Connect with us

Künstliche Intelligenz

Urkundenbetrug per E-Mail: Warum das Foto einer Fälschung keine Fälschung ist


In einer Zeit, in der das papierlose Büro und die digitale Kommunikation mit Behörden zum Standard werden sollen, wirkt das klassische Urkundenrecht oft wie ein Relikt aus der Ära der Wachssiegel. Doch die Frage, was im digitalen Raum als Beweis gilt und was sanktioniert wird, ist hochaktuell. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) musste sich kürzlich mit einem Fall befassen, der die Grenzen zwischen einer strafbaren Fälschung und einer rechtlich irrelevanten Spielerei mit Bilddateien neu vermisst. Die jetzt vorliegende Entscheidung vom 14. November sorgt für Klarheit in einem Bereich, der durch die zunehmende Akzeptanz von E-Mails als offiziellem Kommunikationsmittel massiv an Bedeutung gewinnt (Az.: 206 StRR 368/25).

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Ausgangspunkt des Verfahrens liest sich wie eine alltägliche Computer-Bastelei mit fatalen Folgen. Eine Frau hatte ein echtes Schreiben einer Anwaltskanzlei an ihrem Rechner modifiziert, den Text bearbeitet und das Ergebnis ausgedruckt. Dieses manipulierte Dokument fotografierte sie ab und versandte die Bilddatei schließlich via WhatsApp und E-Mail an einen Dritten.

Das Dokument wies dabei eine entscheidende Lücke auf, denn es fehlte jegliche Unterschrift oder eine berufsübliche Grußformel. Lediglich der Briefkopf und der veränderte Textkörper waren zu sehen. Während die Vorinstanzen darin noch eine klassische Urkundenfälschung sahen, sprachen die Richter am BayObLG die Angeklagte frei.

Die Begründung führt tief in die Dogmatik des deutschen Strafrechts. Eine Urkunde im klassischen Sinne erfordert eine verkörperte Gedankenerklärung, die einen Aussteller erkennen lässt und geeignet ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen. Bei einem anwaltlichen Schreiben gehört die Unterschrift zwingend zum Standardrepertoire der Authentizität.

Fehlen diese Merkmale, handelt es sich aus rechtlicher Sicht lediglich um einen unverbindlichen Entwurf ohne Beweischarakter. Das Gericht stellte klar, dass eine Fotokopie oder ein Scan, der nach außen hin erkennbar als bloße Reproduktion auftritt, keine Urkunde im Sinne des Gesetzes ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

Selbst wenn durch Computerbearbeitung der Anschein eines echten Dokuments erweckt wird, müssen die typischen Merkmale des Originals vorhanden sein, um eine ernsthafte Verwechslungsgefahr zu begründen. Ebenso wenig sah das BayObLG den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß Paragraf 269 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt.

Diese Klausel wurde einst geschaffen, um Manipulationen an nicht physisch verkörperten Datenbeständen wie elektronischen Registern zu ahnden. Die Münchner Richter unterstrichen aber, dass eine Bilddatei, die erkennbar nur das Foto eines Schriftstücks darstellt, lediglich als sekundärer Beleg fungiert. Sie behaupte nicht, selbst die originale Erklärung zu sein, sondern verweis nur auf eine – hier manipulierte – Papierquelle. Damit fehle ihr die Qualität eines originären Erklärungsträgers, die für eine Verurteilung nach dem „Digital-Paragrafen“ zwingend erforderlich wäre.

Diese juristische Differenzierung hat laut dem IT-Rechtler Jens Ferner enorme praktische Auswirkungen, da sie ein Signal gegen eine pauschale Kriminalisierung digitaler Kopien setze. Nutzer bewegten sich im straffreien Raum, solange Anhänge eindeutig als Reproduktionen erkennbar blieben und nicht den Anschein eines „digitalen Originals“ erweckten. Leichtsinn sei aber nicht angebracht. Wer gefälschte Scans einreiche, um sich Vorteile zu erschleichen, könne weiterhin wegen Betrugs belangt werden. Voraussetzung: Ein Vermögensschaden ist nachweisbar. Im vorliegenden Fall war das wegen fehlenden Vorsatzes und Schadens nicht gegeben.


(wpl)



Source link

Künstliche Intelligenz

Roblox-Erfolg: Immer mehr Top-Entwickler verdienen Millionen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Ökonomie der Metaverse-Plattform Roblox wächst: Laut aktuellen Unternehmenszahlen setzten Roblox-Creator im vergangenen Jahr rund 1,5 Milliarden US-Dollar um. Damit wurde erstmals die Milliarden-Marke innerhalb eines Jahres geknackt, was einem Anstieg von über 62 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die 1000 erfolgreichsten Entwickler verdienten 2025 im Schnitt je 1,3 Millionen US-Dollar, womit sie das Vorjahresergebnis um über 50 Prozent übertrafen. Erzielt wird dieser Umsatz durch den Verkauf virtueller Gegenstände und besonderer Spielerlebnisse. Diesen Topverdienern stehen Millionen von aktiven Entwicklern gegenüber, für die Roblox primär ein Hobby ohne nennenswerte Monetarisierung bleibt.

Die Roblox-Nutzerschaft, die aus rund 144 Millionen täglich aktiven Nutzern besteht, setzt sich laut internen Zahlen zu 73 Prozent aus Minderjährigen zusammen, wobei mehr als ein Drittel unter 13 Jahren alt ist.

Diese Statistik basiert auf Daten, die Roblox seit Anfang Januar 2026 erhebt. Zu diesem Zeitpunkt führte das Unternehmen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung der Chat-Funktion ein. Mit dieser Maßnahme reagierte Roblox auf eine US-Klage, in der den Plattformbetreibern vorgeworfen wird, ihre junge Nutzerbasis nicht ausreichend vor Kinderschändern zu schützen.

Laut Roblox haben mittlerweile mehr als 45 Prozent der täglich aktiven Nutzer eine Altersüberprüfung abgeschlossen. Für diese gibt es zwei Möglichkeiten: einen Gesichtsscan mittels Selfiekamera oder alternativ die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments.

Nach Einführung dieses Systems tauchten Berichte über Schummeleien auf, nach denen Kinder das System etwa durch geschminkte Bärte oder das Vorhalten von Fotos älterer Personen überlisten konnten. Parallel dazu sollen technische Fehlklassifikationen dazu geführt haben, dass volljährige Nutzer fälschlich als Minderjährige eingestuft werden. Das ist deshalb ärgerlich, weil Nutzer basierend auf dieser Einordnung in Altersgruppen eingeteilt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige

Als Reaktion auf Schummeleien und Fehler führt Roblox jetzt fortlaufende Altersüberprüfungen ein. Demnach wird das Nutzerverhalten künftig regelmäßig bewertet. Das System nutzt dabei mehrere Signale, um festzustellen, ob jemand deutlich älter oder jünger ist als im Profil angegeben. Wird eine Nichtübereinstimmung erkannt, wird der Benutzer aufgefordert, eine weitere Altersüberprüfung durchzuführen.


(tobe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Smarte Thermostate von Aqara, Bosch, Homematic IP, SwitchBot, Tado, TP-Link


Billiger heizen, komfortabler heizen, oder idealerweise beides: Das gelingt mit smarter Heiztechnik. Dazu gehören nicht nur smarte Thermostate, sondern auch weitere digitale Gehilfen, wie die c’t-Redakteure Urs Mansmann und Stefan Porteck im Podcast diskutieren.

Weiterlesen nach der Anzeige


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Urs berichtet von monatlichen Verbrauchsübersichten, die manche Vermieter ihren Mietern erstellen müssen – was nur kaum jemand weiß. Urs erklärt, unter welchen Bedingungen man Anspruch auf diese Abrechnungen hat und was fernauslesbare Heizkostenverteiler damit zu tun haben.

Dann geht es natürlich auch um smarte Thermostate. Wir vergleichen sechs aktuelle Modelle, beschreiben Einbau, Nutzen sowie Funkinfrastrukturen und erklären, warum Matter enttäuscht. Wir diskutieren, unter welchen Bedingungen Geofencing, Fenstersensoren und Raumthermostate funktionieren. Und wir tauschen Erfahrungen und Tipps aus.

Die Systeme und Apps stoßen an ihre Grenzen, wenn man Thermostate und Sensoren verschiedener Hersteller mischen oder aufwendige Regeln nutzen möchte. Stefans Lösung: die Smart-Home-Plattform Home Assistant. Er beschreibt, wie man smarte Thermostate integriert, sie mit beliebigen Sensoren kombiniert und die Regeln implementiert.

Zwischendurch weisen wir auf einen neuen YouTube-Kanal von heise hin: c’t Phasenlage. Dort stellen wir Energiethemen wie Photovoltaik, Solarakkus, dynamische Stromtarife, Wärmepumpen und Smart Home miteinander verzahnt dar. Der Kanal richtet sich an technikinteressierte Einsteiger und Experten und bringt – wenn Host Jörg Wirtgen es hinkriegt – alle 14 Tage ein Video:

Zu Gast im Studio: Urs Mansmann, Stefan Porteck
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Tobias Reimer

Weiterlesen nach der Anzeige

► Die c’t-Artikel zum Thema (Paywall):

Warum sich Smart-Home-Technik beim Heizen lohnt

Sechs smarte Heizkörperthermostate im Test

Smarte Thermostate mit Home Assistant ausreizen[Link auf

Ohne Cloud: Heizungen von Bosch, Buderus und Junkers überwachen und steuern[Link auf

Geld sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht für Heizung und Warmwasser

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

c’t Magazin
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf Bluesky
c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!


(jow)





Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Vibe-Coding nach dem Tiktok-Prinzip: So funktioniert Gizmo


Dank Vibe-Coding können auch Menschen ohne Programmierkenntnisse vollständige Apps erstellen. Möglich wird das durch den Einsatz von KI, die Ideen direkt in funktionierende Anwendungen umsetzt. Ein US-Start-up geht jetzt mit seiner App Gizmo noch einen Schritt weiter: Es hat eine eigene Plattform für den Vibe-Coding-Trend entwickelt, auf der sich interaktive Mini-Anwendungen direkt erstellen, liken und teilen lassen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nutzer können interaktive Inhalte aus Text, Fotos, Ton und Berührungen erstellen. Diese erscheinen – ähnlich wie bei Tiktok oder Instagram-Reels – in einem vertikalen Feed. Im Gegensatz zu klassischen Kurzvideos können Nutzer die Inhalte hier aber nicht nur ansehen, sondern auch aktiv nutzen.

Je nach Art des jeweiligen „Gizmos” können Nutzer den Bildschirm antippen, wischen, zeichnen oder Elemente bewegen, um mit der Mini-App zu interagieren. Zum Angebot zählen unter anderem Rätsel, Memes und Animationen. Die Anwendungen lassen sich liken und kommentieren. Außerdem können Nutzer auch hier einen Remix aus bestehenden „Gizmos” erstellen.

Wie beim Vibe-Coding üblich beschreiben Nutzer in natürlicher Sprache, welche Anwendung sie erstellen möchten. Eine KI setzt diese Beschreibung in Quellcode um und erstellt eine funktionsfähige Mini-Anwendung. Den Begriff Vibe-Coding prägte Anfang 2025 Andrej Karpathy, der zuvor unter anderem die KI-Abteilung von Tesla leitete.

Gizmo unterstützt auch bei der Visualisierung, damit die Idee möglichst korrekt funktioniert und stabil läuft. Zusätzlich überprüft das Unternehmen die Inhalte mithilfe von KI sowie menschlichen Moderatoren, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die Gizmo-App ist für iOS und Android verfügbar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das New Yorker Start-up Atma Sciences hat Gizmo entwickelt. Zum Team gehören unter anderem Rudd Fawcett, Brandon Francis, CEO Josh Siegel und CTO Daniel Amitay. Im vergangenen Jahr sammelte das Unternehmen in einer Seed-Finanzierungsrunde rund 5,5 Millionen US-Dollar von First Round Capital und weiteren Investoren ein. Die App erschien im Sommer 2025. Laut einer Analyse von Appfigures verzeichnet Gizmo inzwischen rund 600.000 Downloads. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die USA. Allein im Dezember wurde sie rund 235.000 Mal heruntergeladen, was etwa 39 Prozent der Gesamtdownloads entspricht.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



Source link

Weiterlesen

Beliebt