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Vorsicht Kunde: Kein Ersatz für Transportschaden bei Dell


Auf dem Weg vom Lager zum Kunden können Sendungen beschädigt werden. Dafür haftet im Onlinegeschäft mit Verbrauchern stets der Verkäufer. Denn der sorgt schließlich für Verpackung und Versand und wählt auch den Dienstleister aus, der die Ware zum Kunden bringen soll. Spätestens mit der Übergabe der Ware an den Paketboten nimmt der Verkäufer auch das mit der Bestellung durch den Käufer abgegebene Kaufangebot an. Damit kommt auch der rechtlich entscheidende Kaufvertrag zustande, an den beide Parteien gebunden sind und den sie mithin zu erfüllen haben.

Für den Käufer heißt das vor allem, dass er den Kaufpreis entrichten muss – sofern er das nicht wie üblich bereits im Verlauf der Bestellung erledigt haben sollte. Ab dem Versand aber kann der Verkäufer nicht einfach das Geld zurückgeben. Das könnte er allenfalls, wenn er zum Beispiel nach Eingang der Bestellung feststellt, das in seinem Webshop angebotene Gerät gar nicht mehr auf Lager zu haben. Denn die meisten Webshops sehen in ihren AGB vor, den Vertrag erst mit dem Versand abzuschließen und vermeiden dadurch, in solchen Fällen Ersatzbeschaffungen vornehmen zu müssen.

Anders ist es, wenn die Sendung auf dem Weg verloren oder geht oder beschädigt wird. Welche Rechte man als Kunde in solchen Fällen gegenüber dem Verkäufer hat und wie gern diese missachtet werden, zeigt der Fall einer Notebook-Bestellung bei Dell, die sich von Dezember bis heute zieht.


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