Künstliche Intelligenz
Top 10: Das beste Heizkörperthermostat im Test – smart heizen und Geld sparen
Switchbot Radiator
Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator unterstützt Bluetooth und mit dem Hub Mini Matter auch zahlreiche Smart-Home-Systeme. Was es sonst noch kann, zeigt der Test.
- einfache Einrichtung, zuverlässiger Betrieb
- Automatisierungen kombinierbar mit anderen Switchbot-Geräten
- mit Home Climate Panel externe Steuerung möglich
- kein automatischer hydraulischer Abgleich wie bei Homematic-Thermostaten
- Fernsteuerung und Integration in Smart-Home-Zentralen erfordert Hub
keine Koppelung mit Tür-/Fenstersensor- keine Temperaturstatistiken ohne zusätzliches Thermometer
Heizkörperthermostat Switchbot Radiator im Test: günstig und vielseitig
Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator unterstützt Bluetooth und mit dem Hub Mini Matter auch zahlreiche Smart-Home-Systeme. Was es sonst noch kann, zeigt der Test.
Switchbot liefert mit dem Radiator sein erstes smartes Heizkörperthermostat. Dank Bluetooth-Unterstützung benötigen Anwender für die Ansteuerung nicht mal WLAN. Das aktuell nur 32 Euro teure Gerät (regulär kostet es 40 Euro) bietet eine Kindersicherung, einen Boost-Modus, eine Fenster-offen-Erkennung und einen Schutz vor Verkalkung des Ventilstifts. Als Zubehör steht außerdem ein externes Bedienpanel parat, mit dem man das Heizkörperthermostat manuell steuern kann. Das Home Climate Panel zeigt außerdem Temperatur und Luftfeuchte und bietet einen Bewegungs- und einen Lichtsensor. Für die Integration in andere Smart-Home-Systeme wie Apple Home oder Home Assistant ist mindestens der Switchbot Hub Mini Matter erforderlich. Wie gut das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator in der Praxis funktioniert, zeigt der Test.
Bilder: Switchbot Radiator & Home Climate Panel
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
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Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
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Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
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Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
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Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.
Das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator kann per Bluetooth ohne Hub lokal betrieben werden. Für die Fernsteuerung und die Integration in ein Smart-Home-Systeme ist ein Hub nötig. Mit dem Home Climate Panel gelingt die Steuerung sehr komfortabel. Zusätzlich liefert das Panel Verlaufsgrafiken zur Temperatur und Luftfeuchte und warnt ggf. vor einem nicht optimalen Raumklima. Außerdem kann man damit noch ein anderes Switchbot-Gerät ein- und ausschalten oder zwei Szenen aktivieren.
Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostate unterstützt die für die Geräteklasse typischen Funktionen, lässt sich per Bluetooth leicht einrichten, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.
Switchbot Radiator: Mit der Switchbot-App können Anwender Zeitpläne mithilfe von fest vorgegebenen Intervallen konfigurieren und die Dauer des Boost-Modus festlegen.
Lieferumfang, Design, Bedienung und weitere Funktionen
Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator bietet ein klassisch rundes Design. Mit einem Durchmesser von 5,2 cm und einer Länge von 7,7 cm fällt es sehr kompakt aus. Mit einem Gewicht von 136 g ist es außerdem sehr leicht. Einen Bildschirm gibt es nicht, dafür aber eine LED-Anzeige, die nur aufleuchtet, wenn man den Drehregler betätigt. Die Stromversorgung wird über zwei AA-Batterien gewährleistet. Laut Hersteller sollen sie bei zehn Einstellungen pro Tag etwa 10 Monate halten. Sie sind im Lieferumfang enthalten, genauso wie sechs Adapter für spezielle Anschlüsse (Danfoss RA, Danfoss RAV, Danfoss RAVL, M28x1,5, Giacomini und Caleffi), die aber für unseren Test-Heizkörper mit Standard-Ventilanschluss M30x1,5 nicht nötig sind. Die Verarbeitung gibt keinen Anlass zur Kritik. Nichts klappert und scharfe Kanten gibt es auch nicht.
Mit dem Drehregler an der Gehäusevorderseite können Anwender die Ziel-Temperatur einstellen und zwischen manuellem und Automatikmodus nach Zeitplänen wechseln. Auch ist damit eine Kalibrierung des Thermostats möglich. Diese ist bei der Einrichtung, aber auch nach einem Batteriewechsel nötig.
Ansonsten bietet Switchbot Radiator Funktionen, die zum Standard eines smarten Heizkörperthermostats gehören. Hierzu zählt etwa eine Boost-Funktion für schnelles Aufheizen und der integrierte Ventilschutz, der ein Verkalken des Ventils verhindert, indem es regelmäßig geöffnet und wieder geschlossen wird. Auch eine Kindersicherung, die eine manuelle Einstellung der Temperatur am Thermostat verhindert, gehört zum Funktionsumfang.
Wird ein Access Point oder ein Hub benötigt?
Dank Bluetooth-Unterstützung können Anwender das smarte Switchbot-Heizkörperthermostat lokal per App bedienen. Wer jedoch das Gerät auch aus der Ferne steuern, in eine Smart-Home-Zentrale integrieren oder Geofencing nutzen möchte, benötigt einen Switchbot-Hub mit Matter-Unterstützung. In Verbindung mit einer Smart-Home-Zentrale kann man sich außerdem den Temperaturverlauf des Thermostats anzeigen lassen. Das ist leider mit der App und dem Thermostat alleine nicht möglich. Erst nachdem man es mit einem externen Switchbot-Temperatursensor gekoppelt hat, hat man Zugriff auf Verlaufsgrafiken.
Inbetriebnahme
Für den Test haben wir das Switchbot-Heizkörperthermostat in Verbindung mit dem Hub 3 in Betrieb genommen. Der Einrichtungsprozess ist einfach und schnell erledigt (siehe auch Bildergalerie).
Das Anschrauben des Thermostats am Heizkörper sollte niemanden vor ernste Probleme stellen. Nachdem man das alte abmontiert hat, schraubt man zunächst den vorderen Teil des Thermostats an den Ventilanschluss und befestigt anschließend das Gehäuse daran. Damit das problemlos funktioniert, muss man auf die Einkerbung an der Halterung achten. Das folgende Video zeigt die Vorgehensweise.
Steuerung mit der App
Nach der Einrichtung erscheint das Thermostat in der Switchbot-App auf der Startseite im Bereich des zugewiesenen Raums. In einer Kachel wird die aktuelle und die Ziel-Temperatur sowie der aktive Modus angezeigt. Klickt man darauf, öffnet sich eine größere Ansicht, die dieselben Informationen enthält und zusätzlich anzeigt, ob das Thermostat gerade heizt (Heizbetrieb). Rechts oben erscheint außerdem ein Symbol, das den Ladestatus der Batterie anzeigt. Daneben zeigt sich ein Symbol für den Fensterstatus (offen oder geschlossen). Allerdings basiert die Fenster-Offen-Erkennung auf einem starken Temperaturabfall, was in einer gut sanierten Wohnung lange dauern kann, bis dieser tatsächlich eintritt. Eine Koppelung mit einem Tür-Fenster-Sensor ist aber über eine Automatisierung möglich. Zunächst ging das mit der Beta-App nicht, funktioniert aber mit der aktualisierten finalen Switchbot-App.
Unterhalb der Ziel-Temperatur, die deutlich größer als die aktuelle Temperatur dargestellt ist, wird ganz unten der aktuelle Modus wie Zeitplan angezeigt. Ist dieser aktiv, erscheint unterhalb der Ziel-Temperatur die Schaltfläche „Intelligenter Zeitplan“. Klickt man darauf, gelangt man zur Konfigurationsansicht, in der Anwender je nach Intervall (0 – 5 Uhr, 5 – 8 Uhr, 8 – 12 Uhr, 12 – 14 Uhr, 14 – 18 Uhr, 18 – 22 Uhr und 22 – 24 Uhr) Ziel-Temperaturen in 1-Grad-Schritten von 4 bis 35 °C definieren können. Die Intervalle können nicht verändert werden. Hat man einen Zeitplan definiert, kann dieser auf andere Tage übertragen werden, indem man auf die entsprechende Schaltfläche am unteren Bildschirmrand klickt. Anschließend wählt man die gewünschten Tage aus und schon ist der gerade erstellte Zeitplan auch für diese aktiv.
Den Boost-Modus, bei dem das Ventil vollständig geöffnet wird, konfiguriert man unter Einstellungen – Schnellheizungseinstellungen. Dort lässt sich eine Dauer zwischen 1 – 180 Minuten in Einer-Schritten auswählen.
Da die Temperatur am Heizkörperthermostat, je nachdem, wo dieses genau montiert ist, sich von der tatsächlichen Raumtemperatur unterscheiden kann, lässt sich der Temperatursensor im Thermostat kalibrieren. Allerdings unterstützt das Thermostat die Anpassung nur in Ein-Grad-Schritten.
Nützliches Zubehör: Home Climate Panel
Das optional erhältliche und mit vier AA-Batterien betriebene Home Climate Panel erlaubt eine Koppelung mit dem Thermostat. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Vorteile. Zum einen kann man darüber nicht nur die Temperatur des Thermostats einstellen, sondern auch das Thermometer des Panels als Quelle für das Thermostat auswählen. Somit kann das Thermostat exakter heizen, weil das Thermometer im Panel anders als das im Thermostat integrierte nicht durch Abstrahleffekte des Heizkörpers beeinflusst wird.
Zudem enthält es einen Bewegungs- und einen Lichtsensor. Damit schaltet sich die Hintergrundbeleuchtung nur ein, wenn man bei Dunkelheit vor dem Gerät steht. Außerdem zeigt es noch die Luftfeuchtigkeit an, sodass man damit das Schimmelrisiko im Blick behält. Nützlich sind zudem Verlaufsstatistiken zu Temperatur und Luftfeuchte, die das Thermostat alleine nicht zu bieten hat.
Das Home Climate Panel bietet außerdem noch zwei Tasten, die man für die Aktivierung von Szenen oder Geräten belegen kann. So lässt sich etwa ein Lüfter, ein Luftreiniger oder eine Lampe von Switchbot damit ein- und ausschalten. Zudem unterstützt das Home Climate Panel die Steuerung mehrerer Thermostate, sodass man die Temperatur für verschiedene Räume zentral steuern kann.
Wie gut ist die Smart-Home-Anbindung?
Ohne Hub lässt sich das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator nicht in eine Smart-Home-Zentrale integrieren. Wer es also mit Apple Home oder Home Assistant steuern möchte, benötigt einen Switchbot-Hub. Der Hub Mini Matter ist dabei der günstigste. Allerdings bietet die Integration über Matter nicht alle Funktionen, die mit der Switchbot-App zur Verfügung stehen. Heizpläne werden aktuell über Matter nicht übermittelt. Gleiches gilt für das Home Climate Panel, das per Matter keinen Batteriestatus überträgt und auch die Daten des Lichtsensors werden über Matter nicht bereitgestellt. Das liegt jedoch weniger an Switchbot, sondern vielmehr am Matter-Standard.
Zugriff auf sämtliche Daten des Home Panels ermöglicht unter Home Assistant die Integration Switchbot Cloud. Allerdings werden die Sensordaten nur zeitversetzt übermittelt, sodass eine Automatisierung anhand dieser nicht sinnvoll ist. Wie uns Switchbot mitgeteilt hat, will man bis Dezember die Integration der Geräte in Home Assistant über die Bluetooth-Integration ermöglichen. Damit ist eine Datenweitergabe der Sensordaten in Realzeit möglich.
Preis
Mit einem regulären Preis von rund 40 Euro ist das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator relativ günstig. Aktuell kostet es bei Mediamarkt sogar nur 32 Euro mit Lieferung. Wer es in ein Smart-Home-System wie Apple Home einbinden möchte, benötigt außerdem noch den Switchbot Hub Mini Matter. Das Set aus Thermostat und Matter-Hub kostet aktuell 70 Euro und zusätzlich mit dem Home Climate Panel 88 Euro (20-Prozent-Coupon aktiviere) statt regulär 110 Euro.
Fazit
Im Test hat das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator zuverlässig funktioniert. Auf veränderte Einstellungen reagiert es sehr zügig und geht dabei äußerst leise zu Werke. Anders ausgedrückt: Der Motor zur Steuerung des Heizungsventils ist fast nicht zu hören. Zeitpläne sind mit der Switchbot-App schnell angelegt, sodass man die manuelle Steuerung in der Regel nicht mehr benötigt. Wer darauf Wert legt, kann mit dem Home Climate Panel die Temperatur noch bequemer regeln als direkt am Thermostat. Zudem bietet das Panel noch einen Sensor für Luftfeuchte, sodass man auch das Schimmelrisiko im Blick behält. Daten zum Temperaturverlauf bietet das Heizkörperthermostat nur in Verbindung mit einem externen Thermometer wie dem Home Climate Panel.
Weniger gut gelungen ist die Fenster-Offen-Erkennung, die lediglich auf Basis eines starken Temperaturabfalls erfolgt. Im Test mit der Beta-App von Switchbot hat die Koppelung mit einem Tür-/Fenstersensor, der sofort erkennt, ob ein Fenster geöffnet ist, nicht funktioniert. Mit der finalen App gelingt das aber.
Auf einen automatischen hydraulischen Abgleich, wie sie Thermostate von Homematic bieten, muss man beim Switchbot-Thermostat verzichten.
Da das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator lediglich Bluetooth unterstützt, ist für eine Fernsteuerung und eine Integration in Smart-Home-Systeme ein Hub erforderlich. Wer darauf verzichten kann, erhält mit dem Switchbot Radiator ein smartes Heizkörperthermostat zu einem attraktiven Preis, das primär für Switchbot-Anwender interessant ist.
Künstliche Intelligenz
KI-Fehler vor Gericht: Unternehmen können sich gegen falsche Google-Infos wehren
Das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass KI-Fehler unter bestimmten Voraussetzungen als potenzielle Wettbewerbsbehinderung eingestuft werden können. Damit eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, sich auf Basis des Kartellrechts gegen falsche KI-Texte zur Wehr zu setzen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die wachsende Sorge vor dem „Zero-Click“-Effekt, bei dem Nutzer ihre Antworten direkt in den KI-Zusammenfassungen von Google finden und die Webseiten der ursprünglichen Urheber nicht mehr besuchen.
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In dem Eilverfahren ging es um die Darstellung einer medizinischen Prozedur zur Penisverlängerung (Az.: 2-06 O 271/25). Ein Ärzteverbund kritisierte eine KI-Übersicht, die fälschlicherweise behauptete, bei dem Eingriff werde ein verborgener Teil des Penis durchtrennt und nach außen verlagert. Die Kläger sahen darin eine geschäftliche Beeinträchtigung durch sinkende Klickzahlen und versuchten, Google die Verbreitung unter Berufung auf das Kartellrecht sowie den Digital Markets Act (DMA) untersagen zu lassen.
Der Antrag scheiterte in dem konkreten Fall zwar, trotzdem enthält das mittlerweile veröffentlichte Urteil vom 10. September Signale für Unternehmen, die vom Suchmaschinen-Traffic abhängen. Die Richter stellten so etwa fest, dass deutsche Gerichte international zuständig sind und hiesiges Recht anwendbar ist. Da das Bundeskartellamt Google bereits eine marktübergreifende Bedeutung bescheinigte, unterliegt der Konzern einer besonderen Missbrauchsaufsicht.
Google hat Glück gehabt
Betroffene können sich deshalb grundsätzlich auf das kartellrechtliche Missbrauchsverbot nach den Paragrafen 33 und 19 des 2021 reformierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berufen. Das Gericht hielt es ausdrücklich für möglich, dass objektiv falsche Angaben in KI-Übersichten eine unbillige Behinderung des Wettbewerbs darstellen können. Dabei sieht es insbesondere bei gesundheitsbezogenen Informationen ein erhebliches Gefahrenpotenzial für das Gemeinwohl.
Eine der zentralen Rechtsfragen blieb jedoch vorerst ungeklärt: Die 6. Zivilkammer ließ offen, ob Google die KI-Texte als eigene Äußerungen zuzurechnen sind oder ob es sich lediglich um ein Aggregat von Drittinformationen handelt. Aus der Urteilsbegründung geht hervor: Es könne offenbleiben, ob Google erfolgreich einwenden kann, dass es sich nur um Informationen Dritter handelt. Genauso wenig wollten die Richter klären, ob die Übersicht als selbst generiertes „Konglomerat“ – vergleichbar einer Zusammenfassung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa zu „Auto-Complete“ – zu begreifen ist. Wären die KI-Zusammenfassungen als eigene Informationen gewertet worden, hätte das die Haftung für Google deutlich verschärft.
Dass der Antrag der Mediziner keinen Erfolg hatte, lag an der hohen juristischen Hürde der „Unbilligkeit“. Das Gericht betonte, eine Haftung auf Unterlassung bestehe nur, wenn eine unbillige Behinderung vorliege. Daran sind hohe Anforderungen zu stellen, die nicht bei jeder Unrichtigkeit erfüllt werden. In einer Gesamtabwägung kam die Kammer zum Schluss: Die Falschaussage war im spezifischen Gesamtkontext für den Durchschnittsnutzer nicht so schwerwiegend, dass sie eine sofortige einstweilige Verfügung gerechtfertigt hätte. Google profitierte dabei von der Ansicht der Richter, dass der Fehler durch den Kontext quasi „geheilt“ werden konnte.
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Fehlerquote unter Verschluss
Auch die Vorwürfe hinsichtlich des Digital Markets Acts blieben ohne Erfolg, da die Richter die KI-Übersicht lediglich als Teil des Suchergebnisses und nicht als separates Produkt im Sinne von Artikel 6 DMA einstuften. Für den IT-Anwalt Jens Ferner unterstreicht diese Interpretation, dass KI-generierte Zusammenfassungen nicht automatisch als eigenständige Dienstleistungen gelten, solange sie sich auf die Suchanfrage beziehen und keine externen Angebote verdrängen. Trotzdem bewertet die Kanzlei Plutte das Urteil als „gute Nachricht“: Denn das Landgericht halte es dem Grunde nach für möglich, dass falsche KI-Angaben andere Unternehmen unbillig behindern können.
Google selbst wollte sich auf Anfrage von heise online nicht zu dem Richterspruch äußern. Offizielle Statistiken zur Fehlerquote hält der US-Konzern unter Verschluss. Um Risiken zu minimieren, hat Google die Ausspielrate bei sensiblen Themen wie Medizin oder Finanzen auf teils unter einem Prozent gedrosselt. Google versucht sich rechtlich zudem durch den Hinweis „experimentell“ abzusichern.
Insgesamt bietet das Urteil Experten zufolge so einen ersten Orientierungsansatz. Es ist aber kein Schlusspunkt in der Haftungsfrage. Es gibt für Google keinen „Freifahrtschein“. Hinweise des Suchmaschinenbetreibers wie „KI-Antworten können Fehler enthalten“ reichen nicht aus, wenn systematisch Falschinformationen verbreitet werden. Für betroffene Unternehmen eröffnet das Urteil zwar den kartellrechtlichen Weg. Es setzt aber hohe Hürden, da die Falschheit im Gesamtkontext nachweisbar und die Behinderung unbillig sein muss. Der Erfolg künftiger Prozesse wird davon abhängen, ob andere Gerichte dieser suchmaschinenfreundlichen Sichtweise folgen oder eine strengere Zurechnung als eigene Äußerung wählen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Telemedizin in Salzwedel: Die Praxis ohne Arzt
Das große graue Gerät piept beim Einstellen. Doch Ulrich Fehse kennt das schon, er macht das nicht zum ersten Mal. Routiniert beugt sich der 75-Jährige nach vorn, lehnt seine Stirn an die Vorrichtung und wartet, bis alles auf seine Augen eingestellt ist. „Können Sie da was lesen?“, fragt ihn die medizinische Fachangestellte vom Praxisteam. Der Patient legt los: „CNDT4.“
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Ulrich Fehse ist in Salzwedel beim Augenarzt, obwohl kein Arzt da ist. Es kommt auch morgen keiner. Begleitet werden die Patienten vor Ort von fünf Frauen: Medizinische Fachangestellte, Optikermeisterinnen und Optikerinnen führen die Messungen durch. Im Anschluss werden die Daten von Augenärzten an anderen Orten ausgewertet. Die Patienten erhalten später eine Information über ihre Befundergebnisse, Folgetermine und bei Bedarf eine Überweisung zur weiterführenden Diagnostik.
Auf dem Land gehen die Fachärzte aus
Das Vorgehen in der Altmark könnte bald auch an anderen Orten in Sachsen-Anhalt Nachahmer finden. Besonders im ländlichen Raum gehen die Fachärzte aus. Immer wieder schließen Praxen, ohne dass es einen Nachfolger gibt.
Der Medizinermangel zeigt sich unter anderem in der Augenheilkunde. Aktuell sind sieben von 159,5 Stellen in Sachsen-Anhalt nicht besetzt. Die meisten offenen Stellen (3,5) gibt es im Altmarkkreis Salzwedel. Im Norden des Landes ist zudem jeder dritte Augenarzt älter als 60 Jahre, sodass die Versorgungssituation in den nächsten Jahren noch schwieriger werden könnte.
In Salzwedel ist es trotz finanzieller Anreize nicht gelungen, einen Augenarzt zu gewinnen. Hier habe es de facto eine „Nullversorgung“ gegeben, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung, Jörg Böhme.
Feedback der Patienten ist positiv
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Also musste die Kassenärztliche Vereinigung selbst aktiv werden. 2024 wurde das Modellprojekt „TEAS“ ins Leben gerufen – das steht für „Telemedizinische Einheit Augenheilkunde Salzwedel“. Das Feedback der Patienten sei bisher sehr positiv, sagt Böhme.
„Das ist eine gute Sache“, betont auch Patient Ulrich Fehse zwischen zwei Untersuchungen. Seine Augenärztin in Klötze sei in den Ruhestand gegangen. Durch „Mundpropaganda“ habe er schließlich von den Möglichkeiten in Salzwedel erfahren. Seine Hausärztin hat ihn dorthin überwiesen. „Man will ja wissen, was mit den Augen ist“, sagt der 75-Jährige. Er ist froh darüber, dass es in der Region ein augenärztliches Angebot gibt und er mit dem Auto nicht noch weitere Strecken zurücklegen muss.
Befunde werden an anderen Orten ausgewertet
Das Praxisteam prüft bei Ulrich Fehse die Sehschärfe, misst den Augeninnendruck und kontrolliert Hornhaut und Bindehaut. Das alles dauert keine halbe Stunde. Nun werden die Daten verschlüsselt digital übertragen. Jedes Gerät musste entsprechend an die Technik angebunden werden. Vier Augenärzte arbeiten aktuell mit der Einrichtung in Salzwedel zusammen und schauen sich die Befunde im Nachgang an – teilweise leben sie nicht einmal in Sachsen-Anhalt.
Einer der Ärzte ist Christian Heider. Etwa zwei bis drei Stunden pro Tag sitzt er an seinem Rechner. „Es ist praktikabel“, sagt der 70-Jährige, der seine Praxis nach 30 Jahren geschlossen hat und im Ruhestand noch ein wenig aktiv sein möchte. Im Bedarfsfall stellt er den Patienten Rezepte und Überweisungen für Operationen beim Spezialisten aus. Auch die Betreuung nach den Eingriffen kann er aus der Ferne übernehmen.
Alles, was organisatorisch mit den Patienten zu klären ist, erledigt das Praxisteam. Inzwischen kommen sogar einige Patienten aus Niedersachsen nach Salzwedel.
Ärzte werden entlastet
Das Land Sachsen-Anhalt fördert das Modellprojekt bis Ende 2026 mit rund zwei Millionen Euro. „Telemedizin trägt zu besseren Behandlungsergebnissen bei, da spezialisiertes Wissen unabhängig vom Standort verfügbar ist, Diagnosen schneller erfolgen und Therapien früher beginnen können“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). „Gleichzeitig entfallen für viele Patientinnen und Patienten lange Anfahrtswege.“
Und die Ministerin sieht noch einen weiteren Vorteil: Das Projekt belegt, dass bei der Diagnostik nicht immer zwingend Ärzte vor Ort erforderlich sind. Das Praxisteam könne zuarbeiten, betont die Ministerin. Das Thema Delegation von Leistungen werde immer wichtiger, auch um Fachärzte zu entlasten. Wobei auch Grimm-Benne und Böhme wissen: Das geht mit Telemedizin beim Augenarzt oder einer Kontrolle von Herzwerten einfacher als beim Orthopäden.
Welche Zukunft das Salzwedeler Projekt ab 2027 hat, ist noch offen. Ziel müsse es sein, dass das Modell in die Regelversorgung übergeht, sagt Jörg Böhme.
Darauf setzt auch Patient Ulrich Fehse. Zudem hat er einen Verbesserungsvorschlag. Es wäre schön, wenn auch ein persönlicher Kontakt zum Arzt möglich wäre, sagt der 75-Jährige. Böhme nickt. Dass ein Arzt in die Praxis kommt, ist zwar eher unwahrscheinlich. Aber eine Zuschaltung per Video hält der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung für möglich.
Neue Plattform soll kommen
Das würde auch in die Gesamtstrategie des Landes passen. Denn Patienten in Sachsen-Anhalt sollen künftig noch stärker von telemedizinischen Leistungen profitieren. Die Universitätskliniken Halle und Magdeburg bauen gerade eine neue Plattform auf, die Telekonsultationen einfacher ermöglichen soll. Das Land fördert das Vorhaben mit rund zwölf Millionen Euro.
Ziel ist, Spezialisten digital dazuzuschalten und so in die Behandlung einzubinden. Die Patienten sparen so zusätzliche Wege. Mit der Plattform sollen auch fachliche Beratungen, die Fernüberwachung von Patienten oder der Austausch von Patientendaten vereinfacht werden.
Gesundheitsministerin Grimm-Benne sagt: „Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir uns die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze machen.“
(mho)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Identitätsprüfung für Online-Abos
Der Abschluss von Online-Abonnements, etwa für Nahverkehrstickets, ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir klären, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.
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Identitätsprüfung im Netz
Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder alternativ die Verifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Die Nutzung der eID-Funktion ist dabei oft die schnellere und störungsärmere Alternative, da sie ohne Wartezeit auf einen menschlichen Mitarbeiter auskommt; sie setzt aber einen aktivierten Ausweis voraus.
Der Taschengeldparagraf
Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese Diskrepanz führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.
Grundsätzlich dürfen Minderjährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen. Für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das jedoch nicht. Solche Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und die Eltern müssen sie für ihre minderjährigen Kinder abschließen. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Der Gesetzgeber will junge Verbraucher damit vor langfristigen Zahlungsverpflichtungen schützen, deren Konsequenzen sie möglicherweise nicht vollständig absehen können.
Grenzen der Datensammlung
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Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Daten erheben und speichern, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Eine einmalige Identifizierung kann notwendig sein, eine darüber hinausgehende Speicherung des Ausweisdokuments ist es in der Regel nicht.
Unternehmen sollten nach erfolgreicher Prüfung lediglich den Fakt der erfolgten Verifizierung vermerken und die sensiblen Ausweisdaten löschen. Dabei ist auch aus Unternehmenssicht Zurückhaltung geboten, da umfangreiche Datensammlungen das Risiko von Sicherheitsvorfällen erhöhen.
Was tun bei Problemen?
Scheitert der Online-Vertragsabschluss an technischen Hürden, sollten Betroffene zeitnah den Kundenservice kontaktieren. Manchmal verfügen die Mitarbeiter an der Hotline über erweiterte Systemmöglichkeiten, um Fehler zu beheben. Allerdings sitzen auch sie mitunter vor den gleichen Fehlermeldungen wie die Kunden.
Erhält man im Zuge der Bestellung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Identifizierung, sollte man auf den Absender und den zeitlichen Zusammenhang achten. Kommt die Mail direkt vom Unternehmen, bei dem man gerade bestellt, ist sie in der Regel legitim.
Mehr zu Online-Abos, Identifizierungsverfahren und den Grenzen der Datensammlung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
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