Künstliche Intelligenz
WhatsApp-Funktion ermöglicht KI-Abschaltung in Chats – ist aber nicht nötig
Der Chatbot Meta AI ist seit März in WhatsApp integriert. Die KI, die in der App prominent als blau umrandeter Ring auf der Startseite zu finden ist, kann nicht entfernt werden, auch wenn diese Frage offenbar immer wieder gestellt wird. Mithilfe der Funktion „Erweiterter Datenschutz“ (Advanced Chat Privacy), die im April eingeführt wurde, können Nutzer die KI allerdings aus Einzel- und Gruppenchats blockieren, damit Teilnehmer eines Chats die KI nicht zuschalten können.
Dass Meta AI auf alle Daten in WhatsApp zugreifen kann, wie in aktuellen Kettenbriefen kolportiert wird, ist indes nicht korrekt – und schon gar nicht ohne Auftrag des Nutzers.
Meta AI in WhatsApp nur durch Nutzer aktivierbar
Ein Panik verbreitender Kettenbrief warnt vor Meta AI in Whatsapp.
(Bild: heise medien)
Die KI in WhatsApp kann nur auf die Daten des Nutzers oder der Nutzerin zugreifen, wenn man mit ihr interagiert und ihr den Auftrag dazu gibt. Sämtliche Einzel- und Gruppenchats sind standardmäßig Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass nur die Teilnehmer einer Chatrunde Zugriff auf die darin geteilten Informationen haben.
Die in WhatsApp integrierten KI-Funktionen greifen nur dann, wenn Nutzerinnen und Nutzer sie aktiv verwenden. Das heißt: Es findet kein automatischer Zugriff auf Inhalte, geschweige denn Telefonnummern, statt. Zur Erinnerung: Letztere liefern Nutzer übrigens aktiv an Meta aus, wenn sie ihr Adressbuch mit WhatsApp synchronisieren, um ihre Kontakte zu finden.
Nur, wenn Meta AI über den Befehl @Meta in einem Chatfenster angesprochen wird, öffnet der Nutzer quasi die Tür zum Chat für Metas KI. Mit der KI im Chat können etwa verpasste Nachrichten zusammengefasst werden (zunächst nur in den USA) – diese Funktion ist in Deutschland noch nicht verfügbar.
Wie der Konzern erklärt, wird für diese private KI-Zusammenfassung eine Sitzung mit einem Cloud-Server aufgebaut – anonymisiert durch Oblivious HTTP (OHTTP) über Drittanbieter-Zwischenstationen. Die Session soll der Erläuterung zufolge mit einem temporären Schlüssel verschlüsselt sein, auf den „Meta und WhatsApp keinen Zugriff haben“; nur das Endgerät und die Private-Processing-Server können ihn demnach nutzen: Meta betont, dass „niemand außer dem Gerät des Nutzers oder den ausgewählten TEEs (Trusted Execution Environment)“ die Anfrage entschlüsseln könne.
Zudem unterliegt der „Inhalt und die näheren Umstände von Chats zwischen Nutzerinnen und Nutzern von TK-Diensten“, zu denen WhatsApp gehört, „dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses (§ 3 TDDDG), das im Grundgesetz verankert ist (Art. 10 GG) und dessen Verletzung strafbar ist (§ 206 Strafgesetzbuch),“ erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Erweiterter Datenschutz sperrt Nutzer von KI-Verwendung im Chat
Für noch mehr Kontrolle über die Meta-KI, wenngleich nicht wirklich erforderlich, können Nutzer die Funktion „Erweiterter Datenschutz“ aktivieren. Dieses Feature muss indes für jeden Chat einzeln aktiviert werden. Dies erfolgt über die jeweiligen Einstellungen, die durch einen Druck auf den Empfänger des Chats oder den Gruppennamen aufgerufen werden können (nicht das Drei-Punkte-Menü). Tippt man nun @Meta in ein Chatfenster, erhält man den Hinweis, dass die Funktion in dem jeweiligen Chat nicht verfügbar ist.
Erweiterter Chat-Datenschutz: Unter anderem können Nutzer mit der Funktion Meta AI für einzelne Chats sperren.
(Bild: heise medien)
Durch die Aktivierung der „Erweiterten Datenschutzfunktion“ wird nicht nur der Zugriff von Meta AI im Chat gesperrt, sondern mehr: Das Feature sperrt gleichzeitig die Exportfunktion für den jeweiligen Chat und den Medienzugriff, sodass Bilder und Co. nicht in der jeweiligen Mediengalerie des Geräts gesichert werden. Wie erwähnt, ist diese Funktion nicht erforderlich, um Meta AI von unerlaubtem Datenzugriff abzuhalten. Es genügt, wenn keiner der Teilnehmer in einem WhatsApp-Gruppenchat sie verwendet.
Lesen Sie auch
Die „Erweiterte Datenschutz“-Funktion dient laut Meta vor allem in WhatsApp-Gruppen, in denen jemand nicht alle Teilnehmer näher kennt, jedoch auch vertraulichere Dinge besprochen werden. Als ein Beispiel nennt der Konzern etwa Gespräche über gesundheitliche Probleme in Unterstützer-Gruppen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 15. August 2025: Lesetipps zum Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
die heiße Woche neigt sich dem Ende zu, und ich bin sicher, vielen von Ihnen ist die Hitze gut zu Kopf gestiegen. Die meisten von uns haben sich ein schattiges oder gar klimatisiertes Plätzchen gesucht und dort gearbeitet oder schlicht entspannt.
Ganz so ruhig angehen kann man es aber nicht, zumindest nicht dauerhaft, wenn man ein paar Pfunde abnehmen möchte. So erging es meinem Kollegen Alexander Spier, der dem eigenen Bauch den Kampf angesagt hatte und nun abnehmen wollte – allerdings nicht auf althergebrachtem FDH-Wege, sondern mithilfe smarter Gadgets. Und so verbrachte Alexander die vergangenen acht Wochen mit seiner smarten Uhr, KI-Trackern, Bewegung und Kalorienzählen – und stieß auf derart interessante Erkenntnisse, die er unbedingt in einen ausführlichen Erfahrungsbericht gießen musste. Der launige Text dürfte bei so manchem doch für einige Aha-Momente sorgen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 15. August 2025: Lesetipps zum Wochenende“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Proton zieht sich langsam aus der Schweiz zurück
Die geplanten Novellen der schweizerischen Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der zugehörigen Durchführungsbestimmung schlagen weiter hohe Wellen. Proton hat jetzt bestätigt, dass der Anbieter verschlüsselter Kommunikationsdienste aufgrund der mit dem Vorhaben verknüpften Rechtsunsicherheit mit dem Abzug von IT-Infrastrukturen aus der Schweiz begonnen hat. Der im Juli eingeführte KI-Chatbot Lumo, der mit mehr Datenschutz als ChatGPT & Co. punkten soll, ist das erste Produkt, das seinen Standort wechselt.
Schon in einem Blogbeitrag zum Start von Lumo erklärte Eamonn Maguire, Leiter für Missbrauchsbekämpfung und Kontosicherheit bei Proton, dass sich das Unternehmen aus Angst vor den drohenden Gesetzesänderungen für Investitionen außerhalb der Schweiz entschieden habe. Angesichts der Pläne der Schweizer Regierung „zur Einführung von Massenüberwachung“, die in der EU verboten sei, verlagere der Anbieter „den Großteil seiner physischen Infrastruktur“ aus der Alpenrepublik. Der Anfang erfolge mit dem Chatbot.
Protons CEO Andy Yen führte nach dem Start gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus, dass sich das Unternehmen aufgrund der vorgesehenen VÜPF-Reform für Deutschland als Standort für die Server von Lumo entschieden habe. Zusätzlich baue die Firma Standorte in Norwegen auf. Ganz will Proton die Zelte in der eidgenössischen Heimat aber nicht abbrechen. „In Europa zu investieren bedeutet nicht, die Schweiz zu verlassen“, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber TechRadar. Gerüchte, wonach Proton das Land endgültig verlassen werde, bestätigte er so nicht.
Auch die EU treibt die Überwachung voran
Laut der umkämpften Initiative des Schweizer Bundesrats und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements müssten künftig auch Online-Dienste, die mindestens 5000 Nutzer haben, Metadaten wie IP-Adressen und Portnummern sechs Monate auf Vorrat speichern sowie der Polizei und Geheimdiensten beim Entschlüsseln von Inhalten helfen. Neu dazukommen wird dem Plan nach auch eine Auflage für solche Betreiber, User zu identifizieren. Diese müssten eine Ausweis- oder Führerscheinkopie vorlegen oder zumindest eine Telefonnummer angeben.
Doch auch die EU-Kommission hat schon vor Jahren einen Entwurf für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch (Chatkontrolle) auf den Weg gebracht. Vor Kurzem legte die Brüsseler Regierungsinstitution zudem einen Fahrplan für „Entschlüsselung“ und eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter dem Aufhänger „ProtectEU“ vor. Der Proton-Sprecher hielt dem entgegen, dass das obligatorische Aufbewahren elektronischer Nutzerspuren bereits mehrfach von europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt worden sei. Er unterstrich: „Wir werden die Entwicklungen in der EU jedoch selbstverständlich weiterhin genau beobachten. Das tun wir auch in anderen Rechtsräumen.“
Petition mit über 15.000 Unterzeichnern
Proton ist nicht der einzige Anbieter, der sich lautstark gegen den befürchteten „Krieg gegen Online-Anonymität“ in der Schweiz ausgesprochen hat. NymVPN, ein anderer Anbieter virtueller privater Netzwerke, drohte bereits im Mai, die Schweiz zu verlassen, sollten die erweiterten Überwachungsvorgaben in Kraft treten. „In der Schweiz kann man derzeit nicht in Datenschutz investieren“, monierte Nym-Mitgründer Alexis Roussel nun gegenüber TechRadar. Die Firma habe ebenfalls bereits eine Strategie entwickelt, um ihre VPN-Aktivitäten außerhalb der Schweiz und der EU anzusiedeln. Das wäre jedoch der letzte Ausweg. Aufgrund seiner dezentralen Infrastruktur sei das Unternehmen aber nicht direkt von der Anti-Verschlüsselungsregel betroffen, da es dafür gar keine Schlüssel selbst speichere.
Die Schweizer Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft und die Kampagnenseite Campax übergaben der Regierung in Bern derweil am Donnerstag gut 15.000 Unterschriften der Petition „Demokratie statt Überwachungsstaat!“ gegen die skizzierte VÜPF-Novelle. Sie warnten dabei vor einem massiven Angriff auf Grundrechte, Datenschutz und digitale Freiheit und forderten den sofortigen Stopp der Pläne. Die Organisatoren kritisierten auch, dass der Bundesrat diesen Ausbau der Massenüberwachung ohne parlamentarische Debatte und demokratische Legitimation auf dem Verordnungsweg umsetzen wolle. Das Alles erinnere eher an „Russland, China oder den Iran“ als an europäische Staaten.
(jo)
Künstliche Intelligenz
Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz
Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.
In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.
Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.
Roblox: „Sichere und positive Umgebung“
Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“
Abmahnung gegen YouTuber
Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.
Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.
(jo)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 Monaten
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Digital Business & Startupsvor 1 Monat
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Philip Bürli › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 2 Monaten
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
Social Mediavor 2 Monaten
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen