Künstliche Intelligenz
Warn-App NINA schickt nun auch Polizei-Meldungen
Die App NINA, die zum Beispiel vor starken Unwettern oder bei Hochwasser warnt, wird ausgebaut. Künftig sollen auch Hinweise auf angedrohte Gewalttaten wie zum Beispiel Bombendrohungen oder Warnungen vor gefährlichen Straftätern auf die Smartphones geschickt werden, kündigte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an.
Die Polizeibehörden haben bereits in den vergangenen Jahren vereinzelt die App für solche Warnungen und Hinweise zu herausragenden Vorfällen genutzt. Nun wird dieser Polizei-Bereich ausgebaut: Mit dem Update zum Ende der Woche kommt dafür auch ein eigenes Icon in die App.
Zuverlässiger in Notzeiten
Außerdem soll die App in Notlagen und bei drohenden Katastrophen dann zuverlässiger Warnmeldungen schicken können, berichtet das BBK. Die Funktionalität und die Technik im Hintergrund wurden so optimiert, dass die Datenmengen verringert werden können, die zur zielgenauen Zustellung von Push-Nachrichten nötig sind. Das helfe bei der Übertragung in Situationen, in denen die Behörden besonders viele Warnmeldungen verschicken müssen.
Die Warn-App NINA ist kostenlos in den gängigen App-Stores erhältlich. Der Name steht für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Digital Networks Act: Wettbewerber fürchten drastische Folgen für den Netzausbau
Der Plan der EU-Kommission für einen Digital Networks Act (DNA) sorgt weiter für Unmut. Eigentlich will die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem Vorhaben sichere und schnelle Hochgeschwindigkeitsnetze fördern, den Binnenmarkt für Telekommunikation stärken und die Regulierung weiter harmonisieren. Doch die Initiative drohe nach hinten loszugehen, warnen mehrere große europäische Telekommunikationsanbieter und Branchenverbände in Brandbriefen vom Donnerstag. Sie befürchten demnach dramatische Folgen für den Wettbewerb und den Glasfaserausbau in Europa.
Die europäische Regulierung habe bisher „ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb“ und Anreizen für langfristige Investitionen verfolgt, die für den Aufbau und Betrieb hochwertiger Gigabit-Glasfaser-Festnetzverbindungen erforderlich seien, betonen die Chefs von Telcos wie 1&1, Vodafone, Colt, Eurofiber oder Hutchison (Three) in einem heise online vorliegenden Schreiben. Es sei daher besorgniserregend, dass die Kommission nun mit den Überlegungen für einen DNA und eine Reform der Märkte-Empfehlung für den Sektor vorschlage, „die Regulierung ehemaliger fester Monopole zu lockern“. Es drohe ein Rückschritt.
Vor allem die vorgesehene Deregulierung des Zugangs zu Vorleistungsprodukten der Platzhirsche würde dem Brief zufolge „zu einer erneuten Monopolisierung führen und den Wettbewerb sowie Investitionen in Festnetzdienste, insbesondere während der Migration von Kupfer- auf Glasfaserkabel, behindern“. Das Modell der Vorabregulierung (ex ante) müsse daher beibehalten werden. Wettbewerber bräuchten weiterhin Zugang zur physischen Infrastruktur, einschließlich Leitungen und Masten.
Drastische Auswirkungen?
Der Erfolg des europäischen Telekommunikationsmarkts beruhe auf „einer ausgewogenen Mischung aus Marktkräften und angemessener, faktenbasierter Regulierung“, heben auch Verbände wie Breko, VATM, MVNO, ECTA und AIIP in ihrem offenen Brief hervor. „Die Aufgabe dieses Modells zugunsten vager, unerprobter Alternativen würde Europas digitale Ambitionen und seine globale Wettbewerbsfähigkeit gefährden.“ Die EU müsse daher „an bewährten Lösungen festhalten und nur dort Reformen durchführen, wo sie nachweislich notwendig sind“.
Zentraler Kritikpunkt am geplanten DNA ist die erhebliche Lockerung der Ex-ante-Regulierung für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht wie die Deutsche Telekom hierzulande oder Orange in Frankreich. Dies würde den Alt-Monopolisten „Tür und Tor öffnen, um ihre dominante Marktstellung in Deutschland weiter auszubauen und zu Lasten des Wettbewerbs zu missbrauchen“, schlägt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer Alarm.
Als „hochbrisant“ wertet der Brancheninsider auch die vorgesehenen Änderungen der Definitionen für Vorleistungen für den Massenmarkt und für Geschäftskunden. In der großen Mehrzahl der Mitgliedstaaten bestünden dafür derzeit strenge Auflagen. Deren Streichung käme „zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt“ und könnte „eine wettbewerbliche Versorgung der Wirtschaft mit digitaler Konnektivität gefährden“. Insgesamt drohten drastische Auswirkungen beider Initiativen, die „an zentralen Stellen industrie- und wettbewerbsfeindlich, investitionsgefährdend und systemwidrig“ seien. Parallel gibt es Kritik, dass die Kommission mit dem DNA die umstrittene Datenmaut alias Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einführen wolle.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Top 5: Der beste Ventilator im Test – leise, stark & effizient
In dieser Bestenliste zeigen wir die fünf besten Ventilatoren aus unseren Tests. Der Testsieger ist leise, macht viel Wind bei geringem Verbrauch und kostet 109 Euro.
Ein Ventilator kann nur dann die Raumluft tatsächlich um ein paar Grad senken, wenn er kühlere Luft in den Raum bläst. Eine Möglichkeit ist, ihn in die Tür zu stellen, sodass er die potenziell kühlere Luft aus der Gebäudemitte in den Raum bläst. Aber auch in geschlossenen Räumen sorgen Ventilatoren für eine gefühlte Abkühlung. Denn ein Luftzug lässt den Schweiß auf der Haut verdunsten. Über einen thermodynamischen Effekt wird so Kälte freigesetzt. Aber Achtung: Wer sich über einen längeren Zeitraum direkt von einem Ventilator anblasen lässt, riskiert, sich zu erkälten oder einen Zug zu holen.
Die Auswahl an Modellen ist jedoch so vielfältig, dass die Entscheidung schwerfällt. Wir zeigen hier die fünf besten Ventilatoren aus unseren Tests und geben Tipps, worauf man beim Kauf eines Ventilators achten sollte.
Achtung: Gerade in den sehr warmen Sommerwochen sind die Preise der Ventilatoren teilweise deutlich höher als bei kühlerem Wetter. Das liegt wohl an der hohen Nachfrage und eventuellen Lieferengpässen. Wir empfehlen regelmäßig die tatsächlichen Preise zu überprüfen und bei einem guten Angebot schnell zuzuschlagen.
Der beste Ventilator
Welche Ventilatoren gibt es?
Ventilatoren sind so vielfältig, hier die vier wichtigsten Kategorien: Tischventilatoren eignen sich hervorragend für gezielte Kühlung auf Schreibtischen oder Nachttischen, wo sie einen direkten Luftstrom erzeugen. Standventilatoren verteilen frische Luft in größeren Räumen und sind für Wohnzimmer oder Büros ideal. Turmventilatoren passen in enge Ecken und bieten teilweise Zusatzfunktionen wie Luftreinigung. Deckenventilatoren sorgen für gleichmäßige Luftzirkulation und setzen zugleich stilvolle Akzente in der Einrichtung.
Turmventilator oder Standventilator?
Turmventilatoren bieten ein platzsparendes, modernes Design, das sich unauffällig in jedes Interieur einfügt, und sind wie der Dreo Pilot Max S zuweilen sehr leise, was sie für Schlafzimmer oder Büros prädestiniert. Standventilatoren hingegen sind wahre Kraftpakete, die mit starkem Luftstrom auch große Räume kühlen. Der Levoit LPF-R432 erreicht eine beeindruckende Reichweite von zehn Metern, benötigt dafür aber mehr Platz und erzeugt auf höchster Stufe nicht nur viel Wind, sondern auch Geräusche. Wer Wert auf ein platzsparendes Design legt, findet im Turmventilator den idealen Begleiter. Wer hingegen maximale Kühlleistung für geräumige Wohnbereiche sucht, setzt auf einen Standventilator.
Gibt es Kombinationen aus Tisch- und Standventilator?
Es gibt Ventilatoren, die sowohl als Tisch- als auch als Standventilator funktionieren. So wechselt etwa der Meaco Fan Sefte 10 mühelos zwischen Tisch- und Standfunktion, um gezielte oder großflächige Kühlung zu bieten. Ähnlich verhält es sich mit dem Levoit LPF-R432.
Wie sicher sind Ventilatoren für Kinder und Haustiere?
In Haushalten mit Kindern oder Haustieren ist die Sicherheit eines Ventilators von zentraler Bedeutung, da neugierige Finger oder Pfoten schnell in Gefahr geraten können. Engmaschige Gitter, die Rotorblätter zuverlässig abschirmen, sind ein Muss. Alle von uns getesteten Ventilatoren erfüllen dieses Kriterium. Ein stabiler Standfuß verhindert, dass das Gerät bei einem versehentlichen Stoß umkippt, was beim Levoit LPF-R432 mit seinem soliden 7,5-Kilogramm-Gewicht vorbildlich gelingt, während der Meaco Fan Sefte 10 dazu neigt, nach hinten umzukippen. Rotorlose Ventilatoren, wie der Shark Turboblade, bieten die höchste Sicherheit, da sie ohne sichtbare Blätter auskommen und somit jedes Verletzungsrisiko eliminieren. Manche Modelle verfügen über zusätzliche Sicherheitsfunktionen, etwa eine automatische Abschaltung beim Umkippen.
Wie leise sollte ein Ventilator sein?
Die Lautstärke eines Ventilators, gemessen in Dezibel, entscheidet darüber, ob er in sensiblen Umgebungen wie Schlafzimmern eingesetzt werden kann. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 erweist sich als im Test nahezu unhörbar. Der Levoit LPF-R432 erreicht auf niedrigster Stufe beeindruckende 22 Dezibel, während der Dreo Pilot Max S mit 22,5 Dezibel zu den leisesten Turmventilatoren gehört. Trotz 23,5 dB auf niedrigster Stufe fällt der Shark Turboblade hingegen durch eine hohe Geräuschfrequenz auf, die subjektiv als störend empfunden wird.
Wie weit reicht die Wurfweite eines Ventilators?
Die Wurfweite, also die Entfernung, über die ein Ventilator spürbare Luftbewegung erzeugt, ist ein entscheidendes Kriterium für seine Effektivität in unterschiedlich großen Räumen. Tischventilatoren erreichen in der Regel drei bis fünf Meter, während Standventilatoren mit fünf bis acht Metern eine größere Fläche abdecken. Turmventilatoren liegen meist bei vier bis sechs Metern, und Deckenventilatoren verteilen die Luft sanft im gesamten Raum. Der Levoit LPF-R432 setzt im Test Maßstäbe, indem er selbst in zehn Metern Entfernung noch einen sanften Luftzug liefert, unterstützt durch seine enorme Luftleistung von 2465 Kubikmetern pro Stunde. Der Meaco Fan Sefte 10 schafft mit 1140 Kubikmetern pro Stunde eine Reichweite von 7,5 Metern, was für mittelgroße Räume vollkommen ausreicht. Beim Shark Turboblade enttäuscht der Luftstrom hingegen, da er bereits nach fünf Metern verpufft, obwohl eine Reichweite von 20 Metern versprochen wurde. Eine freie Platzierung, fern von Möbeln oder Wänden, maximiert die Wurfweite.
Wie viel Strom verbraucht ein Ventilator?
Der Stromverbrauch eines Ventilators variiert je nach Typ und Leistung, doch im Vergleich zu Klimaanlagen bleiben Ventilatoren stets sparsamer. Der Levoit LPF-R432 erweist sich als Sparwunder, da er auf niedrigster Stufe nur 1,5 Watt und auf höchster Stufe 21,7 Watt benötigt. Beim Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 handelt es sich mit einem Verbrauch von 2 bis 13 Watt dank seines effizienten DC-Motors ebenfalls um ein Musterbeispiel für Energieeffizienz. Der Meaco Fan Sefte 10 verbraucht 2,4 bis 19,6 Watt und bleibt ebenfalls im sparsamen Bereich. Der Shark Turboblade hingegen schluckt auf höchster Stufe satte 55,3 Watt. Modelle mit Eco-Modi, wie der Levoit oder Meaco, passen die Leistung automatisch an, um den Verbrauch zu senken. DC-Motoren sind AC-Motoren in puncto Effizienz (und Lautstärke) klar überlegen, was sich bei Dauerbetrieb finanziell bemerkbar macht.
Was kostet ein guter Ventilator?
Tischventilatoren sind bereits für 20 bis 100 Euro erhältlich, während Standventilatoren in einer Preisspanne von 30 bis 200 Euro liegen. Turmventilatoren kosten zwischen 50 und 300 Euro, und Deckenventilatoren können je nach Design und Funktionen 100 bis 500 Euro verlangen. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 ist mit 93 Euro ein echter Preis-Leistungs-Sieger, der smarte Funktionen mit Sparsamkeit verbindet. Der Levoit LPF-R432 bewegt sich zwischen 110 Euro und 130 Euro und bietet im Test beeindruckende Leistung. Der Meaco Fan Sefte 10 kostet 209 Euro, überzeugt aber mit flexibler Höhenverstellung. Der Dreo Pilot Max S liegt mit 160 Euro im gehobenen Mittelfeld, während der Shark Turboblade mit Preisen bis zu 280 Euro in die Premium-Liga zielt, ohne die Erwartungen an Leistung zu erfüllen. Qualität, Zusatzfunktionen wie Fernbedienung oder App-Steuerung und eine solide Verarbeitung treiben den Preis, doch Kundenbewertungen helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Was ist ein rotorloser Ventilator?
Ein rotorloser Ventilator, auch als „bladeless fan“ bezeichnet, versteckt seine Lüftereinheit häufig im Standfuß, um einen gleichmäßigen Luftstrom ohne sichtbare Rotorblätter zu erzeugen, wie der Shark Turboblade im Test demonstriert. Sein futuristisches Design, das an eine Hightech-Windmühle erinnert, macht ihn zum Blickfang in jedem Raum und bietet höchste Sicherheit, da keine Blätter zugänglich sind – ideal für Haushalte mit Kindern oder Haustieren. Doch der Shark Turboblade zeigt auch die Schattenseiten: Mit Preisen bis zu 280 Euro ist er teuer, und seine Luftleistung bleibt schwach, da der Luftstrom im Test nach fünf Metern kaum noch spürbar ist. Der Stromverbrauch von 55,3 Watt auf höchster Stufe ist zudem happig, und die fehlende App-Steuerung wirkt in dieser Preisklasse antiquiert. Rotorlose Ventilatoren sind perfekt für designbewusste Nutzer, die Sicherheit und Ästhetik priorisieren, doch für maximale Kühlleistung bleiben Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 die bessere Wahl.
Fazit
Ventilatoren sorgen für frische Luft und Wohlbefinden, egal ob im kleinen Büro oder im weitläufigen Wohnzimmer. Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 beeindrucken mit ihrer Reichweite und Kraft, während smarte Turmventilatoren wie der Dreo Pilot Max S mit leiser Technik und App-Steuerung punkten. Budgetfreundliche Modelle wie der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 beweisen, dass Qualität nicht teuer sein muss, und flexible Allrounder wie der Meaco Fan Sefte 10 passen sich jedem Bedarf an. Der Shark Turboblade mag mit seinem Design glänzen, doch seine Leistung bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Künstliche Intelligenz
KI-Verordnung: Code of Practice für generative KI-Modelle vorgelegt
Dass generative KI-Modelle Probleme mit sich bringen können, das hatte die EU allgemein schon im Rahmen ihrer KI-Verordnung – dem AI Act – festgestellt. Doch die Frage, wie mit den Problemen dann umgegangen werden soll, haben Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten weitgehend an die Entwickler und einsetzenden Organisationen ausgelagert: Training, Tests und Evaluation müssen dokumentiert und Risiken adäquat adressiert werden.
Welche genau das sind und wie diese dann mitigiert werden sollten – für all das wurde der Gesetzestext aufgrund der Vielfalt an Modellen und Problemen für ungeeignet befunden. Stattdessen sollen Verhaltenscodices oder eben die Erfüllung vergleichbarer Standards durch die Anbieter solcher Modelle die größten Probleme generativer KI-Modelle einhegen. Und der vorerst zentrale solche „Code of Practice“ ist jetzt nach gut einem halben Jahr intensiver Diskussionen mit wenigen Wochen Verspätung vorgelegt worden.
Dokumentation per Word-Dokument
Der Verhaltenskodex gliedert sich dabei in drei Bereiche auf: Transparenz, Urheberrecht und als dritten Teil Sicherheit und Schutzmaßnahmen. In einem Word-Dokument mit Multiple-Choice- und Freitextantwortfeldern sollen Anbieter unkompliziert darlegen, womit, wie, wann und mit welchen Methoden, Datensätzen und welchem Ressourcenverbrauch sie ihre Modelle erstellt haben. Solch eine Dokumentation ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb in der EU ab dem zweiten August 2025. Im Bereich Copyright etwa sind bestimmte Selbstverpflichtungen enthalten, denen sich GPAI-Betreiber mit ihrer Unterschrift unterwerfen würden, etwa für das Training keine Piraterieseiten zu crawlen oder Rechtebeschränkungen im Sinne der DSA-Richtlinie zu berücksichtigen und rechteverletzende Outputs möglichst zu verhindern.
Der in der Realität gleichwohl am schwersten umsetzbare Teil betrifft derweil das Mitigieren der jeweiligen systemischen Risiken, die vom Modell, Trainingsdaten und dessen Möglichkeiten und Restriktionen abhängen, wie es Artikel 55 der KI-Verordnung verlangt. Hier soll der Code of Practice nun relativ konkrete Handhabe zur Verfügung stellen, welche Arten von Risiken damit gemeint sein könnten und wie damit professionell umgegangen werden könne. Die Palette reicht dabei weit: von künstlich erzeugten Nacktbildern oder Pornografie auf Basis von Fotos echter Personen über Gefahren für die nationale Sicherheit bis hin zu diskriminierenden Inhalten über unzutreffende Gesundheitsratschläge bis zu Radikalisierungschatbots ist alles Mögliche vorstellbar. Auch die Nutzung von Modellen für die Entwicklung von ABC-Waffen oder für digitale Angriffswerkzeuge gehört zu den zu prüfenden Möglichkeiten. Der Code of Practice bietet dabei vor allem ein Referenzmodell für den Umgang damit.
Formell nicht bindend
Denn formell ist der Verhaltenskodex für keinen einzigen Anbieter bindend. Zugleich schützt er auch keinen Unterzeichner des Kodexes wirksam davor, nicht doch eines Tages belangt zu werden, wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen unzureichend waren. Über den Code of Practice, den unabhängige Wissenschaftler im Auftrag der EU-Kommission und in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren entwickelt haben, wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert.
Mit dem Ergebnis zeigt sich Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des deutschen IT-Verbands Bitkom nur teilweise zufrieden. Kritisch sieht sie vor allem, dass Anbieter immer auch nach neuen Risiken Ausschau halten müssten, so Dehmel: „Zusammen mit uneindeutig definierten Grundrechtsrisiken und gesellschaftlichen Risiken, bei denen häufig kaum etablierten Methoden zur Identifikation und Bewertung existieren, entsteht neue Rechtsunsicherheit für europäische KI-Anbieter.“
Angesichts der beiden Optionen, sich entweder dem Verhaltenskodex zu unterwerfen und damit zumindest guten Willen zu demonstrieren, oder alternativ alles von Grund auf selbst entwickeln und als rechtskonform darlegen zu müssen, steht gleichwohl zu erwarten, dass sich einige Betreiber von KI-Modellen auf die nun vorgestellte Variante einlassen werden. EU-
Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sieht den Verhaltenskodex als „wichtigen Schritt dazu, die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa verfügbar und dabei nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu gestalten“. Sie forderte die Unternehmen entsprechend auf, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen. Allerdings fehlt derzeit dafür noch ein wichtiges Werk der EU-Kommission: die sogenannten Leitlinien, mit denen festgelegt werden soll, was als KI mit allgemeinem oder nicht spezifiziertem Verwendungszweck, also als GPAI im Sinne der KI-Verordnung gelten wird. Doch auch diese sollen nun zeitnah veröffentlicht werden.
Deutsches Begleitgesetz wird noch auf sich warten lassen
Zu befürchten haben Unternehmen gleichwohl vorerst nichts, wenn sie sich noch nicht an die Regeln halten. Egal, ob mit oder ohne Kodex: Sanktionen für diese Pflichten aus dem AI Act sind frühestens im August 2026 vorgesehen. Und in vielen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist die notwendige Begleitgesetzgebung für die nationalen Aufsichtsstrukturen weiterhin nicht verabschiedet. Dass das deutsche Begleitgesetz nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der nächsten AI Act-Regelungen im August 2025 kommen wird, ist ausgemacht. Das nun zuständige Digitalministerium will daran zwar weiterarbeiten, nach dem Regierungswechsel werde dies jedoch nicht mehr rechtzeitig möglich sein, teilte das Haus zuletzt mit.
Europa habe seinen Teil fristgerecht geliefert, nun brauche es auch seitens der Bundesregierung mehr Tempo, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Rebecca Lehnhardt: „Verzögerungen oder gar eine Aufweichung der Pflichten würden nur Rechtsunsicherheit und Misstrauen schüren.“ Zuletzt war immer wieder über eine Teilverschiebung spekuliert wurde, die einige Mitgliedstaaten und Unternehmen auch gerne gesehen hätten. Eine allgemeine Verschiebung ist mit der heutigen Verhaltenskodex-Veröffentlichung allerdings noch einmal unwahrscheinlicher geworden, allenfalls einzelne, später relevante Spezialregelungen könnten nun noch einmal diskutiert werden.
(mho)
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