Künstliche Intelligenz

Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten


Zwei deutsche Landeskriminalämter haben eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von Datenhändlern aggregierte worden sein. Eine klare gesetzliche Grundlage für die Nutzung solcher Daten durch Ermittlungsbehörden gibt es nicht.

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Das Versprechen moderner Smartphones ist Bequemlichkeit: Die Wetter-App zeigt den Regenradar, die Navigations-App lotst durch den Stau, das mobile Game vertreibt die Zeit. Was die meisten Nutzer im Alltag unachtsam wegklicken, ist die zugehörige Einwilligung zur Freigabe des Standorts. Diese Daten fließen über verschlungene Wege der Werbeindustrie an Datenhändler, die daraus präzise Bewegungsprofile erstellen.

Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) und von Netzpolitik haben aufgedeckt, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) in Deutschland bereits gezielt Daten kommerzieller Datenhändler eingekauft und für eigene Ermittlungen ausgewertet haben.

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Weitere Ankäufe seien nicht vorgesehen. Auch das brandenburgische LKA räumte ein, Dienste von Datenhändlern „anlassbezogen“ in Anspruch zu nehmen. Es ließ aber offen, ob es sich dabei explizit um Ortungsdaten handele und ob sie aus der Werbebranche stammten.

Die Enthüllungen belasten das behördliche Informationsmanagement, da die rechtliche Basis für solche Praktiken von Experten bestritten wird. Will die Polizei herkömmliche Ortungsmethoden wie eine Funkzellenabfrage anwenden, hat der Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden gesetzt: Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.

Beim weitgehend unregulierten Einkauf über private Datenhändler wird dieser Richtervorbehalt de facto ausgehebelt. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat infolge der Recherchen ein Prüfverfahren gegen das dortige LKA eingeleitet. Er sieht Gefahr, dass strenge Schutzrechte durch kommerziellen Datenkauf umgangen werden.

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Unter Juristen formiert sich Kritik an der Praxis. Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller stuft den Einsatz dieser Daten durch die Landeskriminalämter als rechtswidrig ein. Die Daten seien niemals für Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung generiert worden. Die polizeiliche Nutzung stelle daher eine illegale Zweckänderung dar, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Für solches Vorgehen fehle jegliche Ermächtigungsgrundlage in den Sicherheitsgesetzen.

Das Ausmaß des Datenhandels innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden bleibt im Dunkeln, denn Transparenz gibt es nicht. Eine bundesweite Umfrage unter allen 16 Landeskriminalämtern offenbart eine Mauer des Schweigens. Während fünf Bundesländer den Einsatz verneinten, verweigerten neun LKAs – darunter Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland – unter Verweis auf „Geheimschutzgründe“ oder „polizeitaktische Belange“ jegliche Auskunft.

Auch die Bundesregierung äußert sich nicht zu dem Thema: Eine Anfrage im Bundestag der Linksfraktion zu potenziellen Datenkäufen durch das Bundeskriminalamt oder den Bundesnachrichtendienst beantwortete sie Ende 2025 aus Gründen des Staatswohls nicht einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments bereits im November zu dem Schluss, dass der behördliche Einkauf von Databroker-Profilen längst kein Ausnahmephänomen mehr ist.

Das Problem reicht weit über den Datenschutz des Einzelnen hinaus und berührt Fragen der Nationalen Sicherheit. Sogenannte ADINT-Firmen (Advertising-based Intelligence) bieten spezialisierte Softwarelösungen an, die Werbedaten über grafische Oberflächen wie ein Suchfeld für Bewegungsprofile nutzbar machen. Internationale Recherchen zeigen, dass schon über kostenlose Datenproben dieser Händler weltweit Milliarden Standorte analysiert werden können. Betroffen sind nicht nur Kriminelle, sondern Millionen unbescholtene Bürger.

Da sich aus den Profilen intimste Details wie Besuche in Kliniken oder gar die Wege von EU-Beamten und Militärangehörigen ablesen lassen, warnen Politiker parteiübergreifend vor Erpressbarkeit und Spionage durch ausländische Geheimdienste. Deutsche Behörden füttern diesen umstrittenen Markt mit Steuergeld.


(vbr)



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