Künstliche Intelligenz
Wichtig für Entwickler: Apple überholt Jugendschutz-Rating-System
Wer Apps für den App Store entwickelt, sollte sich im Vorfeld des Rollouts neuer Funktionen zum Kinderschutz unter iOS 26 mit Apples Alters-Rating-System beschäftigen. Dort gibt es nämlich, warnt der Konzern in seinem Developer-Blog künftig einige Änderungen. Werden diese nicht beachtet, kann das bedeuten, dass Apps aus dem Angebot gestrichen werden.
Neue Altersstufen, neue Fragen
Apples neues System verlangt pro App das Ausfüllen eines neuen Fragebogens. Wurde dieser bereits bearbeitet, sollte das Jugendschutz-Rating eigentlich automatisch gesetzt worden sein, doch das scheint nicht immer zu funktionieren und sollte nachkontrolliert werden. Hinzu kommt: In App Store Connect wird künftig auch abgefragt, welche In-App-Kontrollmöglichkeiten bestehen, welche Fähigkeiten eine App grundsätzlich hat und ob es Inhalte zu den Themen Medizin und Wellness sowie gewalttätige Inhalte in einer App oder einem Spiel gibt. Die Fragen müssen bis Ende Januar 2026 beantwortet sein.
Apple betont weiterhin, dass sich Apps an Jugendschutzgesetze und Datenschutzregelungen wie die DSGVO zu halten haben. Das gilt auch für integrierte KI-Assistenzsysteme und Chatbots. Neu sind zudem weitere Altersklassifizierungen. Künftig sind 4+, 9+, 13+, 16+ und 18+ möglich. Diese werden je nach Land oder Region sowie die dort geltende Gesetzeslage angepasst. Das Rating-System wurde bereits in den Betaversionen von iOS 26, iPadOS 26, macOS 26, tvOS 26, watchOS 26 und visionOS 26 umgesetzt.
Apple verspricht Verbesserungen für Eltern
Mit iOS 26, macOS 26 und Co. gibt es unter anderem neue Features zum Management einer Familiengruppe samt Alterscheck und es wird möglich, Altersangaben auf sicherem Weg mit Apps zu teilen. Weiterhin gibt es Kontrollmöglichkeiten samt entsprechenden Frameworks (die Third-Party-Apps noch umsetzen müssen), welche Chatpartner in Kommunikations-Apps für den Nachwuchs zulässig sind.
Apple schaltet bei Kinder-Accounts zudem nun automatisch Funktionen wie die Bildschirmzeit an und soll Apple einfacher durch Kinderschutzfunktionen führen. iOS 26 und Co. erscheinen vermutlich im September, derzeit läuft eine Public Beta.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Samsung beschleunigt One-UI-Entwicklung mit der Hilfe von Google
Der südkoreanische Branchenprimus Samsung folgt Google bei der Art der Entwicklung neuer OS-Versionen. Mithilfe des sogenannten „Trunk-Stable“-Entwicklungsmodells, mit dem Google das Update auf Android 16 Monate früher als bisher fertigstellen konnte, hat es auch Samsung geschafft, One UI 8 schneller denn je auf erste Geräte zu bringen. Neben der flinkeren Entwicklungszeit soll die neue Art der Entwicklung sich auch positiv auf die Softwarequalität auswirken.
One UI 8 schneller denn je fertig
Nachdem Samsung sich mit dem Release von One UI 7 enorm viel Zeit gelassen hatte, ging es mit One UI 8 so schnell wie nie. Nur wenige Wochen nach Googles Veröffentlichung von Android 16 für seine Pixel-Geräte und im AOSP, liefert Samsung seine neuen Foldables Galaxy Z Fold 7 und Z Flip 7 mit One UI 8 auf Basis von Android 16 aus. Dies ist kein Zufall: Wie Sally Hyesoon Jeong, Executive Vice President und Leiterin der Abteilung Framework R&D bei Samsung Mobile Experience Business, im Zuge eines Medienroundtables erklärte, arbeitet der Hersteller wie Google nur noch mit einem Entwicklungszweig und verfolge damit das Trunk-Stable-Modell.
Google verlange dies zwar nicht von Smartphone-Herstellern wie Samsung, da diese über unabhängige Entwicklungsprozesse verfügen und lediglich den zugrunde liegenden Plattformcode erhalten. Samsung erkannte jedoch die Vorteile der Trunk-Stable-Entwicklung und stellte die eigene One-UI-Entwicklung auf das Modell um. Sie erklärte weiter, dass das Unternehmen mit Google zusammenarbeitet, um das neue Entwicklungsmodell zu entwerfen.
Samsung passt sich an Androids Release-Zyklus an
Laut Jeong ist der Trunk-Stable-Ansatz dafür verantwortlich, dass Samsung One UI 8 so schnell nach der Einführung von Android 16 auf den Markt bringen konnte. Weiter erklärte sie, dass Samsung sich künftig an den Release-Rhythmus von Google anpassen wolle, um „die neuesten Android-Versionen so schnell wie möglich auf die Geräte zu bringen“. Derweil warten Besitzerinnen und Besitzer anderer Galaxy-Modelle noch auf die Verteilung des One-UI-8-Updates. Derzeit bietet der Hersteller immerhin für einige Modelle Betaversionen an – der Rollout des fertigen Updates dürfte bald erfolgen.
Sollte Google am neuen Release-Zyklus festhalten, dürften dann auch Samsungs neue One-UI-Versionen nicht mit der S-Serie, die traditionsgemäß Anfang eines jeden Jahres auf den Markt kommen, erscheinen. Stattdessen könnten die großen One-UI-Versionen im Sommer mit den Foldables kommen.
Was ist Trunk-Stable?
Mit dem sogenannten Trunk-Stable-Entwicklungsmodell gibt es nur noch einen zentralen Code-Zweig, von dem sämtliche Releases abgehen, sowohl stabile Updates als auch Developer-Versionen werden aus diesem erstellt.
Alle neuen Funktionen, APIs und Fehlerbehebungen werden hinter sogenannten „Feature-Flags“ entwickelt. Sie sind Teil des Codes, können aber in öffentlichen Releases deaktiviert werden, bis sie vollständig fertig sind. Dieses Verfahren führt unter anderem dazu, dass die vierteljährlichen Maintenance-Releases und die Entwicklungsversionen immer ähnlicher werden. Auf diese Weise könnten öfter neue Funktionen Einzug halten. Zudem können Bastler mit Tricks noch unfertige oder schlummernde Funktionen aktivieren.
Der neue Ansatz unterscheidet sich deutlich vom bisherigen verzweigten Modell, bei dem für jede neue Version ein separater Codezweig erstellt wurde. Diesem wurden dann bis zur Finalisierung einer Android-Version neue Funktionen hinzugefügt. Anschließend wurde dieser Zweig in den internen Hauptentwicklungszweig von Android integriert.
Der traditionelle Ansatz klingt zwar logisch, jedoch verursachte er bei einem so hochkomplexen Projekt wie Android erhebliche Probleme, erklärt der ehemalige Android-Entwickler Serban Constantinescu in einer Präsentation zu Trunk-Stable. Denn die Zusammenführung zweier umfangreicher Codebasen verlief selten reibungslos und führte häufig zu Fehlern und Inkonsistenzen, deren Behebung schließlich wertvolle Entwicklungszeit in Anspruch nahm.
Das alte Entwicklungsmodell machte offenbar auch bei der Entwicklung neuer Funktionen Probleme. Denn konnte eine Funktion bis zum Veröffentlichungstermin doch nicht fertiggestellt werden, mussten die Entwickler den unfertigen Code wieder in den Hauptzweig einfügen, sowie alle daraus resultierenden Konflikte lösen und dann ihre Arbeit im Zweig der nächsten Version fortsetzen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Solarstaffelei mobil und stationär im Garten montieren
Manchmal findet sich partout nicht das richtige Dach, die Fassade oder das Geländer, um die Solarpanels einer Balkonkraftanlage Richtung Sonne zu setzen. Die Flächen sind verschattet, das Dach gehört dem Vermieter oder die Montage am perfekten Ort wäre schlichtweg zu kostenintensiv.
Haben Sie aber im Garten noch einen Platz an der Sonne frei, könnte unsere Solarstaffelei das richtige Bastelprojekt für Sie sein. Im Prinzip ging es dabei um eine einfache Aufgabe: mit möglichst wenig Aufwand bis zu vier Panels zur Sonne auszurichten.
Als Vorbild unserer Konstruktion dient eine einfache Staffelei: Mit ihren drei Beinen steht sie immer stabil und lässt sich durch verschiedene Neigungswinkel der Beine zueinander flexibel ausrichten. Die kostspieligste Investition dabei sind unsere drei Balken. Wegen des Gewichts der vier Panels (rund 80 Kilogramm) sollten die Kanthölzer mindestens 8 × 8 cm stark sein.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Solarstaffelei mobil und stationär im Garten montieren“.
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Künstliche Intelligenz
Bund schafft gesetzliche Grundlagen für den Einsatz ferngesteuerter Pkw
In Deutschland wird es ab dem 1. Dezember 2025 erstmals erlaubt, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus der Ferne zu steuern. Die lenkende Person sitzt dabei nicht im Auto, sondern bedient es von einem anderen Ort aus, zum Beispiel von einem Kontrollraum. Diese Technologie ist unter anderem wichtig, um autonomes Fahren zu unterstützen. Das geht aus der neuen „Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung“ (StVFernLV) hervor, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit Anfang Dezember in Kraft tritt.
Fünfjährige Erprobungsphase
Mit der Verordnung habe das Bundesverkehrsministerium „einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, erläutert der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU). „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.“ Die StVFernLV beflügele neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Verkehrsressort Potenziale für die Anwendung der neuen Vorschrift: Autos könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Fahrt ferngesteuert zum nächsten Kunden gebracht werden. Auch Robo-Taxis ohne Fahrer wären denkbar, die flexibel und nach Bedarf unterwegs sind. Im öffentlichen Bereich erkennt das Ministerium ebenfalls viele Chancen: Ob im Nahverkehr mit kleinen oder großen Fahrzeugen oder bei Dienst- und Lieferfahrten – ferngesteuerte Lösungen könnten bestehende Angebote ergänzen und neue Bedürfnisse abdecken. Auch in der Logistik und beim Gütertransport dürfte der Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge die Effizienz steigern.
Anspruchsvolle Anforderungen
Wer ein Kfz fernlenken will, muss laut der Verordnung das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen und diverse Kenntnisse etwa zu Technik, Ablauf, Übernahme und Rückgabe der Fahrzeugkontrolle aufweisen. Der entsprechenden Person sind in einer Schulung etwa Inhalte und Fähigkeiten rund um „Sensorinformationen der Virtualität und Videodarstellung, Cyberkrankheit, Immersion und Präsenz“ zu vermitteln. Nötig sind auch „Sicherheitsprüfungen des ferngelenkten Kraftfahrzeugs vor Abfahrt, während der Fahrt und nach Abstellen des Fahrzeugs“.
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Deutschland soll laut der Bundesregierung eine Führungsrolle bei der autonomen Mobilität einnehmen. Der Bundestag beschloss daher schon 2021 ein Gesetz, um vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Level übernimmt das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle und muss dann von den Insassen nicht mehr überwacht werden.
Ein Kernbestandteil des Gesetzes und einer anderen zugehörigen Verordnung zum autonomen Fahren ist das Konzept einer „Technischen Aufsicht“ (TA). An sie sollen sich Robo-Autos per Funk in außergewöhnlichen Umständen wie einer gestörten Ampel oder einer komplizierten, unübersichtlichen Baustelle wenden können. Menschliche Kontrolleure müssen dann aus der Ferne eine Entscheidung etwa über einen möglichst sicheren Halt oder die Bedingungen für eine Weiterfahrt treffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelte bereits einen Arbeitsplatz für solche „Teleoperateure“.
(afl)
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