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Top 10: Die beste Starthilfe-Powerbank im Test – Auto überbrücken per Akku
Wenn die Autobatterie schlappmacht, muss man das Auto überbrücken. Schnelle Hilfe bieten Powerbanks mit Starthilfe-Booster. Wir zeigen die besten Modelle aus unseren Tests.
Man steigt morgens ins Fahrzeug, dreht den Zündschlüssel, aber nichts – oder zu wenig – passiert. Dieses Szenario dürften schon viele Autofahrer erlebt haben. Wer jetzt kein weiteres Fahrzeug samt Überbrückungskabel zur Hand hat, scheint aufgeschmissen. Doch es geht auch anders, und vor allem ohne fremde Hilfe: Eine tragbare KFZ-Starthilfe-Powerbank für das Auto, auch Starthilfe-Booster oder Jump Starter genannt, bietet schnelle Hilfe und lässt das Fahrzeug wieder starten.
Speziell die Kälte in den Wintermonaten ist eine Herausforderung für Autobatterien. Bei Temperaturen um -10° C büßen diese bereits ein Drittel der Kapazität ein. Der Motor steht ebenfalls vor größeren Herausforderungen bei Minusgraden. Das Motoröl ist dann besonders zähflüssig, was beim Motorstart mehr Energie benötigt als normalerweise.
Wir zeigen die zehn besten Starthilfe-Powerbanks aus unseren Tests, mit denen der PKW trotz müder Autobatterie wieder anspringt.
Welche Starthilfe-Powerbank ist die beste?
Bei der Bewertung der von uns getesteten Starthilfe-Lösungen haben wir auf das Preis-Leistungs-Verhältnis, Sicherungssysteme und robuste Gehäuse sowie zusätzliche Features geachtet.
Technologiesieger ist die Xlayer Off-Road für 90 Euro. Diese überbrückt nicht nur die Autobatterie, sondern pumpt auch den Reifen bei Bedarf mit einem Kompressor auf – sehr praktisch.
Ein echtes Schnäppchen ist die Vtoman V2500 für 59 Euro bei Geekbuying. Das macht sie zum Preis-Leistungs-Sieger.
Besonders robust und wasserdicht ist die Revolt-Starthilfe von Pearl (ZX-3000-675) für 85 Euro (bei Ebay mit Code PEARL2025XMAS, gültig bis 9. Januar), die auch als Powerbank Power Delivery und Quick Charge bietet.
Hier das komplette Ranking in der Übersicht:
Hinweis: Wer bei chinesischen Anbietern oder in Shops wie AliExpress einkauft, kann in der Regel nicht mit dem EU‑Käuferschutz rechnen, etwa bei Rückgabe oder Garantie. Eine Rücksendung kann zudem mit hohen Versandkosten verbunden sein. Wir raten daher, die Bedingungen der Shops vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen.
Wie gibt man richtig Starthilfe?
Vor der ersten Nutzung lädt man die Auto-Starthilfe je nach Modell über ein externes Netzteil oder die USB-Anschlüsse auf. Passende Starthilfekabel gehören in der Regel zum Lieferumfang. Die richtige Reihenfolge sollte beachtet werden. Im Idealfall liegt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung des Herstellers bei.
Die Klemme mit dem roten Kabel verbindet man mit dem Pluspol am anderen Ende. Die Klemme mit dem schwarzen Kabel klemmt man an einen Massepunkt im Motorraum. Das kann ein beliebiges leitendes Metallteil oder ein spezieller Anschlusspunkt sein.
Vorsicht: Auf keinen Fall dürfen Fahrzeughalter den Plus- und Minus-Pol verwechseln. Wer ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik oder Energierückgewinnung (milder Hybrid) besitzt, sollte unbedingt die Herstellerhinweise beachten. Bei diesen Fahrzeugen sind in der Regel spezielle Anschlusspunkte im Motorraum vorgesehen.
Im nächsten Schritt schaltet man das Starthilfegerät ein. Eventuelle Einstellungen sollten Fahrer vorab gemäß der Bedienungsanleitung vornehmen. Klappt der Startvorgang nach drei Versuchen nicht, sollte man ein paar Minuten warten und es dann erneut probieren. Klappt es dann wieder nicht, ist das ein Hinweis auf eine defekte Fahrzeugbatterie. Springt der Motor an, kann der Fahrzeughalter das Gerät ausschalten. Zuerst entfernt man das schwarze Kabel am Massepunkt, dann das rote Kabel vom Pluspol.
Eine Grundvoraussetzung zum Überbrücken ist die nötige Grundspannung von 12 V beim PKW, ausreichend Spitzenstrom und genügend Akkukapazität. Bei einem Motorrad sind ebenfalls 12 V üblich, nur ältere Modelle nutzen noch 6 V. Ein Lkw benötigt in der Regel 24 V.
Die Hersteller geben an, für welchen Hubraum die Geräte geeignet sind. Für Benziner mit einem Hubraum bis maximal 2 Liter reicht ein Spitzenstrom von etwa 200 A. Bei einem Diesel-Motor mit 2 Liter oder Benziner mit 3 Liter Hubraum empfiehlt sich ein Starthilfegerät mit einer Leistung von mindestens 600 A. Diese gibt es ab 50 Euro. Die Preise zeigen aber: Es lohnt sich kaum noch, ein Modell mit weniger Spitzenstrom zu kaufen.
Je höher die Kapazität, desto mehr Startversuche sind möglich. Meistens geben Hersteller diese in Milliamperestunden (mAh) oder Wattstunden (Wh) an. Viele Modelle nutzen einen Lithium-Ionen-Akku. Zum Einsatz kommen seltener auch LiFePO4-Akkus, die thermisch stabiler und weniger anfällig für Überhitzungsind, sowie Lithium-Cobaltdioxid- oder Lithium-Polymer-Akkus. Die meisten Batterie-Booster funktionieren auch als USB-Powerbank für Smartphones oder Tablet-PCs. Als Ausgang für die USB-Kabel sind in der Regel Micro-USB, USB-C oder USB-A vorhanden.
Wie lagert man eine Starthilfe-Powerbank?
Der ADAC empfiehlt, die Starthilfe-Powerbank bei Raumtemperaturen zu lagern. Hersteller geben zwar oft an, dass die Starthilfen bis in zweistellige Minusgrade funktionieren, bei einem Test des ADAC von sieben Boostern haben bis auf ein Gerät alle Modelle bei Minustemperaturen nicht verlässlich funktioniert. Bei unseren Tests hatten wir das Problem nicht, allerdings herrschten Temperaturen im niedrigen Plus-Bereich vor.
Ist das Lagern bei Raumtemperatur nicht möglich, sollte der Booster behutsam aufgewärmt werden. Mehrmalige Startversuche erwärmen die Starthilfe-Powerbank zusätzlich, erschöpfen aber auf Dauer die Kapazität. Da bei der Kurzschlussprüfung des ADAC einige Produkte negativ auffielen, sollte vor dem Kauf auf das Vorhandensein einer Kurzschlusssicherung geachtet werden. Hier ist es ratsam zu prüfen, ob eine DIN-Norm oder ISO-Norm vorliegt.
Wichtig: Starthilfe-Powerbanks nutzen vorwiegend Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus. Mit der Zeit büßen diese an Kapazität ein, speziell, wenn man die Starthilfe nicht verwendet. Wir raten deshalb dazu, diese Geräte regelmäßig als Powerbank zu nutzen und zu laden. Liegen diese jahrelang nur im Auto, funktionieren sie höchstwahrscheinlich genau dann nicht, wenn man diese dringend benötigt. Zusätzlich sollte man die Starthilfe-Powerbanks nicht im Kofferraum lagern, denn Kälte macht den Akkus zu schaffen. Empfehlenswert ist es, diese bei Zimmertemperatur zu lagern oder wenigstens im Innenraum des Fahrzeuges mitzuführen.
Empfehlenswert ist ein wasserfestes Gehäuse für Regen oder Schnee. Viele Modelle verfügen zudem über ein SOS-Licht in Form einer LED-Leuchte als Taschenlampe. Es gibt sogar Varianten mit integriertem Akku-Luftkompressor, um den Reifen aufzupumpen.
Eine spannende Alternative sind Jump Starter mit Kondensatortechnik (Ultra Caps), die uns ein Leser empfohlen hat. Wir haben diese bisher nicht ausprobiert. Die Lebensdauer gilt als sehr viel höher als bei batteriebetriebenen Modellen. Wenngleich die Autobatterie und der Jump Starter entladen sind, kann man damit in den meisten Fällen einen PKW starten. Eine leere Autobatterie liefert zwar nicht genug Strom zum Anlassen, hat aber oft noch genügend Energie gespeichert. Die Kondensatoren werden langsam aufgeladen und geben dann beim Startvorgang die gespeicherte Energie in kurzer Zeit mit hoher Leistung ab. Ein Beispiel für eine solche wartungsfreie Starthilfe ist die Kunzer CSC 12 ab 270 Euro.
Powerstation als Starthilfe
Eine weitere Möglichkeit zur mobilen Starthilfe ist eine Powerstation. Der Vorteil dieser Lösung: Man kann den mobilen Stromspeicher auch für viele weitere Einsatzzwecke nutzen, etwa für einen Laptop beim Camping oder für Geräte im Garten. Allerdings sind diese Lösungen in der Regel deutlich teurer als ein nur für den Einsatz als Starthilfe optimiertes Gerät.
Für den Einsatz als Starthilfe gibt es aber einige Besonderheiten zu beachten. Um das Auto wieder zum Leben zu erwecken, ist auch beim Booster ausreichend Spitzenstrom vonnöten. Nicht jede Powerstation ist dazu in der Lage. Eine Powerstation, die auch die Autobatterie wieder zum Leben erweckt, ist die Topshak TS-PS1500 (Testbericht). Aktuell ist die Powerstation mit Starthilfekabel bedauerlicherweise ausverkauft.
KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherungen bieten Schutz für Fahrzeuge und decken Schäden am eigenen Auto, Dritte und Personenschäden ab. Sie umfassen meist Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Die Prämienhöhe hängt von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Alter, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse ab.
Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Der Tarifrechner von Heise unterstützt bei der Suche nach einer passenden KFZ-Versicherung, indem er verschiedene Tarife übersichtlich gegenüberstellt.
Fazit
Ein mobiler Booster kann dem Auto ohne Hilfe anderer Starthilfe geben. Der Testsieger von Pearl überzeugt mit einem robusten und wasserfesten Gehäuse und bietet verlässliche Sicherheits-Features. Das gilt auch für das Modell von Noco. Die Powerbanks von Popdeer sind nicht vor Wasser geschützt, bieten dafür aber eine große Kapazität und viel Leistung sowie ein wirklich gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Spannend sind zudem Starthilfe-Powerbanks mit elektrischem Kompressor als Luftpumpe.
Die Starthilfe sollte unbedingt über einen Schutz gegen Verpolung oder bei einem Kurzschluss verfügen. Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik und neuen Fabrikaten sollte man sich erkundigen, ob der Booster dafür geeignet ist.
Wichtig ist: Der Kofferraum eignet sich nicht für den Transport im Winter. Denn die Kälte macht den Akkus der Booster zu schaffen. Deshalb sollten die Powerbank-Starthilfen im Idealfall bei Zimmertemperatur gelagert werden. Um dem vorzubeugen, kann man diese als Powerbank nutzen und regelmäßig wieder aufladen. Liegen die Starthilfe-Booster permanent nur im Auto, funktionieren sie nicht mehr.
Weitere nützliche Hilfsmittel für den PKW finden sich hier:
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Strom weg, was nun? Vorsorge treffen für kleine und größere Stromausfälle
Plötzlich wird der Bildschirm schwarz, nichts geht mehr. Nach einem kurzen Moment der Verwirrung wird klar: Der Strom ist weg. Das passiert in Deutschland nicht häufig, aber bisweilen eben doch. Wenn der Strom ein paar Minuten später wieder da ist, halten sich die Folgen meist in Grenzen: Vielleicht muss man ein paar Uhren neu einstellen und die ungesicherten Änderungen am Rechner sind verschwunden. Ärgerlich, aber nicht gerade lebensbedrohlich.
Doch je länger ein solcher Ausfall dauert, desto spürbarer werden die Auswirkungen. Insbesondere wenn es, wie zuletzt in Berlin, ein großflächiger Ausfall ist, der ganze Stadtviertel oder eine Region lahmlegt. Denn ohne Strom gibt es in der Regel kein Licht, keine Heizung, kein Warmwasser, der Kühlschrank wird warm und das Essen bleibt kalt. Direkte Informationen bekommt man höchstens, solange das Smartphone noch Akku hat, und Arbeiten am PC lässt sich auch nicht mehr. Für einen Stromausfall lässt sich jedoch vorsorgen, egal ob er nur wenige Minuten oder mehrere Tage dauert.
- Vorsorge für den Stromausfall ist vergleichsweise einfach
- Oft reichen schon Batterien und eine Powerbank für Smartphone, Radio und Taschenlampe
- Um Kühlschrank, Heizung und PC weiterzubetrieben, sind Powerstation oder Notstromaggregat nötig
In diesem Artikel möchten wir vor allem aufzeigen, was Sie unternehmen können, um möglichst lange Energie für die wichtigsten Geräte zu haben. Es lassen sich nämlich nicht nur Lebensmittel für den Notfall bunkern. Oft steht bereits in Form von Batterien und Akkus ein gewisser Energie-Vorrat im Haus bereit, für den Fall der Fälle lässt sich aber noch deutlich mehr machen: Powerstations mit Haushaltssteckdose und unter Umständen sogar das E-Auto in der Garage liefern im besten Fall tagelang Strom für das Notwendigste.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Strom weg, was nun? Vorsorge treffen für kleine und größere Stromausfälle“.
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Montag: Russland in ukrainischer Starlink-Falle, X-Einspruch gegen DSA-Strafe
Starlink wird für Moskau zum Verhängnis: Die Armee kaschiert Kommunikationsprobleme zwar, doch ukrainische Hacker nutzen gesperrte Terminals offenbar als Köder. Über den Messenger Telegram gaben sie sich als korrupte Helfer oder Insider aus, die gegen Bezahlung gesperrte Starlink-Terminals wieder aktivieren könnten. Doch das war eine Falle. Derweil wehrt sich eine andere Firma von Elon Musk gegen eine jüngst von der EU-Kommission verhängte Millionenstrafe wegen Verstößen gegen den Digital Services Act. Der Kurznachrichtendienst X hat bei der EU offiziell Einspruch eingelegt. Nachdem es die erste EU-Strafe wegen DSA-Verstößen ist, bezeichnet X den Einspruch als Präzedenzfall. In Japan zeigt der Test eines Fertig-PCs von Dell eine neue Konstruktion für den fehleranfälligen Stromanschluss moderner Grafikkarten. Es handelt sich offenbar um ein eigenes Design von Dell oder des Zulieferers, denn die dort gefundene mechanische Verriegelung ist selbst beim Zulieferer nicht öffentlich gelistet, aber sitzt deutlich fester – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Lange Zeit nutzten russische Einheiten das Starlink-Satellitensystem von SpaceX intensiv, obwohl das Unternehmen von Elon Musk den Dienst für Russland offiziell blockiert hatte. Über Drittstaaten und illegale Wege gelangten die Empfänger in die Hände der Invasoren. Diese verwendeten sie in den besetzten Gebieten der Ukraine, um eine stabile und abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten und so etwa Drohnenschläge durchzuführen. Die konsequente Abschaltung der illegal genutzten Terminals Anfang Februar bringt das russische Militär jetzt jedoch in Erklärungsnot, und es droht ein taktisches Desaster. Denn die Ukraine konnte wohl auch deshalb einige Gebiete zurückerobern und zudem wurden russische Einheiten Opfer von Starlink-Scam: Ukrainische Hacker nutzten angeblich Starlink-Sperre zur Ortung russischer Truppen.
Gegen eine andere Organisation von Elon Musk hat die EU kürzlich die erste Strafe aufgrund von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Der von der 120 Millionen Euro hohen Strafe betroffene Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht jetzt offiziell dagegen vor und begründet dies unter anderem mit einer nicht ausreichenden Untersuchung seitens der EU, einer Fehlinterpretation des DSA und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft. Zudem betont X, dass der Einspruch ein Musterbeispiel für ähnliche Fälle und Strafen schaffen soll. Nachdem Musk und US-Politiker zunächst harsch reagiert und sogar die Abschaffung der EU gefordert hatten, haben Musk und seine Firmen jetzt den offiziellen Weg eingeschlagen: Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor.
Eine japanische Webseite hat einen aktuellen Komplett-PC von Dell getestet und beim Zerlegen des Rechners an der Grafikkarte vom Typ RTX 5070 Ti ein interessantes Detail gefunden: Das Adapterkabel von einer 12V-2×6-Buchse auf zwei PCIe-8-Pin-Buchsen weist eine mechanische Verriegelung auf. Dabei scheint es sich um eine Eigenkonstruktion zu handeln. Dem Bericht zufolge stammt sie von dem großen Zulieferer Amphenol, dessen Logo auch auf dem Stecker angebracht ist. Amphenol hat auf seinen Webseiten zwar einige 12V-2×6-Komponenten, einen Stecker wie den im Dell-PC konnten wir dort jedoch nicht finden. Laut Tester sitzt der Stecker bombenfest und lässt sich kaum bewegen. Bei herkömmlichen Verbindern der Bauform ist das nicht so: Verriegelter 12V-2×6-Stecker in Dell-PC entdeckt.
Deutschland leistet sich einen der umfassendsten Sozialstaaten der Welt. Doch das System droht unter seiner eigenen Last zu erstarren. Viele Bürger blicken kaum noch durch, welche Leistungen ihnen in welcher Lebenslage zustehen; die Sachbearbeiter in den Behörden arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. In dieser angespannten, durch den Fachkräftemangel in der Verwaltung verschärften Lage hat die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vor Kurzem ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die KSR schlägt eine durchgehende Digitalisierung sowie ein zentrales Bürgerportal, einschließlich Datenaustausch zwischen den Ämtern, vor. Doch ein solcher Ansatz ist für Datenschützer seit Langem ein rotes Tuch, heißt es im Missing Link: Digitaler Neustart des Sozialstaats soll Zettelwirtschaft beenden.
Im Rahmen des KI-Gipfels in Indien gab OpenAI-Mitbegründer und CEO Sam Altman eines seiner seltenen ausführlichen Interviews. Dabei wurde er unter anderem nach der von Altmans Konkurrenten Elon Musk propagierten Idee von Rechenzentren im Weltall gefragt. „Ganz ehrlich glaube ich, dass mit der gegenwärtigen Umgebung die Idee von Rechenzentren im All lächerlich ist.“ Wenn man nur die „einfachste Berechnung“ der Kosten des Transports ins All durchführe, zeige sich das. Und dann, so Altman, „Rede ja auch noch keiner davon, wie man eine kaputte GPU im All repariert. Und leider gehen die immer noch sehr oft kaputt.“ Es könne zwar sein, dass sich ein Rechenzentrum im Weltraum irgendwann rechnet, im laufenden Jahrzehnt sieht er das jedoch noch nicht, so Sam Altman: „Rechenzentren im All sind lächerlich“.
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(fds)
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Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor
Im Dezember hat die Europäische Union (EU) die erste Strafe aufgrund von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Der davon betroffene Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht jetzt offiziell dagegen vor und begründet dies unter anderem mit einer nicht ausreichenden Untersuchung seitens der EU, einer Fehlinterpretation des DSA und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft. Zudem betont X, dass der Einspruch ein Musterbeispiel für ähnliche Fälle und Strafen schaffen soll.
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Die EU-Kommission hatte Anfang Dezember wegen Verstößen gegen den DSA eine Millionenstrafe gegen X ausgesprochen. Elon Musks Kurznachrichtendienst soll 120 Millionen Euro Strafe zahlen, denn nach Überzeugung der Kommission verstößt X gegen drei Vorschriften des DSA. Der Dienst soll mit dem blauen Haken, der auf der Vorgängerplattform Twitter verifizierte Konten gekennzeichnet hatte, die Nutzer täuschen und gegen Transparenzvorschriften für Werbung verstoßen. Ferner komme X seiner Pflicht nicht nach, Forschern Zugang zu Plattformdaten zu gewähren.
Erst spontanes Aufbegehren, jetzt offizieller Einspruch
Sowohl Elon Musk als auch US-Politiker reagierten zunächst harsch auf die Millionenstrafe gegen X. Musk forderte die Abschaffung der EU, der US-Außenminister sprach gar von einem „Angriff auf die amerikanischen Menschen“. Sein Parteikollege, Senator Ted Cruz, hat deshalb sogar Sanktionen gegen die EU gefordert, „bis diese Farce rückgängig gemacht wurde“. Nachdem Musk spontan nur mit einem „Bullshit“ reagiert hatte, forderte der vermögendste Mann der Welt Stunden später, dass die EU abgeschafft und „Souveränität zu den einzelnen Staaten zurückübertragen“ werden soll.
Jetzt schlägt die Online-Plattform auch den offiziellen Weg gegen die Millionenstrafe der EU ein, wie das „Globale Team für Regierungsangelegenheiten“ des Dienstes auf X selbst erklärt. „Dieser EU-Beschluss ist das Ergebnis einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, schwerwiegender Verfahrensfehler, einer verqueren Auslegung der Verpflichtungen aus dem DSA und systematischer Verstöße gegen das Recht auf Verteidigung und grundlegende Anforderungen an ein faires Verfahren, was auf Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft hindeutet“, schreibt das X-Team.
Erste DSA-Strafe, erster Einspruch
Gleichzeitig verweist der Dienst auf die Bedeutung dieses Einspruchs. Schließlich ist es nicht nur die erste EU-Strafe wegen DSA-Verstößen, sondern nun auch der erste Einspruch in einer solchen Angelegenheit. „Dieser wegweisende Fall ist die erste gerichtliche Anfechtung einer Geldbuße nach dem DSA und könnte wichtige Präzedenzfälle für die Durchsetzung, die Berechnung der Strafe und den Schutz der Grundrechte im Rahmen der Verordnung von 2022 schaffen“, heißt es weiter.
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Allerdings ist es nicht nur ein einziger Einspruch gegen diese Millionenstrafe. Beim Europäischen Gerichtshof wurden am 16. Februar 2026 gleich drei Rechtssachen gegen die EU-Kommission eingereicht, die auf dieselbe Sache hindeuten. Auf der Website der EU werden Fälle von der „X Internet Unlimited Company and X Holdings“ (T-113/26), von der „X.AI Holdings“ (T-120/26) und von Musk selbst (T-121/26) aufgeführt. Die Millionenstrafe der EU-Kommission richtet sich laut Politico an alle diese Organisationen respektive Personen.
(fds)
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