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Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten | heise autos


Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält die Kosten für den Führerschein in Deutschland für zu hoch. „Ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr kostet, ist zu teuer“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Daher müssen wir Maßnahmen identifizieren, die kostendämpfend wirken können. Dazu kann mehr Transparenz bei den Fahrschulen gehören.“ Schnieder betonte aber auch: „Wir werden und wollen keine Vorschriften zur Höhe der Kosten je Stunde erlassen.“

Die Grenze für Alkohol am Steuer will der Minister nicht auf 0,0 Promille herabsetzen. „Ich empfehle natürlich, sich ganz ohne Alkohol ans Steuer zu setzen“, sagte Schnieder in dem Interview. Er halte aber das derzeitige 0,5-Promille-Limit für „ausreichend und zielführend“.

„Bei vielen gesellschaftlichen Anlässen stößt man aus Höflichkeit mit an und nimmt einen Schluck – ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet“, meinte Schnieder. Eine andere Droge hält der Minister für problematischer: „Bei Cannabis bin ich sehr kritisch. Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen.“

Ein Tempolimit hält Schnieder nicht für nötig. „Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt nicht einmal 115 Stundenkilometer“, sagte er den Zeitungen. Es gebe bereits vielfach Geschwindigkeitsbegrenzungen, hinzukämen Baustellen und Staus. „Man kann in Deutschland nur auf wenigen Strecken wirklich schnell fahren. Daher halte ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für überflüssig.“

Ebenso skeptisch sieht der Minister, der in seiner Heimat – der Eifel – privat ein Elektroauto fährt, verpflichtende Fahrtests für ältere Autofahrer: „Von Senioren geht im Straßenverkehr kein besonderes Risiko aus. Wenn wir die Altersgruppen vergleichen, haben wir eher ein Problem mit den ganz jungen.“

Das Statistische Bundesamt hatte für 2023 festgestellt, dass ältere Menschen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung zwar seltener in Verkehrsunfälle verstrickt waren als jüngere – zum Beispiel auch, weil sie nicht mehr zur Arbeit fahren. Wenn Senioren am Steuer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen sie laut Statistik jedoch häufiger die Hauptschuld daran als jüngere Fahrer – vor allem, wenn sie älter als 75 Jahre waren.

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(fpi)



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Uneinigkeit bei Digitalsteuer: Spahn offen, NRW-Finanzminister strikt dagegen


In der Diskussion um eine mögliche Digitalsteuer für große Internetkonzerne wie Amazon und Google herrscht innerhalb der CDU Uneinigkeit. Während Unionsfraktionschef Jens Spahn eine solche Abgabe nicht ausschließt, spricht sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk klar dagegen aus.

„Amazon und Co. machen hier viele Geschäfte, zahlen aber wenig Steuern. Das ist nicht fair.“ Ob eine Digitalsteuer eingeführt wird, ist jedoch noch offen. „Das Ergebnis hängt auch von den Verhandlungen mit den USA ab. Eine Eskalationsspirale nutzt niemandem – im Zweifel schadet sie vor allem Europa“, sagte Spahn im Interview mit dem Stern.

Optendrenk, nordrhein-westfälischer Finanzminister und CDU-Politiker, warnte zuvor gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet an zu hohen Steuer- und Abgabenlasten. Bund und Länder haben deshalb Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Jetzt über die Einführung einer neuen Digitalsteuer nachzudenken, schafft Verunsicherungen und führt am Ende zu Mehrbelastungen für Wirtschaft und Konsumenten.“

Zudem warnte Optendrenk vor internationalen Folgen: „Digitalabgaben, die mutmaßlich vor allem US-Unternehmen treffen würden, könnten den Steuer- und Zollstreit mit den USA erneut entfachen. Nationale Alleingänge erhöhen das Risiko neuer Handelskonflikte.“ Erst vergangene Woche habe Kanada seine Digitalsteuerpläne zurückgezogen, nachdem im Rahmen der G7 eine Einigung erzielt worden sei, die milliardenschwere Strafmaßnahmen abwenden sollte. „Diesen Erfolg gilt es zu sichern, statt ihn durch neue Digitalsteuerdiskussionen zu gefährden. Wirtschaft und Investoren in Deutschland benötigen verlässliche und investitionsfördernde Rahmenbedingungen statt neuer Unsicherheiten“, so Optendrenk.

Kürzlich forderten auch Deutschlands Zeitschriftenverleger erneut, von großen US-Unternehmen eine solche Abgabe zu erheben, um hiesige Verlagshäuser zu entlasten. Das wäre „ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit in der digitalen Welt“, hatte jüngst noch der Vorstandsvorsitzende des Medienverbands der freien Presse (MVFP), Philipp Welte, gesagt. Laut Optendrenk dürfe aber die internationale Wirkung nicht übersehen werden, was den Steuer- und Zollstreit in den USA erneut entfachen könnte.

Unterstützung für die Idee einer Digitalabgabe kommt hingegen aus dem Kanzleramt: Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) hatte Ende Mai von einem geplanten „Plattform-Soli“ gesprochen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage sei in Vorbereitung. „Es geht nicht nur um Google Ads. Es geht generell um Plattformbetreiber mit Milliardenumsätzen“, sagte Weimer. Ein Abgabesatz von zehn Prozent sei „moderat und legitim“. Gleichzeitig kündigte er Gespräche auf Spitzenebene mit den betroffenen Unternehmen an, um mögliche Alternativen auszuloten.


(mack)



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Dienstag: S-pushTAN-Verfahren unzureichend, Trump bremst BYD in Mexiko aus


Eine Sparkasse muss einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden sahen ein Mitverschulden des Finanzinstituts rund um die Ausgestaltung des Log-ins in das Online-Banking mit der S-push-TAN-App. Der chinesische Elektroautobauer BYD hat sein umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet. Die Mexiko-Pläne des Unternehmens dagegen wurden von US-Präsident Donald Trump vorerst ausgebremst. Und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kritisiert die Führerschein-Kosten und spricht sich gegen Tempolimit und Senioren-Fahrtests aus – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Ein Sparkassenkunde hat das Online-Banking seiner Bank mit dem S-pushTAN-Verfahren genutzt. Eine Phishing-E-Mail leitete ihn jedoch auf eine gefälschte Sparkassen-Website. Dort gab er seine Zugangsdaten ein. Anschließend erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin, die ihn unter einem Vorwand dazu brachte, „Aufträge“ in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Diese Bewilligungen führten zu zwei Echtzeitüberweisungen in Höhe von fast 50.000 Euro auf ein ihm unbekanntes Konto. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden dem geprellten Kunden, obwohl er grob fahrlässig handelte, recht gegeben. Die Sparkasse muss einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung

Anfang vergangenen Jahres wurden die Pläne des chinesischen Autobauers BYD für ein Werk in Brasilien bekannt. Einige Monate später jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für die mit dem Bau beschäftigten chinesischen Arbeiter. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft dann sogar Zivilklage gegen BYD ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Jetzt wurde das Werk eröffnet. Der geplante Bau einer BYD-Fabrik in Mexiko wurde dagegen zunächst verschoben – nicht zuletzt wegen US-Präsident Donald Trump. BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis

Die Themen Alkohol am Steuer und Tempolimit sind immer für Kontroversen gut. Nun hat sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einem Interview gegen eine Senkung der Promillegrenze ausgesprochen. Cannabis hält der CDU-Politiker für problematischer. Zudem spricht sich der Minister gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen aus; auch verpflichtende Fahrtests für Senioren brauche es nicht, so Schnieder. Aber eine Sorge hat er dann doch. Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten 4892107

Seit Jahren fordern die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, dass insbesondere Big-Tech-Plattformen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zahlen sollen. Diverse Initiativen der Brüsseler Institutionen zur Einführung einer Datenmaut gelten jedoch aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Jetzt schickt sich die EU-Kommission aber an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen – und zwar über den geplanten Digital Networks Act (DNA). Statt einer offenen Kostenbeteiligung am Netzausbau schwebt der Kommission die Einführung eines Schiedsverfahrens für „IP-Zusammenschaltungen“ vor. Doch dagegen regt sich Widerspruch. EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering

Weil eine Apotheke in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat, prozessierte ein Mitbewerber. Die Internetapotheke gab die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten aus; zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung ebenfalls mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App eingelöst werden konnten. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Entscheidung einer vorherigen Instanz bestätigt und beide Werbepraktiken für unzulässig erklärt. Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen

Auch noch wichtig:

  • Künftig gibt es in LibreOffice einen Import und Export von Markdown-Dateien. Jedoch ist unklar, wann – die Arbeit an der Funktion hat gerade erst begonnen. LibreOffice erhält Markdown-Support
  • Die kanadische Provinz Britisch-Kolumbien erhöht die Subventionen für Gehälter zur Produktion interaktiver digitaler Medien, darunter Computerspiele, virtuelle Realitäten, Simulatoren und Unterrichtssoftware, von 17,5 auf 25 Prozent. Die Förderung ist zudem nicht mehr befristet, sondern soll dauerhaft gelten.


(akn)



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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen


Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.

Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.

Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.

Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.

Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.

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(ds)



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