Connect with us

Künstliche Intelligenz

Update fürs Haftungsrecht: Wenn der Algorithmus Schäden verursacht


Wer in Deutschland durch ein defektes Gerät zu Schaden kommt, kann sich auf ein bewährtes Prinzip verlassen: Das Produkthaftungsgesetz sorgt dafür, dass Hersteller für Fehler ihrer Waren geradestehen müssen – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Doch was für ein defektes Bügeleisen oder eine fehlerhafte Bremsanlage in der analogen Welt reibungslos funktioniert, stößt im digitalen Zeitalter an Grenzen. Besonders bei Software und Künstlicher Intelligenz (KI) herrscht oft eine rechtliche Grauzone. Das Bundeskabinett hat daher am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts auf den Weg gebracht, der diese Lücken schließen und die Regeln fit fürs 21. Jahrhundert machen soll.

Weiterlesen nach der Anzeige

Kern der Reform ist die weitreichende Gleichstellung von Software mit herkömmlichen Sachgütern. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Realität vernetzter Systeme.

Wenn eine fehlerhafte Software in einem autonomen Fahrzeug zu einem Unfall führt oder ein KI-gesteuertes Assistenzsystem eine Fehlentscheidung mit Sach- oder Personenschäden trifft, greift künftig unmittelbar das Produkthaftungsrecht. Das stärkt die Position von Verbrauchern: Es soll künftig keine Rolle mehr spielen, ob der Schaden durch ein physisches Bauteil oder eine fehlerhafte Codezeile verursacht wurde.

Eine wichtige Ausnahme: Open-Source-Software, die außerhalb einer kommerziellen Geschäftstätigkeit entwickelt und bereitgestellt wird, bleibt von der strengen Produkthaftung ausgenommen. Das soll verhindern, dass Innovationen in der Community durch unkalkulierbare Haftungsrisiken erstickt werden.

Die Novelle folgt dabei den Vorgaben der überarbeiteten EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der deutsche Gesetzgeber soll die Vorgaben laut dem Regierungsentwurf weitgehend übernehmen. Das soll europaweit für einheitliche Standards sorgen, stellt Unternehmen aber auch vor Herausforderungen.

Neben der reinen Software-Haftung nimmt der Gesetzentwurf die moderne Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten in den Fokus. Wer Produkte durch „Upcycling“ oder massive Umbauten wesentlich verändert, gilt künftig selbst als Hersteller und übernimmt damit die volle Haftungsverantwortung.

Gleichzeitig soll das Vorhaben eine Lücke beim Online-Handel schließen: Sitzt der eigentliche Produzent außerhalb der EU, können künftig auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen wie Amazon in die Pflicht genommen werden. Letzteres gilt vor allem, wenn der Marktplatz für den Kunden wie der eigentliche Anbieter wirkt. Damit soll verhindert werden, dass Geschädigte bei Produkten aus Drittstaaten das Nachsehen haben.

Weiterlesen nach der Anzeige

Besonders relevant für die Praxis ist die geplante Beweiserleichterung. Angesichts der Komplexität moderner IT-Systeme ist es für Einzelpersonen oft unmöglich, den exakten technischen Fehler und dessen Kausalität nachzuweisen. Das soll sich ändern: Wenn ein Mangel feststeht und ein Schaden typischerweise daraus resultiert, wird der ursächliche Zusammenhang künftig vermutet. Zudem können Gerichte Unternehmen dazu verpflichten, Beweismittel offenzulegen, wobei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben muss.

Das Ziel der Reform ist klar: Die rechtliche Sicherheit soll mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Vor allem Hersteller von Hochrisiko-KI und komplexen Softwarelösungen müssen ihre Qualitätssicherung wohl nochmals verschärfen.

Aus der Wirtschaft gab es viel Kritik am Referentenentwurf des Justizressorts. Die Verbände ZVEI und VDMA sahen vor allem in der neuen Offenlegungspflicht von Beweismitteln eine Gefahr für sensible Verfahren und technisches Know-how, da Quellcodes und Konstruktionsdaten offenbart werden müssten.

Der DIHK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelten die faktische Beweislastumkehr bei komplexen Produkten, die vom bewährten Zivilprozessrecht abweiche und Firmen unkalkulierbaren Risiken aussetze. Hersteller von Medizintechnik warnten vor einer Klagewelle, der Bitkom rügte unklare Haftungszeiträume bei Software-Updates.

Generell befürchten Beobachter steigende Versicherungsprämien und bürokratischen Mehraufwand, der über eine reine EU-Umsetzung hinausgehe und besonders bei KI-Anwendungen die Experimentierfreude deutscher Unternehmen ersticken könnte.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält dagegen: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden: Wir wollen es Betroffenen erleichtern, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen.“ Mit der Entscheidung des Kabinetts ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren, damit die neuen Regeln rechtzeitig innerhalb der EU-Frist in Kraft treten können.


(wpl)



Source link

Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde: Identitätsprüfung für Online-Abos


Der Abschluss von Online-Abonnements, etwa für Nahverkehrstickets, ist oft mit Hürden verbunden. Insbesondere wenn Anbieter zusätzliche Identitätsprüfungen verlangen, können technische und rechtliche Probleme auftreten. Wir klären, welche Verfahren üblich sind, wo die Grenzen liegen und welche Besonderheiten bei Verträgen für Minderjährige gelten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Um sich vor Betrug bei SEPA-Lastschriftverfahren zu schützen, setzen viele Unternehmen auf Online-Identifizierungsverfahren durch Dienstleister wie ID.Now. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die den Vertrag abschließt, auch tatsächlich der Inhaber des angegebenen Bankkontos ist. Üblich sind dabei das Video-Ident-Verfahren, bei dem man seinen Ausweis in eine Kamera hält, oder alternativ die Verifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Die Nutzung der eID-Funktion ist dabei oft die schnellere und störungsärmere Alternative, da sie ohne Wartezeit auf einen menschlichen Mitarbeiter auskommt; sie setzt aber einen aktivierten Ausweis voraus.

Beim Abschluss von Abos für Minderjährige entsteht oft ein praktisches Problem: Der Vertragsinhaber ist minderjährig, die Zahlungsdaten stammen aber von den Eltern. Diese Diskrepanz führt in vielen Buchungssystemen zu Fehlermeldungen, da automatische Prüfroutinen davon ausgehen, dass Kontoinhaber und Vertragspartner identisch sein müssen.

Grundsätzlich dürfen Minderjährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selbst einkaufen. Für Dauerschuldverhältnisse wie Monatsabos oder Handyverträge gilt das jedoch nicht. Solche Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und die Eltern müssen sie für ihre minderjährigen Kinder abschließen. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Der Gesetzgeber will junge Verbraucher damit vor langfristigen Zahlungsverpflichtungen schützen, deren Konsequenzen sie möglicherweise nicht vollständig absehen können.

Weiterlesen nach der Anzeige

Fordert ein Unternehmen über die eigentliche Identitätsprüfung hinaus die dauerhafte Hinterlegung einer Ausweiskopie, ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Daten erheben und speichern, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Eine einmalige Identifizierung kann notwendig sein, eine darüber hinausgehende Speicherung des Ausweisdokuments ist es in der Regel nicht.

Unternehmen sollten nach erfolgreicher Prüfung lediglich den Fakt der erfolgten Verifizierung vermerken und die sensiblen Ausweisdaten löschen. Dabei ist auch aus Unternehmenssicht Zurückhaltung geboten, da umfangreiche Datensammlungen das Risiko von Sicherheitsvorfällen erhöhen.

Scheitert der Online-Vertragsabschluss an technischen Hürden, sollten Betroffene zeitnah den Kundenservice kontaktieren. Manchmal verfügen die Mitarbeiter an der Hotline über erweiterte Systemmöglichkeiten, um Fehler zu beheben. Allerdings sitzen auch sie mitunter vor den gleichen Fehlermeldungen wie die Kunden.

Erhält man im Zuge der Bestellung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Identifizierung, sollte man auf den Absender und den zeitlichen Zusammenhang achten. Kommt die Mail direkt vom Unternehmen, bei dem man gerade bestellt, ist sie in der Regel legitim.

Mehr zu Online-Abos, Identifizierungsverfahren und den Grenzen der Datensammlung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.

c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen

c’t Magazin
c’t bei WhatsApp
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf Bluesky


(uk)





Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Linux-Entwickler kooperieren für besseres Linux-Gaming


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mehrere Mitglieder der Linux-Community schließen sich zusammen, um Gaming auf dem offenen Betriebssystem voranzubringen. Ziel der Projektgruppe Open Gaming Collective ist es, einen auf Gaming-fokussierten Kernel zu entwickeln, um bisherige Insellösungen abzulösen und Gaming-Standards auf Linux zu vereinheitlichen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zu der Gruppe gehören unter anderem Universal Blue, das Team hinter dem Gaming-Linux Bazzite, sowie Asus Linux und PikaOS. Sie wollen im Rahmen der Open Gaming Collective Komponenten wie Kernel-Patches, Input-Tools und Gaming-Packages bündeln, schreibt Universal Blue in der Ankündigung. „Anstatt dass jede Distribution eigene Patches pflegt und mit fragmentierter Hardware-Unterstützung kämpft, können Verbesserungen nun im gesamten Ökosystem geteilt werden“, heißt es dort. Die Gruppe hat bereits eine GitHub-Seite eingerichtet.

Auf seiner Webseite bringt das Open Gaming Collective (OGC) seine Mission folgendermaßen auf den Punkt: „Distros können sich nun auf die Funktionen und das Nutzungserlebnis konzentrieren, die sie einzigartig machen, anstatt immer wieder dieselben Aufgaben zu erledigen. Kurz gesagt: Wir alle haben mehr Zeit zum Spielen.“

Als konkrete Beispiele nennt das Open Gaming Collective vereinheitlichten Support für Features wie Secure Boot und Controller-Unterstützung, darunter zum Beispiel auch Lenkräder. Die OGC-Konfiguration soll zuerst im auf Gaming konzentrierten Bazzite zum Einsatz kommen. Für Spieleentwickler könnte es durch die Konsolidierung der Features leichter werden, ihre Spiele nativ für Linux zu veröffentlichen. Bislang ist häufig die Kompatibilitätsschicht Proton notwendig, um für Windows entwickelte Titel auf Linux auszuführen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Linux wird seit einigen Jahren als Spieleplattform attraktiver und beliebter. Vor allem der Release des Steam Decks mit dem auf Linux basierenden SteamOS hat dem Betriebssystem einen Aufschwung beschert. Insgesamt bleibt der Anteil der Linux-Spieler trotz Aufschwung noch vergleichsweise gering: 3,58 Prozent der Steam-Nutzer spielen auf einem Linux-System, mehr als ein Viertel davon mit SteamOS. Ein Nachteil von Linux als Gaming-Plattform liegt weiterhin darin, dass die Anti-Cheat-Systeme vieler kompetitiver Multiplayer-Spiele Linux-Systeme nicht unterstützen.

Gute Nachrichten für Linux-Gamer kommen dagegen von GOG: Der DRM-freie Spiele-Store sucht aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig. Das könnte sich bald ändern.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

#TGIQF: Das Quiz rund um Fallout


Wenn es draußen schneit und Sie später nach Hause rutschen, dann grämen Sie sich nicht: Es ist zum Glück nur Schnee und kein rieselnder Asbest, wie am Filmset von „der Zauberer von Oz“, oder radioaktiv strahlender Fallout.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zumeist zum Strahlen bringt allerdings die Fallout-Reihe den Gamer. Seit 1997 sorgt die Spielreihe für eine postapokalyptischen Mischung aus den Nachwirkungen eines Atomkriegs in ferner Zukunft mit einem absurden, techniknaiven 1950er-Touch.

Zunächst war vom ursprünglichen Publisher Interplay angedacht, dass ein Zeitreisender in die Vergangenheit reist, die Zukunft verändert und dann bei der Rückkehr die Auswirkungen erlebt. Durchgesetzt hat sich allerdings das Alternativszenario, in dem einige tausend Menschen einen Atomkrieg im Jahr 2077 in riesigen Bunkeranlagen und abgeschirmt von der Oberfläche überlebten und der Spieler im Jahr 2161 die Oberfläche erreicht, um eine Aufgabe zu erledigen.

Auf den ersten Teil folgten acht weitere Teile, ab Teil drei unter der Ägide des Publishers Bethesda, die mal mehr, mal weniger erfolgreich waren. So gilt Fallout 4 als erfolgreichster Teil der Reihe, während mit Fallout 76 im Jahr 2018 der Schritt zum Onlinespiel zunächst gründlich misslang.

Gamer kritisierten die zahlreichen Bugs und den Mangel an Abwechslung, aber vor allem die Einsamkeit: Das Spiel schien ideal für Leute, die als Hobby Schrottsammeln im Wald angeben. Spätestens mit der Erweiterung „Fallout 76: Wastelanders“ änderte sich aber die Meinung über das Spiel. Mittlerweile existiert sogar eine erfolgreiche Serie, deren erste Staffel Amazon in dieser Woche bei YouTube zum Gratis-Schauen hochlud.

Doch wie sollte Fallout ursprünglich heißen? Das wollen wir von Ihnen wissen, in unserem kleinen Nerdquiz. Wie immer wurden in der #heiseshow dieser Woche von Moderatorin Anna Bicker drei Fragen vorweg gestellt: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner antworteten sicher, als seien sie schon über Jahrzehnte im Fallout-Bunker einquartiert gewesen. 

Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





Source link

Weiterlesen

Beliebt