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Künstliche Intelligenz

Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind


Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.

Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.


Das Zug-WLAN der Deutschen Bahn macht es richtig und enthält kein Ankreuzfeld für die Nutzungsbedingungen, sondern nur einen (rechtlich völlig ausreichenden) verlinkten Hinweis direkt über der Schaltfläche zum Verbinden, über welche die AGB mit-akzeptiert werden …

Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).

Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:

❌ falsch
(unnötiges Ankreuzfeld)
✅ richtig
(einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld)
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt)

● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.

Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.

oder

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

oder (besonders elegant)

Datenschutz (im Fuß der Website)

● Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder

● Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin mit ihrer Geltung einverstanden.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (für Onlineshops)

Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (für Online-Plattformen oder Veranstaltungen)

Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (besonders elegant!)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.

Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.

Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.

Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.


(vza)



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KI-Missbrauch: Wie Chatbots zum Komplizen für Betrüger werden


Eine umfangreiche Untersuchung der Nachrichtenagentur Reuters in Zusammenarbeit mit einem Forscher der Harvard University hat ergeben, dass sich die Sicherheitsvorkehrungen aktueller KI-Chatbots mit erschreckender Leichtigkeit umgehen lassen, um sie für Phishing-Angriffe zu missbrauchen. Demnach konnten alle getesteten Systeme, darunter ChatGPT von OpenAI, Googles Gemini, Metas KI und Grok von xAI, dazu gebracht werden, hochgradig überzeugende Betrugs-E-Mails zu verfassen.

In einem praktischen Test wurden einige dieser KI-generierten E-Mails an eine Gruppe von 108 freiwilligen Senioren versendet. Wie Reuters berichtet, klickten rund 11 Prozent der Empfänger auf die darin enthaltenen Links – eine bemerkenswert hohe Erfolgsquote für diese E-Mail-Form.

Die Untersuchung zeigt, dass die Chatbots weit mehr als nur Textbausteine liefern. Sie agierten in den Tests als proaktive Helfer bei der Planung des Betrugs. So habe der Chatbot Grok nicht nur eine Phishing-Mail verfasst, sondern von sich aus vorgeschlagen, die Botschaft mit Formulierungen wie „Klicken Sie jetzt, bevor es zu spät ist!“ noch dringlicher zu gestalten.

Googles Gemini wiederum lieferte auf Nachfrage strategische Ratschläge für den optimalen Versandzeitpunkt. Um ältere Menschen am besten zu erreichen, empfahl die KI Wochentage zwischen 9 und 15 Uhr, da diese Zielgruppe dann am ehesten ihre E-Mails prüfe.

Die Leichtigkeit, mit der sich die Schutzmaßnahmen umgehen ließen, deutet auf ein grundlegendes Dilemma der Branche hin. Anbieter trainieren KI-Modelle darauf, Nutzern bestmöglich zu assistieren. Laut zitierten Experten stehe dieser Drang zur „Hilfsbereitschaft“ oft im Konflikt mit den implementierten Sicherheitsfiltern. Gibt man vor, die Texte etwa für einen Roman oder für Forschungszwecke zu benötigen, setzen die Chatbots ihre eigenen Regeln häufig außer Kraft.

Diese Beobachtung deckt sich mit den Warnungen von Sicherheitsbehörden wie dem deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das in seinen Lageberichten die fortschreitende Professionalisierung von Cyberangriffen durch neue Technologien hervorhebt. Die Reuters-Recherche liefert nun konkrete Belege aus der Praxis. Dem Bericht zufolge wird ChatGPT bereits heute in realen Betrugszentren in Südostasien eingesetzt, um Betrugsnachrichten zu erstellen und zu optimieren.

Die betroffenen Unternehmen erklärten gegenüber Reuters, dass die Erstellung von Phishing-Inhalten gegen ihre Richtlinien verstoße. Google teilte mit, nach der Konfrontation mit den Ergebnissen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Gemini implementiert zu haben. Die Untersuchung macht jedoch deutlich, dass die aktuelle Generation von KI-Systemen eine erhebliche Schattenseite hat.

Der pensionierte Buchhalter Daniel Frank, einer der Studienteilnehmer, fasste seine Einschätzung so zusammen: „Ich denke, die KI ist ein Geist aus der Flasche, von dem wir wirklich nicht wissen, was er kann und was nicht.“

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Roborock F25 Ace im Test: Per App unter Möbeln fernsteuerbarer Wischsauger


Als Wischsauger wartet der Roborock F25 Ace mit einer Fernsteuerung per App auf, um auch unter Möbeln zu kommen. Er saugt dabei mit 20.000 Pa.

Der Roborock F25 Ace hat neben den für Wischsauger mittlerweile zum Standard gehörenden Funktionen auch eine manuelle Fernsteuerung per App. Vergleichbares kennt man bislang nur von Saugrobotern. Wie sinnvoll das ist und welche Figur der Roborock F25 Ace sowohl beim Saugen als auch beim Wischen macht, zeigen wir im Test.

Lieferumfang

Zum Saugwischer gibt es die Lade- und Selbstreinigungsstation, eine Handbürste, um etwa den Schmutzwassertank zu säubern, ein Fläschchen Reinigungsmittel-Konzentrat, einen HEPA-Ersatzfilter sowie eine Kurzanleitung für die erste Inbetriebnahme des Geräts.

Design

Der Roborock F25 Ace wirkt direkt beim Auspacken hochwertig und gut verarbeitet. Alle Einzelteile klicken sauber ineinander und lassen sich ebenso sauber wieder voneinander trennen. Der zweigeteilte Schmutzwassertank, der Flüssigkeiten und festen Schmutz voneinander trennt, ist praktisch. Auch die Reinigungsstation wirkt einwandfrei verarbeitet und robust.

Alles sitzt fest und wackelt nicht. Der Wassertank am Fuß des Geräts ist zweigeteilt, wobei auf der linken Seite das Reinigungskonzentrat eingefüllt wird und auf der rechten das frische Wasser. Eine Markierung für die Füllgrenze gibt es allerdings nicht.

Am Griff befinden sich mehrere Buttons zur Steuerung des Geräts sowie ein Rädchen, um den Wischsauger auch flach am Boden zu verwenden. Die Bedienung erfolgt dann über die Smartphone-App.

Das LED befindet sich oben am Wischsauger, sodass man problemlos darauf schauen kann, wenn man ihn am Griff hält. In gut beleuchteten Räumen ist die Anzeige problemlos sichtbar. Eine Möglichkeit, die Helligkeit des Displays anzupassen, gibt es jedoch nicht.

Einrichtung

Die Einrichtung ist dankbar unkompliziert. Neben dem Griff, den man mit dem Rumpf des Geräts verbindet, müssen die Wischrolle eingesetzt und das Stromkabel an der Reinigungsstation angebracht werden. Anschließend stellt man den Saugwischer auf die Reinigungsstation, damit dieser auflädt. Über den QR-Code des Quickstart-Guides lässt sich die App des Wischsaugers auf das Smartphone laden. Das sollte man im Idealfall auch tun, da diese prompt ein Firmware-Update für das Gerät bereithält. Der Update-Prozess dauert ein paar Minuten. Dessen Beendigung verkündet der Roborock F25 Ace dann lautstark durch die integrierte Stimmbenachrichtigung. Diese kann man übrigens in der App leiser stellen.

Steuerung

Steuerbar ist der Roborock F25 Ace entweder über die Buttons am Griff oder über die Smartphone-App. Im Hub der App gibt es Einstellungen zu den Reinigungsmodi sowie zur Selbstreinigung des Wischsaugers. Insgesamt gibt es vier verschiedene Reinigungsprofile: Auto, Floor Drying, Eco und Sponge. Wobei Auto der einzige Modus ist, bei dem man manuell Saugkraft und Wasserzufuhr regulieren kann. Einen Modus gänzlich ohne Wasser gibt es nicht.

Die Motoren am Fuß des Roborock F25 Ace sorgen für eine durchgehende Zugkraft, der Saugwischer fährt also permanent nach vorn, wenn er saugt. Das ist, wenn man bisher nur mit regulären Staubsaugern hantiert hat, etwas gewöhnungsbedürftig. Im Gegensatz zu normalen Staubsaugern ohne motorisierte Räder entsteht der Kraftaufwand hier nur beim Zurückziehen des Saugers. Die Stärke des Motors legt man über die Einstellung Adaptive Drive Wheel fest.

Spannend ist zudem die Steuerung per Fernbedienung. Dabei legt man den Wischsauger horizontal auf den Boden. Anschließend steuert man ihn manuell über die App. Hauptsächlich ist der Modus für schwer zu erreichende Stellen gedacht, etwa unter der Couch oder unter Schränken, bei denen man sich ansonsten verrenken oder die Möbel verschieben müsste. Für die reguläre Bodenreinigung ist die Steuerung allerdings nicht zu gebrauchen. Das liegt unter anderem an der Verzögerung zwischen gesendetem Signal und Reaktion des Wischsaugers sowie der sehr grobmotorischen Bewegung des F25 Ace.

Reinigung

Der Wischsauger Roborock F25 Ace reinigt mit 20.000 Pa und ist vom Hersteller für eine Fläche von bis zu 410 m² ausgelegt. In unserem Test saugen wir sowohl auf Parkettboden als auch auf Fliesen. In beiden Fällen saugt er Schmutz wie Krümel, Katzenstreu und Staub problemlos und restlos auf. Dank der Wischrolle entstehen auch keine Schlieren auf dem Boden. Auch Weinflecken bekommt er restlos von Fliesen entfernt. Bei stärkeren Verschmutzungen wie eingetrockneten Flecken kommt der F25 Ace jedoch an seine Grenzen. Egal, welchen Modus wir anwenden – die hartnäckigen Flecken bleiben bestehen. Diese muss man gegebenenfalls vorbehandeln oder direkt zu einem vollwertigen Nasswischer greifen. Er ist zwar hauptsächlich für harte Böden wie Parkett und Fliesen ausgelegt, wir lassen ihn dennoch testweise über unseren kurzflor Polypropylen-Teppich fahren. Feine Katzenhaare sowie Krümel vom Frühstück nimmt er hier problemlos mit.

Der Wechsel zur Fernsteuerung per App klappt gut. Hat man den Wischsauger waagerecht auf den Boden gelegt und per App bestätigt, wechselt die App in die Steuerungsansicht. Dank des schlau platzierten Stützrads am Griffende gleitet der Roborock F25 Ace problemlos auf dem Boden hin und her. Wie bereits erwähnt, funktioniert die Steuerung so zwar, ist aber alles andere als präzise und responsiv. Für die punktuelle Reinigung an schwer zugänglichen Stellen ist sie vollkommen ausreichend. Für eine flächendeckende Reinigung der ganzen Wohnung würde sie uns aber auf Dauer in den Wahnsinn treiben. Eine fehlende Kameraansicht sorgt zudem dafür, dass man mehr oder weniger blind unter den Möbeln hin- und herfährt.

Die anschließende Selbstreinigung liefert zufriedenstellende Ergebnisse. Der Prozess ist dabei in zwei Schritte unterteilt. Zuerst erfolgt die Reinigung, dann die Trocknung von Wischwalze und Sauger. Die Intensität der Reinigung ist über die App konfigurierbar, genauso wie die Wassertemperatur. Auch eine automatische Selbstreinigung ist möglich. Dann entweder, sobald der Sauger zurück in die Station gestellt wird, oder zu festen Zeiten, die man im Vorfeld einrichtet. Für die anschließende Trocknung hat man die Wahl, einen etwa fünf Minuten langen, dafür mit ungefähr 60 dB(A) etwas lauteren Trocknungsvorgang zu starten, oder auf eine leise Trocknung mit rund 40 dB(A) umzusteigen. Diese dauert dann ungefähr 20 Minuten. Die Lautstärke ist mit maximal 60 dB(A) allerdings noch völlig im Rahmen des Erträglichen.

Nach der Selbstreinigung mit heißem Wasser und anschließender schneller Trocknung (beides bei 90° C) sind die Wischwalze sauber und der Wassertank nur noch minimal gefüllt. Diesen sollte man entleeren, wenn man den Wischsauger fürs Erste nicht mehr benutzt. Anschließend muss noch der Schmutzwassertank gereinigt werden. Dank des zweigeteilten Designs gießt man problemlos den Großteil der schmutzigen Plörre ab, während feste Bestandteile im Tank bleiben. Nachdem man die zwei Kammern voneinander gelöst und den HEPA-Filter herausgenommen hat, lassen sich die groben Schmutzpartikel einfach in den Mülleimer verfrachten – zur Not hilft man mit der inkludierten Handbürste nach. Schlussendlich reinigt man noch den Auffangbehälter und den Filter, bevor man sie wieder zusammensetzt. Eine Erkenntnis, die wir durch unseren Test gewonnen haben: Man sollte mit einem Wischsauger wie dem Roborock F25 Ace kein Katzenstreu aufsaugen. Dieses verklumpt, setzt sich in Ecken ab und verstopft zudem die Rohre des Tanks, wodurch die Handreinigung deutlich länger dauert.

Akkulaufzeit

Die Akkulaufzeit ist abhängig vom gewählten Modus, wobei der Eco-Mode aufgrund reduzierter Leistung sparsamer im Stromverbrauch ist. Wir saugwischen überwiegend im Auto-Modus, der den Akku relativ zügig entleert. Nach gut zehn Minuten Saugen attestiert uns die App rund 70 Prozent Akkuladung, nach weiteren fünf Minuten zeigt sie uns 60 Prozent an. Je nach Modus schätzen wir so die Laufzeit im Schnitt auf 35 bis 45 Minuten, bis man das Gerät zurück zur Ladestation bringen muss. Etwas nervig ist, dass das Display keine Prozentzahl anzeigt, sondern den Akkustand in Form von Strichen abbildet.

Preis

Den Roborock F25 Ace gibt es derzeit für 449 Euro. Auf Ebay kostet er bis zum 17.09.25 nur 442 Euro (Code: POWEREBAY7E).

Fazit

Der Roborock F25 Ace überzeugt durch eine gute Saugleistung, die sowohl kleinteiligem als auch gröberem Schmutz gewachsen ist. Er wischt dabei gleichmäßig und je nach Modus unterschiedlich stark den Boden mit Wasser. Mit den meisten Verschmutzungen, darunter etwa Weinflecken, kommt er klar, macht allerdings bei angetrockneten, hartnäckigen Flecken schlapp. Die Selbstreinigung überzeugt mit Gründlichkeit und Effizienz. Die Wischwalze ist nach wenigen Minuten sauber und trocken. Für 449 Euro bekommt man mit dem Roborock F25 Ace einen grundsoliden Wischsauger, der in den meisten Fällen eine gute Figur macht und durch seine Reinigungsleistung überzeugt.



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Bitkom: Jedes dritte Unternehmen nutzt Künstliche Intelligenz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in deutschen Unternehmen hat sich binnen eines Jahres fast verdoppelt. So nutzen inzwischen 36 Prozent der Unternehmen KI-Technologien, verglichen mit 20 Prozent im Vorjahr. Weitere 47 Prozent planen oder diskutieren den KI-Einsatz. Das sind einige der Ergebnisse einer aktuellenUmfrage des Branchenverbandes Bitkom, für den 604 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern befragt wurden. Anhand dieser Zahlen sprach Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst von einem Durchbruch der KI in der deutschen Wirtschaft.



Unternehmen investieren eher mehr in KI als noch im Vorjahr.

Demnach sehen 81 Prozent der befragten Unternehmen KI als wichtigste Zukunftstechnologie, nur noch 17 Prozent halten sie für einen vorübergehenden Hype. Erstmals glaubt eine knappe Mehrheit von 51 Prozent, dass Unternehmen ohne KI-Nutzung keine Zukunft haben. Mit Blick auf das eigene Unternehmen sehen 83 Prozent KI als Chance.



Es gibt sehr große Unterschiede, in welchen Bereichen Unternehmen stark auf KI setzen und in welchen nicht.

Haupteinsatzgebiete sind laut Umfrage Kundenkontakt (88 Prozent) sowie Marketing und Kommunikation (57 Prozent). Die meisten Unternehmen nutzen KI jedoch noch punktuell – ein Viertel setzt nur eine Anwendung ein.

Als größte Hemmnisse nennen die Unternehmen rechtliche Unsicherheiten (53 Prozent), fehlendes technisches Know-how (53 Prozent) und Personalmangel (51 Prozent). 29 Prozent wollen ihre KI-Investitionen 2025 erhöhen. Beim Herkunftsland bevorzugen 93 Prozent deutsche KI-Anbieter, gefolgt von US-amerikanischen (51 Prozent). Den europäischen AI Act sehen 56 Prozent kritisch – er schaffe mehr Nach- als Vorteile für deutsche Unternehmen.


(jo)



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