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Versandapotheke scheitert mit Antrag gegen automatische Auswahl von Konkurrenten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apotheken dürfen keine Absprachen über „die bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen […]“ für den deutschen Markt treffen. So steht es im Apothekengesetz (Paragraph 11 Abs 1). Die Apotheken sollen unabhängig agieren, die Patienten frei wählen. Jetzt überrascht das LG Frankfurt am Main mit einer engen Auslegung der Bestimmung, die Apotheken ähnliche Kooperation erlaubt. Das LG Hamburg sieht das womöglich anders.

Anlass der Frankfurter Entscheidung (Az. 2-06 O 150/25) ist der Antrag einer telemedizinischen Plattform auf einstweilige Verfügung gegen eine Berliner Apotheke. Diese kooperiert mit einer britischen Telemedizin-Plattform, die deutschen Patienten Beratung, Rezepte und Versand von Medikamenten anbietet. Der britische Anbieter drängt seine Kunden zu einem „Premium-Service“. Dabei verrechnet er Gesamtpreise, die auch die verschriebenen Arzneien und deren Zustellung umfasst. Die Apotheke wird dabei automatisch ausgewählt, bei Testkäufen der Klägerin war es die beklagte Berliner Apotheke.

Alternativ können Patienten auch auf „Standardservice“ nutzen. Dabei suchen sie sich selbst die Apotheke aus einer Liste von Kooperationspartnern der Plattform aus. Die Arznei kann dann abgeholt oder zugeschickt werden. Allerdings wird die Wahlmöglichkeit „Premium“ (ohne Apothekenwahl) und „Standard“ (mit Wahl der Apotheke aus einer Liste) nicht diskriminierungsfrei dargestellt. Auf der Startseite werden nur Medikamente mit Premiumservice beworben, auch bei Suchergebnissen werden diese bevorzugt. Die Webseite erweckt den fälschlichen Eindruck, dass selbst gewählte Apotheken die Bestellung ablehnen dürften. Zudem gelten bestimmte Rabatte nur für die Premium-Variante ohne Apothekenwahl.

Patienten wird also die Premium-Variante nahegelegt, mit der sie ihre Apotheke nicht aussuchen können. Die Klägerin hält das für rechtswidrig. Wenn die Berliner Apotheke solche geleiteten „Premium“-Bestellungen ausführe, sei das unlauterer Wettbewerb und verstoße gegen den oben erwähnten Paragraphen[ ]11 Abs[ ]1 des Apothekengesetzes.

Doch das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berliner Apotheke zurückgewiesen. Laut Beschluss vom 28. Mai liegt nämlich kein Verstoß gegen das Apothekengesetz vor. Die Wahlmöglichkeit muss demnach nicht diskriminierungsfrei sein.

„Dadurch, dass dem Patienten zum einen die Wahl zwischen ‚Premium-Service‘ und der Option ‚Elektronisches Rezept (ohne Medikamente)‘ angeboten wird, und dadurch, dass der Patient im Rahmen der letzteren Option eine bestimmte Apotheke auswählen kann (…) wird insgesamt das Recht des Patienten auf freie Apothekenwahl (Paragraph 31 Abs 1 S 5 SGB V) nicht in unzulässiger Weise beschränkt“, schreibt das LG Frankfurt am Main. Die Klägerin kann Rechtsmittel erheben und/oder das Hauptverfahren fortführen.

Die Zurückweisung des Eilantrages ist deutlich, doch gibt es auch andere Ansichten. Das LG Frankfurt weist selbst auf eine Entscheidung in einem Parallelverfahren gegen die britische Telemedizinplattform vor dem LG Hamburg hin. Dieses hat den Briten untersagt „in Deutschland bestimmten Apotheken unmittelbar Verschreibungen zuzuweisen“, wenn dies in der inkriminierten Art geschieht. Allerdings ergäbe sich aus dem Hamburger Beschluss nicht, „auf welcher Grundlage das Verbot erlassen wurde“. Der Hamburger Beschluss ist bislang nicht öffentlich, heise online hat das Gericht um eine Kopie ersucht.



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Elektronische Fußfessel: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause kommen


Elektronische Fußfesseln nach „spanischem Modell“ für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das „spanische Modell“ sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.

Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es „offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.“

Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: „Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.“

Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder „besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen“. Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“ Zusätzlich soll „zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können“, sagte Hubig der SZ.

Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, „[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich“. Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.


(kbe)



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Vier Raumfahrer an der ISS angekommen


Vier Raumfahrer sind an der Internationalen Raumstation ISS angekommen. Die Dragon-Kapsel der Crew dockte an der ISS an, wie die US-Raumfahrtbehörde Nasa berichtete. Kommandantin der Mission ist die US-Amerikanerin Zena Cardman. Weitere Crew-Mitglieder sind Michael Fincke (USA), der japanische Raumfahrer Kimiya Yui und der russische Kosmonaut Oleg Platonow.

Die sogenannte „Crew 11“ war am Vortag mit einer Falcon-9-Rakete des Raumfahrtunternehmens SpaceX von Tech-Milliardär Elon Musk vom Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida gestartet. Die Mission ist die elfte reguläre bemannte SpaceX-Mission zur ISS.

Die vier Raumfahrer sollen die Angehörigen der „Crew 10“ auf der ISS ablösen, die in wenigen Tagen zurück zur Erde fliegen soll. Die „Crew 11“ soll dann mehrere Monate an Bord der Raumstation rund 400 Kilometer über der Erde bleiben und verschiedene wissenschaftliche Experimente durchführen.

Für Cardman und Platonov wird es der erste ISS-Einsatz sein, während Fincke und Yui ihren vierten, beziehungsweise zweiten Einsatz an Bord der Station antreten.

Die Angehörigen der Crew 10 werden nach einer kurzen Übergabezeit mit ihren Nachfolgern an Bord der ISS zur Erde zurückkehren – die NASA plant den Rückflug in der kommenden Woche, wenn die Technik und das Wetter mitspielen. Der Start der „Crew 11“ war bereits wetterbedingt um einen Tag verschoben worden.


(nen)



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Titanic: VR-Erfahrung zeigt Untergang aus Passagiersicht


Auf dem Bootsdeck drängen sich Passagiere der 1. Klasse. Es ist 1:10 Uhr und die Evakuierung verläuft nur schleppend. Ein Crewmitglied beruhigt einen besorgten Passagier mit dem Hinweis, es handle sich lediglich um eine Übung. Doch die Anspannung ist greifbar.

Direkt vor einem spielen sich dramatische Szenen ab: Beim Besteigen der Rettungsboote wird eine Familie getrennt. Nur Frauen und Kinder dürfen an Bord, sagt ein Offizier. Der Vater und der 16-jährige Sohn müssen zurückbleiben, während die Tochter weinend ins Rettungsboot 6 gehoben wird.


VR-Szene: Offizier hebt Kind in rotem Mantel ins Rettungsboot, Passagiere und Crew auf nächtlichem Titanic-Deck.

VR-Szene: Offizier hebt Kind in rotem Mantel ins Rettungsboot, Passagiere und Crew auf nächtlichem Titanic-Deck.

Ein Bild aus der älteren PC-VR-Fassung.

(Bild: Engage XR)

Wenige Momente später sitzt man bei jenen, die als Erste ins Wasser gelassen werden. Der Ernst der Lage ist vielen nicht klar: Einige Passagiere beklagen sich, dass sie mitten in der Nacht aus den Betten geholt wurden, andere sprechen scherzhaft von einem „Abenteuer“. Beim Herablassen des Boots wird die Größe des Schiffes erkennbar – und die Panik, die auf den unteren Decks herrscht.

Als sich das Rettungsboot langsam von der Titanic entfernt, hat das Schiff bereits Schlagseite. „Das ist unmöglich“, sagt eine Frau. „Die Titanic ist unsinkbar.“ Wenige Minuten später geschieht das Undenkbare. Margaret Brown, die direkt neben einem sitzt und als „die Unsinkbare“ in die Geschichte eingehen sollte, fordert den Steuermann Robert Hichens auf, zurückzurudern und Ertrinkende aufzunehmen. Doch er weigert sich, wie vielfach überliefert.

Die 15-minütige VR-Erfahrung stützt sich auf Augenzeugenberichte und historische Recherchen. Freiheiten nahm sich das Studio bei der zeitlichen Gestaltung: Die dargestellten Ereignisse dauerten in Wirklichkeit rund 70 Minuten. Man kann sich in der Simulation frei bewegen, aber echte Interaktionen gibt es nicht. Das VR-Erlebnis ist ein historisches Schauspiel, keine Überlebenssimulation. Das tut der Eindringlichkeit der VR-Erfahrung allerdings keinen Abbruch, im Gegenteil. Die Ohnmacht der Passagiere wird dadurch umso spürbarer.

Die „Lifeboat Experience“ ist Teil des umfangreicheren VR-Spiels „Titanic VR“, in dem man in der Rolle eines Tiefseeforschers und U-Boot-Piloten das Wrack der Titanic erkundet, dieses fotografiert und Gegenstände daraus birgt. Neben dieser narrativen Kampagne enthält das Spiel geführte Wracktouren sowie die Möglichkeit, eine virtuelle Gedenkstätte mit Überresten des verunglückten Titan-Tauchboots in der Nähe der Titanic aufzusuchen.

Titanic VR erschien erstmals 2018 für PC-VR-Brillen und geriet seither weitgehend in Vergessenheit. Mit der Veröffentlichung für Meta Quest 3 und 3S im April wurde es einer neuen Generation und einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.

Die Lifeboat Experience erschien diese Woche mit mehrmonatiger Verspätung, weil die Entwickler sie zuerst für die Standalone-Headsets optimieren mussten. Ältere Quest-Geräte werden von Titanic VR nicht unterstützt: Sie können die grafisch anspruchsvollen Szenen mit ihren zahlreichen menschlichen Figuren sowie dynamischen Licht- und Schatteneffekten nicht flüssig darstellen. Das Gleiche gilt für die virtuellen Tauchfahrten zum Wrack.

Titanic VR wurde vom Studio Immersive VR Education entwickelt, das Geschichte mit Virtual Reality erlebbar machen möchte und mit „Apollo 11“ sowie „1943: Berlin Blitz“ zwei weitere sehenswerte VR-Erfahrungen schuf. Das Studio firmiert seit 2021 unter neuem Namen und betreibt die VR-Lernplattform Engage.


(tobe)



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