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Wasserstoffangetriebene Drohne Z1 fliegt leise und entgeht Radar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der US-Spezialist für wasserstoffangetriebene Drohnen, Zepher Flight Labs (ZFL), hat eine VTOL-Drohne (Vertical Take-off and Landing) entwickelt, die ihre Energie aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bezieht und in Höhen von bis zu 20.000 Fuß (etwa 6,1 km) operieren kann. Testweise erreichte die Z1 eine Höhe von 12.000 Fuß. In solchen Höhen ist die Drohne mit ihrer geringen Signatur schwerer von feindlichem Radar zu erfassen.

Mit der Preisgabe der genauen technischen Daten hält sich ZFL zurück. Die Spannweite der Starrflügel beträgt etwa 4,3 m. Die Z1 wird von insgesamt fünf Elektromotoren angetrieben und mit Energie aus einer Brennstoffzelle gespeist. Vier Motoren nutzt die Drohne für den vertikalen Aufstieg und die Landung. Damit kann sie auch ohne vorhandene Landebahn starten und landen.

Um Strecken schneller zu überwinden, geht sie mit ihren starren Tragflächen in den schnellen Horizontalflug über. Ein einzelner Elektromotor sorgt für den nötigen Vortrieb. Dann erreicht die Drohne eine Geschwindigkeit von bis zu 64 mph (etwa 103 km/h). Die Z1-Drohne kann Fracht bis zu 9,9 kg tragen. Standardmäßig ist sie für 4,5 kg ausgelegt. Das ist immer noch genug Zuladung, um etwa militärisches Aufklärungsgerät mitzuführen. Eine 360-Grad-Frontkamera ist ohnehin an Bord.

Das Besondere an der Z1 ist ihre Fähigkeit in großen Höhen zu operieren. ZFL hat im Rahmen einer Flugdemonstration Mitte Juli zusammen mit dem U.S. Army Research Laboratory unter anspruchsvollen Testbedingungen eine Flughöhe von 3,7 km erreicht, ohne dass dabei etwa die Flugdynamik negativ beeinträchtigt wurde. Die Drohne blieb bei den Tests jederzeit sicher kontrollierbar und manövrierfähig. Maximal soll die Z1 auf etwa 6,1 km Höhe aufsteigen können. Das sind Höhen, in denen die Drohne aufgrund ihrer kompakten Ausmaße und damit ihrer Signatur nur noch schwer vom Radar erfasst werden kann. Zudem arbeitet der Elektro-Brennstoffzellen-Antrieb vergleichsweise leise und wird weniger warm, sodass auch die akustische und thermische Erfassung erschwert ist.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Ausdauer der Drohne. Sie soll mehr als 10 Stunden in der Luft bleiben können, was sie für den Einsatz militärischer Aufklärungsmissionen tauglich macht. Die Drohne könnte so in feindliches Gebiet einfliegen, längere Zeit Aufklärungsdaten sammeln und wieder zu ihrem Stützpunkt zurückkehren.

Mobile Einheiten können die Drohne einfach mitführen. Dazu sind Einzelteile der Z1 in einer kompakten Kiste untergebracht. Der Zusammenbau der Drohne sei in unter fünf Minuten ohne Werkzeug möglich, heißt es von ZFL.

ZFL will die Verwendung der Z1 jedoch nicht nur auf militärische Anwendungen beschränkt sehen – auch wenn Aufträge des Pentagon wohl am lukrativsten sind. Die Drohne könnte zudem für kleinere zivile Lufttransporte eingesetzt werden, bei denen leichte Fracht über größere Strecken transportiert werden soll.


(olb)



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Roblox: Stärkere Altersverifikation für alle Nutzer soll bis Jahresende kommen


Roblox wird künftig genauer hinschauen, was das Alter seiner oft sehr jungen Spielerschaft anbelangt, und dabei auf Ausweisdokumente und Gesichtserkennung setzen. Bis Ende des Jahres wollen die Macher der Spieleplattform diese Maßnahmen eingeführt haben, wie sie jetzt bekanntgaben. Darüber hinaus will Roblox künftig mit regionalen Standards zur Alterseinstufung, wie der deutschen USK oder der europäischen PEGI, arbeiten.

Damit gibt es nun einen Zeitrahmen für einiges, worüber das Betreiberunternehmen Roblox Corporation schon länger öffentlich spricht. Der Gesichts-Scan, von Roblox gerne als „Video-Selfie“ bezeichnet, soll künftig helfen, ein Mindestalter von 13 Jahren zu bestätigen. Dieses ist für bestimmte Chat-Funktionen erforderlich, zum Beispiel Sprachchat mit Spielern im selben Multiplayer-Raum oder das Abschalten von Jugendschutz-Filtern im Textchat.

Ob die „Video-Selfies“ von Roblox wirklich eine 12-jährige Person von einer 13-jährigen unterscheiden können, bleibt fraglich: Dazu filmen die User mit der Frontkamera ihres Smartphones das eigene Gesicht aus mehreren Blickwinkeln ab. So entstehen biometrische Daten, welche anschließend der externe Dienstleister Persona auswertet. Alternativ können Nutzer auch ein amtliches Ausweisdokument vorlegen. Das ist auch die Option, welche denjenigen bleibt, deren „Video-Selfie“ vorher fälschlicherweise als unter 13 eingestuft wurde.

Zusätzlich will Roblox die Kommunikation von Minderjährigen mit Erwachsenen im Spiel einschränken. Jemand über 18 Jahren soll in Roblox nur noch mit Menschen ab 13 kommunizieren können. Und zwar nur, wenn beide sich auch im echten Leben kennen und ihr Alter bei Roblox zertifiziert haben. Um zu überprüfen, wer sich auch im echten Leben kennt, will Roblox auf QR-Codes und den Import von Telefonkontakten des Smartphones setzen. Nutzer, die das Letztere nutzen und sich gegenseitig als Telefonkontakt eingespeichert haben, werden im Spiel einander als Kontakte vorgeschlagen und haben die Möglichkeit, auch trotz Altersunterschied miteinander zu kommunizieren. Zum Einsatz von QR-Codes finden sich in einer Support-Seite, die Roblox auch in einer entsprechenden Pressemitteilung verlinkt hat, keine näheren Angaben. In der Vergangenheit hatte es rechtliche Schritte gegen Roblox wegen fehlendem Schutz von Minderjährigen vor Kinderschändern gegeben.

Eine weitere Neuerung sind die lokalen Standards zur Alterseinstufung medialer Inhalte, die Roblox künftig nutzen will. Dann sollen beispielsweise in Deutschland die gängigen Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die eigenen Alterskennzeichen von Roblox ersetzen, teilt Roblox mit. Demnach ist die Plattform nun Partner der International Age Rating Coalition (IARC). Die IARC bietet Spieleentwicklern weltweit einen Fragebogen, den sie ausfüllen, um ihr Spiel bei einem IARC-Partner – wie künftig beispielsweise Roblox – anzubieten. Ausgehend von den Angaben übernimmt die IARC dann die Einstufung innerhalb zahlreicher regionaler Systeme, wie USK, dem US-amerikanischen Entertainment Software Rating Board (ESRB) oder der europäischen Pan-European Game Information (PEGI). So sollen Spieleentwickler mit vergleichsweise wenig Aufwand sicherstellen können, dass ihr Spiel in den jeweiligen Ländern bestimmungsgemäß angeboten werden kann.

Roblox ist eine Online-Spieleplattform, auf der Millionen von Spielern Zugang zu Millionen von Spielen („Roblox Experiences“) haben, die meist von externen Entwicklerteams kommen. Bisher haben diese Spiele noch die Roblox-eigenen Alterskennzeichen. Sobald das IARC-System eingeführt ist, sollen stattdessen aber die jeweiligen regionalen Kennzeichen zum Einsatz kommen. Wann genau es so weit sein soll und wie das für die Entwicklerteams abläuft, sagt Roblox in seiner Pressenotiz nicht. Wer ein eigenes Spiel auf Roblox anbietet, könnte dann aber einen digitalen Fragebogen ausfüllen müssen, welcher für betroffene Entwickler verfügbar ist und als weitere Grundlage für die lokalen Alterseinstufungen nach IARC-Praxis dient. Das geschieht automatisch. Laut IARC ist der Fragebogen mit Algorithmen implementiert, welche dann die jeweiligen Alterskennzeichen lokaler Behörden zuweisen. Wie das System mit einem Workload von bis zu aktuell 6,3 Millionen „Roblox Experiences“ (Stand: 5. September 2025) umgehen wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte die bisher größte Menge an Spielen sein, die ein neuer IARC-Partner mitbringt, gefolgt vom Google Play Store mit rund 3,5 Millionen Apps. Als Google 2015 IARC-Partner wurde, waren es aber noch etwa halb so viele.


(nen)



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Bundesregierung versichert: Digitalfunk für Blaulichtbehörden ist verlässlich


Die Bundesregierung hat die Verlässlichkeit des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bekräftigt. Auf den seit 2007 aufgebauten und seither gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Dienst verließen sich über eine Million Einsatzkräfte, etwa im Rettungswesen, bei Feuerwehren oder der Polizei, schreibt das federführende Innenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Das funktioniere weitgehend zuverlässig. Dabei würden die meisten Bauwerke und Infrastrukturen durch die allgemeine Versorgung des Freifelds bereits mit Digitalfunk abgedeckt.

Die AfD spielt auf eine offenbar unzureichende Verfügbarkeit des Blaulichtfunks an, insbesondere in deutschen Tunneln. Sie verweist auf einen bundesweiten Ausfall des Netzes am 6. Mai aufgrund eines technischen Problems als Beleg für die Anfälligkeit dieser kritischen Infrastruktur. Die Fragesteller betonen, dass eine lückenlose Kommunikation in Tunnelanlagen, wo das Risiko für Einsatzkräfte und Betroffene besonders hoch ist, unerlässlich sei. Außerdem führen sie die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs an, dass das Netz bei der Funkversorgung in Katastrophenlagen Mängel aufweise und Bund und Länder dringend Abhilfe schaffen müssten.

Die Regierung räumt zwar ein, dass an Orten ohne ausreichende Freifeldversorgung wie in manchen Tunneln eine zusätzliche, stationäre Funkanlage für den Digitalfunk nötig sein könne. Für Planung, Errichtung und den Betrieb solcher Sender seien aber die jeweiligen Bauverantwortlichen zuständig. Diese könnten im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auch verpflichtet werden, ihre Bauwerke oder Infrastrukturen mit entsprechender Technik auszurüsten.

Auf die Frage nach der Verfügbarkeit des Digitalfunks in Tunneln auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum 1. Juli antwortet das Innenressort, dass für alle solche Durchfahrten eine funktechnische Ausstattung gemäß den Richtlinien für Ingenieurbauten vorgesehen sei. Diese Regel werde seit 2016 angewandt, wobei die Notwendigkeit einer Tunnelfunkanlage durch objektbezogene Messungen ermittelt werde. Eine vollständige, flächendeckende Verfügbarkeit in allen Tunneln kann die Exekutive aber nicht garantieren.

Genaue Kenntnis über die Versorgungssituation in Unterführungen oder Verkehrswege durch Berge hat die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Meldungen über Abdeckungslücken von Tunnelbetreibern lägen ihr nicht vor. Für die Sicherstellung einer störungsfreien Digitalfunkversorgung seien letztlich die jeweiligen Straßenbaulastträger beziehungsweise Tunnelbetreiber rechtlich und operativ verantwortlich. Die gesetzlichen Grundlagen dafür fänden sich etwa in Landesbauordnungen oder in Vorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz.

Wenn neue Tunnel gebaut oder saniert werden, müsse die ausführende Baubehörde in der Regel die zuständige Feuerwehr beteiligen, heißt es weiter. Diese lege dann fest, ob und welche Funktechnik zu installieren ist. Konkrete Einzelmaßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Abdeckung folgten aus regelmäßigen Abstimmungen mit den Ländern, der Bundespolizei und der Deutschen Bahn.


(mki)



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EU-Kommission verhängt 2,95 Milliarden Euro Bußgeld gegen Google


2,95 Milliarden Euro soll Google für Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht im Anzeigenmarkt zahlen. Das hat die EU-Kommission am späten Freitagnachmittag bekanntgegeben. „Google hat seine Stellung missbraucht, indem es eigene Anzeigentechnologie gegenüber Wettbewerbern bevorzugt hat“, heißt es in einer Mitteilung der zuständigen EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera. Deren Generaldirektion Wettbewerb ist dafür zuständig, wettbewerbsschädliches Verhalten zu sanktionieren – und hat das im Fall des Google-Werbeimperiums bereits mehrfach getan. Mit seinem Verhalten habe Google höhere Anzeigenkosten verursacht, die dann mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Werbetreibenden an die Verbraucher durchgereicht worden seien, heißt es von Seiten der EU-Kommissarin weiter. Über 10 Jahre habe Google seine unzulässigen Geschäftspraktiken betrieben.

Doch nachdem bereits zwei Strafen gegen Google im Kontext seines Anzeigengeschäftes verhängt wurden, will die EU-Kommission es nun nicht bloß bei einer Strafzahlung belassen: „Das mit der heutigen Entscheidung betroffene Verhalten hat eine weltweite Dimension“, heißt es in der Mitteilung weiter. Google müsse nun binnen 60 Tagen glaubhaft darlegen, wie es sein Anzeigengeschäft europarechtskompatibel ausgestalten wolle. Sonst werde sie weitere, angemessene Maßnahmen ergreifen, so Ribera.

„Die Milliarden-Strafe gegen Google zeigt, dass die Europäische Kommission handlungsfähig ist“, kommentiert die Grünen-Europaabgeordnete Alexandra Geese. Googles Marktmacht bei der Online-Werbung schade der Presse und der Demokratie, sagt Geese und, sieht die heutige Entscheidung als „ersten Schritt, um das Macht- und Datenmonopol von Google auf dem Werbemarkt zu brechen.“ Allerdings sei der Betrag für Google selbst bei fast 3 Milliarden Euro nur Peanuts, das Unternehmen soll in Europa zuletzt etwa 100 Milliarden Euro jährlich an Umsatz erzielt haben.

Kritik kommt hingegen vom CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber auf Bluesky. Er begrüßte zwar die Milliardenstrafe, bemängelt aber: „Vor zwei Jahren hat sie aber noch mit Zerschlagung der Google-Werbesparte gedroht. Im Ergebnis ist Wettbewerbskommissarin Ribera vor Trump eingeknickt.“

Laut Bloomberg hat die zuständige Google-Vizepräsidentin Lee-Anne Mulholland für Google unmittelbar angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid vorgehen zu wollen. Das Anzeigengeschäft des Konzerns, das die Firma zu einer der profitabelsten Unternehmungen des Internetzeitalters hat werden lassen, ist immer wieder im Fokus von Wettbewerbshütern rund um die Welt. Auch in den USA gab es zeitweise Überlegungen, die Anzeigentechnik vom Restkonzern zwangsweise abzuspalten, in Europa würde der Digital Markets Act eine Entflechtung ebenfalls erlauben.

Wie sich die EU-Kommission in diesem und anderen Verfahren angesichts von Forderungen des US-Präsidenten Donald Trump und von wichtigen Kongressabgeordneten verhalten würde, war zuletzt unklar [–] eine Reaktion aus Washington dürfte jedoch nicht lange auf sich warten lassen. EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera jedenfalls versucht in ihrem Statement dem absehbaren Echo auf der anderen Seite den Wind aus den Segeln zu nehmen: Sie verweist auf ein ähnlich gelagertes Verfahren in den USA – und wird ganz grundsätzlich: „Unsere Gründungsverträge, unsere Gesetze und unsere Grundwerte stehen nicht zur Debatte.“


Update

05.09.2025,

20:05

Uhr

Zitat von Ferber ergänzt.


(mack)



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