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Vorsicht Kunde: Bank kassiert trotz Kündigung weiter


Die Girocard, vormals als EC-Karte bekannt, ist aus dem Alltag vieler Menschen kaum wegzudenken. Doch immer mehr Banken stellen ihre Kartensysteme um und bieten stattdessen Debitkarten an. Während diese Umstellung für die Banken lukrativer ist, bleibt für Kunden oft die Frage: Was passiert mit der alten Girocard, wenn sie plötzlich kostenpflichtig wird oder man sie nicht mehr benötigt? Wie lang ist die Kündigungsfrist und was ist eigentlich der Vorteil einer Debitkarte?

Die Girocard respektive EC-Karte ist ein rein deutsches Debitkartensystem, das bargeldloses Bezahlen und Geldabhebungen erlaubt und bei dem das Geld direkt vom Konto abgebucht wird.

Die deutsche Girocard wird schrittweise durch Debitkarten ersetzt. Diese funktionieren ähnlich wie die Girocard, erlauben aber auch internationale Transaktionen und Online-Zahlungen. „Bei der Debitkarte muss quasi bei jeder Buchung geprüft werden, ob das Konto ausreichend Deckung aufweist“, erklärt c’t-Redakteur Urs Mansmann.

International einsetzbare Debitkarten von Visa oder Mastercard funktionieren ebenfalls auf der Guthabenbasis. Man erkennt die neue Kartenvariante am zusätzlich aufgedruckten Visa- beziehungsweise Mastercard-Symbol. Oft findet sich zudem ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Debitkarte handelt.



Mit der um VISA-Kartenfunktion erweiterten Girocard kann man auch online einkaufen und am Kassenterminal bezahlen.

Bei Kreditkarten räumt die Bank dagegen einen Kreditrahmen ein, der später zurückgezahlt wird; die Abrechnung erfolgt meist monatlich. Für Händler entstehen bei Debit- und Kreditkartenzahlungen Gebühren von etwa einem Prozent. „Da gibt es immer einen kleinen Obolus, der vom Verkäufer bei jedem Warenkauf entrichtet werden muss“, erläutert Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Deshalb akzeptieren manche Geschäfte nur noch Girocards, erlauben die Kartenzahlung an der Kasse erst ab einem bestimmten Betrag oder sie verlangen Barzahlung.

Wer seinen Kartenanbieter wechseln möchte, kann dies theoretisch jederzeit tun, denn für Debit- und Kreditkarten gelten besonders verbraucherfreundliche Regelungen. „Für solche Zahlungsinstrumente sieht das Gesetz gar keine Kündigungsfristen vor, es sei denn, es wird eine miteinander vereinbart“, erklärt Mühleis. Aber auch dann darf die Frist maximal einen Monat umfassen.

Deshalb können Kunden eine Girocard jederzeit kündigen, und die Bank muss dies laut Gesetz (§ 675 h Absatz 1 BGB) spätestens innerhalb eines Monats umsetzen. Die kurzen Fristen sollen Verbrauchern den Bankwechsel erleichtern und den Wettbewerb zwischen den Banken fördern.

Für den Weg der Kündigung gibt es keine starren Formvorschriften, sie kann schriftlich per Brief, per E-Mail oder über die Banken-App erfolgen. Jede Bank muss deshalb eine Geschäftsadresse vorhalten und schriftliche Kündigungen akzeptieren. Gemäß Paragraf 312k BGB müssen Anbieter von Online-Diensten zudem einen Kündigungsbutton bereitstellen. Die Behauptung einer Online-Bank, eine postalische Kündigung sei nicht möglich, ist falsch.

Spätestens einen Monat nach der Kündigung haben Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung zu Unrecht abgebuchter Gebühren. Nach einer Kündigung sollte man deshalb die Kontoauszüge auf unrechtmäßige Abbuchungen überprüfen und diese sofort reklamieren.

Falls eine Bank nicht auf Kündigungen oder Rückforderungen reagiert, sollten Kunden auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des BGB verweisen (§ 675 f und § 675 h). Hilft auch das nicht, können sich Verbraucher an die Ombudsstellen der Bankenverbände wenden. Diese Verbraucherschlichtungsstellen sind für Konflikte rund um Kontoführung, Überweisungen, Kreditvergabe und Zahlungsdienstleistungen zuständig. „Das soll sozusagen erst mal ein Auffangbecken sein, bevor man direkt zum Gericht laufen muss“, erklärt Mühleis. Die Verfahren können allerdings bis zu drei Monate dauern, da beide Seiten angehört werden müssen.

In dem im c’t-Verbraucherschutz-Podcast diskutierten Fall räumte die Bank systematische Fehler ein, nachdem sich die c’t-Redaktion eingeschaltet hatte. Die Kündigung sei im System nicht sichtbar gewesen, sodass das System irrtümlich von einer aktiven Karte ausgegangen sei. Die Bank kündigte das Konto schließlich manuell und erstattete dem Kunden die zu Unrecht eingezogenen Gebühren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Schwierige Kündigung bei der DKB

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(uk)





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IQ-Test für Samenspender: Fragwürdiges Kalkül mit vererbbarer Intelligenz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das dänische Donor Network führt nach eigenen Angaben als erste Samenbank in Europa verpflichtende IQ-Tests für Samenspender ein. Die Ergebnisse sollen zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis für mehr Transparenz sorgen. Das Unternehmen begründet den Schritt mit der Behauptung, der IQ eines Kindes sei zu „bis zu 80 Prozent“ genetisch bedingt.

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Laut Donor Network wird bei allen Spendern der „Culture Fair Test 20-R“ (CFT 20-R) durchgeführt. Dieser standardisierte Test dient der Erfassung der fluiden Intelligenz, also der Fähigkeit zum abstrakten und logischen Denken, unabhängig von erworbenem Wissen oder sprachlichen Fähigkeiten.

Die Ergebnisse des IQ-Tests werden transparent in den Spenderprofilen hinterlegt, ebenso wie Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte, Familienverhältnissen und äußeren Merkmalen. Zusätzlich müssen alle Spender ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Demnach sollen diese Maßnahmen vor allem Empfängerinnen in Deutschland mehr Sicherheit und eine bessere Entscheidungsgrundlage bieten. Deutschland gilt laut Unternehmen als einer der wichtigsten Absatzmärkte für dänische Spendersamen.

Zentrales Marketingargument ist die Aussage, „bis zu 80 Prozent des IQs eines Kindes“ seien genetisch vorbestimmt. Studien zeigen jedoch ein deutlich differenzierteres Bild: Eine Metaanalyse von Florence A.R. Oxley und weiteren aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Schluss, dass der vererbte Anteil von Intelligenz je nach Alter und Umweltbedingungen zwischen etwa 40 und 70 Prozent schwankt.

Darüber hinaus spielt nicht nur der Spender, sondern auch die Mutter eine erhebliche Rolle. Viele Gene, die an der kognitiven Entwicklung beteiligt sind, liegen auf dem X-Chromosom. Frauen besitzen davon zwei, Männer nur eines – das eines Sohnes stammt also immer von der Mutter. Dadurch kann das mütterliche Erbgut stärker ins Gewicht fallen.

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Allerdings befinden sich nicht alle Intelligenz-relevanten Gene auf dem X-Chromosom: Experten schätzen, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Gene mit neuronalen und kognitiven Funktionen dort liegen, während der Großteil über andere Chromosomen verteilt ist. Das zeigen auch Forschungsarbeiten zum Einfluss des X-Chromosoms auf das menschliche Gehirn und Studien zu X-chromosomalen Faktoren und Kognition.

Zusätzlich beeinflussen epigenetische Mechanismen und genomische Prägung die Entwicklung des Gehirns. Bestimmte Gene werden nur dann aktiviert, wenn sie von einem bestimmten Elternteil stammen – ein Effekt, der laut Studien zu Genomic Imprinting und Gehirnfunktionen sowie Reviews zu genomischer Prägung in der neuronalen Entwicklung eng mit Lernleistung und neuronaler Plastizität verknüpft ist. Auch Faktoren wie Bildung, Ernährung und emotionale Förderung wirken maßgeblich auf die Ausbildung kognitiver Fähigkeiten, wie umfassende Studien zu Umwelteinflüssen auf die kognitive Entwicklung belegen.


(mack)



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Neues Jolla-Phone entsteht nach Community-Wünschen


Seit Anfang 2025 ist das „Jolla C2 Community Phone“ verfügbar. Etwa zeitgleich veröffentlichte das Unternehmen auch die neue Betriebssystemversion „Sailfish OS 5.0 Tampella“. Während das Smartphone derzeit nur mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen bestellt werden kann, arbeitet die Firma bereits mit der Community an einem neuen Gerät. Jetzt veröffentlichen die Finnen das erste Update zu dem Projekt. Dieses ist das Resultat einer Befragung der Fan-Gemeinde von Anfang August dieses Jahres. Damit das Projekt wirtschaftlich rentabel sei, seien 2000 Vorbestellungen nötig.

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In der Befragung äußerte die Community den Wunsch, dass das Smartphone eine Bildschirmdiagonale haben soll, die kleiner als 6,5 Zoll ist. Dies ist laut Jolla durchaus umsetzbar. Man sei aber, so die Firma, vom Produktionsvolumen existierender Bildschirm-Module abhängig. Auch sei es notwendig, eine Lösung zu finden, die kein neues Design der Hauptplatine erfordert. Ähnlich verhält es sich mit dem Seitenverhältnis. Das lange Display der Sony-Modelle kommt offenbar bei den Nutzern nicht gut an. Aufgrund der zuvor genannten Einschränkungen wird das finale Verhältnis deshalb wohl im Bereich zwischen 16:9 und 20:9 liegen.

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In dem kürzlich veröffentlichten Beitrag betont Jolla zudem, dass die Firma – wie auch die Nutzer – an einer langen Haltbarkeit der Geräte interessiert ist. Dementsprechend sei einiges an Arbeit in ein Design geflossen, das es Nutzern ermöglichen soll, den Akku selbst zu wechseln. Anders als beim Fairphone scheint es aber erst einmal die einzige wechselbare Komponente zu bleiben. Daraus ergibt sich aber ein Knackpunkt: der Gerätepreis. Aufgrund des eigenen Designs und des erwarteten Bestellvolumens geht Jolla davon aus, dass das Gerät wohl teurer werden wird als vergleichbare Smartphones. Einen genauen Preis nennt die Firma allerdings noch nicht.

Dafür scheint es derzeit indes so, dass weitere Wünsche realisiert werden können. Dazu gehören die Unterstützung für SD-Karten und Dual-SIM sowie für NFC und eine Benachrichtigungs-LED. Zudem soll ein Fingerabdruckleser verbaut werden. Auch wenn viele Details derzeit noch nicht bekannt sind, so ist es spannend zu sehen, wie sich ein Smartphone entwickeln wird, bei dem die Endnutzer ein Mitspracherecht haben.

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Relativ früh in der Firmengeschichte von Jolla Oy („Oy“ steht für Aktiengesellschaft nach finnischem Recht) ging man eine Partnerschaft mit russischen Investoren ein. Ziel war unter anderem die Entwicklung einer speziellen Version von Sailfish OS für den dortigen Markt. Seit Anfang 2022 suchte Jolla Oy aber nach einem möglichen Weg, um sich von den russischen Geschäftspartnern zu trennen. Hintergrund war der Ukraine-Krieg. Im Frühjahr 2023 musste Jolla Oy ein Sanierungsverfahren einleiten. Die Rechte an der Weiterentwicklung der Firmenprodukte wurden an eine neue Firma mit dem Namen „Jollyboys Oy“ übertragen. Diese wird teilweise vom ehemaligen Jolla-Oy-Management geführt.

Das Herzstück der Android-Kompatibilität, genannt „AppSupport“, und die Software-Entwicklung für die Automobilindustrie wurden im Rahmen dessen in eine separate Firma mit dem Namen „Seafarix Oy“ ausgelagert. Auf seiner Webseite wirbt das Unternehmen damit, dass Hersteller durch die Nutzung ihrer eigenen Linux-Distributionen unabhängig bleiben. Gleichzeitig könnten sie dank „AppSupport“ ihren Kunden Anwendungen aus dem Android-Universum bieten.

Wohl auch dank „AppSupport“ berichtete TechCrunch im Jahr 2021, dass Jolla erstmals profitabel sei. Ob und welche Automobilhersteller die Technologie einsetzen, ist nicht bekannt. In einem LinkedIn-Beitrag von Seafarix Anfang dieses Jahres war allerdings ein prominent platzierter Mercedes zu sehen – ob das auf eine Zusammenarbeit hindeutet, bleibt offen.


(afl)



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UN-Bericht: Methan-Ausstoß sinkt langsamer als nötig


Der weltweite Ausstoß des Treibhausgases Methan steigt zwar weniger schnell als erwartet – für die international verabredeten Senkungen sind aber noch deutliche Anstrengungen nötig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des UN-Umweltprogramms (UNEP), der bei der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém veröffentlicht wurde.

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Auf Initiative der EU und der USA hatten zahlreiche Länder auf der Klimakonferenz von Glasgow 2021 beschlossen, den Ausstoß an Methan von 2020 bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Das Vorhaben – Global Methane Pledge (GMP) genannt – soll die Erderwärmung bis 2050 um mindestens 0,2 Grad vermindern.

Aktuelle nationale Klimaschutzpläne könnten bis 2030 laut UNEP zu Methan-Einsparungen von acht Prozent im Vergleich zu 2020 führen – dies wäre die stärkste Methan-Senkung, die es jemals gegeben habe. Nötig sei aber deutlich mehr: Dazu müssten zum Beispiel Anstrengungen zur Entdeckung und Reparatur von Lecks verstärkt werden. Auch geänderte Anbaumethoden für Reis und modernere Müllkippen, bei denen Methan eingefangen wird, könnten helfen.

Mehr als 80 Prozent der bis 2030 angepeilten Einsparungen könnten demnach kostengünstig erzielt werden, etwa durch das Aufspüren von Lecks und das Verschließen nicht mehr genutzter Förderstellen für Öl und Gas. Das weitaus größte Einsparpotenzial biete der Energiesektor, gefolgt von Müll und Landwirtschaft.

Methan ist nach Kohlendioxid (CO₂) der zweitgrößte Treiber der Erderhitzung – und kurzfristig gut 80 Mal stärker als CO₂. Während CO₂ aber hunderte oder mehr Jahre in der Atmosphäre bleibt, baut sich Methan nach etwa zwölf Jahren langsam ab. Ein verringerter Ausstoß wirkt sich also deutlich rascher positiv aus.

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(mho)



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