Künstliche Intelligenz
Videospiele: Zwölf persönliche Empfehlungen für die Feiertage
Auf dem Handy, am PC oder mit VR-Brille auf dem Schädel: In der heise-Redaktion herrscht kein Konsens über die spielerische Freizeitgestaltung an den Feiertagen. Wir haben uns unter den Kollegen umgehört, was sie an Weihnachten und zwischen den Jahren spielen. Das Ergebnis ist ein Mix aus mal mehr und mal weniger tiefschürfenden Spiele-Tipps, die wir in einer Bilderstrecke zusammengefasst haben.
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„Winter Burrow“ (Liane M. Dubowy)
In isometrischer Perspektive schlüpfe ich in die Rolle der Maus, deren Elternhaus in Trümmern liegt. Mit wenig Aufwand wird aus dem Baumstumpf aber schnell ein gemütliches Zuhause, eine sichere Zuflucht im eiskalten Winter. Nach und nach baut die Maus das Haus aus. Dazu lernt sie allerlei neue Dinge, baut Werkzeuge, sammelt oder fertigt das dafür nötige Material und nimmt die Hilfe der anderen Waldbewohner in Anspruch. Den Hunger stillen gesammelte Beeren, Pilze, die sie im Ofen zu Waldmarmelade, Keksen und Kuchen verarbeitet. Um der Kälte zu trotzen, kann sie sich im Ohrensessel vor dem Kamin einrollen und einen warmen Pulli gegen die Kälte stricken.
Für mich ist also alles dabei: Die Welt, oder besser den Wald, erkunden, die Figuren und ihre Geschichten kennenlernen, in Kämpfen bestehen, und gemütliches Bauen. Winter Burrow verspricht eine recht einzigartige Kombination aus Gemütlichkeit und Überlebenskampf, die ich in entspannten Stunden mit dem Steam Deck auf dem Sofa erkunden will. (lmd@heise.de) (Bild:
heise medien
)
Was dieses Jahr empfehlenswert ist
Für weitere, objektivere Empfehlungen lohnt sich der Blick auf die Auszeichnungen der Game Awards, die am 11. Januar vergeben wurden. Die Auswahl der Titel, die dort für das Spiel des Jahres nominiert waren, ist nämlich wirklich gelungen: Das Rundentaktikspiel „Clair Obscure“ kam Anfang des Jahres fast aus dem Nichts, um zum Spielephänomen des Jahres zu werden. Die Wahl zum Spiel des Jahres war reine Formalität. Wer Lust auf eine sinnvolle Weiterentwicklung des „Final Fantasy“-Spielprinzips mit stark französischem Einschlag hat, sollte sich „Clair Obscure“ unbedingt anschauen.
Auch „Kingdom Come: Deliverance 2“ hat sich die Nominierung redlich verdient: Das beste First-Person-Rollenspiel seit „Skyrim“ nimmt sein Mittelalter-Setting ernst und bietet ein spannendes, stellenweise witziges und immer glaubhaftes Abenteuer im Tschechien des frühen 15. Jahrhunderts. Losspielen sollte man aber nur in der Bereitschaft, sich auf ein langsame und fordernde Erfahrung einzulassen – „KCD2“ ist bewusst anders als viele RPG-Konkurrenten, die Spieler von einem Action-Spektakel ins nächste werfen.
Indie und Switch 2
Wer es gemütlich mag, kann sich „Tiny Bookshop“ vom Kölner Studio Neoludic Games ansehen, das beim Deutschen Entwicklerpreis zum Spiel des Jahres gekürt wurde. In „Tiny Bookshop“ betreiben Spieler einen mobilen Bücher-Bauwagen. Den Kaufinteressenten müssen die richtigen Bücher empfohlen werden, Deko-Optionen sorgen für gemütliches Ambiente. Zu den weiteren Indie-Highlights des Jahres zählen das Flipperspiel „Ball x Pit“ und das Knobelspiel „Blue Prince“.
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„Anno 117“ kam zu spät auf den Markt, um für den Deutschen Entwicklerpreis infrage zu kommen, ist aber auch so empfehlenswert. Wer sich eine Switch 2 gekauft und „Mario Kart World“ schon durchgespielt hat, kommt um „Donkey Kong: Bananza“ nicht herum, das die aus Vorgängern bekannten Sprungpassagen einem neuen Spieldesign mit zerstörbaren Levels opfert. Das neue „Metroid Prime 4“ ist auch ein gutes Spiel, reicht aber nicht ganz an die Qualität der Vorgänger heran.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH
Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.
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Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.
Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.
Schadenersatz im Mittelfeld
Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.
Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.
Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).
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Lawinengefahr
Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.
Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.
heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Google: Medienwächter warnen vor KI-Zusammenfassungen
Wo bei einer Internetsuche früher eine Liste von blau unterlegten Links den Weg zu verschiedenen Quellen ebnete, präsentieren Dienste wie Google und die spezialisierte KI-Suchmaschine Perplexity zunehmend fertig formulierte Zusammenfassungen („AI Overviews“). Doch was für Nutzer komfortabel erscheinen mag, alarmiert zunehmend die deutsche Medienaufsicht.
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Nach Informationen der Wochenzeitung Die Zeit haben die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bereits Mitte Januar offizielle Verwaltungsverfahren gegen die beiden Tech-Größen eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Novum. Dieser Aufschlag rückt die Frage ins Zentrum, ob und wie algorithmisch generierte Antworten die öffentliche Meinungsbildung manipulieren oder verengen könnten.
Im Kern der Untersuchung steht laut dem Bericht die Sorge um die mediale Vielfalt. Wenn Chatbots Informationen aus verschiedenen Quellen zu einem monolithischen Text verschmelzen, wird die Herkunft der Nachricht oft zur Nebensache. Immer mehr Nutzer informierten sich direkt über solche Zusammenfassungen.
Angst vor „Zero-Click-Szenario“
Die Behörden wollen nun klären, wer die journalistische und rechtliche Verantwortung für diese KI-generierten Inhalte trägt. Besonders Perplexity steht hier unter Beobachtung, da das Unternehmen externe Webseiten eher als Fußnoten denn als eigenständige Ziele behandelt. Doch auch Google drängt mit seinen KI-Übersichten in diesen Markt. Auf Smartphones nehmen diese Zusammenfassungen oft den gesamten sichtbaren Bereich ein und verdrängen die klassischen Suchtreffer in den unteren, kaum noch beachteten Bereich.
Dieser Trend befeuert die Angst vor dem „Zero-Click-Szenario“: Wenn die KI die Antwort bereits mundgerecht serviert, entfällt für den Nutzer die Notwendigkeit, auf die Webseite des Urhebers zu klicken. Erste Studien deuten auf massive Reichweitenverluste für Verlage und Informationsanbieter hin.
Google bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen den neuen AI Overviews und sinkenden Klickzahlen. Doch der Druck verschärft sich von juristischer Seite. Das Landgericht Frankfurt hat erst kürzlich in einer Entscheidung klargestellt, dass fehlerhafte KI-Angaben nicht einfach als technisches Versehen abgetan werden können. Wenn eine KI falsche Informationen über Unternehmen verbreitet, kann dies als wettbewerbswidrige Behinderung gewertet werden. Damit erhalten betroffene Firmen ein scharfes Schwert aus dem Kartellrecht, um mittels Unterlassungsansprüchen gegen die „Halluzinationen“ der algorithmischen Systeme vorzugehen.
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Suchmaschinen als Super-Redaktionen?
Die rechtliche Basis für das Vorgehen der Medienanstalten bildet unter anderem der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verpflichtet große Plattformen dazu, systemische Risiken für die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus vorab zu prüfen und zu minimieren. Google und Perplexity haben nun zunächst einige Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei zeichnet sich bereits ein Kompetenzgerangel ab: Google stellt die Zuständigkeit der deutschen Medienwächter grundsätzlich infrage und verweist auf die EU-Kommission sowie die irische Datenschutzaufsicht als primäre Ansprechpartner. Die EU-Kommissionermittelt aktuell selbst, ob Googles KI Fremdinhalte geklaut hat.
Schon im Oktober monierten die Landesmedienanstalten gemeinsam auf Basis eines Gutachtens: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.
Ob sich die deutschen Regulierer mit ihrem Vorstoß durchsetzen können, hängt vor allem davon ab, wie eng das Zusammenspiel zwischen nationalem Medien- und europäischem Plattformrecht künftig interpretiert wird. Der Freibrief für KI-Experimente auf Kosten der Publisher ist jedenfalls unter Beschuss geraten. Die Verfahren markieren den Beginn einer Debatte darüber, ob Suchmaschinen lediglich neutrale Vermittler bleiben müssen oder ob sie durch die Erstellung eigener Inhalte zu einer neuen Form von Super-Redaktionen werden, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Experten: Russland fängt Daten von europäischen Satelliten ab
Russische Satelliten sollen nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste und Militärs gezielt die Kommunikation mindestens zwölf europäischer Satelliten abgefangen haben. Laut einem Berichtet der Financial Times (FT) nähern sich die russischen Satelliten ihren Zielobjekten und beobachten diese über längere Zeiträume.
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Laut dem Bericht beobachten zivile und militärische Stellen seit Jahren verdächtige Manöver der Kommunikationssatelliten „Luch-1“ (Lutsch-4/Olymp-K1) und „Luch-2“ (Lutsch-5X/Olymp-K1). Das habe insbesondere seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine zugenommen.
Annäherung an Satelliten
Die russischen Satelliten nähern sich dabei ihren Zielen bis auf riskante Distanzen und verharren dort oft wochen- oder gar monatelang. Allein Luch-2 soll seit seinem Start im Jahr 2023 bereits 17 europäische Satelliten angesteuert und sich in deren unmittelbare Nachbarschaft manövriert haben. Geheimdienstler gehen davon aus, dass sich die Satelliten gezielt in der Funkverbindung zwischen Bodenstationen und Satellit positionieren.
Aktuelle Daten von Tracking-Unternehmen wie Slingshot Aerospace und Aldoria untermauern diese Einschätzung. Luch-2 befindet sich derzeit in direkter Nähe zu Intelsat 39, einem für Europa und Afrika essenziellen Kommunikationsknotenpunkt.
Da viele der betroffenen europäischen Systeme bereits vor Jahren konstruiert wurden, verfügen sie oft nicht über moderne Verschlüsselungsmechanismen oder leistungsfähige Bordcomputer. Dies macht sie zu einer leichten Beute für klassische Funkaufklärung („Signals Intelligence“). Angreifer könnten unverschlüsselte Kommunikationsströme mitlesen und sensible Informationen abgreifen.
Vulnerable Systeme
Generalmajor Michael Traut, Chef des Weltraumkommandos der Bundeswehr, warnt gegenüber der FT davor, dass die russischen Satelliten vermutlich gezielt die Kommandoverbindungen der westlichen Systeme ins Visier nehmen. Wer einen solchen Befehlskanal steuert, kann das Gerät kontrollieren.
Geheimdienstexperten befürchten, dass Moskau durch das Aufzeichnen dieser Steuerdaten in die Lage versetzt wird, Bodenstationen zu imitieren und die Kontrolle über die Satelliten zu übernehmen. Länder wie die USA und China verfügen Experten zufolge zwar über ähnliche Spähtechnik; Russlands Vorgehen im Orbit wird aber als deutlich aggressiver und rücksichtsloser wahrgenommen.
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Die betroffenen europäischen Satelliten übertragen nicht nur Fernsehen und Internet, sondern wickeln teils auch kritische Regierungs- und Militärkommunikation ab. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Herbst vergangenen Jahres deshalb Satellitennetzwerke als die Achillesferse moderner Gesellschaften bezeichnet.
Luch-1 taumelt, Nachfolger am Start
Dass dieser Einsatz im All nicht ohne technisches Risiko für die Akteure selbst bleibt, zeigte sich Ende Januar bei Luch-1. Teleskopbeobachtungen registrierten eine Gaswolke am Satelliten und sich lösende Fragmente. Der Satellit scheint nach einem Triebwerksschaden nun ungesteuert durchs All zu taumeln.
Die Aufrüstung im All geht derweil unvermindert weiter. Mit Cosmos 2589 und Cosmos 2590 hat Russland im vergangenen Jahr zwei neue Satelliten gestartet, die über ähnliche Manövrierfähigkeiten verfügen wie ihre Vorgänger und bereits Kurs auf den geostationären Gürtel nehmen.
(vbr)
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