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TÜV alle 12 Monate – Bundesrat setzt ein Zeichen
Alle zwei Jahre müssen deutsche Halter von Pkw zum TÜV – ein Pflichttermin, der im Mittelwert rund 150 Euro kostet. Doch nun stehen für über 23 Millionen Fahrzeuge eine ergänzende Hauptuntersuchung und die doppelten Kosten im Raum. Der Bundesrat reagiert.
Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine weitreichende Reform der Straßenverkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung vorgestellt. Darunter befindet sich auch ein besonders umstrittener Vorschlag: Eine zusätzliche Hauptuntersuchung (HU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. In der Praxis würde das bedeuten, dass diese Fahrzeuge künftig jedes Jahr zum TÜV müssten. Neben dem zusätzlichen Aufwand kämen auf viele Fahrzeughalter auch verdoppelte Kosten zu. Jetzt hat sich der Bundesrat deutlich zu Wort gemeldet.
Deutschland bezieht Stellung – mit weitreichenden Folgen
„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den überarbeiteten Regelungen der EU-Kommission. Laut dieser Einschätzung geht von einer kleinen Anzahl besonders lauter und umweltschädlicher Fahrzeuge ein überproportional großer Anteil an Emissionen aus. Gleichzeitig würden ältere Fahrzeuge häufiger zum Ziel von Tachomanipulationen. Auch veraltete Prüfmethoden sowie technische Rückstände sollen die europaweite Zusammenarbeit bei der Fahrzeugüberwachung erschweren.
Zu den geplanten Maßnahmen, die der Situation entgegenwirken sollen, zählt unter anderem eine jährliche technische Prüfung von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 11. Juli mit dieser Thematik befasst und richtet sich nun direkt an die Bundesregierung. Die soll sich auf EU-Ebene für eine Beibehaltung der bisherigen Zwei-Jahres-Frist einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, lautet die Forderung des Bundesrats. Auch die jährlich vorgesehene Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge lehnt man ab. Eine fundierte, datenbasierte Begründung dafür sei bisher nicht vorgelegt worden.Auch der ADAC stellt sich quer
Kritik an den Plänen der EU kommt überdies auch vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Der Verein verweist auf die Ergebnisse einer früheren Studie der TU Dresden (in Auftrag gegeben vom ADAC). Demnach würde eine Verkürzung des HU-Intervalls auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, erklärt der ADAC in seiner Stellungnahme.
Ob die EU-Kommission ihre Pläne angesichts der Kritik überdenkt, bleibt vorerst offen. Auch dann, wenn die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommt, wird das Vorhaben nicht zwangsläufig gestoppt. Sollte die neue Regelung umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa – und damit auch in Deutschland – verpflichtend gelten. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit auf sich warten lassen.
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Externe OneXGPU: OneXplayer wirbt mit Mini-SSD und „USB 5.0“
Der chinesische Hersteller OneXPlayer sorgte jüngst für Aufsehen, da er bei seiner externen GPU OneXGPU Lite erstmals von „USB 5.0“ sprach. Einen solchen Standard gibt es aber noch gar nicht. Handfester ist da die nochmals gezeigte Mini-SSD von Biwin.
OneXPlayer Launch Event mit Mini-SSD
Kürzlich hat OneXPlayer ein großes Launch-Event abgehalten und dabei unter anderem den Sugar 1, ein wandelbarer Dual-Screen-Handheld, offiziell in den Markt entlassen. Außerdem wurde das X1 Air als „3-in-1“-Mix aus Notebook, Tablet und Gaming-Handheld präsentiert. Hier kommt nicht nur Intel Lunar Lake, sondern auch die innovative Mini-SSD von Biwin zum Einsatz. Diese wird wie eine Speicherkarte eingeschoben und ist deutlich kleiner als M.2-SSDs. Dafür ist die Leistung auf maximal 3.700 MB/s begrenzt. Maximal 2 TB Speicherplatz werden in diesem Format geboten.
eGPU mit „USB 5.0“ beworben
Bei einem anderen Produkt sorgte der Hersteller aber vor allem für eins: Verwirrung. Denn die externe GPU OneXGPU Lite, die in sehr kompaktem Format eine Radeon RX 7600M XT in sich trägt, soll laut mehrfachem Hinweis über „USB 5.0“ verfügen. Von dieser Version der Universalschnittstelle hat aber bisher nicht einmal die USB-IF gesprochen, zumindest nicht offiziell. Stattdessen ist USB4 oder die vor drei Jahren eingeführte Erweiterung USB4 2.0 weiterhin der letzte Stand.

An anderer Stelle ist von bis zu 80 Gbit/s und einer Abwärtskompatibilität mit USB4, USB 3.0, Thunderbolt 4 und Thunderbolt 3 die Rede, was wieder den Eindruck einer neuen Schnittstelle erweckt. Die 80 Gbit/s entsprechen dem Durchsatz von USB4 2.0, was hier wohl eher gemeint sein dürfte. Suchen nach „USB 5.0“ im Internet ergeben aber, dass hier bereits öfter Verwirrung herrschte und beispielsweise Bluetooth-Adapter mit „USB 5.0“ beworben werden, obwohl Bluetooth 5.0 dahinter steckt.

In jedem Fall existent, aber eine Seltenheit, ist der OCuLink, der eigens für externe PCIe-Erweiterungen geschaffen wurde. Allerdings nutzen diesen 64 Gbit/s schnellen Anschluss nur wenige Geräte.
Das ganze Launch-Event kann in der Aufzeichnung des Live-Streams auf YouTube angesehen werden. Allerdings gibt es keine Übersetzung aus dem Chinesischen.
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In-Ear-Kopfhörer: Den AirPods Pro 3 fehlt in der EU die Echtzeit-Übersetzung
Den AirPods Pro 3 fehlt in Europa eines der primären neuen Features: die Echtzeit-Übersetzung. Wie aus einem Support-Dokument von Apple hervorgeht, bietet Apple die Funktion innerhalb der Europäischen Union nicht an. Hintergrund dürften regulatorische Bedenken im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA) sein.
Die gestern vorgestellten AirPods Pro 3 bieten Verbesserungen in einer Reihe von Punkten, etwa beim Sound, dem ANC, der Passform oder der neu hinzugekommenen Herzfrequenzmessung. Eine andere größere Neuerung ist die KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung, die im Zusammenspiel mit einem verknüpften iPhone angeboten wird.
In der Europäischen Union wird Apple das Feature allerdings nicht anbieten, wie jetzt aus einem Support-Dokument des Unternehmens hervorgeht. Darin heißt es, dass die Echtzeit-Übersetzung nicht angeboten wird, wenn der Anwender aus der EU und das Land oder die Region des genutzten Apple-Kontos ebenfalls aus der EU stammen.
Live Translation with AirPods is not available if you are in the EU and your Apple Account Country or Region is also in the EU.
Apple
Apple könnte das Feature öffnen müssen
Hintergrund der Entscheidung dürften regulatorische Bedenken seitens Apple im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union sein. Das Unternehmen befürchtet unter Umständen, dass es mit der Echtzeit-Übersetzung möglicherweise gegen den DMA verstoßen könnte. Auf Nummer sicher ist Apple in jüngster Zeit zum Beispiel auch mit der Spiegelung des iPhones auf den Mac gegangen, was in der EU ebenfalls nicht unterstützt wird. Die EU könnte Apple potenziell dazu zwingen, Features wie die Echtzeit-Übersetzung oder die iPhone-Spiegelung auch für Drittanbieter zu öffnen. Werden die Funktionen hingegen nicht in der EU angeboten, kann es erst gar nicht zu einem Präzedenzfall kommen.

Sprachen Europas schließt Apple hingegen nicht aus, denn es werden zum Start Englisch, Deutsch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch unterstützt. Bis Ende des Jahres sollen Italienisch, Japanisch, Koreanisch und Chinesisch hinzugefügt werden.
Marktstart am 19. September für 249 Euro
Die AirPods Pro 3 kosten 249 Euro und somit 30 Euro weniger als der vor drei Jahren angekündigte Vorgänger und lassen sich bereits bei Apple vorbestellen. Sie sollen am 19. September auf den Markt kommen. Die In-Ear-Kopfhörer scheinen beliebt zu sein, denn bei einer aktuellen Vorbestellung gibt Apple im Store bereits den 25. September bis 2. Oktober als Liefertermin an.
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Virtualisierung: Bei VirtualBox 7.2.2 widmet sich Oracle der Fehlerbehebung
Oracle hat eine neue Version seiner Virtualisierungssoftware veröffentlicht. Virtual Box 7.2.2 konzentriert sich in erster Linie auf die Behebung zahlreicher Fehler, bringt aber auch einige neue Funktionen mit sich.
Jetzt auch unter Windows für Arm lauffähig
Einer der behobenen Fehler betraf unter anderem das Starten virtueller Maschinen auf einem Windows-ARM-Host, was zuvor nicht möglich war. Darüber hinaus soll die Anwendung nun auch bei einer großen Anzahl an Schnappschüssen stabil bleiben, wodurch Abstürze des VBox Managers vermieden werden sollten. Zudem sollen Fehlermeldungen bei Problemen beim Löschen von Snapshots nun korrekt angezeigt werden.
Auch wenn nur wenige Neuerungen eingeführt wurden, hat Oracle bestehende Funktionen überarbeitet und einzelne Ergänzungen vorgenommen. So ist es Windows-11-Hosts nun möglich, die klassischen hellen und dunklen Designs von Windows 10 zu verwenden. Zudem wurde ein experimenteller e1000-Adaptertyp (82583V) integriert, der den ICH9-Chipsatz voraussetzt, da MSIs von PIIX3 nicht unterstützt werden. Ebenfalls neu ist die virtuelle USB-Webcam, die nun Bestandteil des quelloffenen Basispakets ist.
Alle Änderungen und Neuerungen sind in den Release Notes detailliert aufgeführt.
Ab sofort verfügbar
Virtual Box von Oracle kann ab sofort auf der Website des Herstellers für Windows, macOS, Linux und Solaris heruntergeladen werden. Alternativ steht die neue Version wie gewohnt auch über den Link am Ende dieser Meldung im Download-Bereich von ComputerBase zur Verfügung.
Downloads
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4,5 Sterne
VirtualBox ist ein kostenloses Virtualisierungsprogramm für Windows, Linux und macOS.
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