„Trumpsche Gesetzgebungspraktiken“: Max Schrems kritisiert Grundrechte-Kahlschlag
Max Schrems ist eigentlich schwer aus der Ruhe zu bringen. Der Jurist aus Österreich zerrte unter anderem Facebook vor Gericht, treibt Datenschutzbehörden vor sich her und brachte vor dem Europäischen Gerichtshof gleich zwei transatlantische Datenabkommen zu Fall. Doch bei einer spontan anberaumten Pressekonferenz am Montagmorgen merkt man selbst ihm eine gewisse Fassungslosigkeit an.
Noch vor wenigen Wochen war der Gründer der Nichtregierungsorganisation noyb auf Einladung der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Meinung bei einem Treffen zur Zukunft der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war einhellig, so erzählt es Schrems: Es gibt Reformbedarf, aber der müsse sorgfältig austariert werden. Ein für 2026 geplanter Fitness-Check sei der richtige Rahmen.
Noch Anfang November gingen deshalb alle Beobachter:innen davon aus, dass die DSGVO im geplanten Gesetz zum „digitalen Omnibus“ nicht wesentlich angefasst wird. Mit dem Paket will die Kommission Teile ihrer Digitalregulierung vereinfachen.
Im Laufe der vergangenen Woche dann kocht die Brüsseler Gerüchteküche. Die Anzeichen verdichten sich, dass die Kommission am 19. November überraschend weitreichende Änderungen vorschlagen wird. Am Freitag platzt die Bombe: Wir veröffentlichen die Entwürfe der Kommission, die belegen, dass die Kommission eine Reform mit der Abrissbirne plant.
„Das wäre der extremste Angriff auf die Privatsphäre der Europäer:innen im Zeitalter der DSGVO“, schreibt Schrems in einer Pressemitteilung. „Im Kern handelt es sich um einen massiven Deregulierungsversuch, der 40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen wirft.“
Freifahrtschein für Werbe-Tracking und Datenhändler
Nach der Lektüre des ersten Entwurfs sei klar, dass der Schaden für die DSGVO riesig wäre, so Schrems weiter. Dem Gesetz, das die Europäische Kommission selbst gerne als weltweiten Goldstandard im Datenschutz feiert, drohe ein „Tod durch 1.000 Schnitte“. Große Teile des Entwurfs würden gegen europäische Konventionen, die Charta der Grundrechte und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen.
Das wohl größte Schlupfloch könnte laut noyb durch eine Neudefinition dessen entstehen, was als personenbezogenes Datum zu verstehen und somit von der DSGVO erfasst sei. Weitgehend ausgenommen werden sollen nämlich offenbar pseudonymisierte Daten, also solche, bei denen Firmen die Daten nicht einem Namen zuordnen, sondern einem Pseudonym wie „user12473“ oder einer ID aus einem Tracking-Cookie. Die EU-Kommission wolle hier einen „subjektiven Ansatz“ einführen, bei dem Daten nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn ein Unternehmen die Person hinter dem Pseudonym nicht identifizieren könne.
Erst vor wenigen Tagen hatte eine Recherche von netzpolitik.org mit internationalen Partnermedien demonstriert, wie leicht sich aus pseudonymisierten Daten metergenaue Bewegungsprofile erstellen lassen. Das Rechercheteam erhielt von Datenhändlern kostenlos Datensätze mit 278 Millionen Standortdaten aus Belgien. Die Daten enthalten weder Namen noch Telefonnummern, sondern nur pseudonyme Identifier, und doch war es möglich, mit den Daten das Leben von Spitzenpersonal der Europäischen Union auszuspionieren.
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Während sich die EU-Kommission besorgt über die Recherchefunde äußerte und neue Sicherheitshinweise für ihre Beamten veröffentlichte, würde ihr Vorschlag für den digitalen Omnibus die aufgedeckte Praxis legalisieren, so Schrems. „Dies würde bedeuten, dass ganze Industriezweige, die mit Pseudonymen oder zufälligen ID-Nummern arbeiten, nicht mehr (vollständig) von der DSGVO abgedeckt wären. Dies könnte für fast alle Bereiche des Online-Trackings, der Online-Werbung und die meisten Datenbroker gelten.“
Wildcard für KI
Weiter kritisiert noyb eine mögliche „DSGVO-Wildcard“ für KI-Systeme, von der insbesondere große Tech-Konzerne wie Google, Meta, Microsoft oder OpenAI profitieren würden. Denn nicht nur das Training, auch der Betrieb von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten könnte dann mit dem „berechtigten Interesse“ gerechtfertigt werden.
„Das bedeutet, dass eine Hochrisikotechnologie, die mit den persönlichsten Gedanken und sensiblen Daten der Menschen gespeist wird, im Rahmen der DSGVO ein generelles ‚OK‘ erhält. Gleichzeitig bleibt jede herkömmliche Datenbank oder Überwachungskamera streng reguliert“, so noyb.
Die DSGVO sieht ein solches Interesse als Rechtsgrundlage zwar grundsätzlich vor, bislang ist aber umstritten, ob es für KI-Systeme anwendbar ist. Im Rahmen der Abwägung mit den Interessen der betroffenen Personen sollen Betreiber nach den Ideen der Kommission bestimmte „Schutzmaßnahmen“ ergreifen. Es wird jedoch nicht näher definiert, wie diese aussehen.
Der einzige angebliche Schutz sei ein Widerspruchsrecht, das in der Praxis jedoch scheitern werde, analysiert noyb. Nutzer:innen müssten „hunderte Unternehmen ausfindig machen und einzelne Formulare ausfüllen“. Widersprüche und eine mögliche Informationspflicht könnten die Unternehmen kaum umsetzen.
Betroffenenrechte unter Druck
Unter Druck ist außerdem eine zentrale Errungenschaft der DSGVO: die Betroffenenrechte. Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sollen künftig abgelehnt werden können, wenn sie „missbräuchlich“ seien. Die Ausübung dieser Rechte soll nur noch gestattet sein, wenn sie „Datenschutzzwecken“ dient.
„Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Antrag auf Auskunft als ‚missbräuchlich‘ ablehnen könnte, wenn ein Arbeitnehmer diesen im Rahmen eines Arbeitskonflikts über unbezahlte Arbeitsstunden stellt – zum Beispiel, um einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten.“ Das Gleiche würde für Journalist:innen oder Forschende gelten, so noyb.
Massiv eingeschränkt werden soll zudem der Schutz für sensible Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Dazu zählen beispielsweise Daten zu ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit sowie Gesundheitsdaten. Entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs will die Kommission den Schutz nur dann gewähren, wenn solche sensiblen Informationen „direkt offenbart“ werden, kritisiert noyb.
Nicht mehr geschützt wären Menschen, bei denen etwa auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen geschlossen werde. „Die Kommission scheint sich vor allem um Unternehmen zu kümmern, die solche Daten für das KI-Training nutzen wollen.“
Kritisch sieht noyb auch erweiterte Befugnisse, Daten auf Endgeräten zu speichern und auszulesen. Tracking-Cookies könnten dann statt wie bisher nicht mehr nur nach Einwilligung, sondern zum Beispiel ebenfalls auf Basis des berechtigten Interesses platziert werden. Auch die Zwecke, zu denen Daten von Geräten ausgelesen werden dürfen, sollen erweitert werden. Zu den Verarbeitungen auf der „weißen Liste“ würden nun auch „aggregierte Statistiken“ und „Sicherheitszwecke“ landen. Das sei zwar grundsätzlich verständlich, könne Unternehmen jedoch zu vermeintlichen Sicherheitszwecken die komplette Durchleuchtung von Privatgeräten erlauben.
Kritik am verstolperten Vorstoß
Alles in allem helfe der Entwurf nicht wie versprochen „kleinen Unternehmen“, sondern komme „wieder einmal hauptsächlich ‚Big Tech‘ zugute“, so das Fazit von Max Schrems und noyb. Der Entwurf sei außerdem „auch sehr schlecht formuliert“, so Schrems. Auch andere Jurist:innen hatten in den vergangenen Tagen die juristische Qualität bemängelt.
Erklärt werden kann dies wohl unter anderem durch massiven Zeitdruck. „Brüsseler Insider berichteten, dass bestimmte Referate nur fünf (!) Arbeitstage Zeit hatten, um einen über 180-seitigen Gesetzesentwurf zu kommentieren“, so Schrems. Ein Teil der EU-Kommission scheint alle anderen in Brüssel überrennen zu wollen.
„Sie scheinen alle Regeln der Gesetzgebung zu missachten, mit potenziell schrecklichen Folgen. Es ist besorgniserregend, wie sich Trumpsche Gesetzgebungspraktiken in Brüssel durchzusetzen scheinen.“
Danke, Deutschland?
Motiviert werde die Kommission offenbar durch einen Tunnelblick auf den KI-Hype und der Sorge, Europa könne abgehängt werden, mutmaßt Schrems. „Bei diesem Vorschlag wird übersehen, dass die meisten Datenverarbeitungen nicht auf KI basieren.“ Eine Änderung, die KI „befreien“ würde, hätte jedoch massive unbeabsichtigte Folgen für viele andere Bereiche der DSGVO. Schrems weiter: „Auch der Schutz von Gesundheitsdaten, Minderheiten oder Arbeitnehmer:innen wäre durch diesen Entwurf vorbei. Große Teile der Online-Werbebranche könnten aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen ihre Pflichten nach der DSGVO umgehen.“
Verantwortlich macht der Jurist dafür auch die deutsche Bundesregierung. Diese hatte in einem Arbeitspapier, das wir kürzlich veröffentlicht haben, weitreichende Einschnitte bei der DSGVO angeregt. Die EU-Kommission sei auf diesen Zug aufgesprungen, obwohl zuvor eigentlich sowohl Interessengruppen als auch die Mitgliedstaaten ausdrücklich darum gebeten hätten, die DSGVO nicht wieder zu öffnen.
Dazu Schrems: „Deutschland hat traditionell eine extreme Anti-DSGVO-Position in Europa eingenommen. Es scheint einfacher zu sein, ein EU-Gesetz für die deutschen Probleme mit der Digitalisierung verantwortlich zu machen, als die Dinge auf nationaler Ebene zu regeln.“
Mit Paypal kann man jetzt auch in Geschäften zahlen – und sogar auf dem Flohmarkt, wie Schauspieler Will Ferrell in einer Werbekampagne zeigt. In der deutschen Version sagt er zu einem kleinen Jungen, der ihn beim Kauf einer Actionfigur über den Tisch zieht: „Wenigstens meine Daten sind sicher vor euch Abzockern.“ Doch die Aussage ist nicht wahr.
Die Finanztransaktionsplattform PayPal positioniert sich in einer Werbekampagne als Alternative zum Bargeld. Dabei gibt es einen drastischen Unterschied zwischen beiden Zahlungsmitteln. Bargeld wird zwar auch getrackt, aber die Daten, die Paypal erhebt – und an Werbetreibende verkauft – sind viel umfassender als nur die Info, welche Summe von wo nach wo wandert.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die Datenschutzpraxis von Paypal im Rahmen eines juristischen Gutachtens untersucht und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Das Unternehmen erfasst, was du zu welchem Preis kaufst, von welchem Unternehmen du es erwirbst, und wohin du es liefern lässt. Es speichert Standortdaten, die Liste der Apps auf deinem Telefon, welches Gerät und welchen Browser du benutzt und welche Websites du besuchst.
PayPal speichert teils sogar die sexuelle Orientierung
Das Unternehmen erlaubt sich laut Datenschutzerklärung auch, deinen Fingerabdruck zu erfassen, dein Einkommen, deine Telefon- und Steuernummer, deinen Beruf, dein Alter, dein Geschlecht, deine Kreditwürdigkeit und deine finanzielle Situation. In dem Datensatz, den der Konzern über dich anlegt, sind – so die Datenschutzerklärung – womöglich auch religiöse Überzeugungen, politische oder philosophische Ansichten, Behinderungen und die sexuelle Orientierung vermerkt, sowie „Daten aus den von Ihnen verknüpften Drittkonten“.
PayPal kann laut dem Gutachten extrem sensible Informationen sammeln, weil auch Zahlungen an Gesundheitseinrichtungen oder Anwält*innen, sowie Spenden an politische Parteien und religiöse Institutionen über die Plattform abgewickelt werden. PayPal speichert die Daten, so lange das Konto existiert und zehn Jahre darüber hinaus.
Seit dem Frühjahr ist PayPal auch im Werbe-Business
Das Netzwerk Datenschutzexpertise schreibt in seinem Gutachten: „Die hohe Aussagekraft der Finanztransaktionsdaten begründet ein hohes Nutzungs- und auch ein hohes Missbrauchspotenzial“. So sei damit beispielsweise manipulative Werbung möglich und auch eine diskriminierende Preisgestaltung.
Dabei muss Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa eigentlich anonym ablaufen. Ausnahmen von der Regel sind nur erlaubt, wenn sie eindeutig nötig und gut begründet sind.
PayPal speichert sensible Daten ohne explizite Einwilligung
Laut des Gutachtens informiert PayPal seine Kund*innen nicht hinreichend darüber, wofür, an wen und auf welcher Rechtsgrundlage Daten weitergegeben werden und speichert die Daten unerlaubt lange. Zudem geht das Unternehmen davon aus, dass Menschen mit der Nutzung des Dienstes in die Datenverarbeitung einwilligen. Dabei muss diese Einwilligung – spätestens, wenn es um sensitive Daten, Marketing- und Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten geht – tatsächlich bewusst, informiert, genau definiert und unabhängig von der Verfügbarkeit des Dienstes gegeben werden, um rechtmäßig zu sein. Die Kund*innen müssen wissen, wozu sie da eigentlich zustimmen.
Der Konzern bietet Unternehmen die personenbezogenen Informationen laut dem Gutachten in aggregierter Form an. Die Firmen können dann über PayPal auf Webseiten, Apps und Smart-TVs Werbung platzieren, die angeblich die Zielgruppe sehr genau erreicht. Auch der direkte Verkauf der Daten an Werbefirmen war zumindest mal geplant. Über die aktuelle Umsetzung dieses Projekts in Europa ist dem Netzwerk Datenschutzexpertise nichts bekannt.
Einen Teil der Informationen sammelt PayPal angeblich, um betrügerische Kontozugriffe zu verhindern. Im August 2025 waren die Anmeldedaten zu 15 Millionen PayPal-Konten im Darknet aufgetaucht, woraufhin die Zahl der Betrugsversuche massiv in die Höhe ging.
Die Liste der Datenempfänger umfasst 600 Unternehmen
PayPal behält sich vor, die erfassten Daten weiterzugeben, beispielsweise an Behörden, andere Finanzinstitute, Inkassobüros, Auftragsverarbeiter und Partnerunternehmen. Eine Liste mit möglichen Datenempfängern umfasst 600 Firmen aus vielen Staaten der Welt.
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Die Datenschutzerklärung, die 7.000 Wörter umfasst, lässt „nicht erkennen, mit welchen Daten auf welcher Rechtsgrundlage welche Zwecke verfolgt werden“, so das Netzwerk Datenschutzanalyse. Problematisch sei, dass sowohl die Kategorien der Daten als auch die Arten der Verarbeitung nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt werden.
Auch die AGB seien ausgesprochen nutzerunfreundlich. Sie umfassen 17 Dokumente, wobei für Kund*innen nicht ersichtlich sei, welche für sie relevant sind. Hinzu kommen 20.000 Wörter Nutzungsbedingungen ohne Inhaltsverzeichnis. Mit der Eröffnung eines Kontos erklären sich Nutzer*innen mit all diesen Bedingungen einverstanden.
So widerspricht man der Datennutzung zu Werbezwecken
Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken ist in PayPal-Konten voreingestellt. Wer das abschalten möchte, muss auf der Website erst auf „Daten und Datenschutz“ und dann auf „personalisierte Angebote und Werbung“ klicken. Dort lässt sich ein Regler zwischen einem grauen und einem schwarzen Feld hin- und herbewegen. Dass die rechte, schwarz hinterlegte Option die datenschutzfreundliche ist, wird nicht erklärt. Der mögliche Opt-Out steht im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung, wonach die Voreinstellung eine möglichst geringe Datenverarbeitung („Privacy by Default“) vorsehen muss.
Als besonders problematisch sieht das Netzwerk Datenschutzexpertise, dass die personenbezogenen Daten auch nach außerhalb der EU übermittelt werden. Der Hauptsitz von PayPal ist in den USA, dort sind die Daten deutlich schlechter geschützt als in Europa. Zudem ist das Unternehmen gezwungen, Daten an US-Behörden herauszugeben, wenn diese sie anfordern.
Die Datenschutzexpert*innen sehen ihre Analyse der Datenschutzpraxis von PayPal nur als exemplarischen Fall. „Es ist zu vermuten, dass die bei PayPal festgestellten Mängel in ähnlicher Form bei anderen Unternehmen in diesem Bereich bestehen“, schreiben sie. BigTech-Unternehmen würden zunehmend versuchen, auf Finanztransaktionsdaten zuzugreifen, um diese mit Daten aus anderen Anwendungen zu kombinieren und kommerziell zu nutzen. Deshalb fordern die Datenschutz-Expert*innen, die Nutzung von Finanzdaten für Werbezwecke generell zu verbieten.
Laut Heise Online prüft Paypal das Gutachten derzeit. Es lässt sich wie folgt zitieren: „Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen.“
Auslegungssache-Jahresrückblick: Datenschutz unter Beschuss | heise online
In der letzten Episode des Jahres 2025 blicken c’t-Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich im c’t-Datenschutz-Podcast auf zwölf turbulente Monate zurück. Mit dabei ist wieder einmal Rechtsanwältin Anna Cardillo. Cardillo ist Partnerin in der Berliner Kanzlei MYLE. Sie berät Unternehmen und Behörden im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit.
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(Bild: Rechtsanwältin Anna Cardillo diskutiert, zugeschaltet aus Berlin, in der Auslegungssache mit.)
Zu Beginn diskutieren die drei einen aktuellen „Paukenschlag“: Der gemeinsame Beschluss von Bundeskanzler und Länderchefs zur Staatsmodernisierung enthält weitreichende Pläne zur Verschlankung der Datenschutz-Durchsetzung. So soll etwa die Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter wegfallen. Cardillo kritisiert das scharf: Die Anforderungen der DSGVO blieben ja bestehen, nur fehle dann die Person, die sich darum kümmert. Von Entbürokratisierung zu sprechen, sei irreführend.
Lage bleibt brisant
Beim Blick auf das Datenschutzabkommen mit den USA sind sich die drei einig: Die Lage bleibt brisant. Zwar hat ein US-Gericht im Mai entschieden, dass zwei Mitglieder der US-Datenschutz- und Freiheitsrechtekommission PCLOB (Privacy and Civil Liberties Oversight Board) rechtswidrig durch den amtierenden Präsidenten Donald Trump entlassen wurden. Doch die Ankündigung Trumps, dem Datenschutzabkommen de facto komplett die Grundlage zu entziehen, schwebt wie ein Damoklesschwert über den EU-US-Datentransfers. Cardillo rät Unternehmen dringend, sich auf Alternativen vorzubereiten.
Das Jahr brachte auch saftige Bußgelder: TikTok kassierte in Irland 530 Millionen Euro wegen Datentransfers nach China, Vodafone in Deutschland 45 Millionen Euro wegen Sicherheitslücken und mangelnder Kontrolle von Vertriebspartnern. Die Runde sieht darin ein wichtiges Signal, dass Unternehmen ihre Dienstleister sorgfältiger überwachen müssen.
Ende des Haftungsprivilegs?
Große Sorgen bereitet den Diskutanten die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Plattformen. Das EuGH-Urteil im Fall „Russmedia“ deutet darauf hin, dass Forenbetreiber und Social-Media-Plattformen künftig Inhalte schon vor der Veröffentlichung prüfen müssen, um nicht sofort für Datenschutzverstöße haftbar zu sein. Dies könnte das Ende des bewährten „Providerprivilegs“ bedeuten, bei dem Plattformen erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung haften, und faktisch zu einer umfassenden Überwachungspflicht durch Upload-Filter führen.
Zum Abschluss diskutiert das Trio das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU, das weitreichende Änderungen an der DSGVO und anderen Digitalgesetzen vorsieht. Während Heidrich durchaus pragmatische Erleichterungen erkennt, befürchtet Bleich eine Aufweichung des Datenschutzes zugunsten der Industrie, etwa beim Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten. Am Ende fällt das Fazit der Runde fällt eher pessimistisch aus: Der Datenschutz stehe vor schwierigen Zeiten.
Mehr als 10.000 Docker-Hub-Images enthalten geheime Zugangsdaten
IT-Forscher von Flare haben Images auf Docker Hub untersucht, ob darin geheime Zugangsdaten enthalten und extrahierbar sind. Sie konnten aus mehr als 10.000 Images solcher Secrets auslesen.
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In einer Analyse geben die IT-Sicherheitsforscher einen Überblick und geben Hinweise, wie sich Organisationen besser vor solchem unbeabsichtigtem Datenabfluss schützen können. Die IT-Analysten haben untersucht, wem die Zugangsdaten gehören, auf welche Umgebungen sie Zugriff ermöglichen und wie groß die potenziellen Auswirkungen auf betroffene Einrichtungen und deren Umfeld sind.
Viele tausend Docker-Images mit Zugangsinformationen
Der Docker Hub ist eine zentrale Stelle in der Cloud zur Registrierung, Ablage und zum Teilen von Images. Diese können öffentlich oder privat sein und lassen sich etwa zur automatisierten Bereitstellung von Software nutzen. Nach einem Monat sind die Flare-Mitarbeiter auf mehr als 10.000 Abbilder gestoßen, die Secrets geleakt haben – einschließlich Zugangsdaten zu Produktivsystemen. Davon betroffen sind mehr als 100 Organisationen, eine davon sogar in den Fortune-500 gelistet und eine große Bank. Vielen war der Datenabfluss gar nicht bewusst.
Ganze 42 Prozent der Images enthielten sogar fünf oder mehr Secrets, sodass mit ihnen in einem Rutsch Zugang zu ganzen Cloud-Umgebungen, Softwareverteilung und Datenbanken der Organisation möglich wurde. Den größten Anteil an den abgeflossenen Secrets hatten API-Keys zu KI-LLM-Modellen, alleine dafür kamen rund 4000 zusammen. Für die IT-Forscher ist das ein Hinweis, wie sehr die KI-Nutzung die Anpassung der Sicherheitskontrollen bereits überholt hat. Ein weiterer großer Posten entfällt auf sogenannte Schatten-IT-Zugänge – persönliche Zugangsdaten von Mitarbeitern oder Vertragspartnern. Die sind für unternehmensweite Monitoring-Systeme unsichtbar, erklären die Forscher.
Zwar hätten Entwickler oftmals abgeflossene Secrets aus Containern entfernt, jedoch haben etwa drei Viertel von ihnen die betroffenen Keys nicht zurückgezogen und erneuert, was die Organisationen für Monate oder Jahre exponiert lässt. Flare führt das zur Schlussfolgerung, dass Angreifer sich nicht in die Systeme reinhacken, sondern dort hinein authentifizieren. Als Beispiel dafür nennen die IT-Forscher den Shai-Hulud-2-Wurm, der sich im npm-Ökosystem ausbreitet. Die Analyse liefert Interessierten noch detailliertere Einblicke.
Eine Artikelreihe auf heise online widmet sich der Docker Image Security und gibt konkrete Hinweise, wie man etwa minimale, sichere Container-Images selbst baut. Da nicht nur in Docker-Images häufig vertrauliche Zugangsdaten enthalten sind, sondern auch allgemein in (öffentlichen) Repositories aus der Softwareentwicklung vielfach Credentials zu finden sind, gibt es sogar Tools, die beim Aufspüren von geleakten Secrets auf GitHub helfen.