Künstliche Intelligenz
Vodafone Stiftung: Wirksame Altersverifikation für Social Media gefordert
Die Vodafone Stiftung hat eine Handreichung mit zehn Handlungsempfehlungen für Politik, Bildungsakteure und Plattformbetreiber herausgegeben. Die wichtigsten Forderungen in Bezug auf die treibenden Debatten dieses Jahres: eine „verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifikation für risikobehaftete Plattformen“ und ein Smartphone-Verbot mindestens bis zum Ende der Sekundarstufe I in Schulen.
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Die zehn Empfehlungen leitet die Stiftung unter anderem aus ihrer diesjährigen Jugendstudie „Zwischen Bildschirmzeit und Selbstregulation“ ab, in der die befragten Jugendlichen deutlich machten, dass sie gerne weniger Social-Media-Angebote nutzen würden und sich dabei auch mehr Unterstützung erhofften. Damit spielt die Stiftung den Ball nun Richtung derer, die Rahmenbedingungen für Internet- und Bildungsangebote verändern können.
Die Stiftung erklärt, dass sich Heranwachsende weiterhin in einem „aufgeladenen Spannungsfeld von Chancen und Belastungen durch soziale Medien“ befinden. Sie seien auch „durchaus aufgeklärt und selbstkritisch“, was ihr Social-Media-Verhalten an Chancen und Risiken mit sich bringe und hätten sich bereits selbst Techniken für einen kompetenten Umgang mit Online-Angeboten angeeignet. Das reiche aber nicht aus, wie die Jugendstudie deutlich gemacht habe. Deshalb brauche es nun eine Politik, „die gleichermaßen auf Stärkung der Fähigkeiten zur Selbstregulation, Hilfsangebote und gesetzlichen Schutz setzt.“
Der Stiftung zufolge suchen Jugendliche eher im Schulleben als im eigenen Elternhaus Unterstützung, wenn sie Probleme mit ihrem Nutzungsverhalten oder Online-Phänomenen feststellen. Das sei auch – anders als bei anderen Bildungsthemen – unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft der Jugendlichen ausgeprägt. Die Stiftung rät deshalb dazu, Angebote für alle Jugendlichen zu machen und sich nicht auf gruppenspezifische Ansätze wie etwa das Startchancenprogramm zu fokussieren.
Demnach fordert die Stiftung, dass folgende zehn Punkte von Politik, Bildungsakteuren und Plattformbetreibern umgesetzt werden:
1. eine verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifikation für risikobehaftete Plattformen.
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Anbieter solcher Plattformen hätten sich bisher einem wirksamen System zum Nachweis des Alters bei der Einrichtung eines Kontos verweigert. Dementsprechend müsste es ein staatlich verantwortetes Tool geben, welches auch die Zustimmung der Eltern bei unter 16-Jährigen einfordert und das Anbieter verpflichtend integrieren sollen.
2. ein Verbot manipulativer und süchtig machender Designelemente wie etwa Endlos-Scrollen, variable Belohnungssysteme oder aggressive Push-Benachrichtigungen.
Dies müsse auf Social-Media-Plattformen zumindest bei Konten für Minderjährige gelten. Stattdessen sollten Wohlbefindens-orientierte Designstandards entwickelt werden.
3. die Einführung verpflichtender und unabhängiger Risiko-Audits für Social-Media-Plattformen, die regelmäßig den Einfluss auf Kinder und Jugendliche bewerten.
Die Ergebnisse müssten vollständig veröffentlicht werden und in die Gestaltung von Algorithmen, Inhalten und Sicherheitsmechanismen nachweislich einfließen. Das Ziel: „Accountability by Design“.
4. die verbindliche Integration von Social-Media-Kompetenz in schulische Medienbildung spätestens ab der Sekundarstufe I – mit klaren curricularen Vorgaben, regelmäßigen Projekten und dialogorientierten Formaten.
5. die Unterstützung von Schulen für eine angemessene Digital- und Medienkompetenzvermittlung.
Derzeit verfügten Schulen nicht über ausreichende personelle Ressourcen. Es bedürfe daher „eines rechtskreisübergreifenden Zusammenwirkens aller verfügbaren öffentlichen Einrichtungen, von der Jugendhilfe über die Medienanstalten bis hin zu den öffentlichen Kultureinrichtungen, um auf örtlicher und regionaler Ebene ein ausreichendes Medienkompetenzprogramm für die Kinder und Jugendlichen in dieser Region auf die Beine stellen zu können.“
6. die Einbindung von Zivilgesellschaft und Wirtschaft in die Erarbeitung der Medienbildung, um deren Ressourcen zu aktivieren und koordiniert den Bildungsorten zur Verfügung zu stellen.
Die Kooperation mit außerschulischen Lernorten müsse demnach verstärkt werden und der Ausbau des geschlossenen Ganztags biete die Möglichkeit, am Nachmittag pädagogisch sinnvolle Angebote zu machen.
7. die Förderung evidenzbasierter Methoden, Programme und Tools zur Unterstützung der Entwicklung von Selbststeuerung und -regulation für Jugendliche durch Politik, Wissenschaft und Bildungswirtschaft.
8. ein Smartphone-Verbot bis zum Ende der Sekundarstufe I in Klassenräumen und Unterrichtsstunden.
Auch für Pausen spreche viel dafür, Smartphones nicht zur Benutzung zuzulassen, erklärt die Stiftung. Handys seien, soweit sie nicht als Instrument in Formaten zur Medienkompetenz benötigt werden, „vorrangig eine Quelle der Ablenkung und zum Teil auch der Umgehung von Lernschritten. Die allermeisten digitalen Lerntools sind didaktisch sinnvoller auf Tablets oder Laptops zu nutzen.“
9. der systematische Ausbau der Elternarbeit zur Medienerziehung „durch niedrigschwellige, digitale und schulisch angebundene Angebote.“
Die Kompetenz, das Selbstvertrauen, aber auch die Verantwortungsbereitschaft der Eltern, ihre Kinder auf einem guten Weg durch die Social-Media-Welt zu begleiten, müssen massiv gestärkt werden.
10. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als verbindlicher Bestandteil bei der Erarbeitung und Festlegung digitaler Kompetenzen und Regeln an den Schulen.
Die Handlungsempfehlungen der Vodafone Stiftung erinnern an die Leitlinien für die sichere Internetnutzung für Kinder im Vereinigten Königreich. Auch dort wurden effektive Altersverifikationen und sichere Feeds gefordert. Australien hat mittlerweile ein Mindestalter von 16 Jahren für Social Media durchgesetzt.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
E-Evidence: Bundestag erleichtert internationalen Zugriff auf Daten in der Cloud
In der digitalen Strafverfolgung fallen Landesgrenzen künftig schneller als je zuvor. Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für eine tiefgreifende Reform der grenzüberschreitenden Beweissicherung freigemacht. Mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss das Parlament das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz. Damit wollen die Abgeordneten das E-Evidence-Paket der EU verspätet in nationales Recht gießen. Es soll Ermittlern den direkten Zugriff auf Daten bei Providern im EU-Ausland ermöglichen, ohne den langwierigen Weg über klassische Rechtshilfeersuchen gehen zu müssen.
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Kernstück der Neuregelung ist ein System aus europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Berechtigte Behörden können künftig Inhaltsdaten wie E-Mails und Chatnachrichten, Verbindungs- und Standortdaten inklusive IP-Adressen sowie Identifizierungsinformationen direkt bei Diensteanbietern wie Google, Meta oder Microsoft anfordern. Das gilt auch, wenn diese ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben.
Die Bundesregierung rechtfertigt diesen Schritt mit der Realität moderner Kriminalität. Da digitale Medien bei der Planung und Durchführung von Straftaten eine immer dominantere Rolle spielen, müsse auch die Justiz ihre Werkzeuge ans digitale Zeitalter anpassen. Wo früher Monate vergingen, um über diplomatische Kanäle Serverdaten zu sichern, sollen künftig klare Fristen und direkte Kommunikationswege für Tempo sorgen.
Opposition geschlossen dagegen
Doch die Beschleunigung der Ermittlungen sorgt für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Sorge, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Die Fraktionen der Grünen, Linken und AfD stimmten daher geschlossen gegen den Entwurf.
Zentraler Streitpunkt ist die Rolle der Justiz bei der Prüfung dieser Anordnungen. Gegner monierten, dass der Rechtsschutz für Betroffene erhebliche Lücken aufweise. So sollen Staatsanwaltschaften beurteilen, ob Vorbehalte geltend gemacht werden müssten. Eine zwingende gerichtliche Beteiligung ist nicht vorgesehen.
Anwaltsverbände halten das für unzureichend. Sie befürchten, dass nachgelagerte Rechtsschutzmöglichkeiten faktisch entwertet werden: Betroffene erfahren oft erst dann von dem Zugriff, wenn die Daten bereits übermittelt wurden. Dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern im neuen Vollstreckungsverfahren nicht lückenlos garantiert ist, werten Kritiker als „Kapitulation vor der Regelungsgewalt der EU“.
Die Koalition versuchte, diese Bedenken durch kurzfristige Änderungen und einen Entschließungsantrag abzufedern. So soll unter anderem geprüft werden, ob eine verbesserte Kommunikation zwischen Vollstreckungsbehörden und Providern helfen kann, Ablehnungsgründe frühzeitig zu klären.
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Maßnahmen greifen zu kurz
Doch für die Opposition greifen diese Maßnahmen zu kurz. Die Grünen forderten vergeblich einen strikten Gleichlauf zwischen nationalen Ermittlungsbefugnissen und grenzüberschreitenden Rechten. Sie wollten sicherstellen, dass ausländische Behörden in Deutschland nicht mehr dürfen als die heimische Polizei.
Der Bundesrat meldete bereits Appetit auf mehr digitale Daten an. Die Bundesregierung soll sich ihm zufolge auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass digitale Spuren künftig nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur aktiven Verhütung von Straftaten genutzt werden dürfen.
Dieser Vorstoß dürfte die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung erneut befeuern. Für Internetnutzer bedeutet der Beschluss jedenfalls eine Zäsur: Der physische Standort eines Servers verliert als Schutzwall für die Privatsphäre gegenüber staatlichen Zugriffen weiter an Bedeutung.
(vbr)
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Notruf-Vereinigung fordert Abschaltmoratorium für GSM-Netze
Das Ende ist nah: 2028 beginnen die ersten deutschen Mobilfunker, ihr GSM-Netz abzuschalten. Neben meist älteren IoT- und M2M-Anwendungen betrifft das vor allem das Notrufsystem. Seitdem das UMTS-Netz in Deutschland 2021 in den Ruhestand geschickt wurde, konnte bislang im Notfall immer eine Verbindung über GSM hergestellt werden.
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Das GSM-Netz wird noch genutzt, von älteren Autos und ihrem E-Call-System über Aufzüge bis hin zum klassischen, alten Mobiltelefon. Doch die anstehende Abschaltung von GSM droht hier Löcher zu reißen. Nun warnt die Europäische Vereinigung für Notrufnummern (EENA) vor Problemen – und fordert eine Abschaltpause.
Probleme in Schweden
In Schweden hatten die meisten Netzbetreiber im Dezember 2025 ihre GSM- und UMTS-Netze abgeschaltet. Handys sollen für Notrufe dann automatisch das einzig verbliebene GSM-Netz von Telia nutzen. Allerdings klappt das offenbar häufig nicht, sondern nur, wenn die SIM-Karte zuvor aus dem Gerät entfernt wurde.
In Australien war es zu einem Todesfall gekommen, nachdem Angehörige mit einem älteren Samsung-Telefon keine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen konnten. Auch gab es auf dem Kontinent Probleme mit älteren iPhones.
Die EENA hält ein Abschaltmoratorium angesichts dieser Erfahrungen für zwingend. Zu schnelles Abschalten könne Menschen in Gefahr bringen, wenn sie den Notruf am dringendsten benötigen, so die Sorge. Alle Beteiligten müssten nun daran arbeiten, dass die bekannten Probleme adressiert würden, erst anschließend solle die Abschaltung weitergehen.
Deutschland schaltet ab
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Am drängendsten ist das Abschaltproblem in Deutschland bei der Deutschen Telekom, die 2G im Sommer 2028 in Rente schicken will, Vodafone lässt sich noch etwas mehr Zeit – 2030 ist mit GSM dort Schluss. Telefónica hat für das O2-Netz bislang kein Abschaltdatum bekanntgegeben. 1&1 hat kein eigenes GSM-Netz, nutzt hier jedoch derzeit das Vodafone-Netz mit, weshalb auch hier wohl 2030 das Enddatum sein wird.
Erst vor einer Woche haben die Netzbetreiber zusammen das neue eCall-NG-System für Notrufe in 4G- und 5G-Funknetzen von den Betreibern in Deutschland gestartet, das nun der neue Standard für automatische Notrufe aus Neuwagen werden soll.
(vbr)
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Tesla-Wächter als Kronzeuge: Gericht lässt Videoaufnahme zur Unfallaufklärung zu
Wer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wird, steht oft vor einem Dilemma: Aussage steht gegen Aussage. Auch die physikalischen Spuren lassen nicht immer einen eindeutigen Rückschluss auf die Schuldfrage zu. In einem Streit vor dem Landgericht Frankenthal brachte nun die Technik Licht ins Dunkel – allerdings in einer Form, die Datenschützer regelmäßig auf den Plan ruft.
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Die Richter der 5. Zivilkammer entschieden in dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 7. Juli (Az.: 5 O 4/25): Videoaufnahmen der Rundum-Kameras eines Tesla sind als Beweismittel zulässig, um den Hergang eines Parkunfalls lückenlos zu rekonstruieren. Damit setzt das Gericht einen Akzent in der Diskussion über die Verwertbarkeit von Dashcam-Material und die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums.
Der zugrunde liegende Vorfall ereignete sich in Maxdorf, wo ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug in einer Parkbucht am Straßenrand abgestellt hatte. Als er die hintere Tür der Fahrerseite öffnete, um seine zweijährige Tochter aus dem Kindersitz zu heben, kam es zur Kollision. Ein vorbeifahrender Opel erfasste die geöffnete Tür, was zu einem beträchtlichen Sachschaden von über 8000 Euro führte.
In der anschließenden juristischen Auseinandersetzung behauptete der Opelfahrer, die Tür sei plötzlich und vollkommen unvermittelt vor ihm aufgeschwenkt worden, sodass eine Reaktion unmöglich gewesen sei. Diese Darstellung wurde jedoch durch das digitale Gedächtnis des Teslas widerlegt, dessen Kamerasystem das Geschehen dokumentiert hatte.
Videoaufnahmen widerlegen Unfallgegner
In ihrem Urteil stellte die Kammer klar, dass das vorliegende Videomaterial eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ermöglichte. Entgegen der Behauptung des Unfallgegners zeigte die Aufnahme, dass die Tür bereits geraume Zeit offen stand. Der herannahende Opelfahrer hätte das Hindernis also rechtzeitig erkennen und den Unfall durch einen ausreichenden Seitenabstand oder promptes Bremsen vermeiden können.
Die Richterin schenkte den bewegten Bildern Glauben und verurteilte den Opelfahrer sowie dessen Versicherung dazu, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu übernehmen. Dass der Tesla-Besitzer die restlichen 30 Prozent selbst tragen muss, liegt an der „Betriebsgefahr“ und der Tatsache, dass er die Tür über einen längeren Zeitraum weit in den Verkehrsraum hinein offen stehen ließ.
Bedeutsam ist die juristische Bewertung der Privatsphäre der Betroffenen. Das Gericht ließ die Frage, ob der Betrieb der Kameras gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß, offen. Selbst wenn ein Verstoß vorläge, führe dies nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess, heißt es. In einer Abwägung der Rechtsgüter könne das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche schwerer wiegen als das Recht des Unfallgegners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gelte gerade dann, wenn lediglich neutrale Verkehrsvorgänge im öffentlichen Raum dokumentiert werden, die eh für jedermann sichtbar sind.
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Experten kritisieren Zulassung von Teslas
Die Entscheidung des Landgerichts lässt grundsätzliche Bedenken an der Konformität der US-Elektroautos außen vor. Bereits 2020 kam das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer Studie zum Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge in der EU aufgrund ihrer Überwachungskapazitäten gar nicht zugelassen werden dürften. Die Forscher bemängelten, dass die Art und Weise, wie Tesla personenbezogene Informationen verarbeitet, vielfach gegen Vorgaben des Daten- und Verbraucherschutzes verstoße. Als zentrales Beispiel nannten sie die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und Parkmodus.
Die technische Ausstattung, die dem Gericht als Beweismittel diente, ist genau der Punkt, den Kritiker als problematisch erachten. Acht Kameras gewähren eine 360-Grad-Rundum-Überwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung und erfassen so permanent Unbeteiligte.
Das Urteil stärkt zunächst die Position von Fahrzeughaltern, die diese Systeme zur Beweissicherung nutzen. Da der Opelfahrer gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, befasst sich als nächste Instanz das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit dem Fall. So bleibt die rechtliche Einordnung von Tesla-Aufnahmen ein dynamisches Feld, in dem die Grenzen zwischen privater Beweissicherung und kollektivem Datenschutz weiter ausgeleuchtet werden.
(mki)
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