Künstliche Intelligenz
Top 10: Die beste Android-Box fürs Auto im Test – Youtube, Netflix & Co. nutzen
Streaming im Auto: Mit einer Android-Box kann man Youtube, Netflix & Co. direkt auf dem Infotainment-Display sehen.
Was nach Zukunftsmusik klingt, lässt sich schnell und unkompliziert nachrüsten: Fernsehen und Streaming direkt auf dem Fahrzeug-Bildschirm. Mit einem Adapter, der einen HDMI-Eingang bietet, können TV-Sticks oder smarte Boxen mit eigenem Android-Betriebssystem angeschlossen werden. So lassen sich Apps wie Youtube, Netflix, Magenta TV, Disney+ oder Prime Video auch unterwegs nutzen – und direkt auf dem Display des Infotainment-Systems abspielen.
Voraussetzung ist eine Carplay-Schnittstelle, die der Adapter für seine Zwecke nutzt. Die Internetverbindung wird entweder über den mobilen Hotspot des Smartphones oder – je nach Adaptermodell – über eine zweite SIM-Karte hergestellt.
Wer zum Beispiel während einer längeren Pause eine Folge seiner Lieblingsserie schauen möchte oder im Urlaub auf dem Campingplatz Unterhaltung sucht, aber kein Tablet zur Hand hat, kann das Infotainment-System dafür nutzen. Das kann auch eine praktische Lösung sein, um Kinder im Urlaub zu beschäftigen.
Wir stellen die besten Lösungen vor, um Inhalte von Streaming-Diensten komfortabel im Auto genießen zu können.
Rechtlicher Hinweis
Unter keinen Umständen sollte man während der Fahrt fernsehen oder Videos streamen. Das ist nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – konkret gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO).
Welche Android-Box ist die beste fürs Streaming im Auto?
Testsieger ist der Ottocast Nano Ai für 175 Euro (Code: TS20). Die smarte Box überzeugt mit einem modernen Design und einer praktischen Befestigung am Lüftungsgitter samt integriertem Display sowie Sprachsteuerung. Dank des vollwertigen Android-Systems kann man in Verbindung mit einem Google-Konto auch den Play Store nutzen.
Preis-Leistungs-Sieger ist die Ottocast Ottoaibox E2. Die smarte Box mag nicht die allerneueste Technologie bieten, überzeugt im Test aber mit zuverlässigem Betrieb. Der Preis von 112 Euro (Code: TS20) ist zudem fair.
Technologiesieger ist die Carlinkit Tbox Ultra für 216 Euro (Code: TechStage25). Das Gerät bietet bereits Android 15, den schnellsten Prozessor im Testfeld sowie viel Speicher und RAM. Dafür ist es vergleichsweise teuer.
Wer hingegen einen BMW besitzt, muss zur Ottocast Aibox i3 für 152 Euro (Code: TS20) greifen. Es ist die einzige Box dieser Bestenliste, die mit Fahrzeugen der Bayerischen Motoren Werke (BMW) kompatibel ist.
Hier folgt das komplette Ranking:
Hinweis: Käufe bei chinesischen Händlern sind oft günstiger, doch Service und Durchsetzung von Verbraucherrechten wie Rückgabe oder Gewährleistung können eingeschränkt sein. Wir verlinken Händler, mit denen wir meist gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Preise sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können jederzeit abweichen.
Welche Arten von Adaptern gibt es?
Alle hier gezeigten Geräte nutzen die Carplay-Schnittstelle des Infotainment-Systems als Zugang, um Inhalte auf dem Fahrzeug-Display anzeigen zu können. Kurz gesagt: Das Fahrzeug muss Carplay unterstützen, damit die hier vorgestellten Adapter verwendet werden können.
Eine uneingeschränkte Garantie dafür gibt es allerdings nicht – insbesondere bei BMW-Fahrzeugen funktionieren rund 90 Prozent der hier genannten Lösungen nicht. Deswegen bietet Ottocast mit der Aibox i3 eine spezielle Variante nur für Fahrzeuge der Bayerischen Motorenwerke an.
Die Adapter lassen sich grob in diese Kategorien einteilen:
- Boxen mit eigenständigem Android-Betriebssystem
- Adapter für HDMI-Geräte wie TV-Sticks
- Carplay-Wireless-Adapter, die auch Airplay unterstützen
In dieser Bestenliste konzentrieren wir uns weitgehend auf die erste Gerätekategorie. Dabei unterscheiden wir zwischen geschlossenen Systemen, die nur ausgewählte Streaming-Apps unterstützen, und vollwertigen Android-Lösungen mit integriertem Google Play Store. Letztere ermöglichen den Zugriff auf diverse Dienste wie Disney+, Netflix, Prime Video, MagentaTV oder Youtube – Apps, die unter Carplay und Android Auto normalerweise gesperrt sind.
Zu den vollwertigen Systemen gehören der Ottocast Nano Ai, Ottocast Ottoaibox E2, Atoto Carwave CB6B, Carlinkit Tbox Ultra und UHD sowie Carlinkit Tbox Plus. Die Ottocast Play2Video Ultra bringt zwar einen App-Store mit, aber nur mit eingeschränktem Angebot. Den Google Play Store gibt es hier nicht. Die Ottocast Play2Video Pro beschränkt sich auf Amazon Prime Video, Netflix oder Youtube.
Einige dieser Modelle bringen einen SIM-Karten-Slot mit, um eine eigene Internetverbindung aufzubauen – aber nicht alle. Alternativ können Nutzer das Internet auch über einen mobilen Hotspot vom Smartphone bereitstellen. Alle Boxen dieser Art dienen zeitgleich auch als Wireless-Adapter für Apple Carplay sowie Android Auto.
Zur zweiten Kategorie gehören HDMI-Adapter fürs Auto wie der Ottocast Car TV Mate Pro Max und der Carlinkit Firedrive Link. Beide Adapter besitzen einen HDMI-Eingang, an den man primär einen Streaming-Stick anschließen kann. Laut Hersteller eignet sich der Firedrive primär für den Fire TV-Stick von Amazon, auch wenn andere Zuspieler teilweise nutzbar sind.
Darf ich im Auto fernsehen oder streamen?
Während der Fahrt darf man auf dem Auto-Display auf keinen Fall fernsehen oder Videos anschauen. Das stellt eine erhebliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar und ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch eindeutig verboten.
Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ein striktes Handy- und Ablenkungsverbot. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch das Betrachten von Videos oder TV-Sendungen auf Fahrzeugdisplays ein, wenn diese während der Fahrt genutzt werden.
Erlaubt sind solche Funktionen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist und nicht läuft. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei einem Verstoß drohen folgende Strafen:
- ab 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- bei Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beifahrer dürfen zwar Videos schauen, allerdings nur auf separaten Bildschirmen, die den Fahrer nicht ablenken oder sichtbar sind. Wir empfehlen, Videos nur im stehenden Fahrzeug zu schauen – ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor. Auch im Parkmodus darf der Motor dabei nicht laufen.
Fazit
Streaming im Auto lässt sich mit den richtigen Adaptern überraschend einfach nachrüsten – vorausgesetzt, das Fahrzeug unterstützt Apple Carplay. Ob mit einer Android-basierten Box oder einem HDMI-Adapter für TV-Sticks: Die Auswahl an Lösungen ist groß und bietet für verschiedene Bedürfnisse passende Optionen.
Besonders flexibel zeigen sich die Ottocast Ottoaibox E2, sehr fortschrittlich sind zudem die Ottocast Nano Ai sowie Carlinkit Tbox Ultra. Eine günstige Alternative ist die Carlinkit Tbox Plus und Ottocast Play2Video Ultra – letzterer aber ohne Play Store. BMW-Fahrer benötigen die Aibox i3 von Ottocast.
Wichtig ist jedoch: Streaming ist ausschließlich im stehenden Fahrzeug erlaubt – während der Fahrt ist es verboten und gefährlich. Wer die Technik verantwortungsvoll nutzt, kann sich unterwegs komfortabel unterhalten lassen, etwa beim Camping im Urlaub oder in der Mittagspause.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Vorsicht, Kunde: Identitätsprüfung für Online-Abos
Der Abschluss von Online-Abonnements, etwa für Nahverkehrstickets, ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir klären, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.
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Identitätsprüfung im Netz
Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder alternativ die Verifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Die Nutzung der eID-Funktion ist dabei oft die schnellere und störungsärmere Alternative, da sie ohne Wartezeit auf einen menschlichen Mitarbeiter auskommt; sie setzt aber einen aktivierten Ausweis voraus.
Der Taschengeldparagraf
Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese Diskrepanz führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.
Grundsätzlich dürfen Minderjährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen. Für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das jedoch nicht. Solche Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und die Eltern müssen sie für ihre minderjährigen Kinder abschließen. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Der Gesetzgeber will junge Verbraucher damit vor langfristigen Zahlungsverpflichtungen schützen, deren Konsequenzen sie möglicherweise nicht vollständig absehen können.
Grenzen der Datensammlung
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Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Daten erheben und speichern, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Eine einmalige Identifizierung kann notwendig sein, eine darüber hinausgehende Speicherung des Ausweisdokuments ist es in der Regel nicht.
Unternehmen sollten nach erfolgreicher Prüfung lediglich den Fakt der erfolgten Verifizierung vermerken und die sensiblen Ausweisdaten löschen. Dabei ist auch aus Unternehmenssicht Zurückhaltung geboten, da umfangreiche Datensammlungen das Risiko von Sicherheitsvorfällen erhöhen.
Was tun bei Problemen?
Scheitert der Online-Vertragsabschluss an technischen Hürden, sollten Betroffene zeitnah den Kundenservice kontaktieren. Manchmal verfügen die Mitarbeiter an der Hotline über erweiterte Systemmöglichkeiten, um Fehler zu beheben. Allerdings sitzen auch sie mitunter vor den gleichen Fehlermeldungen wie die Kunden.
Erhält man im Zuge der Bestellung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Identifizierung, sollte man auf den Absender und den zeitlichen Zusammenhang achten. Kommt die Mail direkt vom Unternehmen, bei dem man gerade bestellt, ist sie in der Regel legitim.
Mehr zu Online-Abos, Identifizierungsverfahren und den Grenzen der Datensammlung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)
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Linux-Entwickler kooperieren für besseres Linux-Gaming
Mehrere Mitglieder der Linux-Community schließen sich zusammen, um Gaming auf dem offenen Betriebssystem voranzubringen. Ziel der Projektgruppe Open Gaming Collective ist es, einen auf Gaming-fokussierten Kernel zu entwickeln, um bisherige Insellösungen abzulösen und Gaming-Standards auf Linux zu vereinheitlichen.
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Zu der Gruppe gehören unter anderem Universal Blue, das Team hinter dem Gaming-Linux Bazzite, sowie Asus Linux und PikaOS. Sie wollen im Rahmen der Open Gaming Collective Komponenten wie Kernel-Patches, Input-Tools und Gaming-Packages bündeln, schreibt Universal Blue in der Ankündigung. „Anstatt dass jede Distribution eigene Patches pflegt und mit fragmentierter Hardware-Unterstützung kämpft, können Verbesserungen nun im gesamten Ökosystem geteilt werden“, heißt es dort. Die Gruppe hat bereits eine GitHub-Seite eingerichtet.
„Mehr Zeit zum Spielen“
Auf seiner Webseite bringt das Open Gaming Collective (OGC) seine Mission folgendermaßen auf den Punkt: „Distros können sich nun auf die Funktionen und das Nutzungserlebnis konzentrieren, die sie einzigartig machen, anstatt immer wieder dieselben Aufgaben zu erledigen. Kurz gesagt: Wir alle haben mehr Zeit zum Spielen.“
Als konkrete Beispiele nennt das Open Gaming Collective vereinheitlichten Support für Features wie Secure Boot und Controller-Unterstützung, darunter zum Beispiel auch Lenkräder. Die OGC-Konfiguration soll zuerst im auf Gaming konzentrierten Bazzite zum Einsatz kommen. Für Spieleentwickler könnte es durch die Konsolidierung der Features leichter werden, ihre Spiele nativ für Linux zu veröffentlichen. Bislang ist häufig die Kompatibilitätsschicht Proton notwendig, um für Windows entwickelte Titel auf Linux auszuführen.
Linux fürs Gaming
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Linux wird seit einigen Jahren als Spieleplattform attraktiver und beliebter. Vor allem der Release des Steam Decks mit dem auf Linux basierenden SteamOS hat dem Betriebssystem einen Aufschwung beschert. Insgesamt bleibt der Anteil der Linux-Spieler trotz Aufschwung noch vergleichsweise gering: 3,58 Prozent der Steam-Nutzer spielen auf einem Linux-System, mehr als ein Viertel davon mit SteamOS. Ein Nachteil von Linux als Gaming-Plattform liegt weiterhin darin, dass die Anti-Cheat-Systeme vieler kompetitiver Multiplayer-Spiele Linux-Systeme nicht unterstützen.
Gute Nachrichten für Linux-Gamer kommen dagegen von GOG: Der DRM-freie Spiele-Store sucht aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig. Das könnte sich bald ändern.
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#TGIQF: Das Quiz rund um Fallout
Wenn es draußen schneit und Sie später nach Hause rutschen, dann grämen Sie sich nicht: Es ist zum Glück nur Schnee und kein rieselnder Asbest, wie am Filmset von „der Zauberer von Oz“, oder radioaktiv strahlender Fallout.
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Zumeist zum Strahlen bringt allerdings die Fallout-Reihe den Gamer. Seit 1997 sorgt die Spielreihe für eine postapokalyptischen Mischung aus den Nachwirkungen eines Atomkriegs in ferner Zukunft mit einem absurden, techniknaiven 1950er-Touch.
Zunächst war vom ursprünglichen Publisher Interplay angedacht, dass ein Zeitreisender in die Vergangenheit reist, die Zukunft verändert und dann bei der Rückkehr die Auswirkungen erlebt. Durchgesetzt hat sich allerdings das Alternativszenario, in dem einige tausend Menschen einen Atomkrieg im Jahr 2077 in riesigen Bunkeranlagen und abgeschirmt von der Oberfläche überlebten und der Spieler im Jahr 2161 die Oberfläche erreicht, um eine Aufgabe zu erledigen.
Auf den ersten Teil folgten acht weitere Teile, ab Teil drei unter der Ägide des Publishers Bethesda, die mal mehr, mal weniger erfolgreich waren. So gilt Fallout 4 als erfolgreichster Teil der Reihe, während mit Fallout 76 im Jahr 2018 der Schritt zum Onlinespiel zunächst gründlich misslang.
Gamer kritisierten die zahlreichen Bugs und den Mangel an Abwechslung, aber vor allem die Einsamkeit: Das Spiel schien ideal für Leute, die als Hobby Schrottsammeln im Wald angeben. Spätestens mit der Erweiterung „Fallout 76: Wastelanders“ änderte sich aber die Meinung über das Spiel. Mittlerweile existiert sogar eine erfolgreiche Serie, deren erste Staffel Amazon in dieser Woche bei YouTube zum Gratis-Schauen hochlud.
Doch wie sollte Fallout ursprünglich heißen? Das wollen wir von Ihnen wissen, in unserem kleinen Nerdquiz. Wie immer wurden in der #heiseshow dieser Woche von Moderatorin Anna Bicker drei Fragen vorweg gestellt: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner antworteten sicher, als seien sie schon über Jahrzehnte im Fallout-Bunker einquartiert gewesen.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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