Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste günstige Mini-PC – überraschend schnell für unter 300 Euro
Nipogi E3B
Hochwertig, günstig & von Ryzen 5 bis 7: Für einen Preis ab 284 Euro bietet der Nipogi E3B ein gutes Gesamtpaket. Wir haben den Mini-PC in der Praxis getestet.
- hochwertig
- leise
- gute Leistung
- nur einmal USB-C & Ethernet
- SSD nur mit SATA-Geschwindigkeit
- mit zahlreichen unterschiedlichen CPUs zu haben
Mini-PC Nipogi E3B im Test
Hochwertig, günstig & von Ryzen 5 bis 7: Für einen Preis ab 284 Euro bietet der Nipogi E3B ein gutes Gesamtpaket. Wir haben den Mini-PC in der Praxis getestet.
Der Nipogi E3B steht im Reigen der soliden Mittelklasse-Mini-PCs mit Chips der fünften Ryzen-Generation. Er ist der quasi-Nachfolger des Nipogi AM02 Pro, denn auf Amazon finden sich in den ehemaligen Inseraten des AM02 Pro nun die Ausführungen des E3B. Der AM02 Pro war bis zu seinem Ausverkauf Testsieger unserer Bestenliste der günstigen Mini-PCs, insofern stehen die Zeichen für den E3B gut. Denn mit Ryzen-Chips der fünften oder gar siebten Generation und 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) bietet er im Preisbereich um 300 Euro gute, wohl bewährte Kost. Zudem gibt es USB-C und ein ansprechendes Gehäuse. Wie viel dahintersteckt, zeigen wir im Test.
Das Testgerät hat uns Nipogi zur Verfügung gestellt.
Update (14. April 2025): Das Gerät, das wir zum Test zur Verfügung gestellt bekommen haben, verwendete den Ryzen 7 5825U. Leider gibt es den Nipogi E3B bereits seit 19. März 2025 nicht mehr mit diesem Chip. Um die Vergleichbarkeit beizubehalten, haben wir ihn mit den nun verwendeten Prozessoren Ryzen 5 7430U und Ryzen 7 5700U nachgetestet. Das Gehäuse und die sonstige Ausstattung sind weitestgehend gleich geblieben. Nachfolgend zeigen wir neben der ursprünglichen Variante nun beide CPUs im Vergleich, ob also die Leistung, der Verbrauch und die Lautstärke vergleichbar sind und welche Besonderheiten die neue Variante bietet.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Nipogi E3B?
Der Nipogi E3B setzte ursprünglich in der von uns zuerst getesteten Ausstattung auf einen Ryzen-Chip auf Basis der Zen-3-Architektur mit dem Codenamen Barcelo. Konkret ist hier der Ryzen 7 Pro 5825U im Einsatz, der über acht Kerne bei 16 Threads verfügt. Der maximale Boost-Takt liegt bei 4,5 GHz, der Grund-Takt bei 2,0 GHz. Die thermische Verlustleistung des Chips ist mit 15 Watt angegeben. Als integrierte Grafikeinheit kommt eine Radeon RX Vega 8 zum Einsatz, die mit bis zu 2000 MHz taktet und deutlich weniger Leistungspotenzial aufbietet als die Radeon 780M. Eine KI-Beschleunigung über eine NPU (Neural Processing Unit) im Prozessor gibt es nicht, diese bietet AMD erst ab den Ryzen-AI-Chips.
Beim Arbeitsspeicher bietet unser Testgerät 16 GB an DDR4-RAM, der in Form von zwei SO-DIMM-Modulen von Lexar mit je 8 GB und 3200 MT/s (Mega Transfers per Second) eingesetzt ist. Wahlweise kann man 32 GB bekommen oder den RAM selbst auf bis zu 64 GB erweitern, wozu man die bestehenden Module austauschen muss. Die SSD von Rayson im Formfaktor M.2-2280 ist 512 GB groß und nutzt leider nur den SATA-Standard, wie auch unser Test mit dem Speicher-Benchmark Crystaldiskmark bestätigt. Hier erreicht sie magere Schreibraten von 470 MB/s und Leseraten von 544 MB/s. Im Preisbereich unter 300 Euro sind SATA-M.2-SSDs nicht unüblich, es gibt aber auch Modelle wie den Mini-PC U58 (Testbericht), die trotzdem eine schnellere NVMe-M.2-SSD verwenden. Ferner kann man eine weitere M.2-2280-SSD in einen zusätzlichen, freien Slot einbauen.
Bei den Anschlüssen finden sich sechs USB-A-Buchsen sowie ein Port mit USB-C 3.2 Gen2, der auch Bildübertragung unterstützt (4K bei 60 Hz). Außerdem gibt es HDMI 2.0 und Displayport 1.4. Aktuellere Übertragungsstandards sind mit HDMI 2.1 und Displayport 2.0 zwar theoretisch verfügbar, in dieser Preisregion aber nicht erwartbar.
Bei den drahtlosen Schnittstellen sind Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2 vertreten. Auch hier gäbe es aktuellere Verbindungsstandards, die aber in diesem Preisbereich ebenfalls unüblich sind. Zudem gibt es für Wi-Fi 7 derzeit nur zwei Hersteller von entsprechenden Chipsätzen – Mediatek und Intel – wobei letztere die Verwendung nur in Verbindung mit Intel-CPUs ermöglichen. Als Wi-Fi-Chipsatz kommt hier ein Realtek RTL 8852BE zum Einsatz. Für die kabelgebundene Internetverbindung gibt es einen einzelnen Gigabit-LAN-Port. Für Einsätze als Firewall-Appliance wären zwei Ethernet-Ports hilfreich.
Andere Ausstattungsvarianten: Ryzen 7 5700U
So wie oben beschrieben, haben wir den E3B erstmals getestet. Mit diesen Ausstattungsmerkmalen gibt es den Mini-PC inzwischen aber nicht mehr. Statt dem Ryzen 7 5825U kommen nun entweder der Ryzen 7 5700U oder der Ryzen 5 7430U zum Einsatz. Beide CPUs kennen wir inzwischen auch aus einigen anderen Systemen im gleichen Preisbereich. Der Ryzen 7 5700U stammt im Unterschied zum 5825U aus dem Jahr 2021 statt 2022 und hat einige Defizite im Vergleich. So takten die CPU und Grafik geringer und die CPU verfügt nur über halb so viel L3-Cache, womit der Chip eine geringere Leistung als der Ryzen 7 5825U bietet. Konkret gesprochen verfügt der Ryzen 7 5700U über acht Kerne mit einem Takt bis zu 4,3 GHz und 16 Threads. Es handelt sich um einen Chip der Zen-2-Architektur unter dem Codenamen Lucienne mit 7 nm. Der L3-Cache liegt bei 8 MB, die thermische Verlustleistung bei 25 Watt. Die maximale Betriebstemperatur liegt bei 105 Grad statt 95 Grad bei Barcelo. Die iGPU ist wieder eine RX Vega 8, die aber nur mit 1900 MHz taktet und 8 CUs (Compute Units/Recheneinheiten) bietet.
Im E3B mit Ryzen 7 5700U kommt neben der CPU auch ein anderes SSD-Modell, anderer RAM sowie eine andere WLAN-Konfiguration zum Einsatz. Beim RAM gibt es weiterhin 16 GB, die aber als einzelner SO-DIMM-DDR4-Riegel mit 3200 MT/s eingesetzt sind. Auch bei der SSD gibt es Veränderungen, hier sogar ausdrücklich positive: Gegenüber der SATA-M.2-SSD der 5825U-Variante des E3B kommt das 5700U-Modell mit einer flotten, 512 GB großen NVMe. Diese schreibt laut Test mit Crystaldiskmark mit 2542 MB/s und liest mit 3489 MB/s deutlich flotter als die SATA-Variante. Zum Einsatz kommt dabei das Modell Rayson RS512GSSD710.
Wie angesprochen hat sich auch die Konfiguration der WLAN-Schnittstelle verändert – ebenfalls positiv: Statt Wifi 6 gibt es hier nun Wifi 6E und Bluetooth 5.2, wobei auf den WLAN-Chipsatz MT7902 von Mediatek gesetzt wird. Die Anschlüsse und restliche Ausstattung sind identisch zum ursprünglichen Modell mit Ryzen 7 5825U.
Andere Ausstattungsvarianten: Ryzen 5 7430U
Eine weitere neue Ausstattungsvariante besteht in der mit Ryzen 5 7430U – eine CPU, die bei Mini-PCs erst seit Kurzem Verwendung findet, an sich aber bereits seit September 2023 auf dem Markt ist. Es handelt sich zwar laut Nomenklatur um eine CPU der siebten Ryzen-Generation, tatsächlich verbirgt sich dahinter aber die Zen-3-Architektur der vorherigen fünften Generation. Diese ist in 7 nm gefertigt und hört auf den Codenamen Barcelo – wie beim 5825U. Der Chip verfügt über sechs Kerne und 12 Threads, sein Taktbereich liegt zwischen 2,3 GHz und maximal 4,3 GHz. Die thermische Verlustleistung liegt bei 15 Watt und damit niedriger als beim 5700U, gleiches gilt für die maximale Betriebstemperatur von 95 Grad statt 105 Grad. Als iGPU kommt eine mit 1800 MHz taktende Radeon RX Vega 7 zum Einsatz, die folglich eigentlich schlechter sein müsste, als die Vega 8 des 5700U – doch ob das hier auch so ist, zeigt sich später.
Dafür kommt hier wieder nur eine SATA-M.2-SSD zum Einsatz, die in Crystaldiskmark Schreibraten von 467 MB/s und Leseraten von 533 MB/s erreicht. Hier kommt ebenfalls eine Rayson-SSD zum Einsatz, das Modell RS512GSSD310. Der RAM von Shenzen Longsys ist in zwei 8 GB großen DDR4-SO-DIMM-Modulen mit 3200 MT/s unterteilt.
Veränderungen gibt es auch bei dieser Variante des E3B beim WLAN-Chipsatz, denn hier kommt zwar auch wieder ein Mediatek-Modell, konkret aber ist es hier das MT7922. Auch dieses unterstützt erfreulicherweise Wifi 6E und Bluetooth 5.2
Performance: Wie schnell ist der Nipogi E3B?
Der Ryzen 7 5825U gehört zu den klassischen Office-Mittelklasse-CPUs. Als solche bietet er eine starke Alltagsleistung, ist aber insbesondere bei der Grafik schwächer. Beim klassischen Büro-Benchmark PCmark 10 gibt es für das System durchschnittlich 6068 Punkte, mit Ausreißern bei 6093 Punkten und 5976 Punkten. Das sind mit ähnlich teuren Mini-PCs vergleichbare Werte und zeigt, dass der E3B im Alltag eine mehr als ausreichende Performance bietet. Außerdem haben wir mit 3Dmark Time Spy die CPU- und Grafik-Performance gemessen. Das gesamte System erreicht 1529 Punkte, die CPU liegt mit 7339 Punkten deutlich über dem im Preisbereich üblichen Wert. Gleiches gilt für die Grafikleistung, für die es 1342 Punkte gibt.
Der Cross-Plattform-Benchmark Geekbench attestiert dem Mittelklasse-System im Single-Core-Test 1935 Punkte und im Multi-Core 8048 Punkte. Gerade der Multicore-Wert liegt etwa 1500 bis 2000 Punkte über den in diesem Preisbereich üblichen Ergebnissen. Ein ähnliches Bild liefert auch der Test von Cinebench, wobei wir im Single-Core-Test 84 Punkte und im Multi-Core 567 Punkte erzielen. Der Nipogi AM06 Pro kommt hier im Multi-Core auf etwa 502 Punkte, im Single-Core mit 85 Punkten ist der Unterschied nicht der Rede wert.
Nipogi E3B – Bilderstrecke
In der Preisklasse unter 350 Euro testen wir für gewöhnlich kaum Spiele, da die Hardware dort schlichtweg nicht darauf ausgelegt ist. Dennoch haben wir eine Runde Anno 1800 angeworfen, wobei die Framerate zwischen 17 und 34 FPS (Bilder pro Sekunde) schwankt. Damit ruckelt das Spiel immer wieder und so richtig Spaß kommt nicht auf. Dabei sind wir schon mit niedrigsten Grafikoptionen unter Full-HD unterwegs und haben FSR (FidelityFX Super Resolution) aktiviert.
Ausstattungsvariante mit Ryzen 7 5700U
Die Unterschiede sind beim Modell mit Ryzen 7 5700U in der Tat gravierend. Bei PCmark erreicht der Chip selbst für die fünfte Ryzen-Generation niedrige Ergebnisse und bleibt deutlich unter 5000 Punkten. Im Schnitt erzielt er 4818 Punkte, mit Spitzen nach oben bei 4856 Punkten sowie nach unten bei 4760 Punkten. Das Ergebnis von Time Spy von 945 Punkten, zusammengesetzt aus 828 Grafik-Punkten und 4886 CPU-Punkten ist ebenfalls unterdurchschnittlich. Bei Cinebench gibt es 72 Punkte im Single-Core-Durchlauf sowie 493 Punkte bei Multi-Core. Der Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 fördert 1550 Punkte im Single- sowie 5460 Punkte im Multi-Core zutage, der Open-CL-Grafik-Test landet bei 13121 Punkten.
All das sind eher magere Werte, wobei insbesondere die Grafikeinheit Kopfschmerzen bereitet. Das zeigt sich nicht nur anhand der Benchmarks, auch unsere Spieletests bestätigen das Bild. So ist Counter Strike 2 absolut unspielbar und wir wurden bereits vom Gegner getroffen, bevor wir uns überhaupt einen Schritt bewegen konnten. Gleiches gilt auch für Anno 1800, das unter 14 FPS bei niedrigsten Einstellungen in Full-HD schafft, mit aktiviertem FSR auf „Leistung“. Wer spielen möchte, ist in diesem Preisbereich aber ohnehin schlecht aufgehoben – vom E3B mit 5700U sollte man aber ganz besonders Abstand nehmen.
Ausstattungsvariante mit Ryzen 5 7430U
Ein besseres Bild liefert da der Ryzen 5 7430U ab. Dieser erreicht bei PCmark 10 durchschnittlich 5858 Punkte, also knapp 1000 Punkte besser als der 5700U. Ausreißer gibt es bei 5935 Punkten sowie 5747 Punkten. Auch das Ergebnis bei Time Spy von 3Dmark kann sich mit 1375 Punkten (Gesamt) sehen lassen, wobei es 1213 Punkte für die Grafik und 5741 Punkte für die CPU gibt. Das ist signifikant besser, wenn auch immer noch unter dem 5825U. Dies bestätigt auch der Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6, wo mit Ergebnissen von 1796 Punkten (Single-Core) und 6648 Punkten (Multi-Core) sowie 14208 Punkten (GPU: Open-CL-Score) ebenfalls deutlich bessere Resultate herauskommen. Bei Cinebench 2024 gibt es 457 Punkte für Multi-Core und 82 Punkte für Single-Core. Alle Benchmarks laufen folglich deutlich besser mit dem 7430U, auch wenn es sich dabei „nur“ um einen Ryzen 5 handelt, der also vermeintlich schwächer als der obige Ryzen 7 ist. Der Generationssprung zwischen den beiden unterschiedlichen Chip-Architekturen hinterlässt aber dennoch deutlich erkennbare Spuren.
Sogar an Spiele ist teils zu denken – erstaunlich – und Counter Strike 2 ist tatsächlich relativ spielbar zwischen 40 und 60 FPS bei niedrigen Einstellungen. Anno 1800 läuft ebenfalls recht flüssig mit 21 bis 48 FPS in der Spitze, auch wenn wir FSR und die niedrigsten Optionen dafür aktivieren müssen. In jedem Fall ist das ein ganz anderes Erlebnis, als beim 5700U.
Lüfter: Wie laut ist der Nipogi E3B und wie hoch ist die Leistungsaufnahme?
Die Lautstärke des Nipogi E3B ist verschwindend gering. Bei ruhendem Desktop mit einzelnen geöffneten Programmen verbraucht das System etwa 15 Watt und arbeitet mit 28 dB(A) – gemessen direkt am Gehäuse. Doch auch wenn wir den PC mit dem Stresstest von Aida64 oder Prime95 unter Volllast setzen, erreichen wir mit knapp 38 dB(A) am Gehäuse keine störende Größenordnung. Mit einem Meter Abstand messen wir nur 34 dB(A). Die CPU erreicht etwa 83 °C und bleibt auch nach längerer Zeit bei einem Takt von etwa 2,8 GHz. Für den Boost-Takt reicht es nur wenige Sekunden. Unter Volllast bezieht der PC etwa 52 Watt, wobei der Wert nach etwa fünf Minuten auf moderate 47 Watt fällt.
Die beiden anderen Ausstattungsvarianten des E3B mit Ryzen 5 7430U sowie Ryzen 7 5700U sind beide minimal lauter. In der Spitze legt der 7430U bei etwa 39, der 5700U bei 41 dB(A) am Gehäuse. Dabei laufen die Lüfter im Falle des 5700U-Modells dauerhaft bei niedriger Drehzahl, wohingegen die des 7430Us zwischenzeitlich gänzlich stillstehen. Im Idle-Zustand ist insofern der 7430U das leisere System.
Im Stromverbrauch nehmen sich die Chips wenig. Der 5700U benötigt unter Volllast etwa 48 Watt, bei ruhendem Desktop 9 bis 12 Watt und bei der Verwendung von Browser oder anderen üblichen Alltags-Anwendungen zwischen 20 und 25 Watt. Unter Last läuft der 5700U mit 2,5 GHz, mit gelegentlichen Sprüngen auf 2,7 GHz. Die CPU heizt sich dabei schon nach acht Minuten auf 85 Grad auf, was vergleichsweise viel, wenn auch nicht direkt schädlich ist. Auf lange Sicht könnten höhere Temperaturen aber zu Thermal Throtteling und einer verkürzten Lebensdauer des Chips führen. Der 7430U liegt hingegen unter Last bei 79 Grad ein wenig kühler und taktet mit 3,0 GHz. Nach 10 Minuten pendelt sich der Takt stabil auf 2,9 GHz ein, die Temperatur beträgt dann 83 Grad in der Spitze. Der Verbrauch liegt mit 43 Watt etwas niedriger. Bei ruhendem Desktop sind es ebenfalls 9 bis 12 Watt, verwendet man Browser oder andere Anwendungen sind meist 20 Watt.
Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet der Nipogi E3B?
Als Betriebssystem kommt in allen Ausstattungsvarianten Windows 11 Pro mit Feature-Update 23H2 zum Einsatz. Das Update auf Version 24H2 nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb es schneller sein kann, Windows direkt mit dem aktuellen Softwarestand neu zu installieren. Ebenfalls ist der Betrieb von Linux möglich, indem man mit der F7-Taste das Boot-Menü oder mit der DEL-Taste das BIOS öffnet, um darüber den bootfähigen USB-Stick auszuwählen. In unserem Versuch mit dem auf Ubuntu basierenden Tuxedo OS mit KDE-Desktop waren am 5825U-Modell alle Geräte und Funktionen nutzbar und der Mini-PC direkt mit dem Internet verbunden. Auch die Audio-Abhängigkeiten von Pulseaudio waren direkt richtig konfiguriert. Beim 5700U-System konnten wir WLAN, Bluetooth und Ton hingegen nicht verwenden, Linux lief aber zumindest. Auch der Schlafmodus/Standby machte hier im Unterschied zum 5825U Probleme und das System hängte sich auf dem Sperrbildschirm auf. Uns blieb hier nichts anderes, als das System per langem Knopfdruck Zwangs-abzuschalten. Während beim 7430U-Modell zwar Bluetooth, WLAN und Ton einwandfrei funktionierten, gab es auch hier leider dieselben Probleme mit dem Standby-Modus. Beim ursprünglichen System hatten wir derartige Schwierigkeiten nicht.
Bauform: Wie ist die Verarbeitung des Nipogi E3B?
Der Nipogi E3B besteht vollständig aus schwarzem Kunststoff und fühlt sich recht hochwertig an. Die Oberseite ist mit einer diagonal verlaufenden Riffelung versehen, die Textur verleiht dem Gehäuse eine deutlich frischere Optik. Die Verarbeitung ist tadellos, die Übergänge gut umgesetzt. Von Nipogi gewohnt sind wir schon die zahlreichen aufgeklebten Sticker, die auf Whatsapp-Support oder Tipps zur Einrichtung verweisen. Besonders ungewöhnlich ist der Aufkleber, hinter dem sich der Ethernet-Port verbirgt, der die Empfehlung gibt, das System bei der Einrichtung nicht mit dem Internet zu verbinden. Auf diese Weise lässt Windows nämlich die schnellere Ersteinrichtung ohne Microsoft-Account zu.
Die Erreichbarkeit des Gehäuseinneren ist nach dem Lösen der vier Schrauben im Gehäuseboden unter den Gummifüßen gewährleistet. Danach muss man noch eine Zwischenplatte aus Metall lösen und hat dann Zugriff auf SSD, RAM und WLAN-Karte. Außerdem ist die CMOS-Batterie erreichbar, falls man das BIOS zurücksetzen muss. Die Gehäusemaße betragen 120 × 120 × 40 mm.
Preis: Was kostet der Nipogi E3B?
Der Nipogi E3B ist in der Ausstattung unseres Testgeräts mit Ryzen 7 5825U, 16 GB RAM und 512 GB SSD-Speicher aktuell nicht mehr erhältlich. Stattdessen gibt es bei der 16-GB-Variante nun zwei Chips zur Auswahl. Mit unserem Code E3B16P284 kostet der E3B mit dem Ryzen 7 5700U noch bis zum 27. April 284 Euro. Die Variante mit 32 GB RAM liegt mit dem 5700U bei 314 Euro, wenn man den Code E3B32P314 verwendet.
Die andere, noch verfügbare Variante mit dem Ryzen 5 7430U, 16 GB RAM sowie 512 GB SSD liegt bei 299 Euro. Mit dem Code TECHE3BPC sinkt der Preis auf 279 Euro. Sie ist ein gutes Stück leistungsfähiger als das Modell mit dem Ryzen 7 5700U – und daher in unseren Augen eher zu empfehlen, da der Aufpreis gering ist. Auch eine 32-GB-Version ist mit dem Ryzen 5 7430U erhältich, wobei der Preis mit dem Code TECHE3BPC bei 317 Euro liegt – also nur zwei Euro über der 32-GB-Version mit Ryzen 7 5700U.
Insgesamt ist die Auswahl des Prozessors sehr verwirrend und volatil. Hier muss sich der Hersteller um Klarheit bemühen, ein solches Wirrwarr, welcher Prozessor mit welcher Ausstattung nun verwendet wird, ist nicht kundenfreundlich.
Mit diesen Preisen zieht er mit dem Nipogi AM06 Pro gleich, der bisher Testsieger der günstigen Mini-PCs war. Dieser kostete zuletzt ebenfalls 292 Euro und bot einen Ryzen 7 der fünften Generation. Allerdings ist er zu diesem Preis inzwischen nicht mehr erhältlich. Doch auch die Konkurrenz schläft nicht. Mit dem Mini-PC U58 für knapp 290 Euro (Gutscheincode: BG8154c6) bekommt einen Ryzen 7 5800U und mit 32 GB erstaunlich viel RAM für diesen Preis.
Die von uns angegebenen Rabattcodes und Amazon-Anklick-Coupons gelten zum Zeitpunkt des Produkttests oder der letzten Aktualisierung der Bestenliste, respektive des Einzeltests. Da sich diese Coupons kurzfristig ändern oder auslaufen können, können die Preise zu einem späteren Zeitpunkt abweichen.
Fazit
Der Nipogi E3B hinterlässt im Test einen durchweg guten Eindruck. Die Leistung ist etwas überdurchschnittlich für den Preisbereich, die Ausstattung recht üppig – auch wenn andere um 300 Euro schon schnelle NVMe-SSDs statt nur einer SATA-SSD bieten. Im Alltag sind die Unterschiede aber ohnehin marginal, lediglich für größere Dateien ist das relevant. Bemerkbar ist hingegen die vergleichsweise geringe Geräuschemission durch den Lüfter, der auch unter Volllast kaum zu hören ist.
Für Spiele ist der Mini-PC dennoch nicht gemacht, hier muss man preislich höher ins Regal greifen. Anno 1800 ist auch in niedrigen Einstellungen unspielbar, von neueren Titeln ganz zu schweigen. Der Betrieb von Linux gelingt hingegen problemfrei. Insgesamt bekommt das System also eine klare Empfehlung zum fairen Kurs ab 284 Euro (Code E3B16P284). Der Nipogi E3B ist ein sehr guter Allrounder für Office-Aufgaben oder Ähnliches. Etwas unkonventionell ist die Vielzahl an verschiedenen Ryzen-Prozessoren, mit denen der E3B inzwischen zu haben ist. Sie alle haben ihre Eigenheiten, die sich in unserem Nachtest der betroffenen Varianten aufgezeigt haben. Wirklich übersichtlich ist das aber nicht.
Künstliche Intelligenz
Warum humanoide Roboter ihre eigenen Sicherheitsregeln brauchen
Im vergangenen Jahr wurde erstmals ein humanoider Lagerroboter namens Digit für die Handhabung von Kartons bei der US-Firma Spanx eingesetzt. Digit kann Pakete mit einem Gewicht von bis zu 16 Kilogramm zwischen Rollwagen und Förderbändern heben und so seinen menschlichen Kollegen einige der schweren Aufgaben abnehmen. Er arbeitet in einem begrenzten, definierten Bereich, der durch Wände oder Lasersperren von den menschlichen Mitarbeitern getrennt ist.
Und das ist auch notwendig: Digit steht zwar normalerweise sicher auf seinen Roboterbeinen, es kommt aber auch vor, dass er stürzt. Dann funktioniert die charakteristische Rückwärtsbeugung seiner mechanischen Knie nicht. Auf einer Messe im März schien er beispielsweise über einen längeren Zeitraum geschickt Kartons zu transportieren. Dann brach der Humanoide plötzlich zusammen und landete auf dem Betonboden. Alles, was er gerade trug, fiel natürlich ebenfalls herunter.
Verletzungsgefahr durch humanoide Roboter
Das Risiko, dass solche Fehlfunktionen in der Nähe von Menschen auftreten, ist also durchaus vorhanden – und es kann gefährlich werden. Niemand möchte unter einer 1,80 Meter großen und 65 Kilogramm schweren Maschine begraben werden. Dass ein Roboterarm versehentlich auf eine empfindliche Körperstelle trifft, wäre ebenfalls sehr unangenehm. „Die Kehle ist ein gutes Beispiel“, sagt Pras Velagapudi, Chief Technology Officer von Agility Robotics, dem Hersteller von Digit. „Wenn ein Roboter die treffen würde, selbst mit dem Bruchteil der Kraft, die er zum Tragen einer 22 Kilogramm schweren Tragetasche benötigt, könnte er eine Person schwer verletzen.“
Physische Stabilität humanoider Roboter – also die Fähigkeit, nicht umzukippen – gehört dementsprechend zu den wichtigsten Sicherheitsanliegen eines Projekts, das neue Standards für humanoide Roboter erarbeitet. Die Humanoid Study Group der Ingenieursorganisation IEEE argumentiert, dass sich Humanoide in wesentlichen Punkten von anderen Automaten wie Industrierobotern oder bestehenden mobilen Robotiksystemen unterscheiden. Sie machen daher neue Standards notwendig, um die Sicherheit von Bedienpersonal, Endnutzern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Die Gruppe hat ihre Ergebnisse gegenüber der US-Ausgabe von MIT Technology Review erstmals öffentlich vorgestellt und plant, ihren vollständigen Bericht im Laufe des Sommers zu veröffentlichen. Darin werden verschiedene Herausforderungen identifiziert, darunter physische und psychosoziale Risiken sowie Fragen wie Datenschutz und Sicherheit, die den Experten zufolge von Normungsorganisationen angegangen werden müssen. Und zwar bevor Humanoide in mehr industriellen Szenarien eingesetzt werden, als das bisher geschieht.
Humanoide Roboter müssen „dynamisch stabil“ sein
Die Systeme machen derzeit erste vorsichtige Schritte in Richtung Produktiveinsatz. Ultimatives Ziel ist eine enge Zusammenarbeit mit Menschen. Ein Grund dafür, Roboter überhaupt menschenähnlich zu gestalten, ist, dass sie sich so leichter in den von uns geschaffenen Umgebungen zurechtfinden. Das bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, einen Raum mit Menschen zu teilen und nicht nur hinter Schutzbarrieren zu bleiben. Aber zuerst muss sichergestellt werden, dass sie keine Gefahr darstellen.
Ein charakteristisches Merkmal von Humanoiden ist, dass sie „dynamisch stabil“ sein müssen, sagt Aaron Prather, Direktor bei der Normungsorganisation ASTM International und Vorsitzender der IEEE-Expertengruppe. Das bedeutet, dass sie Energie benötigen, um aufrecht bleiben zu können. Sie üben Kraft über ihre Beine (oder andere Gliedmaßen) aus, um das Gleichgewicht zu halten. „In der traditionellen Robotik drückt man bei einem Problem den kleinen roten Knopf, die Stromversorgung wird unterbrochen und der Roboter bleibt stehen“, sagt Prather. „Bei einem Humanoiden geht das nicht wirklich.“ Wenn man das tut, fällt der Roboter wahrscheinlich um – was ein noch größeres Risiko darstellen kann, als ihn weiterlaufen zu lassen.
Aber wie könnte eine Sicherheitsfunktion aussehen, die keine Notbremsung ist? Agility Robotics führt in der neuesten Version von Digit einige neue Funktionen ein, um das Problem des Umkippens zu beheben. Anstatt sofort die Stromversorgung zu unterbrechen (und wahrscheinlich umzufallen), könnte der Humanoide beispielsweise sanft abbremsen, wenn eine Person zu nahe kommt. „Der Roboter muss eine bestimmte Zeit bekommen, um sich in einen sicheren Zustand zu versetzen“, sagt Velagapudi. Vielleicht legt er alles, was er gerade trägt, zuerst ab und geht auf Hände und Knie, bevor er sich ausschaltet.
Verschiedene Roboter könnten das Problem auf unterschiedliche Weise lösen. „Wir wollen nur das Ziel standardisieren, nicht den Weg dorthin“, sagt Federico Vicentini, Leiter der Produktsicherheit bei Boston Dynamics. Vicentini leitet eine Arbeitsgruppe der Internationalen Organisation für Normung (ISO), die ebenfalls einen neuen Standard für die Sicherheit von Industrierobotern entwickelt, die zur Aufrechterhaltung ihrer Stabilität aktiv gesteuert werden müssen (auch Experten von Agility Robotics sind beteiligt). Die Idee ist, klare Sicherheitsanforderungen festzulegen, ohne die Innovationsfreiheit der Roboter- und Komponentenhersteller einzuschränken: „Wie das Problem gelöst wird, bleibt dem Konstrukteur überlassen.“ Der Versuch, universelle Standards festzulegen und gleichzeitig die Gestaltungsfreiheit zu wahren, kann jedoch Herausforderungen mit sich bringen. Zunächst einmal: Wie definiert man überhaupt einen humanoiden Roboter? Muss er Beine haben? Arme? Einen Kopf?
„Eine unserer Empfehlungen lautet, den Begriff ‚Humanoid‘ vielleicht ganz fallen zu lassen“, sagt Prather. Seine Gruppe befürwortet ein Klassifizierungssystem für humanoide Roboter, das deren Fähigkeiten, Verhalten und Verwendungszweck berücksichtigt und nicht ihr Aussehen. Die ISO-Norm, an der Vicentini arbeitet, bezieht sich auf alle industriellen mobilen Roboter „mit aktiv gesteuerter Stabilität“. Dies würde sowohl für den vierbeinigen Spot von Boston Dynamics gelten als auch für den zweibeinigen humanoiden Atlas und könnte ebenso Roboter mit Rädern oder einer anderen Art von Mobilitätskomponente umfassen.
Wie spricht man mit einem Roboter?
Abgesehen von Fragen der physischen Sicherheit, stellen Humanoide auch eine Herausforderung für die Kommunikation dar. Wenn sie sich den Raum mit Menschen teilen sollen, müssen sie erkennen, wenn jemand ihren Weg kreuzt. Sie müssen ihre eigenen Absichten so kommunizieren, dass jeder verstehen kann, was sie gerade tun. Das ist ähnlich wie beim Auto mit Bremslicht und Blinker. Digit verfügt bereits über Lichter, die seinen Status und seine Fahrtrichtung anzeigen, sagt Velagapudi, aber es brauche noch bessere Anzeigen, wenn er kooperativ und letztlich kollaborativ mit Menschen zusammenarbeiten soll. „Wenn Digit vor Ihnen in einen Gang hineinläuft, möchten Sie davon nicht überrascht werden“, sagt er. Der Roboter könnte Sprachausgaben nutzen, aber Audio allein ist in einer lauten Industrieumgebung nicht praktikabel. Noch verwirrender könnte es werden, wenn sich mehrere Roboter im selben Raum befinden – welcher versucht gerade, unsere Aufmerksamkeit zu erregen?
Es gibt auch einen psychologischen Effekt, der Humanoide von anderen Robotertypen unterscheidet, sagt Prather. Wir vermenschlichen Roboter, die wie wir aussehen. Das ist ganz natürlich, was dazu führen kann, dass wir ihre Fähigkeiten überschätzen und frustriert sind, wenn sie diese Erwartungen nicht erfüllen. „Manchmal lassen wir in puncto Sicherheit nach oder die Erwartungen an das, was der Roboter leisten kann, sind im Vergleich zur Realität zu hoch“, sagt er. Diese Probleme sind besonders gravierend, wenn Roboter Aufgaben übernehmen sollen, die normalerweise menschliche Emotionen oder die Unterstützung schutzbedürftiger Menschen erfordern. Der IEEE-Bericht empfiehlt, dass die Standards Bewertungsmaßstäbe für die „emotionale Sicherheit“ und Richtlinien zur „Minderung von psychischem Stress oder Entfremdung“ enthalten sollten.
Um den Bericht zu erstellen, führte Greta Hilburn, Expertin für User-Centric Design an der US Defense Acquisition University, Umfragen unter einer Vielzahl von Nicht-Ingenieuren durch, um ein Gefühl für deren Erwartungen an humanoide Roboter zu bekommen. Die überwiegende Mehrheit der Befragten wünschte sich Roboter, die Gesichtsausdrücke haben, Mikroexpressionen lesen und zur Kommunikation Gesten, Sprache und Haptik einsetzen können. „Sie wollen also alles – etwas, das es noch nicht gibt“, sagt sie. Das richtige Design der Mensch-Roboter-Interaktion könnte entscheidend sein, wenn Humanoide aus industriellen Bereichen in andere Kontexte wie Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen oder Privathaushalte vordringen. Dies ist besonders wichtig für Roboter, die mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen kooperieren sollen, sagt Hilburn. Es könne großer Schaden entstehen, wenn ein Roboter falsch kommuniziert, insbesondere im Kontext mit Kindern oder älteren Menschen.
Die Empfehlungen der IEEE-Gruppe umfassen unter anderem Eingriffsmöglichkeiten für Benutzer, die Standardisierung einiger visueller und akustischer Signale und die Anpassung des Aussehens eines Roboters an seine Fähigkeiten, um die Benutzer nicht zu verwirren. Wenn ein Roboter menschlich aussieht, erwarten die Menschen inzwischen laut Prather, dass er in der Lage ist, eine Unterhaltung zu führen und eine gewisse emotionale Intelligenz zu zeigen. Wenn er hingegen nur grundlegende mechanische Aufgaben ausführen kann, könnte dies zu Frustration und Vertrauensverlust führen.
Ein Roboter ist keine Selbstbedienungskasse
„Denken Sie an Selbstbedienungskassen“, sagt er. „Niemand erwartet, dass sie mit Ihnen plaudern oder Ihnen beim Einkaufen helfen, denn sie sind eindeutig Maschinen. Aber wenn sie wie freundliche Mitarbeiter aussehen und dann nur wiederholen: ‚Bitte scannen Sie den nächsten Artikel‘, würden sich die Leute ärgern.“
Prather und Hilburn betonen beide die Notwendigkeit der Inklusivität und Anpassungsfähigkeit, wenn es um die Interaktion zwischen Mensch und Roboter geht. Kann ein Roboter mit gehörlosen oder blinden Menschen kommunizieren? Kann er sich darauf einstellen, etwas länger zu warten, wenn Menschen mehr Zeit für eine Antwort benötigen? Versteht er verschiedene Akzente?
Möglicherweise müssen auch unterschiedliche Standards für Roboter festgelegt werden, die in unterschiedlichen Umgebungen eingesetzt werden, sagt Prather. Ein Roboter, der in einer Fabrik neben Menschen arbeitet, die für die Interaktion mit ihm geschult sind, ist eine Sache. Aber ein Roboter, der im Haushalt helfen oder mit Kindern in einem Freizeitpark interagieren soll, ist etwas anderes. Mit einigen allgemeinen Grundregeln sollte die Öffentlichkeit jedoch in der Lage sein, zu verstehen, was Roboter tun, wo immer sie ihnen begegnen. Es gehe nicht darum, Vorschriften zu machen oder Innovationen zu bremsen, sagt er, sondern darum, einige grundlegende Richtlinien festzulegen, damit Hersteller, Regulierungsbehörden und Endnutzer alle wissen, was sie zu erwarten haben: „Wir sagen, dass Mindestanforderungen erfüllt sein müssen – und wir sind uns alle einig, dass alles darunter schlecht ist.“
Der IEEE-Bericht soll eine Aufforderung zum Handeln für Normungsorganisationen wie Vicentinis ISO-Gruppe sein, um mit der Festlegung dieser Mindestanforderungen zu beginnen. So jung die Branche auch ist: Standards helfen Herstellern, Vertrauen in ihre Produkte aufzubauen und sie leichter auf internationalen Märkten zu verkaufen. Und Regulierungsbehörden stützen sich oft auf sie, wenn sie ihre eigenen Vorschriften erlassen. Angesichts der Vielfalt der Akteure in diesem Bereich wird es aber nicht einfach, Regeln zu schaffen, auf die sich alle einigen können, sagt Vicentini. „Wenn alle gleichermaßen unzufrieden sind, wäre das aber schon gut genug“.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Kassenärzte starten Informationskampagne für IT-Sicherheit in Arztpraxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will für mehr IT-Sicherheit in Arztpraxen sorgen und geht daher Anfang Juli in die Informationsoffensive. Helfen sollen regelmäßige Informations- und Schulungsangebote zum Schutz vor Cyberkriminalität. Das Themenspektrum reicht laut KBV vom Umgang mit Phishing-Mails über „sichere Passwörter, Virenschutz, Software-Updates und das Nutzen einer Cloud bis hin zum Basisschutz der Praxis-IT oder was bei einem Sicherheitsvorfall zu tun ist“. Gerade mit Blick auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten gedacht ist, müssen Praxen für IT-Sicherheit sensibilisiert werden.
Mehr Schulungen für Cybersicherheit
IT-Sicherheit wird bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung groß geschrieben.
(Bild: KBV)
Für mehr IT-Sicherheit hatte die KBV kürzlich ihre IT-Sicherheitsrichtlinie aktualisiert, die seitdem auch vorsieht, das Sicherheitsbewusstsein in Arztpraxen zu stärken. „Wir sind gesetzlich verpflichtet, Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Praxen in einer Richtlinie festzulegen und diese regelmäßig anzupassen“, sagte Steiner.
„Die Bedrohung der IT-Sicherheit wächst weltweit. Auch die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind davon betroffen und müssen ihre IT vor unberechtigten Zugriffen schützen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Das Heft „IT-Sicherheit“ (PDF) soll dabei einen kompakten Einstieg bieten, es gibt allerdings noch weitere Informationen und Musterdokumente – etwa ein Beispiel für eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter und externe Dienstleister.
Pflege fordert IT-Sicherheit und nutzerfreundliche TI-Produkte
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert „klare gesetzliche Vorgaben“ für die IT-Sicherheit in der Pflege. Er sieht aufgrund zunehmender Cyberangriffe und wachsender Digitalisierung ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um Pflegeeinrichtungen besser vor Angriffen zu schützen. „Auch außerhalb der KRITIS-Kategorien geraten Akteure des Gesundheitswesens, darunter Pflegeeinrichtungen, vermehrt ins Visier – etwa durch Ransomware, DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Social Engineering“, heißt es im Thesenpapier.
„Mit der geplanten Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und somit einem höheren Grad der IT-Durchdringung ist es umso wichtiger branchenspezifische Sicherheitsstandards […] für die ‚Pflegerische Versorgung‘ zu definieren“. Zudem müssen die IT-Hersteller laut DPR zu zertifizierten Sicherheitsstandards verpflichtet werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 und dem Cyber Resilience Act werde sich der Markt für IT-Lösungen neu strukturieren und bereinigen.
IT-Sicherheit nicht dem Zufall überlassen
„Die Pflege braucht verbindliche und branchenspezifische IT-Sicherheitsstandards. Es darf nicht länger dem Zufall überlassen bleiben, wie gut Pflegeeinrichtungen gegen Cyberangriffe geschützt sind“, sagte Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“. Die Forderungen sollten nach Sicht des DPR gesetzlich im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) verankert werden.
Außerdem will die Pflege selbst definieren, was als Stand der Technik gilt. „Pflegeeinrichtungen brauchen praxistaugliche, sichere Produkte […]. Dies trägt zudem zur Marktbereinigung bei, da minderwertige oder unsichere Produkte auf Dauer ausgeschlossen werden“. Zumindest in Arztpraxen und Krankenhäusern gibt es regelmäßig Kritik über die fehlende Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen. Bald muss auch die Pflege an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, doch bisher sieht es nicht so aus, dass bis Anfang Juli die Anforderungen erfüllt sind.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
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