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Überraschende Studie: Leben im All vielleicht deutlicher seltener als angenommen


Erst im Oktober 1995 hat die Nasa mit 51 Pegasi b den allerersten Planeten außerhalb unseres Sonnensystems entdeckt, der um einen sonnenähnlichen Stern kreist. Mittlerweile sind über 6.000 Exoplaneten bekannt. Tausende weitere Kandidaten warten auf eine Bestätigung.

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Die Nasa rechnet damit, dass sich Milliarden von Exoplaneten im Universum tummeln. Auf den meisten der Planeten außerhalb unseres Sonnensystems wäre aufgrund extremer Bedingungen kein Leben möglich. Aber 70 der bisher bekannten Exoplaneten bieten habitable Bedingungen, also gute Voraussetzungen für Leben, so wie wir es kennen. Oder doch nicht?

Die Studie eines Forschungsteams um Craig Walton und Maria Schönbächler von der ETH Zürich beschreibt eine neue Grundvoraussetzung für Leben im Universum, die dessen Existenz noch deutlich weniger wahrscheinlich macht als bisher gedacht. Demnach kommt es nämlich nicht nur darauf an, dass moderate Temperaturen herrschen und flüssiges Wasser vorhanden ist.

Wichtig ist den Modellrechnungen der Forscher zufolge zunächst, dass der Planet sein Dasein als flüssige Gesteinskugel beginnt, wie der Standard schreibt. Im Laufe der Zeit sinken dann schwere Elemente wie Eisen ins Zentrum, leichtere Gesteine treiben oben und erstarren zur Kruste.

Damit Leben entstehen kann, müssen die dafür notwendigen chemischen Elemente wie Kohlenstoff, Stickstoff und Sauerstoff während der Formung des Planeten an die Oberfläche wandern. Und zwar – und das ist die neue Erkenntnis des Forschungsteams – nicht einfach irgendwie.

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Entscheidend ist der Mix der Elemente und hierbei vor allem die Menge des Sauerstoffs. Ist davon zu wenig vorhanden, bindet sich das Element Phosphor an das Metall im Kern und verbleibt dort. Kommt zu viel Sauerstoff vor, dann bleibt das Phosphor zwar in den oberen Schichten. Dafür kann dann der Stickstoff leichter in die Atmosphäre entweichen.

Das Problem: Der Korridor für die genau richtige Sauerstoffkonzentration, um Phosphor und Stickstoff auf der Oberfläche eines Planeten zu halten, ist extrem schmal. Die Erde hatte demnach in puncto Entstehung des Lebens einfach viel Glück mit dem Elemente-Mix.

Die Erkenntnisse des Forschungsteams könnten damit für die weitere Suche nach Leben im All von entscheidender Bedeutung sein. Denn auch Planeten, die in einer als habitabel geltenden Zone liegen, könnten für Leben ungeeignet sein.

ETH-Forscher Walton zufolge sollten sich die Bemühungen auf Sonnensysteme konzentrieren, bei denen der Stern unserer Sonne ähnlich ist. Die chemische Zusammensetzung der Sterne lässt nämlich Rückschlüsse auf die Lebensfreundlichkeit des Planetensystems zu, was die vorhandenen Elemente angeht.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Diagnose per Klick: EuGH muss über Werbeverbot für Telemedizin entscheiden


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Zukunft der Medizin findet für viele Patienten bereits im Browser statt. Doch die rechtlichen Hürden für digitale Gesundheitsangebote sind hierzulande hoch. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, wie viel Freiheit der grenzüberschreitende digitale Gesundheitsmarkt verträgt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, das die Grundpfeiler des deutschen Heilmittelwerberechts erschüttern könnte. Vor allem geht es um diesen Aspekt: Darf Deutschland Werbung für medizinische Behandlungen verbieten, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, wenn diese Dienste von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden?

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Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Geschäftsmodell einer in Deutschland ansässigen Plattform, die Patienten bei sensiblen Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Akne unterstützt. Der Prozess ist einfach: Nutzer füllen auf der Webseite einen medizinischen Fragebogen aus. Die eingegebenen Daten werden an in Irland ansässige Kooperationsärzte übermittelt, die auf Basis der Angaben eine Diagnose stellen und bei Bedarf ein Privatrezept ausstellen. Ein direkter Kontakt, etwa per Videochat oder Telefonat, findet dabei nicht statt. Das Medikament kommt dann per Post von einer Versandapotheke.

Gegen dieses Modell zog ein Wettbewerbsverein vor Gericht, dem unter anderem mehrere Ärztekammern angehören. Der Vorwurf lautet, dass diese Form der Patientenakquise gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz verstößt. Für Fernbehandlungen, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen, dürfe demnach keine Reklame gemacht werden.

In den Vorinstanzen zeichnete sich ein ambivalentes Bild ab. Das Landgericht München I wies die Klage zunächst ab. Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dagegen der Argumentation der Kläger. Die Münchner Richter der Berufungsinstanz sahen in dem Online-Angebot eine unzulässige Werbung für Fernbehandlungen. Nach ihrer Auffassung schreibt der in Deutschland anerkannte fachliche Standard bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen zwingend ein persönliches Gespräch vor, um etwaige psychische Ursachen abzuklären. Ein bloßer Textfragebogen reiche hierfür nicht aus.

Da die Werbung somit für eine Behandlung trommle, die den inländischen medizinischen Sorgfaltspflichten widerspreche, sei sie wettbewerbswidrig, meinte das OLG. Dabei spiele es keine Rolle, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Berufsrecht völlig legal agierten.

Der BGH sieht hier nun einen potenziellen Konflikt mit dem EU-Recht. Zwar dient das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen primär dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Doch es stellt laut dem Senat gleichzeitig eine erhebliche Schranke für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dar. Wenn ein irischer Arzt seine Dienste deutschen Patienten nur deshalb nicht schmackhaft machen dürfe, weil die deutsche Auslegung des medizinischen Standards strenger ist als die irische, werde der grenzüberschreitende Markt faktisch blockiert.

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Die Karlsruher Richter wollen daher vom EuGH wissen: Ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Werbeverbot gerechtfertigt, um Patienten vor den vermeintlichen Gefahren einer rein fragebogenbasierten Fernbehandlung zu schützen?

Die juristische Auseinandersetzung trifft einen wunden Punkt der deutschen Digitalisierungsstrategie. Dass die Telemedizin hierzulande noch immer mit angezogener Handbremse fährt, ist kein rein rechtliches Phänomen, sondern scheint systemisch bedingt zu sein. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) arbeitete schon voriges Jahr heraus, dass noch erheblicher Reformbedarf bestehe, um der Telemedizin in Deutschland auf die Sprünge zu helfen. Demnach findet der Bereich nur langsam Eingang in die reguläre medizinische Versorgung.

Die Experten des TAB wiesen darauf hin, dass eine Kombination aus normativen, organisatorischen, technischen, personellen sowie sozialen Barrieren die Verbreitung der Technik begrenzt. Das aktuelle Verfahren vor dem BGH unterstreicht diese normativen Hürden, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.

Die Entscheidung des EuGH dürfte daher eine Signalwirkung für die gesamte Branche haben, die über den Einzelfall der Online-Fragebögen hinausgeht. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das deutsche Werbeverbot unverhältnismäßig ist, müssten die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes vermutlich gelockert werden. Dies würde den Weg ebnen für eine stärkere Liberalisierung digitaler Gesundheitsdienste, bei denen die physische Präsenz oder gar der visuelle Kontakt zum Arzt zunehmend in den Hintergrund rückt.

Kritiker befürchten in diesem Fall eine Aufweichung medizinischer Sorgfaltsregeln. Befürworter verweisen auf den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Hilfe und die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg bleibt die Rechtslage für Plattformbetreiber und digitale Vorreiter in der Medizin in der Schwebe.


(nen)



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Smart-Meter-Rollout: Viele Netzbetreiber hinken hinterher


Die Stromnetze zu digitalisieren, ist seit mittlerweile zwei Jahrzehnten ein Ziel der Bundesregierungen. Es gilt, die neue Realität aus dezentraler Erzeugung, Speicherung und Elektrifizierung im Zuge der Energiewende sowie die Belastungen im Stromnetz besser in Einklang zu bringen. Sogenannte Smart-Meter, Strommessgeräte, die zugleich auch Steuerfunktionen für die dahinter angeschlossenen Energieverbraucher oder -erzeuger übernehmen können, gelten daher als zentral. Im Energierechtsdeutsch heißen sie „Intelligente Messsysteme“ (iMSys). Und 3,094 Millionen davon waren bis Ende 2025 laut den Zahlen der Bundesnetzagentur verbaut – zu wenige.

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Die „iMSys“ sind ein wesentlicher Baustein der Hoffnung auf ein intelligentes Stromnetz und nicht zu verwechseln mit dem digitalen Standardzähler, der „modernen Messeinrichtung“ (mME). Während diese zwar auch in beide Richtungen zählen können und somit – anders als die alten Ferraris-Drehzähler – nicht rückwärtslaufen, kommunizieren sie erst einmal höchstens lokal, etwa mittels separater Infrarot-Leseköpfe zum Auslesen digitaler Zähler. Damit verbundene Stromerzeuger und Verbraucher sind für die Netzbetreiber mittels „mME“ nicht steuerbar. Genau darin liegt der Unterschied zu den „intelligenten Messystemen“ (iMSys): Eine Kommunikationseinheit zum Betreiber, die (im Regelfall per LTE-M) Viertelstundenwerte sendet und Steuerbefehle empfangen kann. Sodass etwa Wärmepumpen ihre Leistung temporär drosseln und E-Autos langsamer laden oder Solaranlagen nicht einspeisen, wenn das netzdienlich ist. Das ist politisch gewünscht und gesetzlich vorgeschrieben.

Jedes Quartal müssen die „grundzuständigen Messstellenbetreiber“, in der Regel die regionalen Verteilnetzbetreiber, daher Daten zum Stand ihrer Infrastruktur abliefern. Seit dem vergangenen Jahr herrscht dabei eine Einbaupflicht für die „iMSys“ für alle Anschlüsse mit mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – was im Regelfall gewerbliche oder Industrienutzer sind. Dazu sollen steuerbare Anlagen über 4,2 Kilowatt wie größere Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeicher, die als Großspeicher das Netz belasten oder stützen können, hinter die Kombination aus fernbedienbarer Mess- und Steuerungseinheit. Bis Ende 2032 sollen diese Fälle abgeschlossen sein, 90 Prozent aller Einheiten müssen dann „intelligent“ sein.

Neben der für die Netzdienlichkeit wichtigen Steuerbarkeit gibt es für die Betreiber vor allem einen positiven Effekt, wie die EON-Tochter Westnetz auf Anfrage erläutert: „Sie geben Einblick in die Niederspannung. Erst durch intelligente Messsysteme sehen Netzbetreiber, was in den unteren Spannungsebenen tatsächlich passiert.“ Bislang waren nämlich auch für die Betreiber die Verbrauchs- und Produktionswerte nicht anschlussgenau aufschlüsselbar. Doch der Einbau kam in den ersten Jahren bei den meisten Messstellenbetreibern nur langsam voran. Mit den Jahreswechsel-Zahlen zählt es nun: Wer die 20%-Quote nicht erfüllt, begeht einen Verstoß gegen das geltende Recht – und muss mit Zwangsgeldern rechnen.

Für Klaus Müller, den Präsidenten der Bundesnetzagentur, ist das Ergebnis der Erhebung nun eindeutig: „Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen.“ Gegen 77 Betreiber, die bislang keinen einzigen Pflichteinbaufall gemeldet haben, hat die Bundesnetzagentur daher am Freitag Verfahren eingeleitet.

Ein genauerer Blick in die Zahlen zeigt vor allem Gemeinde- und Stadtwerke, von Zeulenroda über Meckenheim in der Pfalz bis Schorndorf, aber auch einzelne Elektrizitätswerke. Darunter solche, die offenbar zu Industriebetrieben wie dem Entsorgungswerk für Nuklearanlagen, der Rückbaugesellschaft für das DDR-Kernkraftwerk in Lubmin bei Greifswald oder dem Flughafen Halle/Leipzig gehören.

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Tatsächlich sind diese 77 Fälle aber nur besondere Ausreißer. Auch große Unternehmen und größere Stadtwerke, die selbst Messstellen betreiben, haben die gesetzliche Ausstattungsquote gerissen – die Energietochter der Deutschen Bahn etwa kommt auf 17,7 Prozent, die Stuttgart Netze GmbH auf den gleichen Wert. Und auch die als „Ökostrom-Rebellen“ bekannt gewordenen Elektrizitätswerke Schönau (EWS) schaffen es bei den Pflichtfällen nur auf 18,4, mit optionalen Einbaufällen auf 20,7 Prozent ihrer Zähler.

488 der 813 als Messstellenbetreiber registrierten haben laut Bundesnetzagenturzahlen die 20 Prozent Ende 2025 verfehlt, nimmt man die Quote der optionalen Einbaufälle hinzu, sind es immer noch 434. Dass es bei den 77 Fällen bleibt, ist daher unwahrscheinlich – und die Verhängung von Zwangsgeldern, die nur beim Verfehlen auch der optionalen Fälle möglich ist, ist höchst wahrscheinlich.

Zugleich übererfüllen andere Messstellenbetreiber ihr Soll sogar, was jedoch nicht verrechnet wird. 34,8 Prozent Ausstattungsquote „ohne optionale Einbaufälle“ weist etwa die Westnetz GmbH aus – mit den optionalen Fällen sogar 49,8 Prozent. Und das lässt sich auch in Zahlen übersetzen. „Bis März 2026 hat Westnetz mehr als 380.000 intelligente Messsysteme verbaut und gehört damit zu den führenden Netzbetreibern in Deutschland“, schildert eine Sprecherin des Westenergie-Tochterunternehmens den Stand.

Selbst die sonst zuletzt aus anderen Gründen in der Kritik stehende landeseigene Stromnetz Berlin schafft für die Hauptstadt Ungewöhnliches und liegt weit über Soll: 28.700 neue „iMSys“ seien 2025 hinzugekommen. „Damit kommen wir aktuell auf rund 78.700 dieser Geräte in unserem Zuständigkeitsbereich“, erklärt Pressesprecher Henrik Beuster auf Anfrage von heise online. Und damit 55 Prozent der derzeitigen Pflichteinbaufälle. Es geht also offenbar, wenn die Betreiber denn wirklich wollen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) sieht zwar weiterhin noch Rückstände, aber vor allem ein steigendes Ausbautempo. „Dieses differenzierte Bild ist Ausdruck eines funktionierenden Marktes“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage von heise online. Über alle Anbieter hinweg betrachtet sei die gesetzlich verlangte Quote 2025 schon im dritten Quartal vorzeitig erfüllt worden, sieht man dort das Glas eher halb voll als halb leer. Das liegt vor allem an den größten Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Smart-Metern. Deren Einbauquote liegt durchschnittlich nun bei 27,1 Prozent. Bei den kleinsten, mit weniger als 30.000 Messstellen, waren es durchschnittlich nur noch 14,6 Prozent.

Diese großen Unterschiede haben etwas mit funktionierenden Prozessen zu tun, aber auch mit Erfahrungswerten. Denn die Schwierigkeiten beim Einbau sind ganz unterschiedlicher Art – und nicht nur der oft beklagten Fachpersonalknappheit geschuldet. Teilweise sind es ganz banale Dinge, wie etwa inkompatible Verbindungskabel zwischen den beiden unterschiedlichen Bauteilen aus Zähler und Kommunikationsmodul, die beim Rollout dann für Schwierigkeiten sorgen würden. Ein weiteres Problem für den Stromnetzbetreiber sind die Hochhausarchitekturen: Stromanschlüsse kommen üblicherweise im Keller an – doch alles, was funkt und massive Beton- und Stahlbauten werden keine Freunde. Der Standard-DDR-Plattenbau, aber auch viele Bürohochhäuser und manche Privatbauten verfügen über solch massive Kellergeschosse – was für die Funksignale, die das Smart-Meter-Gateway empfangen und senden muss, nicht förderlich ist.

Reicht die Verbindungsqualität dann nicht, muss eine Außenantenne angebunden und installiert werden – was den Aufwand deutlich vergrößert. Die vorgeschriebenen Zählerschränke können dabei zusätzliche Probleme machen, schildern Fachleute: Erst in den vergangenen Jahren werden sie zunehmend mit weniger signalhemmenden Kunststofftüren ausgestattet. Am Ende aber muss jeder einzelne Zähler physisch einzeln angefasst, verdrahtet und getestet werden – und das dauert.

„Es liegt auf der Hand, dass die neue Technik nicht über alle Kunden gleichzeitig ausgerollt werden kann“, sagt eine BdEW-Sprecherin. „Dafür fehlen die Ressourcen und es ist nicht effizient.“ Doch die politischen Forderungen nach einem besser steuerbaren Netz und das Ausbautempo passen immer noch nicht zusammen. Bei 100% Smart-Meter-Quote angekommen ist bislang nur ein Unternehmen: ausgerechnet die Kraftwerkstochter des derzeit wieder elektroskeptischeren Wolfsburger Volkswagen-Konzerns.

Die Netzbetreiber müssen dennoch deutlich schneller werden. Denn die 4,7 Millionen Pflichteinbaufälle, die die Bundesnetzagentur für Ende 2025 definiert hat, sind nur eine Momentaufnahme. Allein 93.022 Erzeuger mit mehr als 6 Kilowattstunden Leistung kamen 2026 laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bereits hinzu – und die viel diskutierte und oft zu Unrecht diskreditierte Wärmepumpe erlebt angesichts der Unsicherheiten bei fossilen Energieträgern großes Interesse. Mit jeder neuen Wärmepumpe, Wallbox und größeren Solaranlage wächst also die Zahl der Pflichteinbaufälle – allerdings wird inzwischen bereits bei der Installation ein Smart-Meter eingebaut.

An einer Bestandsaufnahme der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 hat sich also wenig geändert: „Die Erfassung des Energieverbrauchs in Deutschland entspricht nicht dem technischen Entwicklungsstand.“ Immerhin: 53,8 Prozent oder gut 30 Millionen der Messeinrichtungen sind nun „modern“, also elektronische Zweiwegezähler. Dazu kommen die gut drei Millionen „iMSys“. Es liegen also nur noch knapp 23 Millionen mechanische Ferraris-Drehzähler vor den Messstellenbetreibern, bis die vollständige Digitalisierung des Stromnetzes auf Endverbraucherebene gelungen ist.

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(nie)



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In-Ear-Kopfhörer Sony WF-1000XM6 mit Top-ANC im Test: sehr gut, sehr teuer


Die Sony WF-1000XM6 versprechen besseres ANC und verfeinerten Klang. Aber rechtfertigt das den Aufpreis gegenüber dem starken Vorgänger WF-1000XM5?

Design, Verarbeitung und Komfort der Sony WF-1000XM6

Die XM6 sehen anders aus als ihre Vorgänger. Schmaler, aber durch die neue längliche Pillenform und die stärkere Ausladung aus dem Ohr optisch massiver. Für kleine Ohren fühlt sich das zu wuchtig an. Die kompakten Pixel Buds Pro 2 mit ihren 4,7 g pro Seite wirken dagegen geradezu zierlich – die Sony bringen 6,5 g auf die Waage.

Die wichtigste optische Änderung betrifft die Oberfläche. Statt glänzendem Kunststoff, der schnell speckig wirkte, setzt Sony nun auf eine matte, griffig strukturierte Beschichtung. Fingerabdrücke? Geschichte.

Das Ladecase ist jetzt kantiger und höher. Ein stabiles Metall-Scharnier ersetzt die klapprige Konstruktion des Vorgängers. Allerdings lösen sich die Earbuds im Falltest schnell aus dem Case. Auch fühlt es sich insgesamt zu leicht an, nicht wirklich nach Premium. Und weniger flach heißt weniger taschenfreundlich.

Im Lieferumfang stecken vier Größen Memory-Foam-Stöpsel (XS bis L), ein USB-C-Kabel und Dokumentation. Farbvarianten: Schwarz und Silber. Die Verarbeitung bewegt sich auf gewohnt hohem Sony-Niveau. IPX4 schützt gegen Schweiß und leichten Regen.

Beim Tragekomfort machen die Memory-Foam-Stöpsel einen echten Unterschied zu Silikon-Aufsätzen anderer Hersteller. Sie passen sich dem Gehörgang an, dichten passiv hervorragend ab und sitzen spürbar besser. Ein Passtest in der App ermittelt die optimale Größe. Eine neue Einbuchtung für die Ohrmuschel verbessert den Sitz, ein Belüftungskanal reduziert das unangenehme Vakuum-Gefühl. Wir tragen die XM6 stundenlang ohne Druckstellen. Zum Schlafen auf der Seite sind sie allerdings zu groß und ein Flügel-Design wie bei den Pixel Buds Pro 2 fehlt – beim Laufen oder anderen Sportarten können die Stöpsel herausrutschen.

Sony 1000XM6

Technische Spezifikationen

Unter der Haube arbeiten 8,4-mm-Treiber. Der Frequenzbereich reicht von 20 Hz bis 20 kHz, mit LDAC bei 96 kHz sogar bis 40 kHz. Zwei Prozessoren teilen sich die Arbeit: der QN3e für ANC (dreimal schneller als beim XM5) und der Integrated Processor V2 mit 32-Bit-Signalverarbeitung. Acht Mikrofone plus Knochenschall-Sensor kümmern sich um ANC und Telefonie. Bluetooth 5.3 mit Multipoint, LE Audio und Auracast. Codecs: SBC, AAC, LDAC und LC3. Die Latenz liegt bei 160 bis 180 ms, mit LC3 bei 80 bis 100 ms. Dazu DSEE-Extreme-Upscaling und 360 Reality Audio mit Headtracking unter Android.

Bedienung und App der Sony WF-1000XM6

Die Touch-Fläche ist größer als beim Vorgänger. Das macht die Steuerung zuverlässiger. Standardbelegung: rechts Wiedergabe, links Moduswechsel – frei anpassbar. Einzel- und Doppeltippen, langes Halten und Lautstärkeregelung funktionieren gut. Wischgesten wie bei den Apple Airpods Pro 3 oder den Huawei Freebuds Pro 4 (Testbericht) fehlen allerdings. Ein Sensor pausiert beim Herausnehmen automatisch, Einzelnutzung mit automatischem Mono-Stereo-Wechsel ist möglich.

Kopfgesten für Anrufe – Nicken zum Annehmen, Schütteln zum Ablehnen – klingen clever, lösen bei normalen Kopfbewegungen aber gelegentlich versehentlich aus. Unsere Empfehlung: deaktivieren. Auch vierfaches Tippen für manche Funktionen wirkt umständlich.

Die Sony Sound Connect App gehört zu den umfangreichsten am Markt. Ein 10-Band-Equalizer erlaubt genaue Klanganpassung – deutlich feiner als der EQ bei JBL oder die Presets bei Samsung. Adaptive Sound Control erkennt automatisch Bewegung sowie Umgebung und passt das ANC entsprechend an. Der Transparenzmodus lässt sich in 20 Stufen regeln und auf Stimmen fokussieren. Speak-to-Chat pausiert die Musik beim Sprechen automatisch. Doch nicht alles an der App gefällt uns. So wirkt die Oberfläche unübersichtlich und es gibt einige Menüs doppelt.

Klangqualität der Sony WF-1000XM6

Die Grundabstimmung klingt nach Sony: warm, bassbetont, mit flachen Mitten und ausgewogenen Höhen. Die Instrumententrennung gelingt sehr gut, die Räumlichkeit überzeugt. ANC betont den Bass etwas stärker – das gibt manchen Tracks Wucht, wirkt bei anderen leicht schachtelig. Ohne ANC klingt es neutraler, aber weniger druckvoll. DSEE Extreme und LDAC liefern detaillierte, dynamische Wiedergabe. Verzerrungen bleiben selbst bei hoher Lautstärke minimal. Der 10-Band-EQ korrigiert die zurückgenommenen Mitten bei Bedarf präzise. Im Vergleich zum XM5 klingt der XM6 etwas differenzierter – ein Feinschliff, kein Generationssprung.

Sony 1000XM6

ANC

Das ANC arbeitet effizient. Verkehrs- und Motorengeräusche verschwinden fast komplett, die Memory-Foam-Stöpsel unterstützen mit starker passiver Isolierung. Bürogeräusche und Stimmen im Mittelfrequenzbereich dringen teilweise durch. Windgeräusche werden gedämpft, aber nicht optimal gefiltert. Insgesamt auf hohem Niveau, aber nicht wirklich besser als bei den Airpods Pro 3 oder guten Bose-Modellen.

Die Telefonie überzeugt. Die eigene Stimme klingt für unser Gegenüber in ruhiger Umgebung klar und artikuliert. Der Hintergrund wird stark gefiltert, auf belebter Straße können laute Fahrzeuge durchbrechen. Die Telefoniequalität ist richtig gut, aber nicht ganz auf dem Niveau dedizierter Business-Headsets.

Akku

Sony gibt 8 Stunden mit ANC und 12 Stunden ohne an. Mit Case bis 24 Stunden gesamt. Das deckt sich mit unserem Praxistest. Bei LDAC und hoher Lautstärke sinkt die Laufzeit spürbar. Gegenüber dem XM5 hat sich bei diesem Punkt nichts verbessert. Geladen wird per USB-C oder kabellos über Qi.

Preis: Was kosten die Sony WF-1000XM6?

Fazit

Die Sony WF-1000XM6 spielen in fast jeder Disziplin auf Top-Niveau. Klang warm und räumlich, ANC effizient, Memory-Foam-Stöpsel bequem, Oberfläche endlich matt. Die App bietet mehr Einstellmöglichkeiten als die Konkurrenz. Gleichzeitig fällt es schwer, den Aufpreis zum XM5 zu rechtfertigen. Die Verbesserungen sind Feinschliff, kein Generationssprung. Die Akkulaufzeit stagniert, das Design ist für kleine Ohren grenzwertig, die App könnte übersichtlicher sein. Wer die XM5 besitzt, braucht kein Upgrade. Wer neu einsteigt und das Maximum will, macht mit den XM6 alles richtig – wenn 288 Euro nicht abschrecken.



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