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Treue-Apps von Rewe, Lidl oder Kaufland: Verbraucherzentrale-Klage: Discounter informieren nicht ausreichend
Rabatte gegen Kundendaten: Lidl soll besser über den Preis für die App-Vorteile informieren.
Das Versprechen lautet: Punkte sammeln, Extra-Rabatte freischalten und beim Einkaufen sparen. Doch Verbraucherschützer klagen, weil Discounter die Nutzer nicht ausreichend informieren. Anlass, sich die Apps einmal genauer anzusehen.
Viele Kundinnen und Kunden nutzen die Treue-Apps und Bonusprogramme von Handelsketten wie Rewe, Lidl oder Kaufland. Am heutigen Dienstag verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart über eine Klage gegen die „Lidl Plus“-App. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands informiert der Discounter die Nutzer nicht ausreichend darüber, dass sie die App-Rabatte mit ihren Daten bezahlten.
Was sind Händler-Apps und welche Vorteile bieten sie?
Rewe, Lidl, Kaufland: Fast alle großen Handelsketten haben eine App, die Kunden auf ihren Smartphones verwenden können. Sie bewerben darin ihre Produkte und Sonderangebote. Verbraucher können Einkaufslisten erstellen und erhalten Rezeptideen. Wer sich registriert, kann bei vielen Händlern auch die Bonus- und Treueprogramme nutzen. Teils sind zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Vielfach bekommen Kunden Rabatt-Coupons, wenn sie innerhalb eines Monats eine bestimmte Einkaufssumme erreichen.
Welche Händler bieten die besten Rabatte?
Das Preisvergleichsportal Smhaggle hat die Bonusprogramme der Händler verglichen. Dafür wurden zwischen Januar und März 2025 rund 1,26 Millionen Kassenbons ausgewertet. Das Ergebnis: Bei der Nutzung der Programme der verschiedenen Händler sparen Kunden wenig.
Mit der Kaufland Card konnten Kunden im ersten Quartal im Schnitt 2,29 Prozent ihrer Gesamtausgaben im Lebensmitteleinzelhandel und den Drogerien sparen. Bei 100 Euro sind dies also lediglich 2,29 Euro. Bei anderen Ketten fällt die Ersparnis noch geringer aus. Bei Rewe Bonus waren es lediglich 0,82 Prozent, in der Penny-App 0,75 Prozent.
Was haben die Händler davon?
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Angemeldeten Kunden winken exklusive Vorteile. Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können dadurch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.
Laut einer 2024 durchgeführten Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH kaufen 56 Prozent der App-Nutzer häufiger bei einem Händler, jeder Dritte gibt mehr Geld aus. Viele Kunden haben vier oder mehr verschiedene Einkaufsapps auf dem Handy, nutzen aber nicht alle regelmäßig. Am weitesten verbreitet sind die Apps der Lebensmittelhändler. Mehr als die Hälfte der angemeldeten Kunden nutzen die Apps mehrmals wöchentlich, ein Drittel mehrmals im Monat.
Was unterscheidet Payback und händlereigene Programmen?
Die händlereigenen Programme und Treue-Apps lassen sich nur in den Geschäften der jeweiligen Kette nutzen. Payback ist hingegen ein sogenanntes Multipartner-Programm. Kunden können deutschlandweit bei verschiedenen Händlern Punkte sammeln. An dem Programm nehmen unter anderem Edeka, Aral, dm, C&A, Decathlon und Thalia teil.
Bis Ende 2024 zählten auch die Supermarktkette Rewe und der Discounter Penny dazu. Beide setzen seitdem nur noch auf ihre eigenen Rabatt-Apps.
Eine repräsentative Umfrage des IFH Köln zeigt: Fast die Hälfte der App-Nutzer gibt an, dass Payback ihr meistgenutztes Bonusprogramm ist. Danach folgen Lidl Plus (15 Prozent), Rewe Bonus (9 Prozent) und Kaufland Card (5 Prozent) vor den Drogerien dm und Rossmann (jeweils 4 Prozent). Weniger präsent sind Programme von Händlern wie Ikea oder Obi.
Haben alle großen Ketten ein Bonusprogramm?
Nein. Die Discounter Aldi Nord und Aldi Süd haben in Deutschland bisher kein Programm. Aldi Nord testet dies im Ausland, in einem Teil von Belgien können Kunden in der App Treuepunkte sammeln. Von Aldi Süd heißt es: Man verzichte auf komplexe App-Rabatte oder Punktesysteme und biete jederzeit allen Kunden die besten Angebote. Der Discounter wirbt mit dem Slogan „Gutes für alle“.
Was halten Kunden von den Programmen?
Viele Menschen verwenden Treue-Apps von Lebensmittelhändlern, um sich Rabatte zu sichern, wie eine YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt. Fast jeder Vierte nutzt sie hingegen nicht und will dies auch künftig nicht machen. Am häufigsten wird kritisiert, dass persönliche Daten übermittelt werden und das Kaufverhalten analysiert wird. Uneinigkeit gibt es, wenn es darum geht, dass nur registrierte Kunden Rabatte erhalten. 41 Prozent finden das gut, 40 Prozent nicht.
Laut einer Studie des IFH Köln nutzt die große Mehrheit der Kunden nach wie vor Printwerbung, um Angebote zu finden und ihren Einkauf zu planen. Andere Medien wie Apps sind demnach für die Kunden keine gleichwertige Alternative. Viele geben an, dass sie ihnen zu kompliziert sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher kommen bei den unterschiedlichen Loyalty-Programmen nicht mehr hinterher – Punkte sammeln, Coupons einlösen, Preisvorteile sichern“, sagt der Geschäftsführer von IFH Media Analytics, Andreas Riekötter. Kunden fühlten sich zunehmend desorientiert im Dschungel der App-Angebote und könnten das Angebot nicht transparent miteinander vergleichen. Von Christian Rothenberg, dpa
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Rechtsstreit: Urteil zur Lidl-App erst im September
Verbraucherschützern sind die Bedingungen hinter der Lidl-Plus-App nicht transparent genug.
In der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl-Plus-App ist zunächst nicht mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen: Das verhandelnde Gericht stellt ein Urteil für Ende September in Aussicht – und auch damit dürfte das letzte Wort nicht gesprochen sein.
Kammer: Komplizierte Rechtslage
Der Vorsitzende Richter, Oliver Mosthaf, sagte: „Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist“. Die Frage liege offen auf dem Tisch. Man müsse nun entscheiden, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. „Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.“
Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.
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