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US-Behörde wirft The Boring Company Verstoß gegen Umweltauflagen vor
Ärger für The Boring Company: Eine Umweltbehörde des US-Bundesstaates Nevada wirft Elon Musks Tunnelbauunternehmen zahlreiche Verstöße gegen Umweltauflagen vor. Das berichten US-Medien unter Berufung auf ein Behördenschreiben.
Darin listet das Bureau of Water Pollution Control Verstöße gegen Umwelt- und andere Auflagen vor. Dazu gehörten, dass wiederholt ohne Genehmigung Grabungsarbeiten durchgeführt wurden, unbehandeltes Wasser aus dem Untergrund auf die Straße geleitet wurde oder Schlamm aus Lkw des Unternehmens auf die Straße austrat.
Laut dem Schreiben hatte die Wasserbehörde The Boring Company 2020 wegen ähnlicher Vergehen bereits eine Strafe auferlegt. Beide Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, damit sich das Unternehmen an die Umweltauflagen halten soll.
The Boring Company lässt nicht inspizieren
Für die Boring Company war das aber offensichtlich kein Grund, das Verhalten zu ändern: Die Wasserbehörde wirft dem Unternehmen rund 100 neue Verstöße vor. Zudem habe es nicht wie vereinbart eine unabhängige Stelle mit regelmäßigen Inspektionen der Baustellen beauftragt. Die Behörde zählte knapp 690 verpasste Inspektionen.
Für diese Vergehen hat das Umweltministerium eine Strafe von knapp 243.000 US-Dollar verhängt. Das Unternehmen bestreite die Vorwürfe, teilte das Ministerium dem lokalen Medium City Cast Las Vegas mit. Die Zahlung ist demnach erst fällig, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das Ministerium behalte sich jedoch das Recht vor, das Unternehmen zur Einstellung der Bautätigkeiten aufzufordern.
Die von Elon Musk gegründete The Boring Company kündigte 2020 an, ein Tunnelsystem zu bauen, das das alte Las Vegas Convention Center mit dem Erweiterungsbau verbinden soll. In dem Tunnel sollen Elektroautos von Tesla Besucher vom einen Ende des Messegeländes zum anderen kutschieren. 2021 ging der Tunnel in Betrieb. 2023 erhielt das Unternehmen die Genehmigung für einen Ausbau des Tunnelsystems. Inzwischen verbinden Tunnel das Convention Center auch mit einigen benachbarten Hotels. Es gibt Pläne, den gesamten „Strip“ mit den großen Hotels sowie den nahegelegenen Flughafen zu erschließen.
(wpl)
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Ehang stellt neues autonomes Flugtaxi vor
Das chinesische Unternehmen Ehang hat ein autonomes Flugtaxi vorgestellt, das für längere Strecken in Ballungsräumen wie etwa dem Jangtse-Delta konzipiert ist. Mit seinem elektrischen Antrieb startet und landet das Ehang VT35 senkrecht (eVTOL steht für ‚electric vertical take-off and landing‘). Es fliegt autonom und kann zwei Passagiere befördern.
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Das eVTOL ist 8,26 Meter lang, 3 Meter hoch und hat eine Spannweite von 8,16 Metern. Das maximale Startgewicht liegt bei 950 Kilogramm. Acht elektrisch betriebene Rotoren ermöglichen das senkrechtes Starten und Landen. Für den Horizontalflug verfügt das VT35 über Tragflächen. In der Luft übernimmt ein elektrischer Druckpropeller den Vortrieb. Die Reisegeschwindigkeit soll gut 210 km/h betragen. Voll beladen kommt es laut Ehang 200 Kilometer weit, bei einer Flugzeit von etwa einer Stunde.
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The EHang VT35 – a next-generation long-range pilotless passenger eVTOL
Ehang bietet bereits UAM-Dienste an
Das VT35 sei für die Personenbeförderung in niedrigen Höhen in der Stadt sowie für interurbane Korridore gedacht (Urban Air Mobility, UAM), teilte Ehang mit. Das Unternehmen hat im April die Genehmigung für UAM-Dienste in Guangzhou (Kanton) in der Provinz Guangdong im Südosten des Landes und in Hefei in der ostchinesischen Provinz Anhui erhalten. Dort ist zunächst das Fluggerät EH216-S eVTOL im Einsatz. Das VT35 kann die dafür gebauten Vertiports nutzen.
„Das VT35 wird zusammen mit dem auf den städtischen Raum ausgerichteten EH216-S ein umfassendes intelligentes Luftmobilitätsnetzwerk bilden“, sagte Huazhi Hu, Gründer und Chef von Ehang, bei der Vorstellung am Montag.
Das VT35 soll dabei auf kurzen bis mittlere Strecken in urbanen Räumen eingesetzt werden. Als Beispiele nennt das Unternehmen die großen Ballungsräume wie das Jangtse-Delta, das Perlfluss-Delta oder die Region Peking-Tianjin-Hebei einsetzen. Weitere Einsatzmöglichkeiten sieht es auf Inselgruppen.
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Die Standardversion des VT35 soll in China 6,5 Millionen Yuan kosten, umgerechnet knapp 790.000 Euro.
(wpl)
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Gehackte Online-Accounts bei der Bundesagentur für Arbeit: Acht Tatverdächtige
Ende März dieses Jahres hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) unberechtigte Zugriffe auf rund 1000 Benutzerkonten ihres Online-Portals festgestellt. Ziel der Angreifer war es, sich durch das Ändern von Bankverbindungen Leistungen zu erschleichen.
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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat nun gemeinsam mit dem Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercrime“ (ECC) der Kriminalpolizei Nürnberg acht Tatverdächtige ermittelt. Zwei der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, allerdings wegen mutmaßlichen Drogenhandels und nicht wegen des Hacks. Der entstandene finanzielle Schaden fiel verhältnismäßig gering aus.
Zugriff über kompromittierte Endgeräte
Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom heutigen Montag stehen die Tatverdächtigen in dringendem Verdacht, „zwischen dem 30.01.2025 und dem 19.03.2025 versucht zu haben, sich widerrechtlich in über 20.000 Benutzerkonten bei der Bundesagentur für Arbeit einzuloggen“. In rund 1000 Fällen sei ihnen dies gelungen und in mehr als 150 Fällen sollen sie Kontoverbindungen geändert haben.
Schlimmstenfalls wären die Tatverdächtigen durch ihre Manipulationen demnach „in der Lage gewesen, sich monatlich einen fünfstelligen Betrag auszahlen zu lassen“. Das Eingreifen der BA habe den tatsächlichen Schaden allerdings auf knapp 1000 Euro begrenzt.
Zuerst aufgefallen seien die Vorgänge einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Nordrhein-Westfalen: Sie bemerkte Unstimmigkeiten auf dem Konto eines bereits verstorbenen Kunden. Die BA habe anschließend eine umfassende Überprüfung durchgeführt, die unberechtigten Logins bemerkt und Anzeige bei der ZCB in Bamberg gestellt. In der Konsequenz waren zahlreiche Online-Funktionen der BA wie Anträge auf Geldleistungen oder das Ändern von IBAN-Kontonummern Ende März vorübergehend nicht verfügbar.
Mitte Mai bestätigte die Bundesregierung den Cyberangriff auf Anfrage der AfD-Fraktion. Sie führte aus, dass die Zugangsdaten mittels kompromittierter privater Endgeräte und nicht etwa über Systeme der BA abgegriffen worden seien. Überdies teilte die Regierung mit, dass seit dem 29. April 2025 alle Online-Accounts verpflichtend einen zweiten Faktor für die Anmeldung im Portal der Agentur nutzen müssen. Die Nürnberger Behörde hatte zuvor eine Mehr-Faktor-Authentifizierung lediglich empfohlen.
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Hausdurchsuchungen und Festnahmen
Die acht ermittelten Verdächtigen sind laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 36 und 61 Jahre alt. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen in zehn Objekten in mehreren Bundesländern am 8. Oktober 2025 seien neben Datenträgern auch Waffen und Betäubungsmittel sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt worden. Die Ermittler sollen bereits bei der ersten Sichtung der Beweismittel eindeutige Hinweise gefunden haben, „die die Beschuldigten mit dem Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung bringen“.
Der Vorwurf gegen die Tatverdächtigen lautet unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Laut Generalstaatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen weiter an.
(ovw)
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