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Datenschutz & Sicherheit

Wie eine neue Verordnung zur Bedrohung für Betroffene wird


Es ist das Jahr 2045 und Dennis meldet sich nach einem Umzug in der neuen Stadt an. Laut Personalausweis ist Dennis ein Mann. Die Person auf dem Amt sieht allerdings mit einem Blick in seine Meldedaten, dass Dennis früher anders hieß und auch einen anderen Geschlechtseintrag hatte. Sie sieht, dass er zwanzig Jahre zuvor seine Daten nach dem Selbstbestimmungsgesetz hat ändern lassen. Sie sieht: Dennis ist trans.

So würde es in Zukunft ablaufen, wenn eine Verordnung aus dem Bundesinnenministerium an diesem Freitag verabschiedet wird. Sie soll die praktische Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen regeln. Also: Wie und wo wird in amtlichen Registern festgehalten, dass eine Person ihren Vornamen und Geschlechtseintrag geändert hat?

Bislang gilt: Ein neuer Datensatz wird angelegt, der alte mit einem Sperrvermerk versehen. Laut den Plänen aus dem Haus von Alexander Dobrindt (CSU) soll sich das ändern. Der alte Vorname, das frühere Geschlecht, das Datum der Änderung – all das soll jetzt in eigenen Datenfeldern im aktuellen Datensatz gespeichert werden.

Noch dazu für immer, denn die Daten sollen außerdem bei jedem Umzug automatisch mit auf die Reise gehen. Sie könnten von unzähligen weiteren Behörden jederzeit automatisiert abgerufen werden. Die Folgen für die Betroffenen wären weitreichend.

Ministerium nennt es notwendig, Verbände nennen es absurd

Das Bundesinnenministerium argumentiert, die Änderungen seien notwendig, um Menschen eindeutig identifizieren zu können. Außerdem würden die Informationen gebraucht, um das sogenannte Offenbarungsverbot einhalten zu können. Es soll Menschen vor unfreiwilligen Outings schützen, etwa am Arbeitsplatz oder im Sportverein.

Unter den Menschen, für deren Wohlergehen und Rechte das Selbstbestimmungsgesetz gedacht war, sorgen die Pläne hingegen für große Unruhe. Alle Verbände, die sich zum Entwurf geäußert haben, sind sich einig in ihrer Kritik. Das eigentliche Ziel des Gesetzes – ein Leben mit weniger Diskriminierung in der neuen Identität – wäre damit torpediert. Das sagt der Bundesverband Trans*, davor warnt auch die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit.

Die Argumente des Ministeriums nennen sie fadenscheinig. Seit den 1980er-Jahren kann man in Deutschland den eigenen Geschlechtseintrag ändern. Nie sei es dabei zu Schwierigkeiten bei der Identifikation gekommen.

Was als Befreiung gedacht war, könnte zur Datenspur fürs Leben werden

„Aus unserer Sicht wäre die Einführung dieser Verordnung ein Bruch des Offenbarungsverbots“, sagt Gabriel_Nox Koenig vom Bundesverband Trans*. Dass die Daten laut der Begründung aus dem Innenministerium mitgeführt werden sollen, um das Offenbarungsverbot achten zu können, findet er unlogisch. „Personen können mich ja dann allein deswegen misgendern und mit meinem alten Namen ansprechen, weil diese dauerhaft in meinem Meldedaten sichtbar sind.“ Egal wie oft man dann innerhalb Deutschlands umziehe, diese Daten würden einen auf ewig verfolgen.

Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt nennt die Begründung paradox. „Dadurch entsteht faktisch ein Mechanismus, der das ‚alte Geschlecht‘ dauerhaft mitführt, obwohl das SBGG gerade darauf abzielt, dass Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren Geschlechtseintrag gebunden sind.“

„Altes Ich zementiert“: Familienausschuss übt scharfe Kritik

Trotz der Kritik aus den Verbänden hat das Ministerium die Verordnung nahezu unverändert zur Abstimmung in den Bundesrat geschickt. Die Länderkammer muss zustimmen, weil die Umsetzung im Meldewesen Sache der Länder ist. Eine Abstimmung steht für diesen Freitag auf der Tagesordnung, Ausgang: ungewiss.

Zumindest der Familienausschuss hat jedoch bereits empfohlen, der Verordnung nicht zuzustimmen. Die Begründung deckt sich mit der vernichtenden Kritik aus den Verbänden. Um Menschen zu identifizieren und das Offenbarungsverbot einzuhalten, sei die Verordnung nicht erforderlich. „Vielmehr missachtet sie den besonderen Schutzbedarf der betroffenen Personengruppe und setzt sie einem erhöhten Diskriminierungsrisiko aus.“

Die Regelung zementiere faktisch ein „altes Ich“, das dauerhaft mitgeführt werden müsse. Personen blieben in zentralen amtlichen Registern „technisch und datenseitig mit ihrer früheren geschlechtlichen Identität verbunden“ – ohne dass dies ein konkreter Verwaltungszweck rechtfertige. Die Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität werde dadurch dauerhaft erschwert, das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes konterkariert.

Kritisch sieht der Ausschuss auch, wie viele öffentlichen Stellen in Zukunft automatisiert Zugang zu den sensiblen Informationen haben werden. „In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene keinen Überblick mehr darüber haben, welche Stellen von der Änderung ihres Geschlechtseintrags Kenntnis erlangen.“

Dobrindt plant Zwangsouting per Verordnung

Wie leicht sensible Daten künftig zugänglich werden

Was dieser automatisierte Abruf in der Praxis bedeutet, dazu kann Rhandos Auskunft geben. Die Verwaltungsjuristin ist aktiv im Chaos Computer Club Hamburg und hat Einblick in das Handeln von Behörden. Wer bislang aus einer Behörde Zugriff auf Informationen wie den früheren Namen oder Geschlechtseintrag haben wollte, sagt sie, musste dafür beantragen, den Sperrvermerk zu umgehen. Solche Anfragen wurden von der Meldebehörde für jeden Einzelfall geprüft.

In Zukunft würde es hingegen ausreichen, das entsprechende Datenfeld „Geschlechtseintrag vor Änderung“ oder „Vornamen vor Änderung“ anzuklicken. Schon könne man sich diese Information anzeigen lassen – oder etwa eine Liste aller Personen in den Kommunen des eigenen Bundeslandes erstellen, bei denen dieses Feld befüllt ist.

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie leicht dieser Zugriff theoretisch ist“, sagt Rhandos. Behörden dürften auf alle Daten aus dem Melderegister zugreifen, wenn es „erforderlich ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben“. Das ließe sich weit auslegen. In der Suchmaske könnten alle im Datensatz für das Meldewesen vorhandenen Datenfelder einfach ausgewählt werden. Als Begründung müsse man nur einen beliebigen Text in ein Freitextfeld eingeben.

Zwar besteht eine Protokollierungspflicht, eine regelmäßige Kontrolle dieser Protokolle schreibt das Gesetz aber nicht vor. „Das ist ein Scheunentor“, sagt Rhandos, „Das ist die Büchse der Pandora, die hier geöffnet wird.“

Innenministerium ergänzt nur einen Satz

All diese Bedenken hatten Fachleute schon geäußert, nachdem der Entwurf Mitte Juli bekannt wurde. Im Bundesinnenministerium fanden sie damit kaum Gehör. Einen einzigen Satz hat man dort hinzugefügt, bevor der Entwurf an den Bundesrat ging. Im Teil, der den automatisierten Abruf der Daten zwischen Behörden regelt, steht nun: „Eine Suche zur Erstellung einer Ergebnisliste, die ausschließlich Personen anzeigt, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ist ausgeschlossen.“

Diese „Klarstellung“ solle den Bedenken aus den Verbänden Rechnung tragen, heißt es auf Nachfrage, „insbesondere um die gezielte Suche in den Melderegistern durch Behörden oder öffentliche Stellen nach allen Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen nach den Vorschriften des SBGG, geändert haben, auszuschließen.“

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Auf die Frage, wie das Verbot technisch umgesetzt werden soll, antwortet das Innenministerium nur ausweichend: Es bestehe bereits heute Erfahrung im Meldewesen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Daten.

Der Staat sollte Betroffene schützen, nicht ihre sensiblen Daten breiter teilen

Verbände hatten gewarnt, dass mit der neuen Verordnung faktisch jene Personen im Register markiert werden, für die das Selbstbestimmungsgesetz eigentlich Diskriminierung abbauen soll.

Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen würden dadurch einem höheren Risiko von Diskriminierung ausgesetzt, zu einer Zeit, in der queer- und transfeindliche Straftaten zunehmen. „In dieser Lage ist der Staat verpflichtet, die Betroffenen zu schützen – nicht, ihre sensibelsten Daten breiter zu verteilen“, schreibt etwa der Bundesverband Trans*.

Auch Rhandos sieht als betroffene Person zwei Bedrohungsszenarien: Mitarbeitende bei Behörden könnten die Daten einzelner für rechtsextreme und transfeindliche Organisationen abfragen. Technisch wäre mit der Verordnung zudem vorbereitet, dass eine künftige autoritäre Regierung Menschen anhand der Daten aus dem Melderegister verfolgen könnte.

Betroffen wären alle, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen

Welche Behörden jeweils automatisierten Zugriff auf die Daten bekommen, das legen die einzelnen Bundesländer fest. Auch deswegen herrscht weiter große Verwirrung in der Frage, wer nun was zu sehen bekäme. Was sieht die Person beim Jobcenter, was der Sachbearbeiter auf dem Bürgeramt, was die Polizistin, bei der man eine Zeugenaussage macht?

Das BMI zeigt sich auf diese Fragen wortkarg: Ein Abruf der Daten sei nur dann zulässig, soweit sie der jeweiligen Stelle „zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sein müssen“.

Verwirrung herrschte auch zur Frage, wer genau von den neuen Regeln betroffen wäre: Greifen sie erst mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab November 2026 oder auch rückwirkend für all jene, die bereits vorher ihre Daten ändern lassen? Hier macht das Ministerium eine klare Aussage: Die neue Verordnung zeichne lediglich die Entscheidungen technisch nach, die mit der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes schon getroffen wurden. Die Regelung würde somit alle Menschen betreffen, die das Selbstbestimmungsgesetz seit seinem Inkrafttreten im November 2024 in Anspruch genommen haben – egal zu welchem Zeitpunkt.

Wer hingegen nach dem alten „Transsexuellengesetz“ seit 1981 seinen Vornamen und Geschlechtseintrag hat ändern lassen, für den gelten weiterhin die Auskunftssperren.

Chaos Computer Club Hamburg warnt vor “Kartei”

Mit offenen und persönlichen Briefen an die Minister*innen im Rat versuchen Aktivist*innen und Organisationen die Änderungen noch abzuwenden. So fordert etwa der Chaos Computer Club Hamburg die dortige Landesregierung dazu auf, den Entwurf abzulehnen.

Eine Kartei von Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen hätten, stelle trans* Personen unter Generalverdacht, heißt es dort. Dass Informationen zu vorherigen Namen und Geschlechtseinträgen praktisch sämtlichen Mitarbeitenden aller Behörden mit Zugriff auf das Melderegister zugänglich würden, verstoße gegen jedes Verständnis von Datenschutz.



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Raue Storys für glatte Zeiten


Beim Anblick der die Hollywood-Version von Leonidas und seiner legendären „300“ überkommt mich die Lust nach einem Work-out. Und wenn König Théoden und der Waldläufer Aragorn, beides Charaktere aus „Herr der Ringe“, auf die feindliche Ork-Armee losstürmen, stellen sich Zuschauern die Nackenhaare auf.

Todesverachtenden Heldenmut zeigt auch Achilles in der amerikanischen Adaption der Troja-Sage, als er seinen Myrmidonen vor dem selbstmörderischen Angriff auf die Stadt die „Unsterblichkeit“ verspricht. Etwas feingeistiger, doch nicht weniger archaisch, nimmt Feldherr Julius Cäsar durch seinen viel zitierten Spruch „Ich kam, ich sah, ich siegte“ einen Platz in der Geschichte verwegener Männer ein.

„WARNING: watching this will increase your testosterone level by 300%”, lautet der Top-Kommentar für Leonidas auf YouTube. Auch im Silicon Valley, wo der Bedarf an Testosteron offenbar besonders hoch ist, fallen die Heldenerzählungen auf überaus fruchtbaren Boden. Dort lassen sich Tech-Jünger von ihren Idolen gar zu neuen Unternehmen inspirieren.

Fantasy als Vorbild

Palmer Luckey ist Erfinder der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift. Gemeinsam mit Trae Stephens, ehemals Mitarbeiter beim Überwachungsunternehmen Palantir, hat er 2017 das Verteidungs-Start-up „Anduril“ gegründet. Benannt ist es nach Aragorns Schwert Andúril. Übersetzt aus der fiktiven Quenya-Sprache bedeutet der Name „Flamme des Westens“.

Peter Thiel, Mitgründer von Palantir, dessen Name ebenfalls aus dem Herr-der-Ringe-Kosmos stammt, investiert in Technologie für „Unsterblichkeit“, sich selbst stilisiert er zum furchtlosen Kämpfer gegen den „Antichristen“. Curtis Yarvin, ein im Silicon Valley beliebter Blogger, wünscht sich gar einen „neuen Cäsar“ an der Spitze der USA.

Mark Zuckerberg, Leser und Bewunderer von Yarvin, hat seiner Frau Priscilla „nach römischem Brauch“ eine Statue im hauseigenen Garten gewidmet. Die Namen ihrer Kinder – Maxima, August, Aurelia – sind an römische Kaiser angelehnt.

Schwarz-weiße Welt

Fantasy-Epen wie 300 oder Herr der Ringe zeichnen sich durch eine verlässliche Einteilung der Welt in Gut und Böse aus. „Wir lieben die alten Geschichten wegen ihrer Unveränderlichkeit“, stellte die Fantasy-Autorin Ursula K. Le Guin einst fest. Hier finden Menschen Beständigkeit und alte Weisheiten – seltene Schätze in unserer flüchtigen Gegenwart.

Oft sind es gerade jüngere Menschen, die sich an der Vorstellung von glorreichen Königen oder unbezwingbaren Herrschern – und damit auch an antidemokratischen Erzählungen – ergötzen. Schließlich waren es Cäsar und sein Nachfolger Augustus, die das Ende der Republik besiegelten und den Weg zum römischen Kaiserreich ebneten. Und in Sparta, das im Film 300 als „freies Griechenland“ porträtiert wird, herrschte eine kleine Elite über den Großteil der Bevölkerung. Nachdem der Staat im Peloponnesischen Krieg seinen langjährigen Rivalen Athen besiegt, bricht dort umgehend die Oligarchie an.

Im zahlen- und umsatzgetriebenen Silicon Valley können die Unternehmer so ihre vergleichsweise kurze Kulturgeschichte erweitern und dabei etwaige Komplexe ausgleichen. Womöglich suchen sie auch einen passenden ideologischen Rahmen für ihre aggressiven Geschäftsmodelle – oder streben genau danach, was ihre Idole ihnen vorleben: Ruhm, Oligarchie, Sixpack.



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Die glatte Tech-Welt sehnt sich offenbar nach den rauen Erfahrungen, die das analoge Leben noch bereithielt. Dafür muss sie „Kämpfe“ inszenieren, die eigentlich keine sind. Elon Musk etwa bekämpft die eigenen Komplexe mit Haartransplantationen, Botox und Wangenknochenverstärkung. Derweil hat Zuckerberg sich zum Kampfsportler hochpäppeln zu lassen. Beim Podcaster Joe Rogan spricht er betont „männlich“ über Jagd, Töten und Mixed Martial Arts.

Widersprüche und Allmachtsfantasien

Führen Heldensagen ins nächste Fitnessstudio, ist das erst mal keine schlechte Sache. Die Weltanschauung und das eigene Unternehmen rund um ambivalenzbefreite Allmachtsfantasien aufzubauen, ist hingegen brandgefährlich.

Dabei ist es Zuckerberg selbst, der mit seinen Unternehmen und „sozialen“ Medien unermüdlich das Fundament einer schönen Welt ruiniert und ihre Bewohner in die digitale Entfremdung treibt. Den Erfolg Zuckerbergs garantiert ein werbe- und effizienzorientiertes System, das sich durch die wachsende Unzufriedenheit seiner Mitglieder und den Ruf nach „alter“ Stärke schließlich gewaltsam selbst abschafft.

Und was passiert, wenn eine kleine Gruppe in Widersprüchen gefangener Männer die Macht übernimmt und die Wut der Menschen für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert, zeigt die Geschichte. Dass ebenjene nur als Karikaturen ihrer verherrlichten antiken Ideale dienen, ist ein kleiner, überaus bitterer Witz. Denn das große Leid tragen später wie üblich die Schwächsten einer Gesellschaft und nicht die Profiteure an der Spitze.



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Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten


Liebe Leser:innen,

das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.

Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.

Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.

Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.

Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“

Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.

Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel

 

 



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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare


Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.

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Cloudflare kaputt

Cloudflare kaputt

Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com

Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets

Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“

Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.

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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.


RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.

(Bild: Reddit-User lordgurke)


Update

05.12.2025,

10:16

Uhr

Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.


Update

05.12.2025,

11:08

Uhr

Erste Fehleranalyse seitens Cloudflare ergänzt.


(cku)



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