Künstliche Intelligenz
Wearables von anderen Anbietern: Apple erweitert Funktionsumfang in der EU
Apple will künftig auch die sogenannten Live-Aktivitäten (Live Activities) auf Fremdgeräte weiterreichen. Im Rahmen der von der EU vorgeschriebenen Öffnung von iOS für Wearables von Drittanbietern wäre dies eine weitere Kategorie, die unterstützt wird. Umgesetzt wird dies allerdings frühestens mit iOS 26.5, das derzeit im Betatest ist und wohl nicht vor Ende April oder im Mai erscheint. Es ist unklar, ob Apple dabei auf die Forderungen aus dem Digital Markets Act (DMA) oder es sich quasi um ein „Bonusfeature“ handelt, das der Konzern erstmals außerhalb der Apple Watch freigibt. Möglicherweise nimmt Cupertino an, dass die EU-Kommission auch die Live-Aktivitäten, mit denen man aktuell laufende Vorgänge wie Bestellungen oder das Warten auf einen Mietwagen beobachten kann, nicht nur auf der Apple Watch sehen will.
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EU-Funktionen für Wearables und anderes Zubehör
Der aktuell geplante Funktionsumfang ist für Apple-Verhältnisse bereits breit. So soll erstmals „echte Benachrichtigungen“ auf konkurrierenden Wearables wie die von Samsung, Google oder Garmin auftauchen können, auf die man auf dem Gerät dann auch reagieren kann – dieses „Notification Forwarding“ ist mehr als die aktuelle, simple Weiterleitung der eigentlichen Nachricht per Bluetooth.
Weiterhin gibt es ein neues Annäherungspairing (Proximity Pairing), bei dem man ein Gerät wie einen Kopfhörer nur in die Nähe des iPhone bringen muss, um den Kopplungsvorgang auszulösen. Das geht bislang nur mit AirPods und Beats-Geräten. Schließlich kommen nun besagte Live-Aktivitäten hinzu. Da diese auch grafische Elemente enthalten, dürfte die Umsetzung von Hersteller zu Hersteller abweichen. Es ist auch denkbar, dass nicht jeder Anbieter von Wearables das Feature auch umsetzt. Alle Funktionen will Apple noch 2026 bereitstellen.
Voraussetzungen für Entwickler und Geräteanbieter
Passend dazu hat Apple auch an seinen Lizenzbedingungen für Entwickler geschraubt. Diesen ist nun zu entnehmen, dass das Forwarding von Live-Aktivitäten zum Funktionsumfang gehört. Es ist demnach unter anderem verboten, die Funktion zu Werbe-, Profiling- oder Ortsüberwachungszwecken zu nutzen.
Zudem dürfen die Daten nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden. Schließlich ist auch eine Weiterleitung der Daten an andere Anwendungen oder Geräte verboten. Entwickler müssen diese gegenüber Apple explizit kommunizieren und erhalten dann ein entsprechendes Entitlement. Die Daten sind zudem verschlüsselt, ein Ablegen von Benachrichtigungen in der Cloud oder auf dem Empfangsgerät selbst ist nicht vorgesehen.
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(bsc)