Künstliche Intelligenz
Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind
Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.
Klick-Verwirrung bei der Deutschen Bahn
Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.

Warum sind die Ankreuzfelder im Internet entbehrlich?
Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).
Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wie mache ich es richtig?
Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:
❌ falsch (unnötiges Ankreuzfeld) |
✅ richtig (einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld) |
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt) ● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.
oder Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. oder (besonders elegant) Datenschutz (im Fuß der Website) |
● Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder ● Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Onlineshops) Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Online-Plattformen oder Veranstaltungen) Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (besonders elegant!) Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.
Wann benötige ich vielleicht doch eine Checkbox?
Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.
Fazit
Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.
Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.
(vza)
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heise+ Update vom 1. August 2025: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
langsam habe ich genug vom vielen Regen hier in Hannover. Auf der anderen Seite weiß ich ganz genau, dass sich die Zukunfts-Michaela wahrscheinlich auch über die kommende Sommerhitze beschweren wird. Warum ihr also nicht einen Gefallen tun und schon mal vorsorglich Sonnenschutzfolien an die Fenster in der Südlage anbringen? Mein Kollege Alexander Spier hat sich umgehört, wie Sonnenfolien bei Hitze helfen können und was sie tatsächlich taugen. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber bei über 30 Grad Außentemperatur greift man doch gern zu jeder Hilfe, um für ein angenehmes Raumklima zu sorgen. 🙂
Apropos Raumklima: Fürs gute Raumklima helfen ja bekanntlich Pflanzen. Allerdings meine ich nicht die Bauklötzchen-Variante von Lego – die stehen im heise-Haupthaus nämlich in einigen Büros als Deko-Element herum. In der Cafeteria stolpert man sogar über die Lego-Nachbildung der Titanic (und ja, ich frage mich bis heute, warum die da überhaupt steht und wer sie dort hingebracht hat). Was ich aber dadurch gelernt habe: Lego ist bei Erwachsenen noch immer super beliebt. Allerdings ist das Hobby ziemlich teuer. Viele Lego-Deko-Sets sind ein kleines Vermögen wert – je größer, desto wilder der Preis. Zum Glück gibt es aber diverse günstigere Alternativen. Und die haben wir uns für einen Artikel angesehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 1. August 2025: Lesetipps fürs Wochenende „.
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Fliegen am Limit: Metas neuer 3D-360-Grad-Film lässt Extrem-Flugsport erleben
Der etwa einstündige Film begleitet die Wingsuit-Athleten Fred Fugen und Vincent Cotte in die italienischen Dolomiten und dokumentiert zwei waghalsige Stürze in die Tiefe. Besonders spektakulär ist der zweite Sprung, der haarscharf an Felsen vorbei durch einen engen Canyon führt.
Die Flüge wurden aus der Nähe mit einer Drohne gefilmt, die eine schwere 360-Grad-Kamera mit sich trug. Gesteuert wurde das System von einem Drohnenpiloten aus einem Helikopter, der Sichtkontakt zur Drohne halten musste. Bei einem späteren Dreh an einem anderen Ort klappte das nicht und das Fluggerät stürzte mitsamt Kamera in die Tiefe. Die Aufnahme wurde nicht wiederholt.
Lebensgefährliche Dreharbeiten
Der zweite Teil des Films dokumentiert eine Expedition der Paragliding-Athleten Aaron Durogati und Matthias Weger nach Pakistan. Mithilfe thermischer Aufwinde steigen sie auf mehrere tausend Meter Höhe und gleiten entlang der imposanten Bergketten des westlichen Himalajas.
Trotz einiger Pannen verliefen die Dreharbeiten für alle Beteiligten glimpflich.
(Bild: Jonathan Griffith Productions / Red Bull)
Auch dieser Abschnitt der Dreharbeiten erwies sich als technisch aufwendig und riskant: Der fliegerisch unerfahrene VR-Dokumentarfilmer Jonathan Griffith bediente die Kamera im Tandemflug mit einem Paragliding-Profi. Das 15 Kilogramm schwere 360-Grad-Kamerarig baumelte dabei unterhalb der Fliegenden. Sobald das Team einmal in der Luft war, gab es kein Zurück und keine Möglichkeit, die Aufnahme zu pausieren, erklärt Griffith.
VR-Aufnahmen mit Seltenheitswert
In puncto Bildqualität gehört der 3D-360-Grad-Film nicht zum Besten, was man in diesem Bereich bislang gesehen hat. Was auch an den Motiven liegt: Bei weiten Landschaftspanoramen geraten Auflösung und Tiefenwirkung aktueller VR-Kameras an ihre Grenzen. Für filmbegeisterte Besitzer einer Meta Quest ist Touching the Sky VR dennoch Pflichtprogramm, nicht zuletzt, weil die Aufnahmen in ihrer Art nahezu einzigartig sind.
Dasselbe gilt für die früheren Kollaborationen zwischen Meta und Jonathan Griffith „Everest VR: Journey to the Top of the World“ und „Alex Honnold: The Soloist VR„. Alle drei Filme sind über die VR-App Meta Quest TV verfügbar. Wir empfehlen die Zwischenspeicherung der 360-Grad-Filme für eine etwas bessere Bildqualität.
Ein 30-minütiges 2D-Making-of zeigt die Herausforderungen und Gefahren, mit denen das Filmteam während der Dreharbeiten konfrontiert war.
(tobe)
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Developer wollen Liquid Glass testen: Beta von iOS 26 offenbar sehr beliebt
Durchaus umstritten, aber auch interessant: Apples in iOS 26 und Co. umgebautes Grunddesign stößt bei den registrierten Apple-Developern augenscheinlich auf große Nachfrage, zumindest was ein Ausprobieren betrifft. Wie Konzernchef Tim Cook am Donnerstagabend vor Analysten bei der Bekanntgabe der jüngsten Quartalszahlen mitteilte, wollten sehr viele Entwickler die seit Juni bereitgestellte Developer Beta testen.
„Großartige Dynamik“
Es sei „wunderbar zu sehen“, wie sich „eine großartige Dynamik für unsere Plattformen“ entwickele, so Cook. Seinen Angaben nach ist die iOS-26-Vorabversion „bei weitem die populärste Developer Beta, die wir jemals hatten“. Das gilt demnach auch für iPadOS 26 und macOS 26, die ebenfalls sehr oft heruntergeladen wurden. Spezifische Installationszahlen nannte Cook jedoch nicht, auch zur Public Beta der neuen Betriebssysteme, die erst seit letzter Woche bereitsteht, äußerte sich der CEO nicht.
Es ist aber davon auszugehen, dass auch diese auf großes Interesse stößt, denn die Umgestaltung von iOS und Co. ging seit Jahren nicht mehr so weit. Allerdings sollte man für die Beta am besten ein zusätzliches Gerät bereithalten und nicht mit einem Alltags-iPhone (oder Alltags-iPad) testen. Schließlich enthält die Beta noch Fehler und auch die Veränderungen an UI und Bedienung könnten womöglich erschrecken. Auf dem Mac bietet es sich wiederum an, macOS 26 in einer virtuellen Maschine auszuprobieren. Das geht besonders einfach und kostenlos mit Virtual Buddy.
Developer-Beta seit letztem Jahr kostenlos
Zu bedenken ist allerdings, dass Apple erst vor zwei Jahren die Pflicht aufgehoben hatte, zahlender Entwickler zu sein, um Betas herunterzuladen. Zuvor musste man knapp 100 US-Dollar im Jahr an Apple geben. Entsprechend ist es mittlerweile deutlich einfacher, an Entwickler-Betas heranzukommen, was die Zielgruppe sicherlich vergrößert hat. Es reicht, sich mit seinem Apple-Account auf der Developer-Website zu registrieren und Apples Vertragsbedingungen zu akzeptieren.
iOS 26, macOS 26 und die anderen neuen Betriebssysteme erscheinen vermutlich im September. visionOS 26 für die Vision Pro lässt sich derzeit nicht außerhalb der Developer-Beta testen. Das dürfte Apple wohl auch so beibehalten.
(bsc)
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