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TV-Landschaft der USA: Von Trumps Gnaden
Der US-Satiriker Stephen Colbert darf ein Interview nicht ausstrahlen, während die CBS-News-Redaktion kaum noch frei von politischem Druck arbeiten kann. Was ist da los in der US-Fernsehlandschaft?

Über 7 Millionen Mal wurde inzwischen ein Interview angesehen, das nicht ausgestrahlt werden durfte. Statt wie geplant am Montag im US-Fernsehen zu laufen, ist es nun auf dem YouTube-Kanal des Satirikers Stephen Colbert zu finden. Einmal mehr hat der Streisand-Effekt zugeschlagen: Schuld an den ungewöhnlich hohen Zugriffszahlen, auch abseits von YouTube, ist weniger das Interview mit einem texanischen Politiker, sondern das politisch motivierte Sendeverbot.
Vor der Sendung hatte die Rechtsabteilung des Senders, CBS, laut Colbert „unmissverständlich“ klar gemacht, dass das Interview nicht ausgestrahlt werden könne. Es bestehe die Gefahr, gegen eine Regel der Federal Communications Commission (FCC) zu verstoßen („equal time rules“). Demnach muss in Wahlkämpfen anderen Kandidat:innen die gleiche Sendezeit eingeräumt werden. Neben James Talarico, der sich derzeit um die demokratische Kandidatur für den US-Senat bewirbt, hätte die Talkshow also auch seine Mitbewerberin, die Abgeordnete Jasmine Crockett, und vermutlich auch Ahmad Hassan einladen müssen.
Allein: Besagte FCC-Regeln, die für terrestrisches Fernsehen, aber nicht für Kabel-TV oder das Internet gelten, enthalten Ausnahmen für Interviews in Nachrichten- oder Unterhaltungssendungen. US-Medien zufolge ist es das erste Mal, dass eine Talkshow derart zensiert wurde. Schlimmer noch, offenkundig war vorauseilender Gehorsam im Spiel. CBS wollte vermeiden, noch stärker ins Visier des ultrakonservativen FCC-Chefs Brendan Carr zu gelangen.
Trump-kritische Sendungen unter der Lupe
Carr hatte im Januar neue FCC-Leitlinien vorgestellt, um ebenjene Ausnahmen abzuschaffen. Wen er dabei besonders im Blick hat, ist kein Geheimnis. Populäre Talkshow-Hosts wie Stephen Colbert (CBS), Seth Meyers (NBC) und Jimmy Kimmel (ABC) lassen kaum eine Gelegenheit aus, sich über den orangenen Man im Weißen Haus lustig zu machen.
Das treibt nicht nur Trump, der Colbert als „erbärmlichen Versager“ bezeichnete und ihn am liebsten „einschläfern“ würde, auf die Palme. Selbst wenn Republikaner alle wichtigen US-Institutionen im Griff haben, fühlen sie sich benachteiligt. Im Sommer klagte etwa das konservative Media Research Center darüber, wie linkslastig die Talkshow-Landschaft doch wäre.
Regelmäßig droht Trump TV-Sendern damit, ihre Sendelizenz zu entziehen, wenn sie sich kritisch über ihn oder seine Mitstreiter:innen äußern. Immer wieder zeigt dies Wirkung, ganz ohne offizielle Anweisung. Jimmy Kimmel verschwand etwa im Herbst für eine Woche von der TV-Bildfläche, nachdem er die Ermordung des Rechtsaußen-Aktivisten Charlie Kirk und die folgende gesellschaftliche Debatte thematisierte. Wer nicht spurt, muss Konsequenzen fürchten. Die Talkshow „The View“, die ebenfalls auf ABC läuft, muss sich nun einer FCC-Untersuchung zu den „equal time rules“ stellen, wie Carr am Mittwoch auf Fox News bestätigte.
Journalismus im Visier
Der steigende politische Druck auf TV-Sender macht bei Talkshows nicht Halt. Den bekommen auch renommierte Nachrichtensendungen wie „60 Minutes“ von CBS News zu spüren. Als Folge der Übernahme des CBS-Eigners Paramount im Vorjahr begann David Ellison, Sohn des Tech-Oligarchen Larry Ellison, umgehend mit dem Umbau zu einem Trump-freundlichen Medienunternehmen. Für rund 150 Millionen US-Dollar kaufte er das Start-up „The Free Press“ auf und installierte die Gründerin und umstrittene Kommentatorin Bari Weiss als Chefredakteurin von CBS News.
Weiss, die sich zuvor einen Namen als vermeintliche Hüterin der Meinungsfreiheit gemacht hatte, ließ gleich ihre Muskeln spielen. Rund 100 Mitarbeiter:innen verloren ihren Job, betroffen waren laut Medienberichten vor allem Minderheiten und Frauen. Im Dezember verhinderte Weiss die Austrahlung des Nachrichtensegments „Inside CECOT“, das über die unmenschlichen Bedingungen des Hochsicherheitsgefängnisses in El Salvador berichtete. Dort leiden aus den USA abgeschobene Migrant:innen unter Folter und Misshandlungen.
Weiss zufolge hatte der Bericht die Perspektive der Trump-Regierung nicht ausreichend berücksichtigt. Der Bericht wurde zwar später mit nur minimalen Änderungen offiziell ausgestrahlt – zuvor drehte die ungeschnittene Fassung eines kanadischen Senders eine virale Runde durchs Internet -, aber der Schaden war bereits angerichtet. Es kam zu tumultartigen Szenen in der CBS-News-Redaktion, die weitgehend geschlossen hinter der verantwortlichen Investigativjournalistin Sharyn Alfonsi stand. In einem internen Memo sprach Alfonsi von einer politischen, nicht journalistischen Entscheidung, die Weiss getroffen habe.
Zerfallende Redaktion
Das Nachbeben ist immer noch zu spüren, zuletzt verließ der prominente Moderator Anderson Cooper das Unternehmen. Und es erfasste auch weitere CBS-Abteilungen. Letzte Woche nahmen elf Mitarbeiter:innen von CBS Evening News ihren Hut. Dort firmiert inzwischen der Moderator Tony Dokoupil als neues Gesicht der Nachrichtensendung. Aufgefallen ist er bislang vor allem durch seine Trump-freundliche Perspektive statt kritischer Berichterstattung, was sich in sinkenden Einschaltquoten widerspiegelt.
Unabhängiges journalistisches Arbeiten sei bei CBS kaum noch möglich, kritisierte die Produzentin Alicia Hastey in einem Abschiedsschreiben: „Geschichten werden nicht nach ihrem journalistischen Wert, sondern danach beurteilt, ob sie bestimmten ideologischen Erwartungen entsprechen – eine Dynamik, die Produzenten und Reporter unter Druck setzt, sich selbst zu zensieren oder herausfordernde Narrative zu vermeiden, die Gegenreaktionen oder unangenehme Schlagzeilen auslösen könnten.“
Politische Abhängigkeiten
Dabei spielt auch die geplante Expansion des Medienimperiums von Ellison eine Rolle. Paramount will sich den Hollywood-Riesen Warner Bros. einverleiben, zu dem neben traditionellen Filmstudios unter anderem Netflix sowie der Nachrichtensender CNN gehören. Absegnen müssten einen potenziellen Deal jedoch Regulierungsbehörden, die allesamt in republikanischer Hand sind.
Um den Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen, braucht es keinen Trump-Vertrauten wie Ellison an der Unternehmensspitze. Unmittelbar vor der Übernahme von Paramount einigte sich das Unternehmen auf einen Vergleich mit Trump. Dieser hatte 60 Minutes vorgeworfen, ein Interview mit der damaligen demokratischen Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris unzulässig editiert zu haben und verlangte Schadensersatz in der Höhe von 10 Milliarden US-Dollar. Medienexpert:innen räumten der Klage zwar keine realistischen Chancen ein, am Ende knickte das Unternehmen jedoch ein und zahlte 16 Millionen US-Dollar an Trump. Kurz danach winkte die FCC die Fusion von Paramount mit Skydance Media von Ellison durch.
Ein weiteres Opfer der Übernahme wurde ausgerechnet Stephen Colbert. Seine Talkshow, die er im Jahr 2015 von David Letterman übernommen hatte, läuft nur mehr bis zum Mai. Danach ist Schluss. Es habe sich um eine „rein finanzielle Entscheidung“ gehandelt, beteuerte CBS im Sommer. Sie stehe „in keinerlei Zusammenhang mit der Leistung, dem Inhalt oder anderen Angelegenheiten der Sendung“ – etwa der Kritik, die Colbert an dem millionenschweren Vergleich geübt hatte.
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Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Im Dezember vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission erstmals ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, nicht DSA-konform ist. Die Kommission verhängte eine Strafe von 120 Millionen Euro; X hat bis Anfang März Zeit, seine Plattform anzupassen. Der DSA ist das zentrale EU-Gesetz zur Regulierung großer Online-Plattformen und soll unter anderem Transparenz schaffen, Risiken für die öffentliche Meinungsbildung begrenzen und Forschung zu diesen Risiken ermöglichen.
Inzwischen liegt die Begründung der Kommissionsentscheidung vor. Am 28. Januar veröffentlichte der von Republikanern geführte Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ein Dokument der Europäischen Kommission, das die Gründe für ihre Entscheidung gegen X im Dezember darlegt. Es zeigt, wie die EU den DSA konkret durchsetzen will – und welche Rolle Datenzugang und wissenschaftliche Evidenz dabei spielen.
Die politisch motivierte Veröffentlichung und Einordnung durch den Justizausschuss, der im DSA vor allem europäische Zensurabsichten sieht, sind zwar fragwürdig. Sie ändern aber nichts an der inhaltlichen Bedeutung der Begründung selbst. Ein zentraler Bestandteil der Begründung betrifft Versäumnisse beim Gewähren von Datenzugang für Forschende nach Artikel 40(12) DSA. Dieser Datenzugang soll es ermöglichen, systemische Risiken für die EU zu erforschen – etwa Desinformation oder süchtigmachende Plattform-Designs.
Dass Plattformen diesen Zugang bislang häufig nicht freiwillig gewährten, war einer der Gründe für die Einführung des DSA. Aus dem Urteil liest sich, dass X nur knapp fünf Prozent der Anfragen von Wissenschaftler:innen genehmigt hat. Es handelt sich hier also um ein strukturelles Problem.
Enge Auslegung und Verzögerungstaktiken sind unzulässig
Die EU-Kommission stellt unmissverständlich klar, dass Plattformen das gesetzlich verankerte Recht auf Datenzugang nicht in ein von ihnen kontrolliertes Privileg umdeuten dürfen. X hatte Anträge systematisch abgelehnt, wenn Forschende nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, dass die beantragten Daten ausschließlich der Erforschung systemischer Risiken dienen. Diese enge Auslegung widerspricht laut Kommission dem Zweck des Gesetzes. Forschende müssen nicht beweisen, dass man aus „Mehl, Butter und Eiern nur einen einzigen Kuchen backen kann“.
Erstmals wird zudem konkretisiert, was als unzulässige Verzögerung gilt: Eine Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten ordnet die Kommission ausdrücklich als „undue delay“ ein – also als unerlaubteVerzögerung. Damit erhalten Forschende erstmals eine belastbare rechtliche Orientierung. Auch der Versuch, Datenzugang an Kosten, institutionelle Zugehörigkeit oder einen EU-Standort zu knüpfen, weist die Europäische Kommission zurück.
Scraping ist zulässig – auch ohne Plattformgenehmigung
Eine weitere wegweisende Klarstellung betrifft das Scraping, also das automatisierte Auslesen öffentlich zugänglicher Inhalte. Diese Zugangsform ist zentral, um Plattformdaten auch ohne Mitwirkung der Anbieter zu erheben und von Plattformen bereitgestellte Daten überprüfen zu können.
Die Kommission stellt klar, dass Forschenden dieses Recht zusteht, sofern sie die Kriterien aus Artikel 40(12) und 40(8) DSA erfüllen: Forschung zu systemischen Risiken, kein kommerzielles Interesse, transparenter Umgang mit Finanzierung und nachweisbare Datenschutz- sowie Sicherheitsmaßnahmen.
Plattformen dürfen Scraping nicht pauschal über ihre Nutzungsbedingungen untersagen, und eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich – gerade weil hier die Gefahr eines „undue delay“ besteht.
Evidenz aus der Forschung hat Beweiswert
Besonders bemerkenswert ist, wie die Kommission mit der Frage der Evidenz umgeht. Sie weist die Vorstellung zurück, der Beweiswert müsse an akademische Seniorität, große Stichproben oder klassische Peer-Review-Formate gebunden sein. Entscheidend seien stattdessen methodische Sorgfalt und faktische Relevanz für den konkreten Fall.
In diesem Zusammenhang verweist die Begründung mehrfach auf den vom DSA40 Data Access Collaboratory am Weizenbaum-Institut betriebenen Data Access Tracker. Obwohl die Daten aus der wissenschaftlichen Community gesammelt wurden und keine Zufallsstichprobe darstellen, attestiert die Kommission der Erhebung ausdrücklich Beweiswert im juristischen Sinne. Auch ein von X kritisierter Preprint – ein noch nicht begutachteter Forschungsartikel – wird als relevante Evidenz anerkannt, nicht zuletzt, weil er später peer-reviewed veröffentlicht wurde.
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Methodisch nachvollziehbare Forschung wird hier selbst zur Grundlage regulatorischer Durchsetzung.
Relevanz nicht nur für X
Politisch ist die Begründung der Kommission damit weit mehr als eine Einzelfallentscheidung gegen X. Sie markiert einen Meilenstein in der Durchsetzung des Digital Services Act: Forschung wird nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.
Indem die Kommission methodisch nachvollziehbare Forschung ausdrücklich als rechtlich relevante Evidenz anerkennt und Plattformen klare Grenzen bei Verzögerung, Kosten und Zugangsbeschränkungen setzt, verschiebt sich das Machtgefüge zugunsten von Öffentlichkeit und Wissenschaft. Ob diese Standards künftig konsequent durchgesetzt werden und möglichen Klagen der Plattformen standhalten, wird entscheidend dafür sein, ob der DSA sein zentrales Versprechen einlösen kann: Plattformregulierung nicht nur auf dem Papier, sondern auf Basis überprüfbarer Beweise.
Dass diese Prinzipien nicht nur abstrakt gelten, sondern praktisch durchsetzbar sind, zeigt der jüngste Erfolg von Democracy Reporting International gegen X. Gerichte bestätigen zunehmend, dass Forschende ihren Anspruch auf Datenzugang aktiv einklagen können – und damit eine zentrale Rolle bei der demokratischen Kontrolle von Plattformen einnehmen.
Dr. Jakob Ohme leitet die Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und untersucht dort die Rolle des digitalen Journalismus im Spannungsfeld von Influencern und Künstlicher Intelligenz. Er ist zudem Co-Principal Investigator im #DSA40 Collaboratory und arbeitet dort an kooperativen Modellen für den Zugang zu Plattformdaten im Rahmen des Digital Services Act der EU. LK Seiling ist Plattformforscher in der Forschungsgruppe „Digital News Dynamics“ am Weizenbaum-Institut und koordiniert die Arbeit des #DSA40 Collaboratory als Experte für Forschungsdatenzugang.
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Atlassian-Sicherheitsupdates: Bamboo und Confluence sind verwundbar
Um zu verhindern, dass Angreifer mehrere Sicherheitslücken in Atlassian Bamboo Data Center and Server, Confluence Data Center and Server sowie Crowd Data Center und Server ausnutzen, sollten Admins die nun verfügbaren Patches umgehend installieren.
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Verschiedene Gefahren
Wie Atlassian im Sicherheitsbereich seiner Website auflistet, gelten drei Sicherheitslücken in den Komponenten Apache Tika (CVE-2025-66516), sha.js (CVE-2025-9288) und cipher-base (CVE-2025-9287) als „kritisch“. Sind Attacken an diesen Stellen erfolgreich, können Angreifer Daten manipulieren. Dafür muss ein Opfer in einem Fall aber eine präparierte PDF-Datei öffnen. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen.
Nach erfolgreichen Attacken auf die verbleibenden Lücken können Angreifer unter anderem Dienste zum Absturz bringen (Denial of Service, DoS; etwa CVE-2022-25883 „hoch“) und somit lahmlegen oder sogar aus der Ferne Schadcode ausführen (CVE-2025-48734 „hoch“). Die folgenden Ausgaben sind gegen die geschilderten Attacken gerüstet:
- Bamboo Data Center and Server 12.1.2 (LTS) recommended Data Center Only, 10.2.14 to 10.2.15 (LTS) Data Center Only
- Confluence Data Center and Server 9.2.14 (LTS) Data Center Only, 9.2.15 recommended (LTS) Data Center Only, 10.2.3 (LTS) Data Center Only, 10.2.6 (LTS) recommended Data Center Only,
- Crowd Data Center and Server 7.1.4 recommended Data Center Only
(des)
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Windows-Editor: Details zur Markdown-Sicherheitslücke | heise online
Im Editor von Windows hat Microsoft am Februar-Patchday mit den Windows-Updates eine Sicherheitslücke in der Markdown-Verarbeitung geschlossen. Angreifer können durch das Leck Schadcode einschleusen. Jetzt gibt es detailliertere Informationen von Trend Micros Zero-Day-Initiative (ZDI), die zudem Admins Hilfestellung in Form von Filterregeln zum Abwehren von Angriffen liefert.
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Die Analyse der Befehlsschmuggel-Lücke im Windows-Editor haben die IT-Forscher im Blog der ZDI veröffentlicht. Sie erklären dort, dass die Sicherheitslücke im Windows-Editor (notepad.exe) beim Verarbeiten von Markdown-Dateien auftritt und auf unzureichender Filterung von Links beruht. Angreifer können die Schwachstelle missbrauchen, indem sie potenzielle Opfer dazu bringen, eine bösartig manipulierte Datei herunterzuladen, sie zu öffnen und auf einen präparierten Link darin zu klicken. Ein erfolgreicher Angriff kann zur Ausführung von beliebigen Befehlen im Kontext des Opfer-Kontos führen (CVE-2026-20841, CVSS 7.8, Risiko „hoch“). Noch gibt es jedoch keine Hinweise auf aktive Exploits.
Sicherheitslücke im Standard-Text-Editor
Die ZDI-Mitarbeiter führen aus, dass der Standard-Windows-Editor notepad.exe bis vor Kurzem lediglich rudimentäre Editierfähigkeiten umfasste. In modernen Windows-Versionen kommt jedoch eine verbesserte und erweiterte Version des Editors standardmäßig mit. Die neue Version unterstützt mehr Dateiformate, Markdown-Beschreibungen und Copilot-Funktionen. Markdown erlaubt die Formatierung von Texten und unter anderem das Einbetten von Links, etwa in der Form [link-name](link/path). Die Trend-Micro-Forscher stellen die Schwachstelle bei der Verarbeitung bis auf Code-Ebene in ihrer Analyse dar.
Bei der Verarbeitung von Markdown kann der Editor auf das Klicken von Links reagieren. Dabei filtert er die Link-Werte und reicht sie an den Systemaufruf ShellExecuteExW() weiter. Diese Filterung reicht jedoch nicht aus, sie erlaubt die Nutzung von Protokoll-URIs wie „file://“ oder „ms-appinstaller://“. Damit lassen sich beim Aufruf von ShellExecuteExW() beliebige Dateien starten, die im Kontext des Opfers laufen. Je nach Systemkonfiguration können weitere Protokoll-Handler derartig missbrauchbar sein.
Angriffe erkennen und abwehren
Die IT-Forscher empfehlen daher, den Traffic auf bestimmten Ports genauer zu untersuchen und zu filtern: FTP (Port 20 und 21/TCP), HTTP (Port 80/TCP), HTTPS (Port 443/TCP), IMAP (Port 143/TCP), NFS (Ports 111/UDP+TCP, 2049/UDP+TCP), POP3 (Port 110/TCP), SMTP (Ports 25+587/TCP) sowie SMB/CIFS (Ports 139+445/TCP). Dabei sollte der Traffic nach Markdown-Dateien mit der Dateiendung .md untersucht werden. Bei Erkennung derartiger Dateien empfiehlt ZDI, den Inhalt auf Links mit Zeichenketten wie „file:“ oder „ms-appinstaller:“ zu durchforsten. Sind diese enthalten, stellen die IT-Forscher noch Regular Expressions bereit, mit denen sich Verweise auf Inhalte aus dem Netz aufspüren lassen: (\x3C|\[[^\x5d]+\]\()file:(\x2f|\x5c\x5c){4} für den file:-URI-Handler sowie (\x3C|\[[^\x5d]+\]\()ms-appinstaller:(\x2f|\x5c\x5c){2} für den ms-appinstaller:-URI-Handler. Treffer mit diesen Regeln sollten als bösartig eingestuft werden.
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Nicht nur der Windows-Editor ist von Schwachstellen betroffen. So hat der populäre Texteditor Notepad++ jüngst mit einem Sicherheitsupdate eine Codeschmuggel-Lücke geschlossen.
(dmk)
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