundet wird das Set von einer Tele-Kamera mit 10 Megapixeln, 3-fachem optischem Zoom und OIS, die ebenfalls von Samsung stammt. Vorn steckt eine Kamera mit 50 Megapixeln und f/2.0, erneut von Samsung.
Bei Tageslicht liefert die Hauptkamera detailreiche, scharfe Fotos mit ausgeprägter Bilddynamik, guten Kontrasten und natürlichen, aber intensiven Farben. Bei wenig Licht hellt die Software nur dezent und damit natürlich auf. Dadurch wirken entsprechende Aufnahmen natürlich und bei ausreichender Beleuchtung dennoch hell genug. Bildrauschen tritt wie bei der Konkurrenz dann trotzdem etwas stärker auf. Feine Texturen und Details leiden entsprechend eher als bei den Klassenbesten, insgesamt sind aber auch Nachtaufnahmen richtig gut. Das gilt auch für das Teleobjektiv.
Schwierige Lichtsituationen wie Gegenlicht meistert die Hauptkamera ebenfalls solide, die Zusatzobjektive – vorrangig das Weitwinkel – etwas schwächer. Die Weitwinkeloptik hält dafür bei gutem Licht bei Schärfe und generellem Eindruck ordentlich mit und punktet dank Autofokus auch im Nahbereich. Das Teleobjektiv sorgt bei 3-facher Vergrößerung für stimmige Porträts und gelungene Tiefenwirkung. Die Bildqualität ist mit ausreichendem Licht ebenfalls klasse. Bis zum 5-fachen Zoom ist das Ergebnis gut nutzbar, darüber sieht man zunehmend den Eingriff der Software.
Als störend empfanden wir während des Fotografierens den zu hektischen Wechsel zwischen den Objektiven bei nahen Motiven. Kaum hat man gerade ein Objekt im Fokus, springt auch schon die Ansicht um und selbst auf dem Display ist dabei häufig die Bildqualität schlechter als zuvor. Das nervt. Abhilfe schafft zum Glück das Deaktivieren der Funktion „automatisches Makro“ in den Kamera-Einstellungen.
Die Videoauflösung endet bei 4K mit 30 FPS – eine echte Enttäuschung, da Kameraschwenks so immer ruckelig wirken. Das passt nicht zur restlichen Qualität von aufgenommenen Videos, bei denen die Stabilisierung zuverlässig, wenn auch nicht spektakulär arbeitet. Auch Tonaufnahmen sind klar verständlich, der Windfilter verrichtet seine Arbeit ordentlich.
Motorola Edge 60 Pro – Originalaufnahmen
Ausstattung
Im Inneren steckt ein Mediatek Dimensity 8350, der für die obere Mittelklasse gedacht ist. Zielsetzung bei seiner Entwicklung war in erster Linie Energieeffizienz, Leistung stand erst an zweiter Stelle. Entsprechend bleibt das Edge 60 Pro in Benchmarks hinter aktuellen Spitzen-Chips wie einem Snapdragon 8 Elite deutlich zurück, liegt aber spürbar vor Geräten mit Snapdragon 7 Gen 4. In 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Handy etwa 3000 Punkte, in PCmark Work 3.0 knapp 20.000 Punkte.
Im Alltag geht alles flott von der Hand. Apps starten schnell, auch bei vielen offenen Apps im Hintergrund ist Multitasking dank 12 GB LPDDR5X-RAM kein Problem und selbst anfordernde Spiele laufen stabil mit hohen Details. Bei langen Sessions wird das Gerät dabei allerdings spürbar warm. Auch große Spiele und speicherintensive Dateien finden im internen Speicher problemlos Platz. 512 GB UFS-4.0-Speicher sind üppig, schnell und damit zukunftssicher.
Bluetooth 5.4, NFC, Wi-Fi 6E und 5G sind natürlich ebenfalls mit dabei. Dank Dual-SIM-Fähigkeit dürfen Nutzer zwei Nano-SIMs einlegen, hinzu kommt eSIM-Support. Eine microSD-Erweiterung gibt es nicht. Schade: Motorola verbaut beim Edge 60 Pro lediglich USB‑C 2.0. Der Standard erlaubt nur eine langsame Datenübertragung und gilt längst als nicht mehr zeitgemäß.
Die Stereo-Lautsprecher mit Dolby Atmos liefern dafür klare Stimmen und ordentlichen Druck für solch ein dünnes Handy. Der In-Display-Fingerabdrucksensor reagiert zügig und zuverlässig, ist für unseren Geschmack allerdings etwas zu weit nach unten an den Display-Rand gewandert.
Software
Ab Werk läuft Android 15 mit schlanker Motorola-Oberfläche. Das System wirkt aufgeräumt. Bloatware ist kaum vorhanden und lässt sich bei Bedarf deinstallieren. Die bekannten Moto-Gesten bleiben ein praktisches Plus: Die Taschenlampe lässt sich per doppelter Hackbewegung aktivieren, die Kamera per Drehbewegung öffnen und Screenshots per Drei-Finger-Touch aufnehmen.
Neu ist eine dedizierte AI-Taste. Sie startet Motor AI mit Funktionen wie Transkription, Zusammenfassung und Bildwerkzeugen. Notizen lassen sich automatisiert strukturieren, Googles Circle to Search zur Bildsuche ist ebenfalls integriert. Smart Connect bindet PC, Tablet und TV ein und erlaubt schnelle Übergaben von Inhalten untereinander, Benachrichtigungsspiegelung und Drag-and-drop. Für manche AI-Dienste ist ein Motorola-Konto nötig.
Das Update-Versprechen bleibt eher konservativ. Motorola nennt drei große Android-Versionen und vier Jahre Sicherheits-Patches. Damit reicht der Support nach heutigem Stand bis 2029. Das ist in Ordnung, mancher Konkurrent verspricht inzwischen aber bis zu sieben Jahre.
Akku
Trotz der schlanken Bauform des Motorola Edge 60 Pro verbaut der Hersteller einen großzügigen Akku mit 6000 mAh. Offizielle Details zur Technologie gibt es zwar nicht, doch wahrscheinlich handelt es sich um einen Lithium-Ionen-Akku mit spezieller Silizium-Kohlenstoff-Anode. Diese ermöglicht eine höhere Energiedichte als herkömmliche Grafit-Anoden – und erklärt die für ein so dünnes Smartphone beachtliche Kapazität.
Im Alltag schlägt sich das Gerät dank des großen Akkus überdurchschnittlich gut: Ein Tag intensiver Nutzung ist problemlos möglich, bei moderatem Betrieb hält es meist zwei bis drei Tage durch. Das kann sich sehen lassen – zumal man dies einem so schlanken Smartphone kaum zutrauen würde.
Aufgeladen wird kabelgebunden mit bis zu 90 W, sofern ein kompatibles Motorola-Netzteil oder ein Ladegerät mit USB Power Delivery 3.0 zur Verfügung steht. Im Lieferumfang liegt allerdings keines bei. Bereits nach rund 15 Minuten ist der Akku etwa zur Hälfte gefüllt, nach etwa 50 Minuten vollständig. Kabelloses Laden wird mit bis zu 15 W unterstützt, kabelgebundenes Reverse Charging mit bis zu 5 W.
Preis
Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 600 Euro. Bei Drittanbietern gibt es das Gerät bereits für knapp über 395 Euro. Als Farben stehen Grau, Blau und Violett zur Wahl.
Fazit
Das Motorola Edge 60 Pro überzeugt mit hochwertiger Haptik, exzellenter Verarbeitung und einem Auftritt, der an ein echtes High-End-Smartphone erinnert. Dazu passen die Ausstattungspunkte wie Schutz nach IP69 und MIL‑STD‑810H, das starke OLED‑Display, eine Kamera, die fast auf Augenhöhe mit der Smartphone-Elite agiert, sowie der großzügige Speicher. Auch der Akku weiß zu gefallen: Er hält lange durch und lässt sich schnell laden – auf Wunsch sogar kabellos. Ebenso macht die Alltags‑Performance einen rundum überzeugenden Eindruck.
Dennoch gibt es Punkte, die den vergleichsweise niedrigen Preis erklären: Software‑Updates könnten länger garantiert sein, USB 2.0 ist nicht mehr zeitgemäß, und reine Benchmark-Enthusiasten werden mit dem Edge 60 Pro kaum glücklich. Letztlich bietet das Gerät jedoch viel Oberklasse-Feeling zum fairen Preis – mit Kompromissen, die im Alltag leicht zu verschmerzen sind.
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Vorsicht Kunde: Google-Shop kann Smartphone nicht zusenden
Wie nahezu alle Teenager besitzt auch die sechzehnjährige Tochter von Martin M. ein Smartphone. Bisher ist das ein Google Pixel 6a. Als sich im Sommer herausstellte, dass ihr Smartphone von einem Akkuproblem bei diesem Modell betroffen war, entschied sie sich, Googles Angebot einer Gutschrift in Höhe von 180 Euro für Hardwarekäufe im Google-Store anzunehmen.
Kurz darauf erfuhr Martin M. von einem Angebot Googles, bei Bestellung eines Pixel 10 Pro das gebrauchte Modell 6a für über 300 Euro in Zahlung zu nehmen. Das fanden Vater und Tochter sehr attraktiv und bestellten am 4. September in Googles Onlineshop das Topmodel zu den gebotenen Konditionen, einschließlich Inzahlungnahme des alten Smartphones. Prognostiziert war eine Erstattung von 333 Euro; mit der zuvor gewährten Gutschrift von 180 Euro sollte das Pixel 10 Pro mit 256 GByte statt 1200 also noch 686 Euro kosten.
Am 8. September kamen zwei Versandbestätigungen von Google, eine für das neue Smartphone und eine für das Rücksende-Kit für das alte Smartphone. Das Kit wurde am 10. September durch DHL geliefert. Zum Smartphone hieß es indessen in einer Mail des Google-Shops vom 9. September, es habe nicht zugestellt werden können und sei deshalb zurückgekommen. Martin M. möge Kontakt aufnehmen, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erhalten und eine neue Bestellung aufzugeben.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: Google-Shop kann Smartphone nicht zusenden“.
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Wettlauf um Quantencomputer: Europa droht den Anschluss zu verlieren
Sie klingen noch nach Science-Fiction, sind aber längst im Visier der globalen Wirtschaftsmächte und IT-Giganten: Quantencomputer, die komplexe Moleküle für neue Medikamente in Sekunden simulieren, Sensoren, die Erdbeben Wochen im Voraus spüren, und eine Kommunikation, die nach den Gesetzen der Physik unknackbar ist. Doch wer beherrscht diese Zukunft? Das Europäische Patentamt (EPA) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben vor wenigen Tagen in Paris eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt, die Licht und Schatten für den europäischen Innovationsstandort offenbart.
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Die gute Nachricht: Die Forschungsaktivität ist so hoch wie nie. Die schlechte: Der Weg vom Labor in den Markt wird für europäische Akteure immer steiniger. Während die Wissenschaft glänzt, droht die wirtschaftliche Verwertung mal wieder auf halber Strecke steckenzubleiben.
Seit 2015 haben sich laut den veröffentlichten Zahlen die Patentaktivitäten im Bereich der Quantentechnologien verfünffacht. Besonders das Quanten-Computing sticht hervor – hier gibt es heute 16-mal mehr patentierte Erfindungen als noch vor neun Jahren. Damit wächst dieser Sektor deutlich schneller als viele andere Technologiefelder.
Die OECD bestätigt den Trend: „Die Zahl der internationalen Patentfamilien im Bereich Quantentechnologie hat sich zwischen 2005 und 2024 versiebenfacht.“ Seit 2014 wachse der Bereich mit einer jährlichen Rate von rund 20 Prozent und übertreffe damit das allgemeine Wachstum über alle Technologien hinweg, das bei lediglich 2 Prozent liege.
Deutschland, Frankreich und Großbritannien bilden dabei die europäische Speerspitze. Doch EPA-Präsident António Campinos warnt vor verfrühter Euphorie. Die EU müsse ihre Investitionen massiv steigern, um nicht dauerhaft im Schatten der USA zu landen. Während US-Giganten wie IBM, Google und Microsoft das Feld bei den Patentanmeldungen dominierten, kämpfe die europäische Startup-Szene mit einer gefährlichen Stagnation bei der Finanzierung.
Die „akademische Falle“
Ein Merkmal des Sektors ist seine Nähe zur Grundlagenforschung. Ein ungewöhnlich hoher Anteil der Patentanmeldungen – fast ein Drittel – zitiert aus wissenschaftlichen Publikationen. Das zeigt, wie tief die Technologie noch in der akademischen Welt verwurzelt ist. Laut OECD haben über 50 Prozent der Gründer im Quantenbereich einen Doktortitel, verglichen mit nur etwa 10 Prozent in anderen Branchen.
Genau hier liegt laut OECD das Problem: Die Kommerzialisierung brauche privates Wagniskapital. Das fließe in den USA deutlich stärker als in Europa. Nach einem Höchststand im Jahr 2021 ist der Geldfluss hier zuletzt ins Stocken geraten. Die OECD spricht von einer Phase der Konsolidierung.
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Neue Plattformen gegen die Unsichtbarkeit
Um gegenzusteuern, setzt das EPA auf Transparenz und Vernetzung. Eine neue Technologieplattform soll Investoren und Forschern helfen, sich im Dschungel der über 31.000 Quanten-Erfindungen zurechtzufinden. Zudem hat die Behörde ihren Deep Tech Finder aktualisiert: Ein Filter ermöglicht nun gezielt, europäische Start-ups mit Quantenpatenten aufzuspüren. Damit soll die Sichtbarkeit europäischer Exzellenz erhöht und die Brücke zum Kapitalmarkt geschlagen werden.
Die Konkurrenz schläft nicht. Über 80 Prozent der Akteure im Ökosystem sind laut der Untersuchung etablierte Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die ihre Position bereits festigen. Große IT-Konzerne dominieren das Feld mit ihrer schieren Masse an Patentportfolios. Ohne einen massiven Schub bei privaten Investitionen drohe der Quanten-Boom für Europa zu einer verpassten Chance zu werden, heißt es, während anderswo bereits die Rechenzentren der nächsten Generation entstünden.
Nadelöhr Lieferketten und Fachkräfte
Technik allein wird nicht reichen. Die Forscher machen deutlich, dass auch die globalen Lieferketten für kritische Komponenten zu einem Nadelöhr werden könnten. Wer keinen Zugriff auf Ressourcen wie Industriediamanten, spezielles Aluminiumoxid oder oxometallische Salze habe, könne die Hardware der Zukunft nicht bauen. Die OECD mahnt hier zu strategischer Vorsicht: „Den krisenfesten Zugang zu Schlüsselmaterialien und Technologien sicherzustellen, ist unerlässlich, um Innovationen zu unterstützen und strategische Risiken zu mindern.“
Zudem herrscht ein Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt. Während Stellen für Forschung und Informatik dominieren, machen kommerziell orientierte weniger als 10 Prozent der Stellenausschreibungen aus. Es fehlen also nicht nur Physiker, sondern auch die Köpfe, die aus der Physik ein Geschäft machen.
Europa steht dem Bericht zufolge an einem Scheideweg. Die akademische Basis ist vorhanden, die Patentzahlen steigen, doch die Dominanz der USA und der wachsende Druck aus China und Japan sind hoch. OECD-Generalsekretär Mathias Cormann betont, dass staatliche Strategien nun über die reine Forschungsförderung hinausgehen müssen.
Nötig sei es, die richtigen Bedingungen für die Skalierung dieser Technologien zu schaffen – von Investitionen und Fachkräften bis hin zu belastbaren Lieferketten. Mit einer „strategischen Quantenpolitik“ könnten Staaten dazu beitragen, den Beitrag von Durchbrüchen in diesem Sektor zu Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichem Wohlstand zu optimieren. Die Bundesregierung beschloss 2023 ein Handlungskonzept Quantentechnologien, um Deutschland mit 3 Milliarden Euro an die Weltspitze zu bringen.
(wpl)
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Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
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Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
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