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Urteil: Lufthansa darf Umwelt-Aussage nicht wiederholen
Die Lufthansa darf in ihrer Werbung bestimmte Aussagen zum Umweltschutz nicht wiederholen. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stoppte das Oberlandesgericht Köln das Versprechen, dass Kundinnen und Kunden ihre „flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“ können. Dafür wird regelmäßig ein Aufpreis verlangt.
Die Richter störten sich daran, dass die Konsumenten nicht exakt erfahren haben, wann das aus Biomasse recycelte Bio-Kerosin eingesetzt wurde. Ta
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