Verschärftes Aufenthaltsgesetz: Bis zur Ausreise verwahrt
Juni 2025. Makta ist auf dem Weg zum Ausländeramt Köln, einem hell geklinkerten Block im Stadtteil Kalk. Sie muss ihre Duldung verlängern, wie jeden Monat. Als sie im Büro ihrer Sachbearbeiterin ankommt, warten dort vier Polizist*innen auf sie. Sie halten sie fest und durchsuchen sie. Das Handy, das sie in einer Tasche bei sich trägt, nehmen ihr die Polizist*innen weg.
„Ich habe nur noch geweint, ich habe gefleht“, sagt Makta. Sie brauche das Handy, um in Kontakt mit ihren Töchtern in Eritrea zu bleiben. „Ich habe doch kein Verbrechen begangen, warum machen sie das?“ Die Sachbearbeiterin sagt nur, sie müsse das tun, Anordnung von oben.
Das Amt legt ihr einen Zettel vor, den sie unterschreiben soll. Ein Dolmetscher erklärt ihr, was dort steht. Ihr Handy wird als „Datenträger eines ausreisepflichtigen Ausländers“ eingeordnet. Es wird „gemäß § 50 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz“ in Verwahrung genommen, um damit ihre Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Bis zur Ausreise.
Makta unterschreibt den Zettel nicht. „Sie haben mich ja gezwungen“, sagt sie. Den Code zu ihrem Handy gibt sie aber heraus. „Ich hatte Angst vor der Polizei.“
„Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“
Makta heißt eigentlich anders, in dieser Geschichte nennen wir sie so, um sie nicht in noch mehr Bedrängnis zu bringen. Der Fall, von dem sie uns berichtet hat, ist nur einer von vielen, die sich derzeit auf dem Kölner Ausländeramt abspielen dürften. „Bislang wurden 130 Datenträger in Verwahrung genommen“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Das sind die Zahlen seit Anfang des Jahres.
Die „Datenträger“ sind in der Regel Smartphones von Menschen, die auf Amtsdeutsch „ausreisepflichtig“ sind. Sie dürfen nicht in Deutschland bleiben. Haben sie keine gültigen Ausweispapiere, darf die Ausländerbehörde ihr digitales Leben durchsuchen und auswerten. Darin soll sie nach Hinweisen auf ihre Identität oder Staatsangehörigkeit suchen.
Mithilfe der Indizien, so die Vorstellung, sollen die Behörden eher Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Wie oft das gelingt, ist nicht klar. Die meisten Bundesländer führen dazu keine Statistik.
Erst durch einen Hinweis aufgefallen
Das Aufenthaltsgesetz erlaubt diese Durchsuchungen bereits seit 2015, sie sind in fast allen Bundesländern inzwischen Standard. Neu ist allerdings, dass die Betroffenen in Köln ihre Geräte nicht mehr wiederbekommen – laut der Einzugsbescheinigung auch nicht, nachdem die Behörde ihre Daten ausgewertet hat. „Bis zur Ausreise“ werden die Geräte jetzt in Verwahrung genommen.
Die Rechtsgrundlage dafür hat die Ampelregierung vergangenes Jahr mit dem „Rückführungsverbesserungsgesetz“ geschaffen. Ein Paragraf, der das Einbehalten von Passpapieren erlaubt, regelt seither zusätzlich: Auch Datenträger sollen bis zur Ausreise verwahrt werden.
netzpolitik.org hat über verschiedene Aspekte der Verschärfungen berichtet. Aufgefallen ist die Verwahrungsregelung aber erst, nachdem Menschen aus der Geflüchtetenhilfe die Linken-Abgeordnete Clara Bünger darauf hingewiesen haben. Bünger sitzt im Innenausschuss des Bundestags, sie hat die aktuelle Bundesregierung gefragt, wie das Einziehen der Handys mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei. Die Antwort war keine Antwort: Der Vollzug des Aufenthaltsrechts sei Ländersache.
NRW: Hunderte Datenträger allein in diesem Jahr eingezogen
Auf Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher der Stadt Köln: Seit Jahresbeginn habe das Ausländeramt Köln 130 Datenträger auf Grundlage der neuen Regelung eingezogen. Das Gesetz ist schon seit Februar 2024 in Kraft, doch aus dem Jahr davor gebe es keine Zahlen.
„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt ein Sprecher. „Ist die freiwillige Mitwirkung nicht zielführend oder wird sie abgelehnt, wird die Person zur Herausgabe des Datenträgers aufgefordert. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt und tatsächliche Anhaltspunkte für den Besitz vorliegen, können die Person, die von ihr mitgeführten Sachen und die Wohnung durchsucht werden.“
Damit stellen sich neue Fragen: Wie viele Datenträger haben Ausländerbehörden seit den gesetzlichen Änderungen im restlichen Nordrhein-Westfalen „bis zur Ausreise“ in Verwahrung genommen? Und was machen andere Bundesländer? Bislang gibt es dazu keine Erfahrungsberichte.
Das zuständige Familienministerium in NRW teilt mit, dass im Bundesland von Anfang 2025 bis Ende Juni insgesamt 344 Datenträger zur Durchsuchung eingezogen wurden. Im Jahr davor waren es 218.
Handy-Razzia zur Identitätsfeststellung wird bundesweiter Standard
Datenauslesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Bundesland hat dazu technisch vorgesorgt. Denn nicht alle Betroffenen geben wie Makta die Zugangsdaten zu ihren Handys heraus. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang zu den Daten verschaffen kann.
NRW hat die Lizenz für so ein Werkzeug für die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld und Essen erworben. Von welchem Hersteller es stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung von Hendrik Wüst allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage dazu keine Angaben machen, auch nicht zu den Kosten. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt das Ministerium im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software einsetzen, kommen die Werkzeuge aus dem Produktkatalog des israelischen Unternehmens Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensische Software vor allem an Ermittlungsbehörden, Geheimdienste oder das Militär. Und an Ausländerbehörden in Deutschland.
Auch die Datenträger aus Köln werden nach Essen versandt, teilt ein Sprecher der Stadt mit, dort technisch ausgelesen und von einer Person mit Befähigung zum Richteramt ausgewertet. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen. „Der Auftrag gebenden Behörde wird nach der Auswertung ein Bericht mit den gesetzlich zugelassenen Informationen zur Verfügung gestellt.“
„In dieser Reichweite eine reine Repressionsmaßnahme“
Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert bezweifelt, dass der Zweck des Gesetzes rechtfertigen kann, dass Ausländerbehörden die Datenträger dauerhaft einziehen. Lehnert ist auf Migrationsrecht spezialisiert und hat vergleichbare Fälle betreut. Er sagt, es sei ohnehin unklar, wie Datenträger dabei helfen sollten, eine Rückführung zu erleichtern, und warum sie dafür bis zur Ausreise in Verwahrung genommen werden sollten. „In dieser Reichweite wäre die Norm eine reine Repressionsmaßnahme.“
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Die neue Regel bedeute, dass es für Menschen noch schwerer wird, ihre Ausreise vorzubereiten – ohne Möglichkeit, ihre Familie oder Netzwerke im Herkunftsland zu kontaktieren. „Das ist verfassungsrechtlich nicht haltbar – und es ist im Endeffekt auch sinnlos, Menschen derart ihre Ausreise und die Rückkehr zu erschweren.“
Der Wortlaut der neuen Regelung lasse außerdem zu, dass die Datenträger ihren Besitzer*innen für lange Zeit entzogen werden. Lehnert warnt: „Das aber dürfte verfassungsrechtlich unzulässig sein. Denn die Grundrechte verlangen nicht nur das Recht, dass die Daten geschützt werden; sondern auch, dass man kommunizieren darf, und zudem schützen sie bekanntlich auch das Eigentum am Handy.“
Davy Wang, der bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten koordiniert, hat ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. „Die Stadt Köln greift in unverhältnismäßiger Weise in das Eigentumsrecht der Betroffenen ein.“ Auf Mobiltelefonen seien viele private und sensible Daten gespeichert, zu denen die Betroffenen keinen Zugang mehr haben. Mit dem Entzug ihres zentralen Kommunikationsmittels verlieren sie außerdem den Zugang zu digitalen Diensten, Informationsquellen und sozialen Kontakten. „Besonders problematisch ist dies für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen“, sagt Wang.
Aufgrund der Länge der Verwahrung komme die Wirkung faktisch einer Enteignung gleich, sagt Wang. Abschiebeverfahren ziehen sich teils über Jahre. „In bestimmten Fällen ist eine Abschiebung faktisch gar nicht möglich, etwa weil Herkunftsstaaten eine Rücknahme verweigern oder gesundheitliche Gründe eine Abschiebung verhindern.“ In solchen Fällen bliebe die Ausreise auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – und die Smartphones und Laptops der Betroffenen ebenso lang bei den Behörden.
Wozu, das sei auch aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar: „Die Ausländerbehörden fertigen beim Auslesen ohnehin eine digitale Kopie des gesamten Datenbestandes an, was dazu führt, dass damit gleichzeitig die Notwendigkeit entfällt, den Datenträger selbst weiter einzubehalten.“
Weiterer Baustein im Repertoire der Behörden
Die Linken-Abgeordnete und Juristin Clara Bünger fordert, die Regierung müsse die Regelung zurücknehmen. „Dass diese Regelung Anfang 2024 unter der Ampel beschlossen wurde, zeigt, dass nicht erst seit dem Amtsantritt von Merz und Dobrindt mit aller Härte gegen ausreisepflichtige Menschen vorgegangen wird“, sagt sie. Seit Jahren werde das Asyl- und Aufenthaltsrecht Schritt für Schritt verschärft, die Rechte der Betroffenen beschnitten. „Unter Dobrindt wird diese Politik, die sich um Grund- und Menschenrechte nicht schert, weiter normalisiert.“
Die Durchsuchungen der Datenträger sind nur ein weiterer Baustein im Repertoire der Behörden. Gleichzeitig mit der Änderung hat die Ampel etwa auch die Möglichkeiten für die Abschiebehaft ausgeweitet. Die Polizei darf nun unangemeldet und zu jeder Tageszeit auftauchen, um ausreisepflichtige Menschen abzuschieben.
Ob Makta ihr Handy wieder zurückbekommt, weiß sie nicht. Nachdem sie im Sommer plötzlich nicht mehr erreichbar war, haben sich ihre Kinder große Sorgen gemacht, sagt sie. Erst über einen Anruf bei Verwandten haben sie erfahren: Es geht ihr gut.
Vor ein paar Wochen konnte sie sich ein neues Gerät kaufen, mit Geld, das sie von ihren Verwandten in Deutschland geliehen hat. Arbeiten darf sie inzwischen nicht mehr, ihren Job als Putzkraft in einem Supermarkt hat sie verloren.
Nächsten Monat wird sie wieder zum Ausländeramt gehen müssen, wieder ihre Duldung verlängern. „Ich habe richtig Angst“, sagt sie.
Beim Anblick der die Hollywood-Version von Leonidas und seiner legendären „300“ überkommt mich die Lust nach einem Work-out. Und wenn König Théoden und der Waldläufer Aragorn, beides Charaktere aus „Herr der Ringe“, auf die feindliche Ork-Armee losstürmen, stellen sich Zuschauern die Nackenhaare auf.
Todesverachtenden Heldenmut zeigt auch Achilles in der amerikanischen Adaption der Troja-Sage, als er seinen Myrmidonen vor dem selbstmörderischen Angriff auf die Stadt die „Unsterblichkeit“ verspricht. Etwas feingeistiger, doch nicht weniger archaisch, nimmt Feldherr Julius Cäsar durch seinen viel zitierten Spruch „Ich kam, ich sah, ich siegte“ einen Platz in der Geschichte verwegener Männer ein.
„WARNING: watching this will increase your testosterone level by 300%”, lautet der Top-Kommentar für Leonidas auf YouTube. Auch im Silicon Valley, wo der Bedarf an Testosteron offenbar besonders hoch ist, fallen die Heldenerzählungen auf überaus fruchtbaren Boden. Dort lassen sich Tech-Jünger von ihren Idolen gar zu neuen Unternehmen inspirieren.
Fantasy als Vorbild
Palmer Luckey ist Erfinder der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift. Gemeinsam mit Trae Stephens, ehemals Mitarbeiter beim Überwachungsunternehmen Palantir, hat er 2017 das Verteidungs-Start-up „Anduril“ gegründet. Benannt ist es nach Aragorns Schwert Andúril. Übersetzt aus der fiktiven Quenya-Sprache bedeutet der Name „Flamme des Westens“.
Peter Thiel, Mitgründer von Palantir, dessen Name ebenfalls aus dem Herr-der-Ringe-Kosmos stammt, investiert in Technologie für „Unsterblichkeit“, sich selbst stilisiert er zum furchtlosen Kämpfer gegen den „Antichristen“. Curtis Yarvin, ein im Silicon Valley beliebter Blogger, wünscht sich gar einen „neuen Cäsar“ an der Spitze der USA.
Mark Zuckerberg, Leser und Bewunderer von Yarvin, hat seiner Frau Priscilla „nach römischem Brauch“ eine Statue im hauseigenen Garten gewidmet. Die Namen ihrer Kinder – Maxima, August, Aurelia – sind an römische Kaiser angelehnt.
Schwarz-weiße Welt
Fantasy-Epen wie 300 oder Herr der Ringe zeichnen sich durch eine verlässliche Einteilung der Welt in Gut und Böse aus. „Wir lieben die alten Geschichten wegen ihrer Unveränderlichkeit“, stellte die Fantasy-Autorin Ursula K. Le Guin einst fest. Hier finden Menschen Beständigkeit und alte Weisheiten – seltene Schätze in unserer flüchtigen Gegenwart.
Oft sind es gerade jüngere Menschen, die sich an der Vorstellung von glorreichen Königen oder unbezwingbaren Herrschern – und damit auch an antidemokratischen Erzählungen – ergötzen. Schließlich waren es Cäsar und sein Nachfolger Augustus, die das Ende der Republik besiegelten und den Weg zum römischen Kaiserreich ebneten. Und in Sparta, das im Film 300 als „freies Griechenland“ porträtiert wird, herrschte eine kleine Elite über den Großteil der Bevölkerung. Nachdem der Staat im Peloponnesischen Krieg seinen langjährigen Rivalen Athen besiegt, bricht dort umgehend die Oligarchie an.
Im zahlen- und umsatzgetriebenen Silicon Valley können die Unternehmer so ihre vergleichsweise kurze Kulturgeschichte erweitern und dabei etwaige Komplexe ausgleichen. Womöglich suchen sie auch einen passenden ideologischen Rahmen für ihre aggressiven Geschäftsmodelle – oder streben genau danach, was ihre Idole ihnen vorleben: Ruhm, Oligarchie, Sixpack.
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Die glatte Tech-Welt sehnt sich offenbar nach den rauen Erfahrungen, die das analoge Leben noch bereithielt. Dafür muss sie „Kämpfe“ inszenieren, die eigentlich keine sind. Elon Musk etwa bekämpft die eigenen Komplexe mit Haartransplantationen, Botox und Wangenknochenverstärkung. Derweil hat Zuckerberg sich zum Kampfsportler hochpäppeln zu lassen. Beim Podcaster Joe Rogan spricht er betont „männlich“ über Jagd, Töten und Mixed Martial Arts.
Widersprüche und Allmachtsfantasien
Führen Heldensagen ins nächste Fitnessstudio, ist das erst mal keine schlechte Sache. Die Weltanschauung und das eigene Unternehmen rund um ambivalenzbefreite Allmachtsfantasien aufzubauen, ist hingegen brandgefährlich.
Dabei ist es Zuckerberg selbst, der mit seinen Unternehmen und „sozialen“ Medien unermüdlich das Fundament einer schönen Welt ruiniert und ihre Bewohner in die digitale Entfremdung treibt. Den Erfolg Zuckerbergs garantiert ein werbe- und effizienzorientiertes System, das sich durch die wachsende Unzufriedenheit seiner Mitglieder und den Ruf nach „alter“ Stärke schließlich gewaltsam selbst abschafft.
Und was passiert, wenn eine kleine Gruppe in Widersprüchen gefangener Männer die Macht übernimmt und die Wut der Menschen für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert, zeigt die Geschichte. Dass ebenjene nur als Karikaturen ihrer verherrlichten antiken Ideale dienen, ist ein kleiner, überaus bitterer Witz. Denn das große Leid tragen später wie üblich die Schwächsten einer Gesellschaft und nicht die Profiteure an der Spitze.
Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten
Liebe Leser:innen,
das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.
Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.
Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.
Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.
Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“
Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.
Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.
Habt ein schönes Wochenende!
Daniel
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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare
Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.
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Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com
Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets
API-Probleme?
Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“
Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.
Vorgestern DNS-Probleme für Telekom-Kunden
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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.
Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.
(Bild: Reddit-User lordgurke)
Update
05.12.2025,
10:16
Uhr
Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.