Datenschutz & Sicherheit
Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz: „Wie per Trump-Dekret“
Früher, wenn eine Person ihren Vornamen und Geschlechtseintrag dem gelebten Geschlecht angepasst hat, wurde ein neuer Datensatz mit den korrekten Daten angelegt. Der alte wurde mit einem Sperrvermerk versehen, sodass er nur bei einem rechtlichen Interesse im Einzelfall eingesehen werden konnte.
Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt das Innenministerium aber nun zum Anlass, das Melderegister an sich umzugestalten. Das Melderegister soll um eine Reihe neuer Datenblätter erweitert werden: der alte Geschlechtseintrag, der alte Vorname sowie jeweils das Datum und die ändernde Behörde nebst Aktenzeichen. Bei Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, werden diese Datenfelder gefüllt. Bei allen anderen bleiben sie leer.
Nach dem Willen des Ministeriums von Alexander Dobrindt sollen diese sensiblen Daten außerdem breiter mit anderen Behörden geteilt werden und beispielsweise bei jedem Umzug mitwandern.
Trotz massiver Kritik versucht das Innenministerium, das eigene Vorhaben durchzudrücken. Am Freitag wird der Bundesrat über diese Meldeverordnung abstimmen.
Wir haben mit Julia Monro über die geplante Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes und die Folgen für die Betroffenen gesprochen. Sie ist Autorin und Journalistin und seit vielen Jahren in der Aufklärungsarbeit zu geschlechtlicher Vielfalt aktiv. Julia Monro ist eine der bekanntesten Stimmen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland.
Fremdbestimmt statt selbstbestimmt
netzpolitik.org: Was ist das Problem, wenn der alte Name und Geschlechtseintrag nach einer Änderung in den behördlichen Datensatz aufgenommen und an andere Behörden übermittelt werden sollen?
Julia Monro: Zunächst einmal ist das ein datenschutzrechtliches Problem. Denn bis jetzt hatten betroffene Personen nie die Möglichkeit, in diese neue Datenerfassung einzuwilligen. Das Zweite sind die Menschenrechte. Die meisten trans Personen wollen ihre alten Daten hinter sich lassen, etwa den Vornamen und das Geschlecht, die ihnen fremdbestimmt bei der Geburt zugewiesen wurden.
Für einige stellt das vielleicht kein Problem dar. Aber viele wollen, dass ihr sogenannter Deadname nirgendwo mehr auftaucht. Sie wollen mit dem neuen Namen und Geschlecht angesprochen werden und wünschen sich Akzeptanz aus der Gesellschaft.
Wenn der alte Vorname, das falsche Pronomen oder die falsche Anrede benutzt wird, ist das für viele sehr verletzend. Das wurde in zahlreichen Studien gezeigt. Wenn du also per Verordnung immer wieder mit den alten Daten konfrontiert wirst, kann das retraumatisierend sein.
Diese Verordnung will den alten Namen und Geschlechtseintrag zwangsweise erheben. Bei jedem behördlichen Kontakt sieht die Mitarbeiter*in automatisch, dass die Person vor ihr früher einen anderen Namen und einen anderen Geschlechtseintrag hatte. Sie sieht: Diese Person ist trans.
Das bedeutet: Egal wo du hingest, erlebst du immer wieder ein Zwangsouting. Und das fühlt sich an wie eine Art Markierung und ruft die große Sorge hervor, dass man per Knopfdruck ein Register mit trans Personen erstellen kann. Einige erinnert das fast an die Rosa Listen aus der Zeit des Nationalsozialismus, mit denen queere Menschen verfolgt wurden.
netzpolitik.org: Das Bundesinnenministerium hat nach zahlreichen Einwänden von Betroffenen und Verbänden einen Satz in die Verordnung hinzugefügt. „Eine Suche zur Erstellung einer Ergebnisliste, die ausschließlich Personen anzeigt, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ist ausgeschlossen.“
Julia Monro: Nach Gesprächen mit IT-Expert*innen glaube ich dennoch, dass man so eine Liste leicht erstellen kann. Solange das Innenministerium nicht klarstellt, wie es den Datenschutz der Betroffenen gewährleisten will, habe ich kein Vertrauen.
netzpolitik.org: Nehmen wir an, die Verordnung wird in dieser Form im Bundesrat angenommen und tritt im November 2026 in Kraft. Was ist dann aus dem Selbstbestimmungsgesetz geworden?
Julia Monro: Der Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist ja, dass man ohne Begutachtung und fremde Bewertung den eigenen Geschlechtseintrag und den eigenen Vornamen anpassen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz beinhaltet aber auch das sogenannte Offenbarungsverbot. Und dieses Offenbarungsverbot wird mit der neuen Verordnung vollständig ausgehöhlt.
In über vierzig Jahren Praxis nach dem sogenannten Transsexuellengesetz war es nicht erforderlich, Änderungen am Melderegister vorzunehmen. Dieses Gesetz und das Selbstbestimmungsgesetz haben exakt dasselbe juristische Ergebnis: ein neuer Vorname und ein neuer Geschlechtseintrag. Das Bundesinnenministerium tut jetzt aber so, als ob es mit dem Selbstbestimmungsgesetz etwas Neues gäbe und der frühere Name plötzlich erfasst werden müsste. Das ist ein vorgeschobenes Argument. Es ist ungeheuerlich, dass man das Argument der Identifizierbarkeit oder Nachverfolgbarkeit vorschiebt. Das widerspricht dem Offenbarungsverbot, das es auch schon im Transsexuellengesetz gab, und markiert trans Personen ein Leben lang.
Das Menschenbild der Union
netzpolitik.org: Das Ministerium argumentiert, dass diese Datenerfassung aber gerade aufgrund des Offenbarungsverbotes notwendig ist. Wie kann es sein, dass das Verständnis des Offenbarungsverbots des Innenministeriums dem der Betroffenen so diametral entgegensteht? Das ist ja geradezu absurd.
Julia Monro: Dafür lohnt sich ein Blick in die Historie der CDU/CSU. Grundrechte, insbesondere queere Menschenrechte, mussten bisher gegen den Widerstand der Union durchgesetzt werden. Sowohl gerichtlich als auch durch Protest oder beispielsweise Gesetzesinitiativen durch den Bundesrat. Die Union hat das nie von sich aus angepackt.
Denn in der Union hat man grundsätzlich ein anderes Verständnis von queeren Personen. Ein Referent in der Parteizentrale sagte vor einigen Jahren zu mir: „Wir vertreten das christliche Menschenbild und lehnen alles ab, was dem widerspricht.“ Diese Aussage spricht Bände. Sie haben eine bestimmte Vorstellung davon, wie Menschen sein müssen. Sobald etwas von dieser Vorstellung abweicht, versuchen sie das aufzuhalten. So ist es auch aktuell mit dem Offenbarungsverbot.
Sie glauben an eine totale Realität, dass trans Menschen eine biologische Wahrheit haben und diese unveränderlich ist. Das ist die Messgröße, an der sie sich orientieren. Mit dieser Verordnung wollen sie sich das Recht herausnehmen, diese vermeintliche biologische Wahrheit weiterhin so zu benennen. Den neuen Namen und das neue Geschlecht tun sie lediglich als eine unbedeutende Änderung ab. Da fehlt die Akzeptanz für das Individuum. Das beobachte ich schon sehr lange.
Das sind zwei Weltanschauungen, die total aufeinanderprallen. Deshalb glaube ich nicht, dass die Union in puncto trans Rechte jemals ihre Meinung ändern wird. Jedenfalls nicht freiwillig.
„Das Innenministerium macht einfach, was es will“
netzpolitik.org: Was das Bundesinnenministerium als Vorhaben ankündigt, ist längst umgesetzt. Die neuen Datenblätter wurden mit Wirkung zum 1. April bereits eingerichtet, obwohl die Verordnung noch gar nicht beschlossen ist. Wie siehst du das?
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Julia Monro: Bis heute habe ich nicht verstanden, warum die technische Umsetzung früher stattfindet als die Verordnung in Kraft treten soll. Das konnte mir bisher niemand erklären. Und das irritiert mich sehr. Es zeigt die Vorgehensweise des BMI – wie per Trump-Dekret. Sie machen einfach, was sie wollen. Ganz nach dem Motto: Wenn Menschen damit ein Problem haben, sollen sie den Rechtsweg beschreiten.
Das Innenministerium unter Nancy Faeser hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens der Ampel versucht, dass sämtliche Strafverfolgungsbehörden über die Änderung des Geschlechtseintrags automatisch informiert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte das schwer kritisiert. Diese automatische Datenerfassung und Datenweitergabe wäre sehr wahrscheinlich verfassungs- und europarechtswidrig. Daraufhin wurde diese Passage gestrichen.
Nun versucht das Ministerium, Verschärfungen über andere Wege einzubringen. Anstatt einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen und die Punkte nachzufordern, erlässt es Änderungen per Verordnung – einfach am Parlament vorbei. Gerade bei solchen sensiblen Daten am Bundestag vorbei zu agieren, hinterlässt verfassungsrechtlich einen bitteren Beigeschmack.
Was die Union angeht: Es war von vornherein völlig klar, dass die Union durch die Hintertür versuchen wird, das Gesetz auszuhöhlen. Abschaffen können sie es nicht, also werden sie alles Mögliche versuchen, um es weiter zu verschärfen. Hauptsache, eigene Ideen durchsetzen, um doch noch das Gefühl zu haben, wir haben für Ordnung gesorgt. Das ist dieses autoritäre Regieren, was ich bei der Union ganz problematisch finde.
„Der Bundesrat sollte die Menschenrechte in den Fokus nehmen“
netzpolitik.org: Was würdest du dem Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung gern mitgeben?
Julia Monro: Der Bundesrat sollte sich seiner demokratischen Verantwortung bewusst sein und die Menschenrechte in den Fokus nehmen. Gerade die trans Community ist eine der vulnerabelsten Gruppen in der Gesellschaft. Die queere Community insgesamt steht massiv unter Druck und wird immer häufiger von rechts angegriffen. Die CSDs werden angegriffen, es gibt Übergriffe gegen trans Personen. Der Bundesrat sollte berücksichtigen, dass gerade diese vulnerable Minderheit besonders schützenswert ist. Dazu zählt auch der Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung, um weitere Verletzungen und Demütigung durch das Misgendern zu unterbinden.
Der Bundesrat sollte sich an Menschenrechte halten und keine parteipolitischen Spielchen mitmachen.
netzpolitik.org: Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass der Bundesrat der Verordnung zustimmen wird?
Julia Monro: In den letzten Wochen habe ich viele Gespräche und Telefonate geführt, um das herauszufinden. Nach meinen aktuellen Berechnungen komme ich auf insgesamt 42 Stimmen, die sich enthalten oder gegen die Verordnung stimmen. Damit wäre die Verordnung abgelehnt. Ich bin also ein wenig optimistisch.
Am Vorabend der Sitzung gibt es noch ein sogenanntes Kamin-Gespräch. Da wird besprochen, wie sich die einzelnen Länderregierungen in der Abstimmung verhalten werden. Ob das am Ende auch so eintritt, entscheidet also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch dieses Kamin-Gespräch. Da kann es Änderungen in letzter Sekunde geben.
Auch das Bundesinnenministerium hat wohl verstanden, dass viele Bundesländer dagegen stimmen oder sich enthalten wollen. Deshalb schickt es in letzter Minute noch das Dokument „Folgen einer Ablehnung der Verordnung“ herum, um noch Einfluss zu nehmen. Bundestag und Bundesrat sind nicht umsonst separate Verfassungsorgane und hier wird meines Erachtens die Neutralität nicht gewahrt. Es zeigt auch, wie sehr sie es ohne Rücksicht durchbringen wollen und jegliche Kritik ignorieren. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie sich an Fakten und nicht an irgendwelchen Meinungen oder Gefühlen orientiert.
Datenschutz & Sicherheit
Support ausgelaufen: Sicherheitslücken in D-Link-Router bleiben offen
Vier Sicherheitslücken bedrohen den D-Link-Router DIR-878. Das Gerät befindet sich aber bereits seit Ende Januar 2021 nicht mehr im Support (End-of-Life, EoL) und bekommt seitdem keine Sicherheitsupdates mehr. Wer den Router noch nutzt, sollte ihn spätestens jetzt entsorgen und durch ein neues Modell ersetzen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Schadcode-Lücken
Die vier Schwachstellen (CVE-2025-60672, CVE-2025-60673, CVE-2025-60674, CVE-2025-60676) listen die Entwickler in einer Warnmeldung auf. Eine Einstufung des Bedrohungsgrads steht noch aus. Setzen Angreifer erfolgreich an den Lücken an, können sie über verschiedene Wege Schadcode ausführen. Danach gelten Geräte generell als vollständig kompromittiert.
Angreifer können Attacken zum Beispiel aus der Ferne und ohne Authentifizierung über das Versenden von präparierten HTTP-Anfragen einleiten.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
„Passwort“ Folge 45: Die Große Chinesische Firewall
China hat nicht nur eine weltberühmte Große Mauer in der Landschaft, sondern auch ein berüchtigtes Filtersystem im Internet. Die Große Chinesische Firewall (Great Firewall, GFW) steht sozusagen an der virtuellen Grenze des Landes, wo sie ein- und ausgehende Verbindungen analysiert und – wenn sie unerwünscht sind – unterbindet.
Weiterlesen nach der Anzeige
Anlässlich eines umfangreichen Leaks bei einem chinesischen Hersteller von Hard- und Software für solche nationalen Firewalls wirft der Podcast einen Blick auf das System, mit dem China ausländisches Internet zensiert. Christopher und Sylvester erzählen, woher das System stammt, und diskutieren, wie es – aktuell – technisch funktioniert. Denn die Große Firewall wird laufend weiterentwickelt in einem nicht endenden Katz-und-Maus-Spiel mit Forschern, die die Fähigkeiten des Systems vermessen, und Entwicklern, die Gegenmaßnahmen ersinnen.
Die Hosts erklären einige der unterschiedlichen Wege, mit denen die Firewall unverschlüsselte und verschlüsselte Verbindungen untersucht, und einige der Tricks, mit denen sie unerwünschte Verbindungen unterminiert oder blockiert: von simplen, grundsätzlich leicht vermeidbaren hin zu fortschrittlichen, aufwendigen Methoden, gegen die nur bedingt Kraut gewachsen ist. Auch letzteres, also Anti-Zensur-Maßnahmen, mit denen diverse Produkte versuchen, über die Firewall zu springen, sehen sich die beiden Hosts an.
Zum Schluss geht es um eher wirtschaftliche (und politische) Aspekte, denn chinesische Firmen haben längst damit begonnen, Systeme wie die der Großen Firewall auch an andere Staaten zu verkaufen. Wie die Firewall selbst ist auch diese Kommerzialisierung in vertriebsfertige Produkte technisch beeindruckend, aber auch sehr bedenklich. Die Hosts befürchten ein zunehmend segmentiertes Internet.
Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.
(syt)
Datenschutz & Sicherheit
Hausdurchsuchung wegen eines Links war verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung bei Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, nicht mit der Pressefreiheit vereinbar war. Auch Privaträume unterlägen diesem Schutz, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt würde. Und ein tragfähiger Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hätte, habe nie existiert. Es ist eine Entscheidung, die den Schutz von Redaktionen vor dem Zugriff durch Polizei und Staatsanwaltschaft stärkt.
Kienert sagt: „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen.“
Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde hatte Kienert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht. Verfahrenskoordinator David Werdermann sagt: „Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel am 3. November, die Gesellschaft für Freiheitsrechte machte das Urteil heute bekannt.
Hausdurchsuchung wegen eines Links auf linksunten.indymedia.org
Auslöser der Hausdurchsuchung bei Kienert war ein Link. Kienert hatte ihn in einer Meldung auf der Website von Radio Dreyeckland gesetzt. Er schrieb darüber, dass Ermittlungen gegen eine Gruppe von Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit linksunten.indymedia.org eingestellt worden waren. Und er schrieb auch, dass die linksradikale, offene Posting-Plattform unter ihrer Adresse weiter als Archiv einsehbar sei.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Kienert mit dem Link eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ einen Durchsuchungsbeschluss, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte ihn später.
Die Polizei durchsuchte Kienerts Wohnung, die Wohnung des Geschäftsführers von Radio Dreyeckland und betrat auch die Redaktionsräume. Bei Kienert stellte sie Laptop, Handys und zahlreiche USB-Sticks sicher.
Kienert siegt auf ganzer Linie
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde Kienerts Freispruch rechtskräftig. Weil die verbotene Vereinigung linksunten.indymedia.org zum Zeitpunkt der Link-Setzung gar nicht mehr existiert habe, hätte Kienert sie mit dem Link auch nicht unterstützen können, so die Argumentation des Gerichts. Zuvor waren bereits die Durchsuchungen der Redaktionsräume und der Wohnung des Geschäftsführers für rechtswidrig erklärt worden.
Und nun folgt die nachträgliche Bewertung, dass auch die Hausdurchsuchung bei Kienert ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit war. Kienert hat auf ganzer Linie gewonnen. Ob das Setzen eines Links generell eine verbotene Unterstützungshandlung sein könnte, wird jedoch auch von diesem Urteil nicht geklärt.
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
UX/UI & Webdesignvor 1 MonatIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Online Marketing & SEOvor 3 Monaten„Buongiorno Brad“: Warum Brad Pitt für seinen Werbejob bei De’Longhi Italienisch büffeln muss
