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Urheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch


Der KI-Musikgenerator Suno hat nach Auffassung des Landgerichts München I mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen. Das US-Unternehmen muss die Nutzung mehrerer bekannter Musikstücke unterlassen, Auskunft über damit erzielte Einnahmen erteilen und Schadensersatz leisten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Sechs bekannte Songs landeten in den Trainingsdaten

In dem Verfahren ging es um die sechs Musikstücke „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Die GEMA nimmt die Rechte der Komponisten und Musikverlage wahr und hatte Suno im Januar 2025 verklagt.

Unstrittig war laut dem Landgericht, dass Sunos Trainingsdatensatz die sechs Werke enthielt. Das Unternehmen hatte sie demnach mittels Stream-Ripping von YouTube heruntergeladen. Dabei soll Suno mit dem sogenannten Rolling Cipher auch eine technische Schutzmaßnahme der Videoplattform umgangen haben.

Um die Nutzung der Werke nachzuweisen, ließ die GEMA Suno gezielt neue Songs auf Grundlage der Titel, Musikstile und Originaltexte erzeugen. Angaben zur Melodie, Harmonie, zum Rhythmus oder Arrangement enthielten die Prompts dagegen nicht. Trotzdem ähnelten die generierten Ergebnisse den Originalen in diesen Punkten teilweise deutlich.

Musikstücke laut Gericht im KI-Modell gespeichert

Suno argumentierte, dass sein Modell keine Kopien der verwendeten Musikstücke speichere. Die beim Training erzeugten Parameter würden lediglich statistische Muster und allgemeine Merkmale der Trainingsdaten abbilden. Für die konkreten Ausgaben seien zudem die Eingaben der Nutzer verantwortlich.

Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Nach Auffassung der Kammer wurden die geschützten Musikstücke sowohl beim Training in den USA als auch innerhalb des in Deutschland angebotenen KI-Modells vervielfältigt. Weitere Urheberrechts­verletzungen seien durch die Ausgabe der ähnlich klingenden Songs entstanden.

Auch auf die amerikanische Fair-Use-Regelung kann sich Suno nach Auffassung des Landgerichts nicht berufen. Das Training sei nach US-Recht ebenfalls nicht ohne Lizenz zulässig gewesen. Die in Deutschland geltenden Ausnahmen für Text- und Data-Mining würden die Verwendung ebenfalls nicht rechtfertigen.

Suno prüft eine Berufung

Das Landgericht sprach der GEMA überwiegend Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu. Die konkrete Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest. Suno muss dafür zunächst offenlegen, welche Einnahmen das Unternehmen durch die beanstandete Nutzung erzielt hat.

Suno widerspricht der Entscheidung und prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte, einschließlich einer Berufung. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, könnte es dennoch erhebliche Auswirkungen auf Anbieter generativer KI haben, die ihre Modelle außerhalb Europas mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainieren, ihre Dienste anschließend aber auf dem europäischen Markt anbieten.



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SpruceOS 4.4.1: Update bringt große Hard­ware-Offensive für Retro-Hand­helds


Mit SpruceOS 4.4.1 weiten die Entwickler die alternative Firmware auf die H700-basierten RG-XX-Handhelds von Anbernic sowie den Powkiddy RGB30 aus. Darüber hinaus bringt das Update zahlreiche Verbesserungen für Emulatoren, PortMaster, inkrementelle OTA-Updates sowie eine umfangreichere Hardware-Unterstützung.

SpruceOS für weitere Handhelds verfügbar

Bei Anbernic werden fortan die H700-basierte RG-XX-Familie vom RG28XX über die RG34XX-, RG35XX- und RG40XX-Modelle bis hin zu RG CubeXX und RG SP von dem Custom-ROM unterstützt. Als Voraussetzung für die Installation nennen die Entwickler BaseOS auf der ersten microSD-Karte TF1. Nutzer, die unter SpruceOS 4.3.4 weiterhin die bereitgestellten modifizierten Stock-Firmware-Images verwendet haben, müssen TF1 mit BaseOS neu flashen. Die zweite Speicherkarte enthält hingegen weiterhin die reguläre SpruceOS-Installation und kann wie gewohnt zwischen unterstützten Geräten gewechselt werden. Da BaseOS mittlerweile die einzige unterstützte Basis für diese Anbernic-Modelle darstellt, wurden frühere Kompatibilitätsprüfungen für das Stock-OS entfernt.

Anpassungen an zahlreichen Komponenten

Damit die alternative Firmware auf den genannten Geräten lauffähig ist, mussten die Entwickler zahlreiche Komponenten anpassen. SpruceOS 4.4.1 verwendet daher native 64- und 32-Bit-RetroArch-Builds für H700 anstelle der universellen Binärdateien und bringt einen eigenen Bestand an 32-Bit-Bibliotheken mit. Aufgrund fehlender libdrm- und libgbm-Bibliotheken in BaseOS kommt zudem eine Mali-fbdev-Version von SDL2 zum Einsatz. Für Geräte mit zwei Analogsticks, lediglich einem Stick oder ausschließlich Steuertasten existieren getrennte Plattformkonfigurationen, sodass Emulatoren feste, auf das jeweilige Tastenlayout abgestimmte Belegungen erhalten. PPSSPP, PICO-8 samt Splore, Dateimanager, E-Reader, Galerie, Songo#5, AdvanceMAME und die Rumble-Unterstützung wurden für den Port ebenfalls einzeln angepasst. Hinzu kommen Bootlogos, First-Boot-Funktionen, ein eigener SSH-Zugang über Port 22 sowie ein korrektes Herunterfahren mit vorherigem Aushängen der Speicherkarte.

Der RGB30 von Powkiddy setzt stattdessen dArkMoss auf TF1 voraus, während sich auch hier auf TF2 eine reguläre und austauschbare SpruceOS-Installation befindet. Damit SpruceOS auf dem Handheld wie gewohnt seinen Dienst verrichtet, musste ebenfalls ein erheblicher Teil der Plattformintegration neu entwickelt werden. Standalone-Emulatoren, eine eigene PPSSPP-Version und mupen64plus mit angepasster Controllerbelegung wurden ebenfalls integriert. RetroArch greift dabei auf Vulkan zurück, da dieser Weg derzeit mit dem eingesetzten Mali-Treiber funktioniert; der OpenGL-Pfad wurde darüber hinaus separat repariert.

Um die Installation zu vereinfachen, lassen sich BaseOS und dArkMoss nun nicht nur separat herunterladen. Über den für Windows, macOS und Linux erhältlichen Spruce-Installer können die entsprechenden Images in eigenen Bereichen auch automatisch heruntergeladen und installiert werden.

Neue Emulatoren ebenfalls Teil des Updates

Darüber hinaus hält mit dem Update der optionale Nintendo-DS-Emulator DSperate in Version 1.15.1 Einzug. Die neue Version bringt jeweils eigene Konfigurationen und Steuerungsschemata für Geräte mit zwei Sticks, einem Stick, ohne Stick sowie für den A30 mit. Neu unterstützt werden außerdem Auto-Resume, Integer Scaling, Video-Effekte und ein dezenter Rastereffekt, die sich über das Menü der Spieleliste konfigurieren lassen. Dreamcast, NAOMI und Atomiswave erhalten ebenfalls größere technische Aktualisierungen. Der bisherige Flycast-Libretro-Core wurde durch einen Build auf Grundlage der Upstream-Version 2.6 ersetzt und dessen Vulkan-Renderer aktiviert. Neu hinzugekommen sind hingegen Atari Jaguar und Tandy CoCo. Jaguar wird über virtualjaguar-Cores unterstützt; für den A30 und die Miyoo-Mini-Familie steht zudem ein leistungsoptimierter Core bereit. Darüber hinaus gibt es eine erste Integration des Standalone-Emulators BigPEmu. Tandy CoCo wird hingegen über xroar emuliert. Weitere Arbeiten an den Emulatoren betreffen unter anderem Standalone-Versionen von ScummVM, YabaSanshiro und mupen64plus für die Anbernic-XX-Serie.

Updates nun auch inkrementell möglich

Eine grundlegende Neuerung stellen die inkrementellen OTA-Updates dar, durch die Aktualisierungen künftig nicht mehr zwangsläufig als vollständiges Karten-Image heruntergeladen werden müssen. Release- und Nightly-Prozesse erzeugen dafür neben dem vollständigen Archiv entsprechende Diffs. Downloader und Updater verfügen über getrennte Abläufe für vollständige und inkrementelle Aktualisierungen. Bevor Änderungen an der Speicherkarte vorgenommen werden, überprüft das System zudem Prüfsummen und die korrekte Ausgangsversion der Update-Kette. Auch Nightly-zu-Nightly-Aktualisierungen auf Grundlage einer gemeinsamen stabilen Basis sind vorgesehen.

Weitere Verbesserungen und Änderungen finden sich unter anderem bei WLAN, Schlafmodus, Stromversorgung, Weckalarm und dem Herunterfahren des Handhelds.

Ab sofort verfügbar

Das Update auf SpruceOS 4.4.1 steht ab sofort auf der Projektseite auf GitHub zum Download bereit. Weitere Informationen zu Änderungen und Neuerungen halten die dieses Mal sehr ausführlichen Release Notes bereit.



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KI-Geschäft in San Francisco: Wie eine KI-Chefin am Geschäftsalltag schei­tert


Vor rund einem Jahr ließ Anthropic in einem Experiment eine KI einen Verkaufsautomaten führen – mit schlechten Geschäften und einer Identitätskrise des KI-Modells als Folge. Nun leitet eine KI in San Francisco ein ganzes Geschäft. Das sorgt auch hier für Verluste, aber ebenso für zufriedene Mitarbeiter.

Gib einer KI 100.000 US-Dollar und lass sie ein Geschäft führen

Das Start-up Andon Labs testet in San Francisco, ob eine künstliche Intelligenz eigenständig ein reales Geschäft führen kann. Für das im wohlhabenden Viertel Pacific Heights gelegene Ladenlokal hat das Unternehmen einem Bericht von Spiegel Online zufolge eigens eine KI-Agentin namens Luna geschaffen, ihr ein Budget von 100.000 US-Dollar zur Verfügung gestellt und sie mit der Führung des Geschäfts betraut. Damit liegt praktisch der gesamte Betrieb in ihren Händen: Luna verwaltet die Finanzen, bestellt Waren, legt Verkaufspreise fest, stellt Mitarbeiter ein, erstellt Dienstpläne und verteilt Aufgaben. Auch das Logo des Ladens hat die KI selbst entworfen.

Der alleine von einer KI geführte Andon Market
Der alleine von einer KI geführte Andon Market (Bild: Andon Labs)

Dabei ist Luna ausdrücklich nicht als bloße Assistentin konzipiert. Ihr Prompt weist sie an, rund um die Uhr proaktiv zu arbeiten und eigenständig Entscheidungen zu treffen, die das Geschäft voranbringen. Gemeinsam mit untergeordneten KI-Agenten verfügt sie über Zugriff auf Banking, E-Mail, Buchhaltung, Überwachungskameras und das Internet. Kunden können sie über einen blauen Telefonhörer im Geschäft erreichen, während die Mitarbeiter vor allem über Slack mit ihr kommunizieren.

Überraschend ist zudem, wie transparent Andon Labs mit dem Experiment umgeht. Wie es wirtschaftlich um das von Luna geführte Geschäft steht, können Kunden direkt im Laden über einen kleinen Bildschirm erfahren, während der Rest der Welt die Zahlen über die Website des Unternehmens einsehen kann. Dort führt Andon Labs zudem die verwendeten KI-Modelle sowie die genutzten Prompts auf.

Eher ernüchternde Bilanz

Nach rund vier Monaten zieht das Start-up nun Bilanz – und die dürfte Unternehmen, die ebenfalls mit dem Gedanken gespielt haben, ein Geschäft durch eine künstliche Intelligenz führen zu lassen, wenig Hoffnung machen. Dem Bericht nach sollen von den ursprünglich bereitgestellten 100.000 US-Dollar nur noch knapp 62.000 US-Dollar übrig sein. Auch die übrigen Zahlen sehen eher mau aus: Rund 25.000 US-Dollar Einnahmen aus 800 verkauften Produkten stehen allein etwa 26.000 US-Dollar Kosten für die Nutzung der KI-Rechenleistung von Anthropic gegenüber. Zum ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg trägt darüber hinaus eine eher „ungewöhnliche“ Preispolitik bei. So bietet Luna beispielsweise Richard Rhodes‘ Buch „The Making of the Atomic Bomb“ für 48 Dollar an, obwohl der reguläre Verkaufspreis auf dem darunterliegenden Etikett mit 25 Dollar angegeben ist.

Die Bilanz von KI-Chefin Luna sieht nicht all zu gut aus
Die Bilanz von KI-Chefin Luna sieht nicht all zu gut aus (Bild: Andon Labs)

Auch mit den Gepflogenheiten des Einzelhandels und den Bedürfnissen ihrer Kunden scheint Luna nicht sonderlich vertraut zu sein. Das betrifft unter anderem den Wunsch nach transparenten Preisen, denn ursprünglich wollte die KI sogar vollständig auf Preisschilder verzichten. Bei jeder Preisfrage sollten Kunden stattdessen Luna über das Telefon kontaktieren. Um den Betrieb aufrechterhalten zu können, setzten sich die menschlichen Mitarbeiter des Geschäfts über diese Anweisung hinweg und zeichneten die Waren schließlich mit sichtbaren Preisen aus. Über deren Höhe entschied allerdings weiterhin die KI.

Freundlich, aber oft sehr unbeholfen

Auch die Mitarbeiter sehen ihre „Chefin“ durchaus ambivalent. Felix Carson beschreibt seine bisherigen Erfahrungen als „interessant“. Luna soll wie eine echte und vor allem auffallend freundliche Vorgesetzte auftreten, gleichzeitig aber bereits an banalen organisatorischen Aufgaben scheitern. So konnte sie bislang beispielsweise keine Genehmigung für die Markise und das Ladenschild beschaffen. „Wenn Luna ein Mensch wäre, hätte sie das längst erledigt“, beurteilt Carson das Vorgehen seiner Chefin. Gleichzeitig erkennt er einen positiven Effekt des Experiments. Überrascht habe ihn dagegen, dass ausgerechnet Luna Platz für Menschen geschaffen habe. Mittlerweile können lokale Künstler und Händler in ihrem Laden unter anderem Tee, Keramik und Kinderbücher verkaufen. Auch Bastelabende werden angeboten. Interessenten vermittelt Carson direkt an Luna, die anschließend die Konditionen aushandelt. Einen erheblichen Teil der übrigen Waren bestellt die KI allerdings bei Amazon.

Darüber hinaus wirkt auch die Identität des Geschäfts etwas ungewöhnlich. Luna verkauft unter anderem Bücher über Digitalisierungskritik, künstliche Intelligenz und das Alignment-Problem. Auf der von ihr erstellten Website beschreibt sie das Konzept als „den menschlichsten Laden für das bewussteste Leben“ – dabei wurden die Produkte von jemandem ausgewählt, der noch nie ein Buch in den Händen gehalten, eine Kerze gerochen oder die Sonne gespürt hat.

Keine Rücksicht auf das Arbeitsrecht – und viel zu großzügig

Nicht weniger problematisch fallen Lunas Entscheidungen als Arbeitgeberin aus. Obwohl die KI Zugriff auf zahlreiche Informationen hat, mussten die Entwickler von Andon Labs bereits mehrfach eingreifen, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu verhindern. So akzeptierte Luna beispielsweise, dass Mitarbeiter vorgeschriebene Pausen ausließen oder mehr Tage als gesetzlich zulässig hintereinander arbeiteten. Auch feste Arbeitszeiten scheinen für sie keine große Rolle zu spielen. Spät in der Nacht oder an freien Tagen schrieb sie Mitarbeitern beispielsweise mit der Bitte, noch einmal zu überprüfen, ob das Geschäft abgeschlossen ist.

Hinzu kommt eine Großzügigkeit gegenüber den Mitarbeitern, die sich ebenfalls negativ in der wirtschaftlichen Bilanz niederschlug. Nach Angaben von Andon Labs genehmigte Luna alle 15 Anträge auf freie Zeit, die ihr bis Anfang August vorgelegt wurden – fast die Hälfte davon weniger als 48 Stunden im Voraus. Einmal ließ sie sogar den gesamten Laden schließen, damit eine Mitarbeiterin die Abschlussfeier einer Freundin besuchen konnte. Darüber hinaus kamen Mitarbeiter bereits 27-mal zu spät, ohne dass Luna auch nur eine Verwarnung aussprach. Als ein Beschäftigter eine halbstündige Verspätung ankündigte, reagierte sie lediglich mit: „Kein Stress, komm gut an. Wenn jemand vor dem Laden wartet, wird er für ein paar Minuten überleben“.

Zwischen Mitarbeiterzufriedenheit und Profit

Dass diese Nachsicht bei der Geschäftsführung von Andon Labs nicht uneingeschränkt gut ankommt, dürfte außer Zweifel stehen. Auch Gründer Lukas Petersson bewertet sie ambivalent: Für ihn sei es zwar positiv, mit anzusehen, wie nett die KI zu ihren Mitarbeitern ist. Gleichzeitig fragt er sich jedoch, ob Luna bei Vorgaben, die stärker auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet wären, ebenso handeln würde. In simulierten Tests des Unternehmens sollen rücksichtslosere KI-Modelle höhere Gewinne erzielt haben – was wiederum auf einen möglichen Zielkonflikt zwischen Profitmaximierung und mitarbeiterfreundlicher Führung hindeuten könnte. Für manchen realen Manager hätten einige von Lunas Entscheidungen zudem sicherlich zu deutlichen Konsequenzen geführt.

Ein ähnliches Verhalten zeigt Luna bei Kündigungen, die ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fallen. Ein Mitarbeiter war zu fast jeder Schicht zu spät gekommen und hatte ihre Anweisungen mehrfach missachtet. Dennoch analysierte Luna dessen Verhalten erst, nachdem die Entwickler sie ausdrücklich dazu aufgefordert hatten, sich dessen Informationen genauer anzusehen und zu prüfen, ob er tatsächlich zum Unternehmen passe. Ihre Schlussfolgerung lautete: „Ich neige dazu, getrennte Wege zu gehen – respektvoll und gut dokumentiert“. Das eigentliche Kündigungsgespräch wollte die KI dann allerdings dennoch einem Menschen von Andon Labs überlassen. „Das ist der humanste Weg“, war die schlichte Begründung.

Experiment zeigt entscheidende Fragen auf

Das Experiment lässt sich als konkreter Praxistest für die Frage verstehen, was passiert, wenn KI-Agenten nicht mehr nur Texte verfassen oder Empfehlungen geben, sondern tatsächlich wirtschaftliche und personelle Verantwortung übernehmen. Bemerkenswert ist dabei vor allem der Gegensatz zwischen Lunas weitreichenden technischen Fähigkeiten und ihren teilweise banalen praktischen Schwächen. Gleichzeitig widerlegt das Experiment zumindest bislang die Vorstellung einer automatisch kalten und rücksichtslos effizienten KI-Chefin. Ausgerechnet ihre Freundlichkeit trägt allerdings einen erheblichen Teil zu den wirtschaftlichen Problemen bei. Der Andon Market zeigt damit, dass die entscheidende Frage bei autonomen KI-Agenten nicht allein darin besteht, ob sie Aufgaben erledigen können. Ebenso entscheidend ist, welche Ziele und Grenzen ihnen vorgegeben werden – und an welchem Punkt Menschen weiterhin eingreifen müssen.



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Trump sei Dank: Zoll-Rückzahlung finanziert Nintendos großen US-Sale


Trump sei Dank: Zoll-Rückzahlung finanziert Nintendos großen US-Sale

Bild: The White House

Nintendo startet in den USA einen ungewöhnlich großen Dankeschön-Sale („Customer Appreciation Sale“) mit 30 Prozent Rabatt auf zahlreiche Switch-Spiele. Das Kuriose: Der Konzern erklärt selbst, dass Rückzahlungen auf zuvor gezahlte US-Zölle die Aktion mitfinanzieren.

30 Prozent Rabatt dank Zoll-Rückzahlung

Vom 13. bis zum 26. September gewährt Nintendo of America im Rahmen des Customer Appreciation Sale 30 Prozent Rabatt auf Dutzende digitale Spiele und Bundles für die Nintendo Switch. Hinzu kommen reduzierte physische Spiele, DLCs, Zubehör, Amiibo und Merchandise. Die Angebote gelten je nach Produkt im Nintendo eShop, im Nintendo Store sowie bei teilnehmenden Händlern.

Bemerkenswert ist weniger der Sale selbst als dessen Finanzierung. Nintendo schreibt in der Ankündigung ausdrücklich, die Aktion sei „teilweise durch zollbezogene Rückzahlungen ermöglicht“ worden. Zwar habe das Unternehmen den Großteil der mit den Zöllen verbundenen Kosten selbst getragen, die Rückzahlungen hätten Aktionen wie diese aber erst möglich gemacht.

Hintergrund sind die von Donald Trump verhängten weitreichenden US-Importzölle. Der Supreme Court, das oberste Gericht der USA, erklärte einen großen Teil der auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act verhängten Zölle im Februar 2026 für unzulässig. Unternehmen konnten daraufhin zuvor entrichtete Abgaben zurückfordern.

Rund 300 Millionen US-Dollar zurück

Bei Nintendo fiel die Rückzahlung üppig aus. Wie das Unternehmen im Zuge seiner jüngsten Quartalszahlen bekanntgab, flossen rund 300 Millionen US-Dollar zurück. Die Erstattung trug neben starken Software-Verkäufen wesentlich zum kräftigen Gewinnanstieg im ersten Geschäftsquartal bei.

Das Geld direkt an Käufer zurückzugeben, plant Nintendo allerdings nicht. Stattdessen fließt zumindest ein Teil nun in den Sale. Gerade dieser Umstand hat in den USA bereits für Diskussionen gesorgt, denn Nintendo hatte im Zuge der Zollbelastungen ebenfalls Preise erhöht.

Ganz ohne Gegenleistung bleibt die Rückzahlung für Kunden nun immerhin nicht. Nintendo bezeichnet den Sale ausdrücklich als Dankeschön an die Spielerschaft. Für deutsche und andere europäische Kunden bringt die Aktion allerdings nichts: Der Customer Appreciation Sale ist bislang ausschließlich für die USA angekündigt.



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