Künstliche Intelligenz
Top 5: Der beste Ventilator im Test – leise, stark & effizient
In dieser Bestenliste zeigen wir die fünf besten Ventilatoren aus unseren Tests. Der Testsieger ist leise, macht viel Wind bei geringem Verbrauch und kostet 109 Euro.
Ein Ventilator kann nur dann die Raumluft tatsächlich um ein paar Grad senken, wenn er kühlere Luft in den Raum bläst. Eine Möglichkeit ist, ihn in die Tür zu stellen, sodass er die potenziell kühlere Luft aus der Gebäudemitte in den Raum bläst. Aber auch in geschlossenen Räumen sorgen Ventilatoren für eine gefühlte Abkühlung. Denn ein Luftzug lässt den Schweiß auf der Haut verdunsten. Über einen thermodynamischen Effekt wird so Kälte freigesetzt. Aber Achtung: Wer sich über einen längeren Zeitraum direkt von einem Ventilator anblasen lässt, riskiert, sich zu erkälten oder einen Zug zu holen.
Die Auswahl an Modellen ist jedoch so vielfältig, dass die Entscheidung schwerfällt. Wir zeigen hier die fünf besten Ventilatoren aus unseren Tests und geben Tipps, worauf man beim Kauf eines Ventilators achten sollte.
Achtung: Gerade in den sehr warmen Sommerwochen sind die Preise der Ventilatoren teilweise deutlich höher als bei kühlerem Wetter. Das liegt wohl an der hohen Nachfrage und eventuellen Lieferengpässen. Wir empfehlen regelmäßig die tatsächlichen Preise zu überprüfen und bei einem guten Angebot schnell zuzuschlagen.
Der beste Ventilator
Welche Ventilatoren gibt es?
Ventilatoren sind so vielfältig, hier die vier wichtigsten Kategorien: Tischventilatoren eignen sich hervorragend für gezielte Kühlung auf Schreibtischen oder Nachttischen, wo sie einen direkten Luftstrom erzeugen. Standventilatoren verteilen frische Luft in größeren Räumen und sind für Wohnzimmer oder Büros ideal. Turmventilatoren passen in enge Ecken und bieten teilweise Zusatzfunktionen wie Luftreinigung. Deckenventilatoren sorgen für gleichmäßige Luftzirkulation und setzen zugleich stilvolle Akzente in der Einrichtung.
Turmventilator oder Standventilator?
Turmventilatoren bieten ein platzsparendes, modernes Design, das sich unauffällig in jedes Interieur einfügt, und sind wie der Dreo Pilot Max S zuweilen sehr leise, was sie für Schlafzimmer oder Büros prädestiniert. Standventilatoren hingegen sind wahre Kraftpakete, die mit starkem Luftstrom auch große Räume kühlen. Der Levoit LPF-R432 erreicht eine beeindruckende Reichweite von zehn Metern, benötigt dafür aber mehr Platz und erzeugt auf höchster Stufe nicht nur viel Wind, sondern auch Geräusche. Wer Wert auf ein platzsparendes Design legt, findet im Turmventilator den idealen Begleiter. Wer hingegen maximale Kühlleistung für geräumige Wohnbereiche sucht, setzt auf einen Standventilator.
Gibt es Kombinationen aus Tisch- und Standventilator?
Es gibt Ventilatoren, die sowohl als Tisch- als auch als Standventilator funktionieren. So wechselt etwa der Meaco Fan Sefte 10 mühelos zwischen Tisch- und Standfunktion, um gezielte oder großflächige Kühlung zu bieten. Ähnlich verhält es sich mit dem Levoit LPF-R432.
Wie sicher sind Ventilatoren für Kinder und Haustiere?
In Haushalten mit Kindern oder Haustieren ist die Sicherheit eines Ventilators von zentraler Bedeutung, da neugierige Finger oder Pfoten schnell in Gefahr geraten können. Engmaschige Gitter, die Rotorblätter zuverlässig abschirmen, sind ein Muss. Alle von uns getesteten Ventilatoren erfüllen dieses Kriterium. Ein stabiler Standfuß verhindert, dass das Gerät bei einem versehentlichen Stoß umkippt, was beim Levoit LPF-R432 mit seinem soliden 7,5-Kilogramm-Gewicht vorbildlich gelingt, während der Meaco Fan Sefte 10 dazu neigt, nach hinten umzukippen. Rotorlose Ventilatoren, wie der Shark Turboblade, bieten die höchste Sicherheit, da sie ohne sichtbare Blätter auskommen und somit jedes Verletzungsrisiko eliminieren. Manche Modelle verfügen über zusätzliche Sicherheitsfunktionen, etwa eine automatische Abschaltung beim Umkippen.
Wie leise sollte ein Ventilator sein?
Die Lautstärke eines Ventilators, gemessen in Dezibel, entscheidet darüber, ob er in sensiblen Umgebungen wie Schlafzimmern eingesetzt werden kann. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 erweist sich als im Test nahezu unhörbar. Der Levoit LPF-R432 erreicht auf niedrigster Stufe beeindruckende 22 Dezibel, während der Dreo Pilot Max S mit 22,5 Dezibel zu den leisesten Turmventilatoren gehört. Trotz 23,5 dB auf niedrigster Stufe fällt der Shark Turboblade hingegen durch eine hohe Geräuschfrequenz auf, die subjektiv als störend empfunden wird.
Wie weit reicht die Wurfweite eines Ventilators?
Die Wurfweite, also die Entfernung, über die ein Ventilator spürbare Luftbewegung erzeugt, ist ein entscheidendes Kriterium für seine Effektivität in unterschiedlich großen Räumen. Tischventilatoren erreichen in der Regel drei bis fünf Meter, während Standventilatoren mit fünf bis acht Metern eine größere Fläche abdecken. Turmventilatoren liegen meist bei vier bis sechs Metern, und Deckenventilatoren verteilen die Luft sanft im gesamten Raum. Der Levoit LPF-R432 setzt im Test Maßstäbe, indem er selbst in zehn Metern Entfernung noch einen sanften Luftzug liefert, unterstützt durch seine enorme Luftleistung von 2465 Kubikmetern pro Stunde. Der Meaco Fan Sefte 10 schafft mit 1140 Kubikmetern pro Stunde eine Reichweite von 7,5 Metern, was für mittelgroße Räume vollkommen ausreicht. Beim Shark Turboblade enttäuscht der Luftstrom hingegen, da er bereits nach fünf Metern verpufft, obwohl eine Reichweite von 20 Metern versprochen wurde. Eine freie Platzierung, fern von Möbeln oder Wänden, maximiert die Wurfweite.
Wie viel Strom verbraucht ein Ventilator?
Der Stromverbrauch eines Ventilators variiert je nach Typ und Leistung, doch im Vergleich zu Klimaanlagen bleiben Ventilatoren stets sparsamer. Der Levoit LPF-R432 erweist sich als Sparwunder, da er auf niedrigster Stufe nur 1,5 Watt und auf höchster Stufe 21,7 Watt benötigt. Beim Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 handelt es sich mit einem Verbrauch von 2 bis 13 Watt dank seines effizienten DC-Motors ebenfalls um ein Musterbeispiel für Energieeffizienz. Der Meaco Fan Sefte 10 verbraucht 2,4 bis 19,6 Watt und bleibt ebenfalls im sparsamen Bereich. Der Shark Turboblade hingegen schluckt auf höchster Stufe satte 55,3 Watt. Modelle mit Eco-Modi, wie der Levoit oder Meaco, passen die Leistung automatisch an, um den Verbrauch zu senken. DC-Motoren sind AC-Motoren in puncto Effizienz (und Lautstärke) klar überlegen, was sich bei Dauerbetrieb finanziell bemerkbar macht.
Was kostet ein guter Ventilator?
Tischventilatoren sind bereits für 20 bis 100 Euro erhältlich, während Standventilatoren in einer Preisspanne von 30 bis 200 Euro liegen. Turmventilatoren kosten zwischen 50 und 300 Euro, und Deckenventilatoren können je nach Design und Funktionen 100 bis 500 Euro verlangen. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 ist mit 93 Euro ein echter Preis-Leistungs-Sieger, der smarte Funktionen mit Sparsamkeit verbindet. Der Levoit LPF-R432 bewegt sich zwischen 110 Euro und 130 Euro und bietet im Test beeindruckende Leistung. Der Meaco Fan Sefte 10 kostet 209 Euro, überzeugt aber mit flexibler Höhenverstellung. Der Dreo Pilot Max S liegt mit 160 Euro im gehobenen Mittelfeld, während der Shark Turboblade mit Preisen bis zu 280 Euro in die Premium-Liga zielt, ohne die Erwartungen an Leistung zu erfüllen. Qualität, Zusatzfunktionen wie Fernbedienung oder App-Steuerung und eine solide Verarbeitung treiben den Preis, doch Kundenbewertungen helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Was ist ein rotorloser Ventilator?
Ein rotorloser Ventilator, auch als „bladeless fan“ bezeichnet, versteckt seine Lüftereinheit häufig im Standfuß, um einen gleichmäßigen Luftstrom ohne sichtbare Rotorblätter zu erzeugen, wie der Shark Turboblade im Test demonstriert. Sein futuristisches Design, das an eine Hightech-Windmühle erinnert, macht ihn zum Blickfang in jedem Raum und bietet höchste Sicherheit, da keine Blätter zugänglich sind – ideal für Haushalte mit Kindern oder Haustieren. Doch der Shark Turboblade zeigt auch die Schattenseiten: Mit Preisen bis zu 280 Euro ist er teuer, und seine Luftleistung bleibt schwach, da der Luftstrom im Test nach fünf Metern kaum noch spürbar ist. Der Stromverbrauch von 55,3 Watt auf höchster Stufe ist zudem happig, und die fehlende App-Steuerung wirkt in dieser Preisklasse antiquiert. Rotorlose Ventilatoren sind perfekt für designbewusste Nutzer, die Sicherheit und Ästhetik priorisieren, doch für maximale Kühlleistung bleiben Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 die bessere Wahl.
Fazit
Ventilatoren sorgen für frische Luft und Wohlbefinden, egal ob im kleinen Büro oder im weitläufigen Wohnzimmer. Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 beeindrucken mit ihrer Reichweite und Kraft, während smarte Turmventilatoren wie der Dreo Pilot Max S mit leiser Technik und App-Steuerung punkten. Budgetfreundliche Modelle wie der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 beweisen, dass Qualität nicht teuer sein muss, und flexible Allrounder wie der Meaco Fan Sefte 10 passen sich jedem Bedarf an. Der Shark Turboblade mag mit seinem Design glänzen, doch seine Leistung bleibt hinter den Erwartungen zurück.
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Nach Einmalzahlung: Hunderttausende inaktive BundID-Konten sind gelöscht
Rückschlag für das Bemühen der Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government mithilfe der BundID voranzutreiben: Die Zahl der Nutzer der staatlichen Zugangskennung und dem damit verknüpften Online-Konto für Bürger hat sich seit Ende 2024 um mehrere hunderttausend verringert. Dies teilte das Bundesdigitalministerium der Nachrichtenagentur AFP mit. Als Grund nannte es demnach die routinemäßige Deaktivierung von Accounts, die über längere Zeit nicht in Gebrauch waren.
Laut Angaben des Ministeriums gab es am 11. August 2025 noch etwa 4,86 Millionen aktive BundID-Konten. Ende 2024 lag diese Zahl noch bei knapp 5,3 Millionen, im März 2025 sogar bei knapp 6 Millionen. Der größte Rutsch nach unten bei den Registrierungen ereignete sich laut dem Dashboard Digitale Verwaltung im April 2025.
„Der Rückgang der Anzahl der Nutzerkonten erklärt sich durch die automatische Löschung von inaktiven Konten im ersten Quartal 2025“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der AFP: Weiter führte er aus, dass „aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen Nutzerkonten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht werden müssen“.
Energiepreispauschale als BundID-Booster
Ein wesentlicher Grund für das Minus dürften Accounts sein, die Schüler und Studierende 2023 erstellten. Die BundID war damals erforderlich, um die 200 Euro Einmalzahlung als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise zu erhalten. Nach Erhalt der Pauschale war das E-Government-Konto für viele der Antragsteller offenbar nicht mehr attraktiv.
Die Zahl der BundID-Konten steige seit Mai 2025 aber wieder leicht an, hieß es weiter. Der monatliche Zuwachs liege derzeit bei durchschnittlich 154.000 Accounts. Zudem hätten sich die monatlichen BundID-Logins seit 2024 verdoppelt und seien im Mittel von einer auf zwei Millionen gestiegen. Eine genaue Aussage darüber, welche Online-Verwaltungsdienstleistungen die Bürger am meisten nutzen, konnte das Ressort derzeit nicht treffen. Die aktuellen Erhebungen gäben dies nicht her.
DeutschlandID soll folgen
Bürger, die ein Nutzerkonto bei der BundID angelegt haben, können sich bei Onlinediensten zu angeschlossenen Verwaltungsleistungen digital gegenüber Behörden identifizieren. Erstmals stellte das Bundesinnenministerium die BundID 2019 bereit. Seit dem Regierungswechsel ist das Digitalministerium federführend dafür zuständig. Momentan sollen knapp 1800 Onlinedienste, Plattformen und Portale an die Lösung angebunden sein. Das Bundeskonto und die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) führten jahrelang ein Nischendasein. Praktische Anwendungen gab es anfangs nur wenige. Voriges Jahr hatten 22 Prozent der Bevölkerung die Funktion schon einmal genutzt.
Vor allem die an die BundID und die eID gebundene Einmalzahlung sowie der Kulturpass haben den Online-Ausweis und das Nutzerkonto bekannter gemacht. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) soll ein einheitliches digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID geschaffen und diese in DeutschlandID umbenannt werden. Eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Webseite öffnete jüngst aber auch ein Datenleck bei der BundID. Mit der Kennung lassen sich etwa Anträge auf Elterngeld oder BAföG stellen, der Wohnsitz an- und ummelden oder die Autozulassung bewerkstelligen. Seit einem guten Jahr können Bürger die BundID auch für die E-Services der Bundesagentur für Arbeit verwenden.
(mma)
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Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört
Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).
Im Auto und beim Aufräumen – ohne Beschäftigung nur selten
Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.
Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.
Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.
(nie)
Künstliche Intelligenz
KI-Wettbewerb und App-Store-Rankings: X und xAI verklagen Apple und OpenAI
Das KI-Startup xAI und die Online-Plattform X haben am Montag vor einem US-Bundesgericht in Texas Klage gegen die US-Konzerne Apple und OpenAI eingereicht. Die von dem Milliardär Elon Musk gegründeten Unternehmen werfen den beiden Konkurrenten monopolistische Praktiken vor. Sie hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei künstlicher Intelligenz (KI) zu behindern. Apple und OpenAI haben „Märkte abgeschottet, um ihre Monopole aufrechtzuerhalten und Innovatoren wie X und xAI am Wettbewerb zu hindern“, heißt es in der Klageschrift.
In der Klage vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas in Fort Worth (AZ. 4:25-CV-00914-P) beschuldigen X und xAI Apples App Store, konkurrierende Chatbots und „Super“-Apps, darunter Grok und X, zu benachteiligen. Apple hat eine Partnerschaft mit OpenAI geschlossen, um eine Schnittstelle zu ChatGPT in seine Betriebssysteme für iPhones, iPads und Macs zu integrieren. „Ohne den Exklusivvertrag mit OpenAI hätte Apple keinen Grund, die X-App und die Grok-App nicht in seinem App Store zu präsentieren“, heißt es in der Klageschrift. Musks Unternehmen behaupten, dass iPhone-Nutzer keinen Grund hätten, KI-Apps von Drittanbietern herunterzuladen, weil das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer zwingt, ChatGPT als Standard-Chatbot-App zu verwenden. Auch verschaffe die ChatGPT-Integration des iPhones OpenAI Zugang zu „potenziell Milliarden von Benutzeranfragen, die von Hunderten von Millionen von iPhones stammen“, was einen unfairen Vorteil darstelle. X und xAI fordern Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar.
Klage könnte KI-Markt in Kartellverfahren definieren
„Diese jüngste Klage steht im Einklang mit Herrn Musks andauernden Belästigungen“, erklärte ein OpenAI-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Anfang dieses Monats hatte Musk bereits mit „unmittelbaren rechtlichen Schritten“ durch seine KI-Firma xAI gedroht. Bereits damals behauptete er in einem Post auf seiner Plattform X, Apple mache es unmöglich, dass andere KI-Firmen außer OpenAI bzw. ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts erreichen könnten. Das sei ein „eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht“.
Die von X und xAI angestrengte Klage könnte den Gerichten in den Vereinigten Staaten nach Einschätzung von Reuters zum ersten Mal die Gelegenheit geben, zu beurteilen, ob es einen definierten Markt für KI gibt und was dieser umfasst. Bei kartellrechtlichen Streitigkeiten sei dies eine Schwellenfrage.
Darüber hinaus verklagt Musk OpenAI und dessen CEO Sam Altman separat vor einem Bundesgericht in Kalifornien, um die Umwandlung des Unternehmens von einem gemeinnützigen in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu verhindern. Im März wies das zuständige Gericht den dazugehörigen Eilantrag jedoch ab. Es seien keine ausreichenden Gründe vorgelegt worden, um sofort zu entscheiden, so das Gericht. Musk hat OpenAI zusammen mit Altman im Jahr 2015 als gemeinnütziges Unternehmen gegründet, zog sich nach Streitigkeiten um die Ausrichtung und vor allem um die Führungsstrukturen 2018 aber aus dem Unternehmen zurück. Eine Klage gegen Apple dagegen hatte Musk bislang nicht angestrengt. Beim letzten öffentlichen Streit glättete ein persönliches Gespräch mit Apple-Chef Tim Cook die Wogen.
(akn)
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