Datenschutz & Sicherheit

Überwachung in Berlin: Wenn die KI das „Umhergehen ohne Anlass“ meldet


Die Berliner Polizei bereitet den großflächigen Einsatz von Algorithmen im öffentlichen Raum vor, um die Sicherheit an gefährdeten Objekten und Brennpunkten zu erhöhen. Wie Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses darlegten, sollen Kameras mit Künstlicher Intelligenz (KI) künftig nicht nur am Kottbusser Tor, im und am Görlitzer Park sowie auf dem Alexanderplatz wachen, sondern auch die unmittelbare Umgebung des Roten Rathauses, des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Inneres am Alten Stadthaus erfassen.

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Primäres Ziel der Sicherheitsbehörden sei eine Entlastung des Personals, berichten Medien wie die taz oder der rbb. Aktuell binden demnach Objektschutzaufgaben rund 400 voll ausgebildete Polizisten, die zusätzlich zu den regulären Wachkräften eingesetzt werden. Laut Slowik ist dieser Zustand angesichts der knappen personellen Ressourcen nicht dauerhaft tragbar. Deshalb müsse moderne Technik die Schutzaufgaben unterstützen.

Die technische Umsetzung sieht laut der Ausschreibung des 2,1 Millionen Euro teuren Projekts vor, dass die KI-Systeme Bilder in Echtzeit auswerten und bei definierten Szenarien Alarm schlagen. Zu den essenziellen Aufgaben der Software gehört das Erkennen von Personen, die über Zäune klettern, gesperrte Bereiche betreten oder Gegenstände herrenlos zurücklassen.

In den Ausschreibungsunterlagen finden sich Formulierungen, die bei Bürgerrechtlern für Stirnrunzeln sorgen. So soll die Technik auch ein „langes Verharren oder Umhergehen ohne Anlass“ sowie „wiederholtes Erscheinen“ detektieren. Während die Polizei betont, dass eine biometrische Identifizierung ausgeschlossen sei und alle Daten anonymisiert verarbeitet würden, bleibt die Definition von „anlasslosem“ Verhalten weitgehend im Ermessen der Softwareprogrammierung. Die Fehlalarmrate darf laut den Vorgaben bei bis zu 25 Prozent liegen – also ziemlich hoch. Der einjährige Testbetrieb soll dazu dienen, die Algorithmen zu ertüchtigen und die Qualität der Erkennung zu steigern.

In der politischen Arena stößt das Vorhaben auf Widerstand, insbesondere was die Aufrüstung der elektronischen Augen rund um das Parlament betrifft. Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader erachtet das Vorgehen als Affront gegen die demokratische Kontrolle. Es sei problematisch, wenn die Exekutive ihr eigenes Kontrollorgan, das Abgeordnetenhaus, ohne vorherige Debatte mit Überwachungstechnik ausstatte. Schrader warnt vor einer abschreckenden Wirkung auf Bürger, die das Gespräch mit ihren Volksvertretern suchten. Zudem stehe die Frage im Raum, warum die Abgeordneten ungefragt als „Versuchskaninchen“ für polizeiliche KI-Experimente herhalten müssten.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp mahnt, dass jede Ausweitung der Videoüberwachung einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit bedürfe und die Informationspflicht gegenüber den Bürgern gewahrt bleiben müsse.

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Parallel zum Objektschutz treibt die Polizei die KI-Aufrüstung an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten voran. Ab Juli soll das System am Kottbusser Tor scharfe Bilder liefern, gefolgt von der Warschauer Brücke. Hier liegt der Fokus der KI auf der Erkennung physischer Gewalt wie Schlagen oder Treten sowie auf der Identifizierung gestürzter Personen. Die Kosten allein für diesen Teil des Projekts sollen sich bis 2028 auf knapp vier Millionen Euro belaufen.

Kritische Stimmen, darunter der Chaos Computer Club (CCC), bezweifeln die wissenschaftliche Wirksamkeit solcher Systeme. Sie verweisen auf frühere Pilotprojekte wie am Bahnhof Südkreuz, die wenig Sicherheitsgewinn bei hohen Kosten gebracht hätten. Es besteht die Sorge, dass eine mathematische Normierung von Verhalten jede Individualität im öffentlichen Raum als potenzielles Risiko markiert und so eine Infrastruktur des Generalverdachts schafft.

Der CCC fordert in einem Appell den sofortigen Abbruch solcher Vorhaben. Die Hackervereinigung verweist darauf, dass völlig unklar bleibe, wie Polizei und Hersteller „unerwünschtes Verhalten“ definierten. Ob ein hektischer Lauf zum Gleis, eine längere Standzeit an einer Ecke oder eine Umarmung bereits als Anomalie gewertet werden, entziehe sich der öffentlichen Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlichen Kontrolle.

Für die Bundeshauptstadt markiert das Vorhaben eine sicherheitspolitische Zeitenwende. Kameras haben dort bislang primär den öffentlichen Nahverkehr im Blick. Eine Videoüberwachung von Straßen und Plätzen war bislang die Ausnahme. Nun soll dieser Schritt sogar mit einem „Verhaltensscanner“ gekoppelt werden, was besonders umkämpft ist. Das von Schwarz-Rot jüngst novellierte Berliner Polizeigesetz schafft die Basis dafür, dass die im öffentlichen Raum erfassten Daten unbeteiligter Passanten sogar dazu genutzt werden dürfen, kommerzielle Überwachungssoftware zu trainieren und zu optimieren.


(akn)



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