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Top 10: Bestes Smartphone bis 400 Euro im Test – viel Handy für wenig Geld


Nothing Phone 3a im Test

Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.

VORTEILE

  • ausgezeichnetes Design und hochwertige Verarbeitung
  • Triple-Kamera mit Teleobjektiv
  • lange Akkulaufzeit
  • helles OLED-Display
  • coole Glyph-Leuchten 

NACHTEILE

  • Kamera mit Schwächen bei schlechten Lichtverhältnissen
  • begrenzte Grafikleistung für anspruchsvolle Spiele
  • kein kabelloses Laden
  • KI-Taste ungünstig platziert
  • nur spritzwassergeschützt

Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.

Seit dem ersten Modell sorgt Nothing mit seinem eigenständigen Design für Aufmerksamkeit. Statt auf High-End-Hardware zu setzen, konzentriert sich das Unternehmen auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Ausstattung und Preis. Die „a“-Serie stellt dabei traditionell die günstigere Variante innerhalb der Modellpalette dar – mit kleinen Abstrichen bei der Hardware.

Trotzdem macht das Nothing Phone 3a im Vergleich zum Vorgänger Nothing Phone 2a (Testbericht) einen deutlichen Schritt nach vorn. Besonders bemerkenswert: Es bringt erstmals in dieser Preisklasse ein Teleobjektiv mit – eine Seltenheit im Mittelklasse-Segment. Zwar handelt es sich nicht um eine Periskop-Telelinse wie beim Nothing Phone 3a Pro (Testbericht), doch die Ausstattung kann sich dennoch sehen lassen. Was das stylishe und preislich attraktive Gerät im Alltag leistet, zeigt unser Test.

Design

Beim Nothing Phone 3a bleibt der Hersteller seiner markanten Formsprache treu – inklusive transparenter Rückseite und der charakteristischen LED-Streifen. Das sogenannte Glyph-Interface ist nahezu identisch mit dem des 3a Pro: Drei geschwungene Lichtstreifen reagieren auf Anrufe, Benachrichtigungen oder Musik und lassen sich etwa als Countdown-Anzeige für den Glyph-Timer nutzen. Das funktioniert zuverlässig – vorausgesetzt, das Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben auf dem Tisch.

Im Unterschied zum größeren 3a Pro setzt Nothing beim Kameraelement auf ein schlankeres Design: Statt eines zentralen, runden Moduls sind die drei Kameralinsen nebeneinander in einer Linie angeordnet. Die Anordnung erinnert nicht nur an klassische Science-Fiction-Ästhetik, sondern im Detail auch an die „Augenpartie“ des Roboters Bender aus Futurama. Technisch ist das unauffälliger, optisch bleibt es dennoch eigenständig. Als Farben gibt es Weiß und Schwarz.

Mit Abmessungen von 163,5 × 77,5 × 8,4 mm fällt das Nothing Phone 3a nahezu genauso groß wie das Pro-Modell aus. Auch das Gewicht ist mit 201 g nur minimal geringer. In der Hand wirkt das Gerät wuchtig, aber hochwertig. Eine einhändige Bedienung ist – wie bei vielen aktuellen Smartphones dieser Größe – nur eingeschränkt möglich.

Bei den Materialien setzt Nothing auf einen lackierten Metallrahmen und eine Rückseite aus Panda Glass. Nothing setzt beim Display-Glas ebenfalls auf das günstigere Panda Glass statt Gorilla Glass. Im Alltagstest zeigte sich kein Unterschied, offiziell gilt es aber als etwas weniger widerstandsfähig. Die transparente Oberfläche gibt den Blick auf ein gestyltes Innenleben frei, das an Platinen im Retro-Look erinnert – ein Markenzeichen der Reihe. Die Verarbeitung überzeugt: Spaltmaße sind gleichmäßig, das Gerät wirkt stabil und durchdacht konstruiert.

Wasserdicht ist es aber nicht. Es bietet nur eine Schutzklasse nach IP64, damit ist es staubdicht sowie gegen Spritzwasser geschützt. Ins Wasser tauchen sollte man es also nicht. In dieser Preisklasse ist ein vollständiger Wasserschutz bisher nicht garantiert – aber immer häufiger zu finden.

Links sitzen die Wippe zur Regelung der Lautstärke, rechts der Power-Button. Die zusätzliche Taste unterhalb des Einschaltknopfs ist vorhanden – sie aktiviert den sogenannten Essential Space mit KI-Funktionen. Im Alltag bleibt die Kritik jedoch dieselbe wie beim 3a Pro: Die Position ist ungünstig gewählt, da die Taste leicht versehentlich gedrückt wird. Eine klarere Abgrenzung zur Power-Taste wäre schön gewesen.

Display

Das Nothing Phone 3a verfügt über ein 6,77 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2392 × 1084 Pixeln. Die Pixeldichte liegt bei 388 PPI und sorgt für eine ausreichend scharfe Darstellung. Inhalte erscheinen klar und detailliert, einzelne Pixel sind aus normalem Betrachtungsabstand nicht zu erkennen. Das Panel ist gleichmäßig gerahmt, die Frontlinse sitzt in einer kleinen Punch-Hole-Notch.

Typisch für AMOLED bietet das Panel hohe Kontraste, tiefes Schwarz und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate liegt bei maximal 120 Hertz – ein Vorteil beim Scrollen, bei Animationen und bei Spielen mit hoher Framerate. Zudem unterstützt das Display HDR10+, was für erweiterte Dynamik bei kompatiblen Inhalten sorgt. Die maximale Helligkeit ist ziemlich hell und liegt bei knapp über 1200 Nits. Damit ist es im Freien nahezu immer ablesbar – sofern nicht die pralle Sonne direkt aufs Display scheint. Laut Hersteller sollen im HDR-Modus bis zu 3000 Nits im HDR-Modus möglich sein.

Kamera

Das Nothing Phone 3a ist mit einer Triple-Kamera ausgestattet. Die Hauptkamera bietet 50 Megapixel, eine f/1.88-Blende, Phasenvergleichs-Autofokus und optische Bildstabilisierung (OIS). Ergänzt wird sie durch ein 50-Megapixel-Teleobjektiv mit zweifachem optischem Zoom sowie eine 8-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera. Im Unterschied zur Periskop-Telelinse des 3a Pro fällt der optische Zoom dabei geringer aus. Die Frontkamera bietet eine Auflösung von 32 Megapixeln sowie eine f/2.2-Blende.

Bei guten Lichtverhältnissen liefert die Hauptkamera ansprechende Bilder mit klarer Schärfe bis in die Randbereiche. Die automatische Belichtung funktioniert zuverlässig, die Farben werden überwiegend realitätsnah wiedergegeben.

Schwächen zeigt die Kamera bei schlechten Lichtverhältnissen: Bereits in der Dämmerung ist ein erstes Bildrauschen erkennbar, das bei Dunkelheit deutlich zunimmt. Der Detailgrad sinkt dann spürbar. Der Nachtmodus greift unterschiedlich stark ein – bei Haupt- und Telekamera eher dezent, beim Ultraweitwinkel hingegen deutlich stärker, was teilweise zu einem unnatürlichen Look führt.

Das Teleobjektiv mit zweifachem Zoom liefert bei Tageslicht gute Ergebnisse ohne Verluste bei zweifacher Vergrößerung, auch bei vierfachem Hybrid-Zoom sehen Motive noch sehr detailliert aus. Bei höherem Zoom wirken Motive dann sehr pixelig. Bei wenig Licht lässt die Bildqualität aber nach. Die Ultraweitwinkelkamera bleibt hinter der Hauptoptik zurück, eignet sich aber für übersichtliche Motive bei guten Lichtbedingungen.

Die Frontkamera produziert detailreiche Selfies mit realistischen Farben und ist für Videotelefonie und soziale Medien gut geeignet, solange ausreichend Licht vorhanden ist. Insgesamt bietet das Kamerasystem des Nothing Phone 3a eine solide Leistung, vorwiegend bei Tageslicht. In schwierigen Lichtsituationen zeigt es jedoch typische Schwächen der Mittelklasse.

Ausstattung

Beim Nothing Phone 3a kommt der Snapdragon 7s Gen 3 zum Einsatz – erstmals verzichtet der Hersteller auch in der günstigeren Modellvariante auf Mediatek-Chips. Stattdessen setzt man auf Qualcomm-Technik, was insbesondere bei KI-Funktionen spürbare Vorteile bringt.

In der Praxis liefert das Phone 3a eine vergleichbare Performance wie das Pro-Modell: Die Oberfläche reagiert schnell, Apps starten flott, und alltägliches Multitasking meistert das Gerät ohne Murren. Bei PCmark Work 3.0 erzielt das Phone 3a rund 11.000 Punkte – das ist ordentlich, aber einige Konkurrenten sind hier deutlich stärker aufgestellt.

Grafisch intensive Anwendungen bringen die GPU jedoch an ihre Grenzen: Im 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Gerät etwa 1000 Punkte, bei Wild Life regulär sind es rund 4000. Für Casual Games und populäre Titel reicht das – wer aber visuell anspruchsvolle Spiele zocken will, muss sich mit reduzierter Grafik zufriedengeben.

Die restliche Ausstattung bietet 128 GB oder 256 GB interner Speicher (nicht erweiterbar), 12 GB RAM, Wi-Fi 6, Bluetooth 5.4, NFC sowie 5G-Dual-SIM und präzise Ortung über Multiband-GNSS. USB-C 2.0 bietet nur eine langsame Datenübertragung, ist in der Preisklasse aber Standard.

Die Sprachqualität und Lautsprecherleistung bewegen sich auf solidem Niveau, wobei der Klang im Hochtonbereich etwas zurückhaltend wirkt. Der Fingerabdrucksensor im Display sitzt etwas ungünstig weit unten, funktioniert aber meist zuverlässig. Alternativ ist eine weniger sichere 2D-Gesichtserkennung über die Frontkamera möglich.

Software

Das Nothing Phone 3a wird mit Android 15 und der hauseigenen Oberfläche Nothing OS 3.1 ausgeliefert. Optisch bleibt das System minimalistisch und setzt auf klare Linien, monochrome Icons und eine reduzierte Ästhetik, die gut zur Hardware passt. Wem das zu steril wirkt, der kann auf ein klassischeres App-Design umschalten. Praktisch: Einige Widgets lassen sich direkt auf dem Sperrbildschirm platzieren. Bloatware fehlt, stattdessen liefert Nothing eigene Apps für Galerie, Kamera und Zubehör mit.

Sicherheits-Updates garantiert Nothing für sechs Jahre, Android-Upgrades sind für mindestens drei Jahre angekündigt – im Vergleich zur Konkurrenz ist das ordentlich, wenn auch nicht so überragend wie bei Samsung. Zum Testzeitpunkt im April stammte der Patch noch aus Februar, hier bedarf es eines baldigen Updates.

Neu an Bord ist der sogenannte Essential Space – eine KI-Funktion, die exklusiv auf dem Phone 3a sowie 3a Pro läuft, da nur diese Modelle über die zusätzliche Essential-Taste unterhalb des Powerbuttons verfügen. Ein Klick erstellt Screenshots mit Notizen, ein langer Druck startet Sprachaufnahmen, und ein Doppelklick öffnet den zentralen KI-Hub. Hier sammelt das System automatisch Inhalte, fasst sie zusammen und generiert Erinnerungen oder Vorschläge – vorausgesetzt, man ist mit dem Internet verbunden. Die Daten bleiben laut Nothing auf EU-Servern, konkret in Paris.

Auch die App-Verwaltung wurde um KI-Funktionen ergänzt, darunter eine „smarte App-Schublade“, die Anwendungen automatisch gruppiert. In der Praxis zeigt sich die Sortierung aber ungenau, und eine manuelle Korrektur ist nicht vorgesehen. Der praktische Nutzen ist damit begrenzt.

Akku

Das Nothing Phone 3a überzeugt mit starker Ausdauer: Im Battery Test von PCmark erreichte es knapp 16 Stunden – ein Spitzenwert in dieser Preisklasse. Im Alltag hält der 5000-mAh-Akku problemlos einen intensiven Nutzungstag durch, bei moderater Verwendung sind auch zwei Tage ohne Nachladen realistisch. Noch beeindruckender sind die Laufzeiten beim Video-Streaming, hier hält das Gerät bis zu 20 Stunden durch.

Aufgeladen wird der mit bis zu 50 Watt. In 30 Minuten sind etwa 70 Prozent erreicht, eine vollständige Ladung dauert rund eine Stunde – vorausgesetzt, man nutzt ein Power-Delivery-Ladegerät, das separat erworben werden muss. Kabelloses Laden wird weiter nicht unterstützt.

Preis

Die UVP für das Nothing Phone 3a startet bei 329 Euro, mit größerem Speicher sind 379 Euro fällig. Das ist eine Ansage. Die Straßenpreise sind derzeit bisher nicht spürbar gesunken, los geht es bei 328 Euro mit 128 GB oder 376 Euro bei 256 GB.

Fazit

Das Nothing Phone 3a überzeugt als starkes Mittelklasse-Smartphone. Es sticht besonders durch das markante Design, das Teleobjektiv und die lange Akkulaufzeit hervor. Mit einem fairen Preis unter 400 Euro bietet es eine gute Ausstattung, die in dieser Preisklasse kaum zu finden ist, das gilt insbesondere für das Teleobjektiv.

Die Kamera zeigt bei schwachem Licht kleine Schwächen, auch die Performance könnte in anspruchsvolleren Anwendungen etwas besser sein. Dennoch ist das Gerät insgesamt eine hervorragende Wahl für alle, die ein gut designtes und leistungsstarkes Smartphone suchen, ohne dabei ein Vermögen auszugeben. Wer auf die Periskop-Telelinse des Pro-Modells verzichten kann, erhält hier ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.



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Urheberrecht: EuGH könnte deutsche Judikatur zu Hyperlinks umdrehen


Ein Prozess gegen ein Content Delivery Network (CDN) droht, bisherige deutsche Rechtsprechung zu Urheberrechtsfragen grundlegend zu ändern. Erstens könnte schon das Setzen eines Hyperlinks auf eine Datei, die auf einem Drittserver liegt, als „öffentliche Zugänglichmachung“ eingestuft werden, was teure Haftung auslösen kann. Zweitens könnten Content Delivery Networks, die Webseiten Dritter spiegeln und gegen kriminelle Angriffe verteidigen, unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen der Webseitenbetreiber haften. Das würde CDN-Dienste enorm verteuern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei einschlägige Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dieser soll nun erklären, wie bestimmte Bedingungen dreier EU-Richtlinien auszulegen sind.

Die Fragen des BGH an den EuGH lauten konkret:

  1. Kann eine Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens eines Tonträgers im
    Sinn des Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG nur durch denjenigen vorgenommen werden, in dessen eigener Zugriffssphäre sich die geschützte Aufnahme befindet? Oder kann dies – und wenn ja unter welchen
    Voraussetzungen – auch durch das Setzen eines Hyperlinks geschehen?
  2. Sind die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Kriterien für eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG durch den Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder Sharehosting-Plattform auch auf die Beurteilung der Frage zu übertragen, ob der Betreiber eines Content Delivery Networks, der nach Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG / Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 von der Haftung befreit sein kann, eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG vorgenommen hat?
    Wenn dies nicht der Fall ist: Welche Kriterien gelten für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks?

Erst wenn der EuGH geantwortet hat, was geraume Zeit dauern dürfte, wird der BGH den ihm vorliegenden Fall weiter bearbeiten. Dabei wird sich der BGH an der Rechtsauslegung des EuGH orientieren. Das ist Sinn und Zweck solcherart vorgelegter Fragen.

Das öffentliche Zugänglichmachen von Werken ist Rechteinhabern vorbehalten. Wer fremde, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung öffentlich zugänglich macht, haftet dafür. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BGH ist Voraussetzung, dass sich die nicht lizenzierte Werkkopie „in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden“ befindet. Einfacher ausgedrückt: Nur wer kontrollieren kann, ob eine bestimmte Datei abrufbar ist, haftet auch dafür. Wer lediglich einen Hyperlink setzt, der auf eine Datei verweist, deren Verfügbarkeit er selbst nicht kontrolliert, haftet nicht.

Doch nun hegt der BGH-Senat offenbar Zweifel, ob seine eigene Judikaturlinie EU-Recht entspricht. Vielleicht soll auch jeder, der einen Link auf Dateien Dritter setzt, haften? Eventuell unter bestimmten Bedingungen? Eine Bejahung durch den EuGH würde das Grundprinzip von Hypertext und dem darauf aufbauenden World Wide Web gefährden. Hinzu kann das Problem treten, dass derjenige, der eine Datei kontrolliert, deren Inhalt jederzeit ändern kann, ohne, dass sich die von anderen gesetzten Hyperlinks ändern.

Die zweite Frage bezieht sich auf Content Delivery Networks. Diese halten Server an zahlreichen Standorten bereit, stellen aber keine eigenen Inhalte bereit. Vielmehr zahlen Betreiber von Webseiten dafür, dass ihre Seiten auf den CDN-Servern gespiegelt werden. Damit können Internetnutzer auf deutlich näher liegende Server zugreifen, was die Übertragung schneller und stabiler macht. Gleichzeitig wird es für Angreifer schwieriger, den „echten“ Webserver anzugreifen. Auch die öffentliche Hand bedient sich laufend CDNs, betont der BGH. Damit ein CDN funktioniert, muss der DNS-Eintrag für die Webseite auf das CDN verweisen, weshalb CDNs in aller Regel auch DNS-Einträge verwalten.

Im Kern sind CDNs eine fortgeschrittene Variante von Cache-Servern. Für Caching gibt es ausdrückliche Haftungsbefreiungen in zwei EU-Richtlinien (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die diese novellierende Richtlinie für digitale Dienste). Schließlich kann der Betreiber eines Cache-Servers unmöglich alle Inhalte prüfen, die zeitweilig über seine Infrastruktur laufen.

Allerdings hat der EuGH 2022 im Fall Youtube und Cyando Kriterien dafür aufgestellt, wann Videoplattformen für Inhalte haften, die von Dritten auf die Plattformen hochgeladen wurden. Daraufhin musste der BGH seine bis dahin laufende Judikaturlinie, dass Videoplattformen grundsätzlich nicht wie die Täter für Urheberrechtsverletzungen haften, ändern. Womöglich kommt das jetzt auch auf CDNs zu.

Ein Hersteller von Tonträgern hat ein CDN verklagt. Die dort gespiegelte Webseite enthielt Hyperlinks auf ausgewählte Dateien, die von Filesharing-Plattformen vorgehalten wurden. Einer dieser Links verwies auf eine Kopie eines Musikalbums, an dem der Tonträgerhersteller Urheberrechte hält. Weder das CDN noch die Webseite haben diese Datei bereitgestellt.

Dennoch haben Landgericht Köln (Az. 14 O 29/21) und Oberlandesgericht Köln (6 U 149/22) das CDN zu Unterlassung verurteilt, woraufhin sich das CDN an den BGH gewandt hat (Az. I ZR 155/23). Dieser möchte klären, ob die auf der Webseite gesetzten Hyperlinks rechtswidrig sind. Nach bisheriger Judikatur sind sie es nicht, womit auch deren Spiegelung einwandfrei ist. Sind die Links dennoch verboten, stellt sich die Frage nach etwaiger Haftung des spiegelnden CDN.


(ds)



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GPT-5: OpenAI veröffentlicht neues Sprachmodell für ChatGPT


OpenAI veröffentlicht am Donnerstagabend sein neues Sprachmodell GPT-5. Das neue Modell soll zuverlässiger antworten und weniger halluzinieren als seine Vorgänger. Zudem könne es Fachfragen auf Expertenniveau beantworten, erklärt das Unternehmen. Als Beispiele nannte OpenAI unter anderem auch Aufgaben in Risikobereichen wie dem Finanz- und Gesundheitswesen.

Bei einem Videocall für die Presse demonstrierten OpenAI-Mitarbeiter bereits einige Fähigkeiten des neuen Modells. So ließen sie es auf einen Prompt eine Web-App programmieren. Wenn man den gleichen Prompt mehrfach eingab, kam jedes Mal eine andere App mit einer anderen Bedienoberfläche heraus.

Musste man bei GPT-4 noch je nach Aufgabe zwischen verschiedenen Modellvarianten wählen, so vereint GPT-5 alles unter einer Haube. ChatGPT gewährt Kunden ohne Bezahlabo Zugriff auf GPT5-5 inklusive der Reasoning-Funktionen. Allerdings werde die Zahl der Fragen limitiert, die man dem Modell stellen kann. Das Plus-Abo für 23 Euro im Monat gewährt ein deutlich höheres Kontingent. Pro-User, die monatlich das Zehnfache bezahlen, könnten dem Modell beliebig viele Fragen stellen und bekommen laut OpenAI exklusiven Zugriff auf eine Pro-Version von GPT-5. Daneben soll es auch abgespeckte Varianten namens mini und nano geben, die schneller und billiger antworten.

Das Kontextfenster gibt OpenAI mit 256.000 Token an. Nutzer, die längere Texte mit bis zu einer Million Token verarbeiten müssen, können weiterhin GPT-4.1 nutzen. Mit zwei neuen Parametern namens „reasoning“ und „verbosity“ könnten Entwickler steuern, wie gründlich GPT-5 über seine Antworten sinniert und wie ausführlich das Modell antwortet. Damit könne man den Umfang, Zeitbedarf und Preis der Ausgaben beschränken, die bei der API-Nutzung pro Token abgerechnet werden. Die Preise belaufen sich auf 1,25 US-Dollar für eine Million Input-Token und 10 US-Dollar für eine Million Output-Token. Zum Vergleich: Der europäische Anbieter Mistral verlangt lediglich 6 US-Dollar für eine Million Token seines größten Modells, der chinesische Anbieter Deepseek für R1 sogar nur 2,19 US-Dollar.

In den Antworten soll sich GPT-5 weniger anbiedern als GPT-4 und Themen, die die Content-Filter ausklammern, im Rahmen des Erlaubten beantworten. Laut OpenAI hätte ein externer Dienstleister das Modell 5000 Stunden auf Sicherheitsprobleme abgeklopft (Red Teaming) – eine Zahl, die angesichts der Komplexität eines Sprachmodells niedrig wirkt.

Verschiedene US-Firmen bekamen offenbar vorab Zugriff auf GPT-5. So berichtet OpenAI, dass die private Krankenversicherung Oscar Health bereits Anträge seiner Versicherten mit GPT-5 prüfe. Das Transportunternehmen Uber bediene sich GPT-5 beim Customer Support. GitLab, Windsurf und Cursor setzten GPT-5 bei der Software-Entwicklung ein und die spanische Bank BBVA nutze das neue Modell bereits für ihre Finanzanalysen. Als weitere Unternehmen, die GPT-5 vor Veröffentlichung im Einsatz hätten, zählte OpenAI das Biotechnik-Unternehmen Amgen, das Einzelhandelsunternehmen Lowe’s und den Software-Entwickler Notion auf.

Beachtlich ist, dass diese Firmen offenbar ein nagelneues, bislang unveröffentlichtes und ungeprüftes Modell auch in kritischen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung und dem Finanzwesen einsetzen, für das noch keine unabhängige Evaluierung vorliegt. Laut OpenAI soll GPT-5 potenzielle Gesundheitsprobleme erkennen, Rückfragen stellen und bei seinen Antworten auch den Standort des Nutzers einbeziehen. In Europa wäre ein solcher Einsatz allein schon aus Datenschutzgründen problematisch, wenn Firmen Kundendaten mit OpenAI teilen. Denn anders als die kürzlich vorgestellten Open-Weight-Varianten von GPT-4 läuft GPT-5 nur auf den Servern von OpenAI. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn man GPT-5 wie von OpenAI vorgesehen mit Google-Konten, inklusive GMail, Kontakten und Kalender verbindet.

In einem Werbestatement lobte Michael Turell, Chef des Programmier-Editors Cursor, das neue Sprachmodell: Es könne selbst tief versteckte Bugs in Code aufspüren. In einer zuvor von der Non-Profit-Organisation Model Evaluation & Threat Research (METR) veröffentlichten Studie kam noch heraus, dass Programmierer 20 Prozent langsamer arbeiteten, wenn sie mit Cursor und den LLMs Claude 3.5 und 3.7 Sonnet codeten. Von dem Code, den die Modelle von Anthropic generierten, war über die Hälfte unbrauchbar. Man muss unabhängige Studien abwarten, ob GPT-5 hier tatsächlich bessere Ergebnisse liefert.

Grundsätzliche Informationen, etwa zur Modellgröße, zum Trainingsaufwand und zum Energiebedarf von GPT-5 gab OpenAI vorab nicht bekannt. Fragen dazu sollen in Kürze in einem Livestream zu GPT-5 sowie einem Developer-Blog beantwortet werden, darunter auch die Modell-Karte von GPT-5.


(hag)



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Deutsche Länder wollen Zahlungen Erwachsener an Pornoseiten verhindern


Die Landesmedienanstalten wollen Finanzdienstleister dazu zwingen, Zahlungen an Erotikportale wie Pornhub und Youporn abzulehnen – auch Zahlungen Erwachsener. Rechtsgrundlage ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).

Das hat der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Marc Jan Eumann, dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt. „Nur wenn die Porno-Anbieter Reichweiten und Einnahmen verlieren, können wir sie dazu bringen, beim Jugendmedienschutz einzulenken“, begründet Eumann die Finanzsperren. Die Medienwächter der Länder gehen schon seit fünf Jahren gegen die Pornoseiten vor.

Basis ist eine im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen den auf Zypern sitzenden Plattformbetreiber Aylo, um Jugendschutz mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. In der Folge haben 2024 mehrere Medienanstalten Sperranordnungen erlassen. Mittel der Wahl ist die Manipulation des Domain Name Systems (DNS) des Internets.

Mittlerweile haben drei Verwaltungsgerichte und zwei Oberverwaltungsgerichte Eilanträge von Aylo, die DNS-Blockaden vorläufig außer Kraft zu setzen, abgewiesen und die Verfügungen für sofort vollziehbar erklärt. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigt, dass der Zugang zu Pornhub und Youporn über den Provider 1&1 vorerst gesperrt bleiben soll. DNS-Sperren sind durch Endnutzer leicht zu umgehen. Auch technische Tricks helfen dem Betreiber dabei, die Portale in Deutschland weiter erreichbar zu halten.

Bislang setzten die Anbieter häufig darauf, Blockaden durch sogenannte Spiegeldomains zu umgehen, weiß Eumann. Diese unterscheiden sich nur leicht von der ursprünglichen Adresse. Auch dagegen könnten die Kontrolleure dem novellierten JMStV leichter vorgehen, hebt der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hervor. Die heftig umstrittene Novelle, die generelle Pornofilter auf Betriebssystemebene vorschreibt, wird momentan in den Länderparlamenten beraten und soll am 1. Dezember in Kraft treten. Eumann verweist gegenüber dem epd auf Studien, wonach Pornografie Minderjährige mehr verstöre als etwa nicht sexuell motivierte Gewaltdarstellungen in einem Fernseh-Krimi.


(ds)



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