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Unerwartet klein: Hayabusa2 besucht Asteroiden, der nur wenig größer ist als sie
Der Asteroid, den die japanische Sonde Hayabusa2 in sechs Jahren besuchen wird, ist gerade einmal 11 Meter groß und dreht sich alle fünf Minuten einmal um sich selbst. Damit ist der Himmelskörper deutlich kleiner und rotiert viel schneller als bislang angenommen. Ob die Sonde dort dann überhaupt wird aufsetzen können, sei damit völlig offen, erklärt die Europäische Südsternwarte ESO mit deren Very Large Telescope (VLT) diese Werte jetzt ermittelt wurden. Gleichzeitig bedeuten die aber auch, dass der Asteroid namens 1998 KY26 überhaupt nicht viel größer ist als die Sonde, die ihn aus der Nähe erforschen wird. Ihr Besuch werde damit noch interessanter, aber auch deutlich schwieriger, erklärt der ESO-Astronom Olivier Hainaut.
Spannendes Forschungsziel
1998 KY26 ist das letzte Ziel der verlängerten Mission von Hayabusa2, vorher soll sie noch an einem weiteren Asteroiden vorbeifliegen. Bislang ist man davon ausgegangen, dass 1998 KY26 einen Durchmesser von 30 Metern hat und sich einmal alle zehn Minuten um sich selbst dreht. Die neuen Beobachtungen haben nun überraschend ergeben, dass er viel kleiner ist. Zudem habe man ermittelt, dass der Himmelskörper eine helle Oberfläche hat und wahrscheinlich aus einem festen Felsbrocken bestehe, der von einem Teil eines Planeten oder Asteroiden stamme. Man könne aber nicht völlig ausschließen, dass er nicht doch aus lose zusammenhängenden Geröll bestehe. Vor Ort habe man noch nie solch einen kleinen Asteroiden gesehen, deshalb wisse man nicht, was Hayabusa2 erwarte.
Hayabusa2 wurde 2014 zu dem Asteroiden Ryugu gestartet, den sie 2018 erreichte. Dort hat sie ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt und unter anderem mehrere Lander ausgesetzt, darunter den vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der französischen Raumfahrtagentur CNES entwickelten Mascot. Später flog die Sonde dann gleich zweimal selbst zur Oberfläche und sammelte dort die Gesteinsproben ein, die sie Ende 2020 auf der Erde ablieferte, wo sie ausgiebig erforscht werden. Die Sonde selbst ist jetzt zu den weiteren Himmelskörpern unterwegs, und die jetzt im Wissenschaftsmagazin Nature Communications vorgestellte Arbeit zeigt, dass hier noch einige Überraschungen möglich sind.
(mho)
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Balkonkraftwerk für Mieter und Eigentümer: Ohne Zustimmung läuft nichts
Auch Mieter haben ein Recht auf ein Balkonkraftwerk. Ein entsprechendes Gesetz gilt seit Oktober 2024. Einfach installieren geht trotzdem nicht. Wir klären auf.
Bereits im Juli 2024 hatte das Parlament die Novellierung des Wohneigentumsrechts beschlossen, nach der die Installation eines Balkonkraftwerks als privilegierte bauliche Maßnahme gilt. Nach der Zustimmung im Bundesrat und der Unterschrift des Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seither.
Die Gesetzesänderung hat weitreichende Folgen und betrifft in Deutschland deutlich mehr als die Hälfte der Einwohner: 53 Prozent der Menschen wohnen in Deutschland zur Miete, hinzu kommen Besitzer einer Eigentumswohnung, die selbst darin wohnen und rechtlich wie die meisten Mieter von den Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) abhängig sind.
Bislang konnten viele WEGs und Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks einfach ablehnen, weil diese als bauliche Veränderung der Immobilie gilt und zustimmungspflichtig war.
Mit der Aufnahme eines Balkonkraftwerks ins Wohneigentumsgesetz als privilegierte Maßnahme kann die Installation eines Steckersolargeräts nicht mehr verboten werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jeder Mieter oder Wohneigentümer einfach ein Steckersolargerät installieren darf. Nach wie vor muss die Wohneigentümergemeinschaft oder der Vermieter dem Vorhaben zustimmen; ablehnen können sie das Anbringen eines Balkonkraftwerks jedoch nicht mehr. Der Freiburger Verein „Balkon.Solar“ stellt dafür kostenlose Beschlussvorlagen zum Download bereit. Darunter befindet sich auch ein Antrag auf Zustimmung im Umlaufverfahren, sodass ein Beschluss einer WEG schneller herbeigeführt werden kann.
Recht auf ein Balkonkraftwerk
Mit der Änderung des WEG gibt es praktisch ein Recht auf ein Balkonkraftwerk. Allerdings können WEG und Vermieter Einfluss darauf nehmen, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Jedoch dürfen die Auflagen nicht wie in der Vergangenheit überzogen sein, was die Investition in ein Balkonkraftwerk unwirtschaftlich macht. Die häufig geforderten Brandschutzgutachten, eine Einspeisesteckdose sowie die Prüfung der gesamten Hauselektrik sollten damit der Vergangenheit angehören. Allerdings muss die Statik des Hauses/Balkons für das Anbringen eines Balkonkraftwerks ausreichend sein. Auch kann die WEG/Vermieter beschließen, dass Solarpanels nur flach und nicht aufgeständert am Balkon angebracht werden müssen. Nutzer eines Balkonkraftwerks sollten außerdem eine Haftpflichtversicherung (Tarif-Vergleich) abschließen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Gesetzesnovelle vereinfacht zudem Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die Eigentümer mit Dreiviertelmehrheit festlegen, dass die Wohneigentümerversammlung in rein virtueller Form stattfinden soll. Bis 2028 muss allerdings einmal im Jahr eine Präsenzversammlung stattfinden. Durch die Möglichkeit, Wohneigentümerversammlungen virtuell abhalten zu können, dürfte der Antrag auf die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks durch Mieter oder Eigentümer einer WEG schneller genehmigt werden, da diese nicht mehr auf die bislang nur jährlich stattfindende Versammlung warten müssen.
Doch in der Regel finden viele Wohneigentumsgemeinschaften trotz der Möglichkeit virtueller Wohneigentümerversammlungen nur einmal pro Jahr zusammen und das häufig erst im letzten Drittel des Jahres. Da die Gesetzesänderung erst seit Oktober 2024 gültig ist, könnten in diesem Jahr viele WEGs das generelle Anbringen eines Balkonkraftwerks beschließen. Das dürfte dem Absatz von Balkonkraftwerken noch einmal zusätzlich Auftrieb geben. Im vergangenen Jahr wurden rund 445.000 Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister angemeldet. Die Dunkelziffer dürfte allerdings in die Millionen gehen, da viele Anwender ihr BKW ohne Anmeldung betreiben. In diesem Jahr sind bis einschließlich August 333.000 BKWs angemeldet worden.
Solarpaket I beseitigt bürokratische Hürden
Seit Inkrafttreten des Solarpaket I Mitte Mai 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Balkonkraftwerks (Bestenliste) erheblich verbessert. Die Mini-PV-Anlagen für Balkon und Garten dürfen hierzulande mit bis zu 800 Watt einspeisen, wobei die maximale Solarleistung 2000 Watt betragen darf.
Obendrein vereinfacht das Gesetz die Anmeldung einer Stecker-Solaranlage. Die Pflicht, ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden, entfällt. Stattdessen muss das Steckersolargerät lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese wiederum teilt dem Netzbetreiber die Inbetriebnahme eines neuen Balkonkraftwerks automatisch mit. Obendrein hat die Bundesnetzagentur seit April 2024 die Registrierung erheblich vereinfacht und die erforderliche Anzahl von Angaben zum Balkonkraftwerk von 20 auf 5 reduziert. Der Chef der Behörde, Klaus Müller, hält außerdem den Anschluss eines BKWs an einer Haushaltsteckdose (Schuko-Steckdose) für ausreichend. Die entsprechende VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 soll nun endlich in diesem Herbst in Kraft treten.
Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit Strafen von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Solarleistung rechnen. Sind zwei Module mit insgesamt 840 Watt im Einsatz, kostet das pro Monat 8,40 Euro Strafe. Problematisch ist bei einer Nichtanmeldung zudem, dass im Schadensfall die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung den Schaden möglicherweise nicht übernimmt. Allerdings sind Schadensfälle durch Balkonkraftwerke bislang nicht bekannt geworden.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Dass sich ein Balkonkraftwerk rechnet, steht außer Frage. Doch wie schnell es sich amortisiert, hängt von vielen Faktoren ab. Neben Aufstellort und Ausrichtung ist natürlich auch der persönliche Strombedarf von Bedeutung.
Doch auch die persönliche Lebenssituation spielt bei der Anschaffung eine Rolle. Viele Berufstätige, die nicht vom Homeoffice aus arbeiten, sondern sich tagsüber im Büro oder beim Kunden befinden, fragen sich, ob die Anschaffung eines Balkonkraftwerks überhaupt sinnvoll ist. Schließlich wandelt das Steckersolargerät nur bei Sonnenlicht Solarenergie in Strom um und nicht abends, wenn man nach Hause kommt. Hier hilft ein optimal dimensionierter Stromspeicher (Bestenliste), der tagsüber den von der PV-Anlage produzierten Strom aufnimmt und abends einspeist. Apropos Speicher: Der ist generell hilfreich, um den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms zu erhöhen, sodass der unentgeltliche Abfluss der PV-Energie ins öffentliche Stromnetz minimiert wird. Außerdem sorgt ein Speicher dafür, dass die Anlage nicht mehr ungeregelt Strom ins Netz einspeist. Dadurch arbeitet sie netzdienlich und verteuert die Kosten durch die Energiewende aufgrund negativer Strompreise wegen erhöhter Einspeisung an sonnenreichen Tagen nicht weiter.
Zwar besteht auch die Möglichkeit, mit einem Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung von 7,94 oder 12,6 Cent pro kWh für Teileinspeisung respektive Volleinspeisung zu erhalten. Doch bei einem Bruttopreis von etwa 40 Cent pro kWh bei Netzbezug lohnt der Aufwand kaum. Sinnvoller ist es, mithilfe eines Speichers und eines Smart Meters den Eigenverbrauch zu erhöhen, sodass man den teuren Netzbezug von Strom senkt. Siehe dazu auch Balkonkraftwerk mit Nulleinspeisung: Shelly Pro 3EM & andere Smart Meter.
Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin: Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks ausrechnen
Mithilfe des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin können Interessierte sich genau ausrechnen lassen, wie schnell sich ein BKW an ihrem Standort rechnet. Der Simulator berücksichtigt bei der Berechnung der Amortisation eines Balkonkraftwerks zahlreiche Variablen. Die wichtigsten sind dabei Ausrichtung der Panels, Stromverbrauch pro Jahr, Strompreis, Batteriekapazität sowie Preis für Balkonkraftwerk und Solarspeicher.
Wir zeigen anhand von zwei Szenarien, wie groß der Einfluss bei einem unterschiedlichen jährlichen Strombedarf und Anlagen mit zwei und vier Modulen ist. Im ersten Fall ermitteln wir, wie groß die Ersparnis für einen Zwei-Personen-Haushalt bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 kWh und einem Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher ausfällt. Das zweite Szenario repräsentiert einen 1-Personen-Haushalt mit einem Strombedarf von jährlich 1800 kWh. Auch hier haben wir jeweils ein Steckersolargerät mit und ohne Speicher für die Berechnung ausgewählt.
Den Strompreis haben wir mit einem Arbeitspreis inklusive Umsatzsteuer mit 35 Cent pro kWh angenommen. Da der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin auch Strompreissteigerungen berücksichtigen kann, legen wir eine Verteuerung von jährlich zwei Prozent zugrunde. Bei einer Betriebszeit von 20 Jahren berücksichtigen wir auch die Kosten für Ersatzinvestitionen in unseren Beispielrechnungen. Diese berücksichtigt der Simulator nicht für Solarmodule, sondern nur für Wechselrichter und Speicher. Das erscheint plausibel, da viele Hersteller auf PV-Module eine Garantie von 25 Jahren gewähren. Die Garantie für Speicher beträgt hingegen in der Regel nur 10 Jahre.
In beiden Fällen (Haushalte mit 1800 kWh und 3500 kWh) dienen als Berechnungsgrundlage jeweils ein Balkonkraftwerk mit 2000 Watt und eines mit 1000 Watt. Für die Preisangaben für Balkonkraftwerk und Speicher haben wir uns aus dem aktuellen Angebot von Fachhändler Kleines Kraftwerk bedient. Als Grundlage für die Simulationsberechnungen dienen die Modelle XL Duo 1000 Watt für 422 Euro, XL Duo 1000 Watt mit Anker Solarbank 3 für 1339 Euro, XL Quattro 2000 Watt für 647 Euro und XL Quattro 2000 Watt für 1564 Euro (Preise jeweils mit Halterungen, Anschlusskabeln und Versandkosten sowie 10 Prozent Rabatt mit dem Code Heise10).
Szenario 1 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 1 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 1000-Watt-Solarleistung mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 1000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Wie viel spart man mit einem Balkonkraftwerk?
Die Berechnungen mithilfe des Stecker-Solar-Simulators zeigen, dass sich selbst ein Balkonkraftwerk mit einem relativ teuren Speicher wie der Solarbank 3 lohnt. Egal, ob der Jahresstrombedarf bei 3500 kWh oder 1800 kWh liegt, das BKW mit Speicher erzielt über eine Laufzeit von 20 Jahren immer einen höheren Gewinn als die gleiche Anlage ohne Speicher. Dabei ist es auch egal, ob die Anlage mit 1000 Watt Solarleistung oder 2000 Watt betrieben wird, wobei Letztere einen höheren Gewinn erzielt.
Rendite eines Balkonkraftwerks je nach Jahresstrombedarf, Solarleistung und Speicher | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Jahresstrombedarf | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh |
Solarleistung | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt |
Speicher | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh |
Gewinn | 6.010 € | 8.567 € | 4.581 € | 5.465 € | 3.289 € | 5.679 € | 2.718 € | 4.270 € |
Mehrgewinn durch Speicher | 2.557 € | 884 € | 2.390 € | 1.552 € | ||||
Mehrgewinn durch Solarleistung | 1.429 € | 3.102 € | 571 € | 1.409 € |
Was kosten Balkonkraftwerke?
Einfache Balkonkraftwerke mit zwei Modulen und 800-Watt-Wechselrichtern sind bereits für wenige Hundert Euro erhältlich. Weitere zeigen wir in folgender Tabelle.
Fazit
Mit der Novelle des WEG-Gesetzes gehören Balkonkraftwerke zu den privilegierten baulichen Maßnahmen. Das erleichtert die Nutzung eines Steckersolargeräts für Mieter und Eigentümer, die auf die Beschlüsse der Wohneigentümergemeinschaft angewiesen sind, erheblich. Denn die können die Installation jetzt nicht mehr wie bislang ohne triftigen Grund ablehnen. Dennoch müssen Interessenten zunächst eine Genehmigung durch die WEG einholen, falls noch keine allgemeine Bewilligung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks seitens der WEG vorliegt. Liegt Letztere vor, könnte dies den Absatz von Balkonkraftwerken noch einmal beschleunigen.
Dass sich ein Balkonkraftwerk bereits nach wenigen Jahren lohnt, haben wir anhand des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin nachgewiesen. Interessenten sollten dabei gleich auch die Installation eines Stromspeichers (Bestenliste) ins Auge fassen, da dadurch der Gewinn von Anlagen über die gesamte Nutzungszeit höher ausfällt als bei einer Variante ohne Speicher.
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Saarland plant Videoüberwachung an Müllcontainern
Saarbrücken – Die Videoüberwachung von Müllcontainern soll im Saarland künftig erlaubt sein. Der Landtag beschloss in erster Lesung ein Gesetz, das Gemeinden den Einsatz von Müll-Videokameras erlaubt. In der Begründung heißt es, die illegale Abfallentsorgung nehme seit Jahren zu. Besonders die Standorte von Wertstoffcontainern seien davon betroffen.
„Illegale Müllablagerungen sind weit mehr als nur individuelles Fehlverhalten, sie sind ein gesellschaftliches Problem“, sagte Umweltministerin Petra Berg (SPD). „Wir werden mit dieser Gesetzesänderung Vandalismus und Umweltverschmutzung den Kampf ansagen und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden gemeinsam stärken.“
Pilotprojekt soll Untersuchungen vornehmen
Mit einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt soll im Saarland auch untersucht werden, ob die Videoüberwachung zu einer „empirisch messbaren Reduktion von illegalen Abfallablagerungen“ führe. Vor allem sollten „Verdrängungseffekte“ – also das Ausweichen auf nicht videoüberwachte Örtlichkeiten – untersucht werden. Dem Gesetz zufolge sollen Videoaufnahmen spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden, wenn sie „zur Erreichung des verfolgten Zwecks“ nicht mehr benötigt werden.
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WorldExpo: Über Schweine mit menschlichen Organen und Sushi aus dem Drucker
Japan war schon in vielen Hardwarebereichen ein Technologieführer: bei Mainframes, Halbleitern, Solarzellen, Batterien, Displaytechnik und Elektronikgeräten. Weniger bekannt ist Japans Pionierrolle in der Medizin – insbesondere bei Stammzellen, die sich in alle möglichen Körperzellen entwickeln können. Im Natureverse, dem Pavillon des Personalvermittlers Pasona, wird eine Weltneuheit präsentiert: ein Miniaturherz, das aus menschlichen pluripotenten Stammzellen (induced pluripotent stem cells, iPS) gezüchtet wurde.
Das Herz ist etwa 3,5 Zentimeter groß, liegt in einer Nährlösung und schlägt munter vor sich hin. Wie Panasonic ist auch Pasona ein Unternehmen mit Wurzeln in der Expo-Stadt und daher als Sponsor für Technologie aus der Region dabei. Das pulsierende Expo-Highlight wurde beispielsweise nur wenige Kilometer von der Trauminsel entfernt hergestellt, genau gesagt am International Institute of Future Medicine im Nakanoshima Qross, einem Zentrum für Medizintechnik-Start-ups.
Die Lage des Instituts ist kein Zufall. Die Region ist ein globales Zentrum der Stammzellenforschung: 2012 ging der Medizin-Nobelpreis für Durchbrüche in der iPS-Forschung an Shinya Yamanaka von der Universität Kioto in der Nachbarschaft von Osaka und an den Briten Sir John Gurdon. Nun wird in Osaka Yamanakas Forschung für die kommerzielle Organzüchtung weiterentwickelt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „WorldExpo: Über Schweine mit menschlichen Organen und Sushi aus dem Drucker“.
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