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Vollständig gefälschte CPUs jetzt auch als „Ryzen 9800X3D“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Vor neun Monaten gab es Komplett-Fakes von AMDs Ryzen 7800X3D, nun hat es auch den 9800X3D erwischt. Wie schon damals ist die neue Prozessorfälschung keine umgelabelte alte CPU, sondern ein eigens hergestelltes Produkt, das auf den ersten Blick nicht auffällt. Ebenso Teil der aktuellen Masche: Unter dem Heatspreader steckt keinerlei Silizium.

Der Gründer des YouTube-Kanals Gamers Nexus, Steve Burke, hat den Fake einem Zuschauer abgekauft. Dieser hatte ihn nach eigenen Angaben bei Reddit vor vier Monaten bei Amazon in den USA erworben, und zwar von dem Unternehmen selbst, nicht über einen Marketplace-Händler. Burke bot dann an, dem Zuschauer die Fälschung abzukaufen, um sie zu untersuchen. Der Nutzer hatte den vermeintlichen Prozessor noch nicht ausprobiert, weil ihm das passende Mainboard fehlte.

Bei Gamers Nexus wurde das nachgeholt – wie zu erwarten war, sprang der Testaufbau nicht einmal an. Kein Wunder, denn nach dem Entfernen des Heatspreaders – was viel leichter als gedacht ging – zeigte sich das bekannte Bild: Unter dem Metalldeckel befanden sich nicht die beiden Chips (IO-Die und CCX), welche einen 9800X3D eigentlich ausmachen. Daher war auch kein Lot aus Indium vorhanden, sondern simpler Klebstoff. Der Nachweis eines Komplett-Fakes war erbracht.

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Fake eines Ryzen 9800X3D zerlegt und Unterschiede zum Original.

Wie schon beim vermeintlichen 7800X3D hatten die Fälscher nicht eine bestehende CPU umgearbeitet – das war beim 9800X3D auch schon passiert –, sondern den Fake offenbar vollständig selbst produziert. Er besteht nur aus der Platine, einem Heatspreader, der vom Original abweicht, und den Kontaktpads auf der Unterseite. Diese stehen im Übrigen gegenüber einem echten 9800X3D etwas hervor, sodass sich der Fake schlecht aus dem Sockel lösen ließ, berichtet Gamers Nexus in seinem Video.

Auch sonst gibt es äußerliche Merkmale, die denen beim 7800X3D-Fake stark ähneln. Die SMD-Bausteine auf der Oberseite sind in Anzahl und Orientierung unterschiedlich, und die Seriennummer auf dem Heatspreader entspricht nicht der auf der Verpackung. Das sind die beiden deutlichsten, auch leicht selbst verifizierbaren Warnzeichen bei dieser Art von Fälschung. Nicht so einfach zu prüfen sind kleine Beschriftungen und Punktmarkierungen auf der Platine, die dem Original nicht entsprechen oder fehlen.



Links Original, rechts Fälschung: Die SMD-Bausteine am Rand der Platine sind am auffälligsten.

(Bild: Gamers Nexus / YouTube)

Und auch der Datamatrixcode auf dem Fake liefert, wenn man ihn etwa mit einer Smartphone-App scannt, kein Ergebnis. Herauskommen sollte die Seriennummer und die Modellnummer des Prozessors. Sieht man den echten Prozessor und die Fälschung im direkten Vergleich nebeneinander, fällt zudem auf, dass die Schriftart des Fakes sich unterscheidet und die Laser-Gravur teilweise unscharf ist. Der Heatspreader ist nicht, wie bei AMD, mit Gold beschichtet, und weist an der Unterseite Vorsprünge auf, wo sonst die Dies sitzen. Auch beim Blick von der Seite fällt der Fake so nicht sofort auf. Letztes Detail: Die Fälschung wiegt 30 Gramm, ein echter 9800X3D dagegen 39 Gramm.

Es gibt einen Anhaltspunkt, wie die Fälschung bei Amazon landen konnte: mutmaßlich über einen Rückgabebetrug. Der Zuschauer, der den Fake gekauft hatte, berichtet bei Reddit von einem Rückgabeaufkleber auf der Schachtel, die anscheinend auch schon geöffnet worden war. Hier scheint also die Eingangskontrolle der Rücksendung versagt zu haben. Das ist jedoch Spekulation, und völlig unklar bleibt nach wie vor, woher diese vollständig gefälschten Teile stammen. Sie scheinen bisher sehr rar zu sein, Gamers Nexus gibt eine einstellige Zahl ihnen bekannter Fakes dieser Art an. Dass nun anscheinend einer bei Amazon in den USA landen konnte, deutet jedoch darauf hin, dass diese auch mit Betrugsabsicht in den Handel gelangen können.

Im Falle dieses Fakes ging die Sache glimpflich aus, der Kunde erhielt sein Geld von Gamers Nexus zurück. Er hätte auch ohne Zerlegen der Fälschung aufgrund der äußerlichen Merkmale wohl bei Amazon Kulanz erfahren. Vor allem beim privaten Weiterverkauf sollte man nun aber verstärkt darauf achten, vor der Abwicklung auch detaillierte Fotos eines Prozessors zu erhalten – und auch keine Symbolbilder etwa von der Herstellerseite. Bei dieser Art von Fakes müssen dabei nicht alle der genannten Abweichungen vorhanden sein.

Sollte ein vermeintlicher Prozessor auf irgendeine Weise komisch aussehen, so empfiehlt es sich zudem, ihn nicht in ein Mainboard einzubauen. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch Fakes gibt, bei denen die Kontaktflächen so beschaltet sind, dass sie das Mainboard kurzschließen, was dann Schäden an zahlreichen Komponenten inklusive Brandgefahr bedeuten kann.


(nie)



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Content Scraping: BBC droht Perplexity mit rechtlichen Schritten


Die British Broadcasting Corporation (BBC), die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Vereinigten Königreichs, hat der KI-Suchmaschine Perplexity mit rechtlichen Schritten gedroht. Perplexity würde, so vermutet es die BBC, die Online-Inhalte des Rundfunks nutzen, um seine KI-Systeme weiterzuentwickeln. Perplexity bestreitet das.

Die Financial Times zitiert aus einem Brief der BBC an Perplexity-Chef Aravind Srinivas, welcher der Zeitung vorliegt. Darin behauptet die BBC, Beweise zu haben, dass Perplexity sein „Standard-KI-Modell“ mit Inhalten der BBC trainiert. Hierfür soll Perplexity demnach Content Scraping betreiben – also automatisiert große Teile von Internetinhalten herunterladen, unabhängig von den Wünschen der Urheber.

Weiter soll Perplexity die BBC-Inhalte, zum Beispiel frisch erschienene Online-Artikel, im genauen Wortlaut in seinen eigenen Textantworten an Perplexity-Nutzer wiedergeben. Zwar tauchen dabei offenbar häufig auch BBC-Links als Quelle auf, doch auch das scheint dem Rundfunkhaus nicht zu gefallen.

In ihrem Brief spricht die BBC demnach von einer möglichen einstweiligen Verfügung gegen Perplexity, wenn das Unternehmen die von der BBC behaupteten Aktivitäten nicht einstellt. Auch die Löschung jeglichen BBC-Materials aus den von Perplexity genutzten KI-Systemen und eine finanzielle Entschädigung für bereits erfolgte Verletzungen des geistigen Eigentums seien für die BBC denkbar.

Perplexity betrachtet die Vorwürfe dagegen als „manipulativ und opportunisitsch“, teilte das Unternehmen der Financial Times mit. Das britische Rundfunkhaus hätte ganz grundsätzlich ein falsches Verständnis „von Technologie, dem Internet und dem Recht auf geistiges Eigentum“. Perplexity sieht eine andere Absicht hinter dem Brief: Die jetzigen Behauptungen würden zeigen, wie weit die BBC bereit zu gehen sei, „um Googles illegales Monopol aus eigenem Interesse zu erhalten“.

Damit spielt Perplexity offenbar auf Vereinbarungen an, die Google weltweit mit zahlreichen Medienhäusern getroffen hat, um diese für die Verwertung ihrer Inhalte in den eigenen Nachrichtenaggregatoren zu vergüten. Doch Google setzt mittlerweile selbst auf KI-Zusammenfassungen à la Perplexity – und hiesige Verleger laufen dagegen Sturm. Denn die Klicks auf den Webseiten der Medienhäuser gehen dadurch massiv zurück.

Perplexity beruft sich zudem darauf, dass das US-Unternehmen ja gar kein eigenes KI-Modell betreibe, sondern seinen Nutzern andere große LLMs wie von Google, OpenAI oder Anthropic zur Verfügung stelle. Das einzige wirklich „eigene“ Modell basiere auf Metas Llama-KI und diene dazu, die Präzision der Suchergebnisse und Negativ-Effekte wie Halluzinationen zu verringern.

Die BBC sieht durch Perplexity hingegen ihre Reputation und ihre Vertrauenswürdigkeit beschädigt. Darüber hatte sie sich auch schon früher beklagt.

Anfang des Jahres veröffentlichte der Rundfunk eine Studie, die belegen soll, dass die Nachrichtenzusammenfassungen, die Perplexity und Co anbieten, häufig BBC-Informationen falsch oder in falschem Kontext wiedergeben. Hierfür forderten die Verantwortlichen der Studie die KI-Dienste auch proaktiv dazu auf, BBC-Inhalte als Quelle zu nutzen und erlaubten auch hierfür das Durchsuchen der Webseiten über die Datei robots.txt. Insgesamt stellten sie 100 verschiedene Fragen zu aktuellen nachrichtlichen Themen.

Unter anderem kamen sie zu dem Schluss: 23 Prozent der Perplexity-Antworten waren in „erheblichem“ Ausmaß unpräzise („significant issues“). Zugutehalten kann man Perplexity hier aber, dass der Anteil der Probleme „erheblichen“ Ausmaßes geringer ausfällt als bei den meisten anderen KI-Suchmaschinen.

Ende vergangenen Jahres beschwerte sich die BBC auch bei Apple über eine Falschmeldung von deren Dienst Apple Intelligence. Apple deaktivierte die Zusammenfassungen daraufhin. Wie sich die Situation mit Perplexity weiter entwickelt, bleibt abzuwarten.


(nen)



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Dashcam fürs Fahrrad: Garmin Varia Vue im Test


Mit der Varia Vue verheiratet Garmin eine Fahrradlampe mit einer Kamera. Das spart Platz am Lenker, wo man sonst Licht und Actioncam separat spazieren fahren würde. Mit einem Preis von 549 Euro ist die Varia Vue jedoch kein Schnäppchen.

Das robuste Gehäuse aus Kunststoff und Metall ist sauber verarbeitet und nach IPX7 zumindest gegen Wasser geschützt. USB-Anschluss und Speicherkartenslot versteckt Garmin hinter zwei Kläppchen. An der Oberseite hat die Vue die von Actioncams bekannte Standardaufnahme. Eine Lenkerhalterung samt Adapter legt Garmin mit in den Karton. Daran dockt die Vue unten an, oben lässt sich ein Radcomputer einklicken.

Zur Einrichtung braucht es die Varia-App. Die Geräte der Varia-Serie, dazu gehören auch die mit der Vue kompatiblen Rücklichter mit Radar, werden dort gesammelt. Radcomputer, Uhren und anderes Gerät findet man in der normalen Connect-App von Garmin. Die Kopplung über Bluetooth ist schnell erledigt, die App selbst braucht man danach nur noch, um Aufnahmen einzusehen und zu speichern.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Dashcam fürs Fahrrad: Garmin Varia Vue im Test“.
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Pornografie: Was sich für OnlyFans und Online-Sexarbeit ändert


Pornografie ist weder in Deutschland noch in Schweden illegal. Zumindest noch nicht. In Schweden gilt ab 2025 ein Gesetz, das die Nutzung von Online-Diensten wie ManyVids und OnlyFans teilweise unter Strafe stellt. Dann droht bis zu einem Jahr Haft, wenn man sexuelle Inhalte im Internet kauft.

Dahinter steckt das „Nordische Modell“. Dieser Ansatz kriminalisiert nicht das Anbieten, sondern das Bezahlen für sexuelle Dienstleistungen. Bislang waren solche „Sexkaufverbote“ auf echten Körperkontakt begrenzt. Jetzt schwappt es erstmals in den digitalen Raum. Droht nun also, dass auch digitale Formen der Sexarbeit in Europa illegal werden?

  • Am 1. Juli 2025 ist es in Schweden strafbar, sexuelle Online-Dienstleistungen wie Webcam-Shows oder personalisierte Pornovideos zu kaufen.
  • Sexarbeiterinnen kritisieren die Gesetzgebung als kontraproduktiv: Frauen würden nicht geschützt, dafür aber von seriösen Online-Plattformen vertrieben.
  • Auch deutsche Politiker befürworten Sexkaufverbote nach dem „Nordischen Modell“, eine Anpassung des Prostituiertenschutzgesetzes steht noch aus.

Wir haben bei Parteien und Verbänden nachgefragt, ob eine ähnliche Gesetzgebung in Deutschland droht – schließlich befürworten auch CDU und CSU das Nordische Modell. Außerdem erklärt eine Vertreterin der schwedischen Sexarbeiterinnen-Organisation Red Umbrella, welche negativen Folgen sie nicht nur für Anbieterinnen und Anbieter, sondern alle Internetnutzer in Europa befürchtet.


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