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Urteil: Lidl-Werbekampagne um „größte Preissenkung“ war irreführend
Verbraucherschützer halten die Werbungaussagen von Lidl für irreführend.
Die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ von Lidl war wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht Heilbronn heute auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hin entschieden.
Die Werbekampagne „Unsere größte Preissenkung aller Zeiten“, mit der Lidl im Mai 2025 das Preisführerimage von Aldi angreifen wollte,
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