Künstliche Intelligenz

Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training


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Die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster, der älteste Wörterbuchverlag der USA, haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan verklagt. Sie werfen dem US-Konzern „massive Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle vor. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.

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OpenAI soll unberechtigterweise knapp 100.000 Online-Artikel sowie Enzyklopädie- und Wörterbucheinträge von Encyclopædia Britannica und Merriam-Webster genutzt haben, um seinen Chatbot ChatGPT zu trainieren, heißt es in der am Freitag eingereichten Klage (AZ. 1:26-cv-2097). Demnach hat ChatGPT nahezu wortgetreue Kopien von Britannicas Enzyklopädieeinträgen, Wörterbuchdefinitionen und anderen Inhalten erstellt und so Nutzer abgelenkt, die sonst die Websites von Britannica besuchen würden. „ChatGPT entzieht Webseitenbetreibern wie den Klägern [Britannica, Anm.] Einnahmen, indem es Antworten auf Nutzeranfragen generiert, die die Inhalte dieser Betreiber ersetzen und in direkter Konkurrenz zu ihnen stehen. Um diese Ersatzprodukte zu erstellen, kopieren die Beklagten massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte der Kläger und anderer Webseitenbetreiber ohne deren Genehmigung oder Vergütung“, heißt es in der Klage.

Neben der Urheberrechtsverletzung wirft Britannica OpenAI auch Verstöße gegen ein Markengesetz (Lanham Act) vor, „indem ChatGPT erfundene Inhalte oder ‚Halluzinationen‘ generiert und diese fälschlicherweise den Klägern zuschreibt“. Und weiter: „Ebenso verstoßen die Beklagten gegen die Markenrechte der Kläger gemäß dem Lanham Act, indem ChatGPT irreführend Teile der Inhalte der Kläger auslässt, ohne diese Auslassungen offenzulegen, und die unvollständigen und fehlerhaften Reproduktionen neben den bekannten Marken der Kläger anzeigt.“ ChatGPT gefährde den „fortwährenden Zugang der Öffentlichkeit zu hochwertigen und vertrauenswürdigen Online-Informationen“, so der Vorwurf.

In der Klage fordert Britannica eine Entschädigung in nicht genannter Höhe sowie eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung der mutmaßlichen Markenrechtsverletzung. Laut Reuters reichte Britannica im vergangenen Jahr bereits eine ähnliche Klage gegen das KI-Start-up Perplexity AI ein, die weiterhin anhängig ist.

Britannicas Vorgehen gegen OpenAI ist eine von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne angestrengt haben, weil diese ihr Material ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Immer wieder sieht sich vor allem OpenAI Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times wirft dem Unternehmen vor, Artikel der Zeitung unerlaubterweise für das KI-Training genutzt zu haben. Der Mutterkonzern von PCMag und IGN, das Medienhaus Ziff Davis, verklagte OpenAI ebenso wegen Urheberrechtsverstößen, wie mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser.

Andere Medienunternehmen entschieden sich hingegen, ihre Texte an OpenAI zu lizenzieren. So schloss der deutsche Axel-Springer-Verlag einen Vertrag über eine Summe in Millionenhöhe ab, der OpenAI Zugriff auf Texte von Zeitschriften wie BILD, Welt oder Politico gibt.

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(akn)



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