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Künstliche Intelligenz

watchOS 26: Wie Apples KI-Trainer Workout Buddy funktioniert


Die Neuerungen, die watchOS in der neuen Version 26 ab Herbst mitbringt, fallen dieses Mal eher durchwachsen aus. So will Apple sein umstrittenes Liquid-Glass-Design auch auf der Computeruhr umsetzen und schärft bei einigen Komfortfunktionen wie dem Kontrollzentrum und dem „smarten Stapel“ nach. Mitteilungen lassen sich nun per Handgelenkumdrehung schließen und es gibt eine Übersetzungsfunktion für Chats. Deutlich interessanter sind da schon die angekündigten neuen Funktionen für die Trainings-App (Workout). Funktionen sollen sich durch eine Layout-Änderung schneller aufrufen lassen, was insbesondere beim Training selbst hilfreich sein soll. Doch die eigentliche Revolution ist ein in watchOS 26 eingebauter KI-Trainingsassistent.

Der sogenannte Workout Buddy wird zunächst in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Das System basiert laut Apple auf Apple Intelligence und soll das „Fitnesserlebnis mit Workout Buddy durch personalisierte Motivation in gesprochener Sprache“ verbessern. Apple zufolge geht das anfangs mit Laufen (drinnen und draußen), Gehen (dito), HIIT (Intervalltraining), Radfahren (draußen) sowie traditionellem und funktionalem Krafttraining. Der Workout Buddy kann Daten wie Herzfrequenz, Pace, Distanz, Aktivitätsringe, persönliche Fitness-Meilensteine und weitere anzapfen und dann verarbeiten, was „privat und sicher“ erfolgen soll, erklärt Apple.

Wenn Nutzer beispielsweise ein Lauftraining starten, motiviert sie Workout Buddy auf personalisierte Art und erinnert an die in dieser Woche bereits gelaufene Strecke oder die Fortschritte im Hinblick auf Ziele für die Aktivitätsringe, sagt Apple. Als Beispiel nennt der Konzern folgten Motivationsspruch: „Großartig, dass du an diesem Mittwochmorgen dein Lauftraining fortgesetzt hast. Du bist 18 Minuten davon entfernt, deinen Trainingsring zu schließen. In dieser Woche bist du bereits zehn Kilometer gelaufen. Heute werden es mehr.“

Da die Apple Watch zu schwachbrüstig für Apple Intelligence ist, funktioniert der Workout Buddy nur, wenn man mit dem iPhone in der Nähe (etwa in einer Tasche) trainiert. Selbiges muss selbst bereit für Apple Intelligence sein, also mindestens ein iPhone 15 Pro oder Pro Max. Der Workout Buddy ist auf das Training selbst fokussiert und macht die Ansagen, sobald das Training beendet ist. Ein Nachvollziehen der Aussagen in der Trainings-App scheint zunächst nicht vorgesehen zu sein.

Apple setzt auf ein neues Text-to-Speech-Modell mit „dynamisch generativen Stimmen“. Sie wurden anhand der bekannten Fitness+-Trainer entwickelt. „So passen ihre Energie, ihr Stil und ihr Ton zu dem Workout.“ Die Nutzung von Workout Buddy scheint jedoch nicht an ein Fitness+-Abonnement (immerhin 80 Euro im Jahr minimal) gekoppelt zu sein. Der Dienst funktioniert nur mit gekoppelten Bluetooth-Kopfhörern oder Bluetooth-Stöpseln.


(bsc)



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Vodafone: Fünfjährige Herstellergarantie und Akkutausch bei Bedarf


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Vodafone verlängert für Vertragskunden, die ein Smartphone in Raten abbezahlen, die zweijährige Herstellergarantie des Geräts um weitere drei Jahre. Für Kunden in den Tarifen GigaMobil M und GigaMobil Young M oder höher gibt es die Garantieverlängerung kostenlos. Benutzer mit XS- oder S-Tarif können sich das Paket für 3,99 Euro monatlich hinzubuchen. Nach fünf Jahren endet das Zusatzpaket automatisch, es lässt sich aber auch monatlich kündigen. Das Angebot gilt ab dem 27. August.

Die verlängerte Garantie umfasst auch den Austausch des Akkus. Vodafone verspricht, den Akku zu wechseln, wenn dessen Kapazität unter 80 Prozent gefallen ist. Ein Eigenverschulden darf hier nicht vorliegen.

Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie, die Hersteller seit dem 20. Juni 2025 zu Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet. Die jüngst in Kraft getretenen Ökodesign-Verordnungen verpflichten Smartphone-Hersteller ohnehin zum Einbau höherwertiger Akkus. Festverbaute Akkus müssen nach 1000 Ladezyklen noch eine Restkapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen können. Das entspricht fast drei Jahren täglichen Ladens. Wer das Smartphone nicht jeden Tag lädt, wird die fünf Jahre vermutlich ohne Akkutausch überstehen. Das Zubuchen der Versicherung für kleinere Verträge wiederum lohnt sich kaum für günstige Geräte: Die Kosten für die Versicherung summieren sich in fünf Jahren auf 240 Euro.


(vbr)



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Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen


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Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.

Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“

Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.

Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.

Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.

Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.


(vbr)



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Intel legt Bundle mit „Battlefield 6“ auf


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Intel kündigt eine erste Aktion innerhalb der „Intel Gamer Days“ an: Zahlreiche Prozessoren und Grafikkarten erhalten bald den Ego-Shooter „Battlefield 6“ als kostenlose Dreingabe. Die Aktion gilt für Käufe zwischen dem 25. August und 30. September 2025.

Mit dabei sind alle Desktop-Prozessoren ab der Generation Core i-13000 (Raptor Lake) und Core-i5-Klasse. Das günstigste berechtigte Modell ist also der Sechskerner Core i5-13400F, der nur rund doppelt so viel kostet wie „Battlefield 6“ zum Start selbst. Aktuelle Core Ultra 5, 7 und 9 aus der Arrow-Lake-Generation sind ebenfalls inkludiert, bis hin zum Core Ultra 9 285K. Derzeit ist noch unklar, welche Händler an der Aktion teilnehmen.

Bei Notebooks mit Intel-Prozessoren ist die Situation weniger übersichtlich. Intel berechtigt Notebooks mit einigen Core i-13000H, i-13000HX, i-14000HX (aber nicht H), Core 200H, Core Ultra 200H, Core Ultra 200HX und Core Ultra 200V. Eine komplette Liste findet sich in den Teilnahmebedingungen.

Simpel ist die Dreingabe dagegen bei Grafikkarten: Intel berechtigt alle Arc-GPUs für Desktop-PCs und Notebooks, angefangen bei der Arc A550M bis hin zur Arc A770 und Arc B580.

Käufer innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler erhalten einen Code, der bis zum 31. Oktober 2025 auf Intels Aktionsseite eingelöst werden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich ein berechtigtes Produkt tatsächlich im Rechner befindet. Zum Nachweis müssen Nutzer Intels Hardware Scanning Tool herunterladen und ausführen. Außerdem muss eine Rechnung vom Kauf hochgeladen werden.

Der Spiel-Key soll bis zur Veröffentlichung von „Battlefield 6“ per Mail kommen. Der Ego-Shooter erscheint am 10. Oktober.


(mma)



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