Connect with us

Künstliche Intelligenz

Verkehrswende: Frankreich setzt erfolgreiches Sozialleasing für E-Autos fort


Unter dem Motto „E-Leasing: Mit dem Staat fahre ich grüner“ begann Frankreich 2024 mit dem Sozialleasing für E-Autos. Das Modell war so erfolgreich, dass die Fördertöpfe bald geleert waren: Mit über 50.000 nutzten viel mehr Haushalte als ursprünglich gedacht die erste Tranche. Nun setzt die Regierung die begehrte Subvention ab Ende September wieder in Kraft, wenn auch unter leicht geänderten Bedingungen.

Wie das Wirtschaftsministerium in Paris mitteilte, wird bei der Neuauflage ein staatliches Leasing von E-Automodellen zu Raten zwischen 140 und 200 Euro pro Monat gefördert. Das Angebot richtete sich an Menschen mit geringem Einkommen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind und mindestens 15 Kilometer von ihrer Arbeitsstelle entfernt leben. Insgesamt beträgt der staatliche Zuschuss pro E-Auto maximal 7000 Euro.

Nun soll das Leasing erneut mit einem Budget von rund 370 Millionen Euro unterstützt werden, teilte das Ministerium mit. Anders als bei der ersten Runde soll die Förderung jetzt wenigstens 5000 E-Autos Berechtigten zugutekommen, die in einer Umweltzone leben oder arbeiten. Diese befinden sich in Ballungsräumen mit hoher Luftverschmutzung.

Das Ministerium rief Autohersteller auf, sich mit geeigneten Modellen für die zweite Runde des Sozialleasings zu bewerben. Bei der Auswahl der Modelle werden Umweltkriterien zugrunde gelegt, die nicht europäische und damit etwa chinesische Hersteller von E-Autos praktisch ausschließen. Im ersten Durchgang war die Förderung beim Sozialleasing mit maximal 13.000 Euro pro Fahrzeug noch deutlich höher und Leasingraten ab 100 Euro pro Monat angeboten worden.

Wie bereits in der ersten Auflage zählt zu den Voraussetzungen, dass der Kaufpreis des Wagens unter 47.000 Euro und das Gewicht unter 2,4 Tonnen liegt. Die Zeitung L’Argus hat ausgerechnet, dass die Stellantis-Modelle Citroën ë-C3 (Test) und der elektrische Fiat Grande Panda (Fahrbericht) mit 95 Euro monatlich gefördert werden, während ein Opel Frontera Electric (Fahrbericht) mit 139 Euro im Monat unterstützt wird.

Mehr zum Thema Elektroauto-Subventionen in Deutschland


(fpi)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Meta stellt sich gegen die KI-Pläne der EU


Kurz vor Inkrafttreten eines weiteren Teils der EU-KI-Verordnung („AI Act“) hat Meta, der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, entschieden, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für KI-Anbieter nicht zu unterzeichnen. Der Konzern kritisiert den Kodex als rechtlich unsicher, überregulierend und innovationsfeindlich.

In einem LinkedIn Post schreibt Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta: „Europa ist bei der KI auf dem Holzweg. Wir haben den Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sorgfältig geprüft, und Meta wird ihn nicht unterzeichnen.“ Laut Kaplan behindert der Kodex europäische KI-Innovationen. Er könne die Entwicklung und fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und die Möglichkeiten von Start-ups einschränken.

Dass Meta so offen auf Konfrontationskurs geht, ist ein bemerkenswerter Schritt. Das Unternehmen möchte in der EU nämlich verstärkt auf eigene KI-Dienste wie das Sprachmodelle Llama 3 setzen. Sie sollen künftig sowohl über eigene Plattformen als auch in Kooperation mit Cloud- und Hardwareanbietern zum Einsatz kommen. So kündigte Meta an, seine eigene KI in Qualcomm-Smartphones und Ray-Ban-Brillen zu integrieren.



Screenshot des Posts von Joel Kaplan bei LinkedIn.

(Bild: LinkedIn)

Der von der EU-Kommission Anfang Juli vorgestellte Kodex 4895378 ist nicht bindend. Die Union fordert darin unter anderem eine transparente Dokumentation angebotener KI-Modelle, Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien beim Training sowie das Berücksichtigen von Löschwünschen von Rechteinhabern.

Der AI Act stuft KI-Systeme nach ihrem Risikograd ein. Ein „minimales Risiko“ haben demnach Anwendungen wie Übersetzungssoftware oder einfache Chatbots, ein „begrenztes Risiko“ haben Systeme wie generative KI; sie unterliegen Transparenzpflichten, etwa zur Kennzeichnung von Inhalten. Anwendungen in Personalwesen, Bildung und Produktsicherheit haben laut AI Act ein „hohes Risiko“ und unterliegen strengeren Auflagen. Anwendungen mit „unannehmbarem Risiko“, darunter soziale Bewertungssysteme oder manipulative Verhaltenssteuerung, sind verboten.

Der europäische AI Act soll generell den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa regeln. Er hat das Ziel, den Einsatz von KI sicher, transparent und ethisch zu gestalten, wobei Grundrechte von Personen geschützt aber gleichzeitig Innovationen unterstützt werden sollen. Der Act trat im August 2024 in Kraft, allerdings werden einzelne Teile daraus erst nach und nach wirksam.

Ab dem 2. August 2025 gilt die in Artikel 50 des AI Acts verankerte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Dieses wichtige Kapitel des Acts bezieht sich auf die sogenannte „General Purpose AI“ (GPAI), also Systeme wie Sprach-KIs, Bildgeneratoren und Musikkomponiermaschinen. Fast alle Anbieter haben ihren Firmensitz in den USA, beispielsweise der Anbieter von GPT, OpenAI, sowie Anthropic (Claude), Google (Gemini) und Meta (Llama).

Diese Firmen trifft die Verordnung mit voller Wucht. Sie hatten daher einen Aufschub beim AI Act gefordert. Doch die EU entschied sich gegen ein späteres Inkrafttreten und hielt am beschlossenen Zeitplan fest. Während OpenAI, Mistral und weitere Anbieter, darunter Microsoft, den Kodex zumindest offiziell als sinnvoll und pragmatisch begrüßen, lehnt Meta ihn nun also ab und geht gegenüber der EU-Kommission auf Konfrontationskurs. Auch wenn der Kodex bisher auf Freiwilligkeit beruht ist unklar, was das künftig für Metas Zugang zum europäischen Markt bedeuten wird.


(dwi)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Metas neue VR-Prototypen loten die Grenzen der Technik aus


Forscher von Meta Reality Labs Research haben im Vorfeld der Computergrafik-Konferenz SIGGRAPH angekündigt, drei neue Headset-Prototypen vorzustellen und erste Details zu den Geräten veröffentlicht.

Die ersten beiden Prototypen bieten ein horizontales Sichtfeld von rund 180 Grad. Das ist ein deutlicher Sprung im Vergleich zu handelsüblichen VR-Brillen wie Apple Vision Pro und Meta Quest 3, die ein Sichtfeld von 100 beziehungsweise 110 Grad erreichen.


ergleich: Einmal der Blick durch eine Quest 3, einmal der Blick durch Metas Wide-FOV-Prototyp mit deutlich weiterem Sichtfeld.

ergleich: Einmal der Blick durch eine Quest 3, einmal der Blick durch Metas Wide-FOV-Prototyp mit deutlich weiterem Sichtfeld.

Ein Blick durch Metas Wide-FOV-Prototyp offenbart deutlich mehr von der realen Umgebung als Quest 3.

(Bild: Meta Reality Labs Research)

Bemerkenswert ist, dass Meta das weite Sichtfeld in einem relativ kompakten Gehäuse realisiert, vergleichbar mit den oben genannten Headsets. Andere VR-Systeme mit ähnlich weitem Sichtfeld sind in der Regel deutlich voluminöser und für industrielle und simulationsbezogene Anwendungen ausgelegt.

Der erste dieser beiden Prototypen ist ausschließlich für Virtual Reality ausgelegt, während der zweite Passthrough unterstützt und sich damit für Mixed-Reality-Anwendungen eignet. Zum Einsatz kommen spezielle Kameras mit 80 Megapixeln bei 60 Bildern pro Sekunde. Zum Vergleich: Meta Quest 3 nutzt Kameras mit 4 Megapixeln für das Passthrough, bei Apple Vision Pro sind es rund 6,5 Megapixel. Metas MR-Prototyp dürfte damit auch in Sachen Passthrough-Schärfe neue Maßstäbe setzen.

Beide Headsets verwenden ein spezielles optisches System mit stark gekrümmten Polarisatoren, um das weite Sichtfeld bei gleichzeitig kompakter Bauweise zu ermöglichen.

Metas dritter Headset-Prototyp, von dem bislang kein Bildmaterial vorliegt, verschiebt die Grenzen in Sachen Pixeldichte.

Pixeldichte wird in PPD („Pixels per Degree“) gemessen, also der Anzahl an Bildpunkten, die auf einem einzigen Grad des horizontalen Sichtfelds dargestellt werden. In der VR-Branche gilt ein PPD-Wert von 60 als Schwelle zur „Retina-Auflösung“, also dem Punkt, an dem das menschliche Auge keine einzelnen Pixel mehr wahrnimmt. Tatsächlich ist das Sehvermögen des Menschen aber deutlich leistungsfähiger: Unter optimalen Bedingungen lassen sich Unterschiede bis zu 120 PPD erkennen.

Handelsübliche Geräte wie die Meta Quest 3 und die Apple Vision Pro liegen mit 25 bzw. 34 PPD noch deutlich unterhalb der Retina-Auflösung. Metas neuer Prototyp erreicht hingegen 90 PPD, ein neuer Spitzenwert, auch wenn bislang unklar ist, wie groß sein Sichtfeld ausfällt. Ein früherer Prototyp mit Namen Butterscotch erreichte 55 PPD bei einem Sichtfeld, das halb so groß ist wie das der Quest 2. Im kommerziellen Bereich bieten Varjos Industrie-Headsets der XR-4-Serie eine vergleichbare Pixeldichte von 51 PPD.


Ein Mann mit klobiger Pimax-VR-Brille und Controllern.

Ein Mann mit klobiger Pimax-VR-Brille und Controllern.

VR-Headsets mit extrem weitem Sichtfeld sind meist voluminös gebaut, zulasten des Tragekomforts und der sozialen Akzeptanz.

(Bild: Pimax)

Das Display des dritten Prototyps zeichnet sich zudem durch eine hohe Leuchtstärke von 1.400 Nits aus, etwa vierzehnmal so viel wie bei der Meta Quest 3 und der Apple Vision Pro.

Mehr Einzelheiten wird es voraussichtlich auf der SIGGRAPH 2025 geben, wo Reality Labs Research die Geräte präsentieren und ausstellen wird. So heißt es zumindest in den veröffentlichten Abstracts Wide Field-of-View Mixed Reality und Hyperrealistic VR.

Kommerzielle Produkte dieser Art sollte man allerdings nicht erwarten, jedenfalls nicht so bald. Meta bezeichnet solche Prototypen als „Zeitmaschinen“, die zeigen sollen, wie sich bestimmte technische Eigenschaften im maximalen Ausbau auf das Nutzererlebnis auswirken. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in die weitere Forschung und Entwicklung, ohne dass unmittelbar Produkte daraus entstehen.


(tobe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Materieller Schaden nach Angriff auf Polizei-Server weiter unklar


Die Cyberattacke auf einen Server für Polizei-Diensthandys wird im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weiterhin lebhaft diskutiert. Die Oppositionsparteien CDU und AfD erneuerten in Schwerin ihre Forderungen nach konsequenter Aufklärung der Hintergründe. Damit die IT der Polizei künftig besser geschützt ist, fordern sie technische Konsequenzen. Allerdings fanden weder der Maßnahmenkatalog der CDU noch die Forderung der AfD nach Einsetzung eines Sonderermittlers eine Mehrheit im Parlament.

Innenminister Christian Pegel (SPD) räumte erneut ein, dass Defizite im internen Meldesystem den Erfolg des Hackerangriffs begünstigt hatten. Warnhinweise zu Lücken in der Betreibersoftware des Servers für die Polizei-Handys seien mit deutlicher Verzögerung bei den zuständigen Stellen im Land angekommen. Gegenmaßnahmen seien so zu spät erfolgt. „Wir werden, und das ist unstreitig, in der Landespolizei künftig durch weitergehende organisatorische Absicherungen sicherstellen müssen, dass solche Warnmeldungen die zuständigen Beteiligten sicher erreichen“, sagte Pegel.

Nach seinen Angaben arbeitet eine Task Force aus Computerspezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) weiterhin daran, Wege, Umfang und Auswirkungen des vermutlich von China aus erfolgten Hackerangriffs zu ermitteln. Der infiltrierte Server werde ersetzt, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass dort dauerhaft Schadsoftware installiert wurde, die einen illegalen Datenabfluss ermöglicht.

Unklar sei auch noch, ob tatsächlich Daten abgegriffen wurden, sagte Pegel. Immerhin sei sicher, dass keine sensiblen Ermittlungsakten nach außen gelangten, da diese auf besonders gesicherten, separaten Servern lägen. Zurzeit werde weiter untersucht, welche Auswirkungen der Hackerangriff auf die Polizei-Handys hatte, die aktuell nicht verwendet werden. Falls die rund 4000 Smartphones aus Sicherheitsgründen ersetzt werden müssen, ginge der Schaden in die Millionen. Für den neuen Server ist laut Pegel ein „niedriger sechsstelliger Betrag“ erforderlich.

Die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden warf der Landesregierung vor, unzureichend auf Hinweise zu „Defiziten in der IT-Sicherheitsarchitektur“ reagiert zu haben. Schwachstellen seien offenkundig nicht beseitigt worden. Allwörden forderte, die IT-Sicherheitsorgane im Land sowohl personell als auch technisch angemessen auszustatten. Zudem müsse das Frühwarnsystem zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.

Jens-Holger Schneider von der AfD äußerte Zweifel daran, dass LKA-Mitarbeiter als Unterstellte des Innenministeriums völlig unabhängig an der Aufklärung möglicher Fehler arbeiten könnten. Um alle Defizite aufzudecken und das Vertrauen in die IT-Sicherheit bei der Polizei wieder herzustellen, sei ein unabhängiger externer Sonderermittler nötig.

Anfang Juni hatte das Innenministerium über den Hackerangriff berichtet – über den Server, der die Polizei-Handys, die sogenannten mPol-Geräte, vernetzt. Mit den Handys können Streifenbeamte laut Ministerium telefonieren, Mails empfangen und verschicken, online Fahrzeughalter abfragen und Ausweispapiere prüfen. Zudem war auch die private Nutzung erlaubt. Ob das auch künftig so sein wird, werde geprüft, sagte Pegel.


(dwi)



Source link

Weiterlesen

Beliebt