Dieser Artikel erschien zuerst in längerer Form und auf Englisch bei BIKEPACKING.com
Der Verkauf der beliebten Outdoor-App Komoot im März diesen Jahres traf die europäische Outdoor-Community aus heiterem Himmel. Entgegen aller Beteuerungen der Komoot-Chefs wurde die Plattform, mit der sich Wanderungen oder Radausflüge planen lassen, ohne Vorwarnung an das Tech-Konglomerat Bending Spoons aus Italien übertragen. Die sechs Gründer zogen sich mit dem Löwenanteil des 300-Millionen-Euro-Deals zurück, während die etwa 150 Angestellten und 45 Millionen Nutzer:innen um ihren bisherigen Traumjob und ihre Plattform bangten.
Über 80 Prozent der Angestellten wurden umgehend entlassen, was langjährige Mitarbeitenden mir gegenüber als „grausamen Verrat“ bezeichneten. Viele hatten Abstriche beim Gehalt hingenommen und waren aufs Land oder in die Berge gezogen, um sich der Arbeit in der „Komoot-Familie“ voll hinzugeben. Geschockt, wütend und traurig mussten sie sich nun im schlechten Arbeitsmarkt nach neuer Lohnarbeit umschauen – teils auch um ihre Aufenthaltstitel zu behalten.
Die Nutzer:innen meldeten ihre Empörung in Kommentarspalten und den sozialen Medien. Denn für viele war Komoot kein austauschbares Tool, sondern ein liebgewonnenes Erinnerungsbuch für ihre besonderen Naturerlebnisse und Urlaube. Und auch sie waren maßgeblich am Erfolg von Komoot beteiligt, denn es waren ihre Planungen, GPS-Aufzeichnungen, und Reisedokumentation, die die Plattform mit Leben füllten.
Komoots Erfolg basiert auf diesem Nutzerdatenschatz: aufgezeichnete Routen, Punkte, Fotos und Notizen, sogenannter User-Generated Content, werden verarbeitet und anderen Menschen auf der globalen Karte, in Collections und in persönlichen Feeds dargestellt. So werden kurze oder auch längere Abenteuer ins Grüne vereinfacht, was wieder zu mehr Nutzer:innenaktivität führt und die Plattform somit attraktiver macht.
Kaltes Business hinter freundlichem Grün
Spätestens mit dem Verkauf offenbarte sich jedoch hinter Komoots freundlichem Grün kaltes Business As Usual. In der offiziellen Pressemeldung zu dem Verkauf beschreibt Ex-CEO Markus Hallermann Bending Spoons als „perfekten Partner, um Komoot in die Zukunft zu führen“ – eine Zukunft, die ohne die Angestellten und der Community entschieden wurde, die die Plattform groß gemacht haben und an ihrem Fortbestand interessiert waren. Die neuen Eigner in Mailand äußerten sich „enthusiastisch über das zukünftige Wachstumspotenzial“, sprich den Ausblick auf noch größere Profite. Die Angestellten wurden in der Pressemitteilung nicht erwähnt. Der Ausverkauf offenbart die Prekarität von Angestellten und Community, wenn diese nicht die Kontrolle über ihr Unternehmen und ihre Plattform haben.
Grau hinter grün. – Alle Rechte vorbehalten Joshua Meissner
Der Fall Komoot ist jedoch weder einzigartig, noch ist er als moralisches Versagen gieriger Gesellschafter zu verstehen. Vielmehr ist er Ausdruck eines kapitalistischen Systems, das solche Verrate an der Community laufend und unweigerlich wiederholt. Die Nutzer:innen von Couchsurfing, Reddit und Twitter können ein Lied davon singen. Und ob nun Komoot, Strava, AllTrails, RideWithGPS: Alle kommerziellen Anbieter im umkämpften Markt sind gezwungen, mittels ihrer Nutzer:innen und deren Inhalten maximalen Profit zu machen.
Wie genau beuten kommerzielle Plattformen wie Komoot ihre Nutzer:innen aus? Und was können wir aus dem Fall Komoot lernen für den Aufbau nachhaltiger digitaler Plattformen, die tatsächlich langfristig für die Community funktionieren?
Die unnachhaltige Datenmühle
Komoot ist ein Paradebeispiel des perfiden Wirkprinzips geschlossener, kommerzieller Plattformen. Komoot zieht Wanderer, Radsportler:innen, und Radreisende an, indem es vorgefertigte „Inspiration“, praktische Routenempfehlungen, und Turn-by-Turn-Anweisungen in einem Google-Maps-ähnlichen Dienst vereint.
Viele mächtige Funktionen der App ließen sich kostenfrei nutzen, die Weltkarte ließ sich mit einer Einmal-Zahlungen von 30 Euro dauerhaft freischalten. Ein Abo gab es auch, es schaltete lediglich Zusatz-Features wie Wetter-Infos und 3D-Karten frei.
In einem Interview offenbarte Hallerman 2023, dass Komoots Umsatz sich zu etwa gleichen Anteilen aus Abos und Einmalzahlungen von neuen Nutzer:innen zusammensetzte, während Einnahmen durch Fremdwerbung nur einen geringen Anteil ausmachten. Somit musste Komoot ständig neue Nutzer:innen anziehen und neue Märkte erschließen, um im Geschäft zu bleiben. Wachstum ist also nicht bloß kapitalistische Ideologie, sondern finanzieller Zwang.
Entsprechend setzten die Komoot-Chefs, wie so oft bei Tech-Plattformen, den Fokus der Entwicklung darauf, die Nutzer:innenzahl und das Engagement auf der Plattform zu steigern. Das hat jedoch Grenzen, irgendwann sind alle möglichen Nutzer:innen einer Zielgruppe erreicht. 2024 hatte Komoot bereits 40 Millionen registrierte Nutzer:innen, das Wachstum des Unternehmens verlangsamte sich bedrohlich. Ein weiterer Grund für die Gründer, die unnachhaltige Firma abzustoßen?
Community oder „Community“?
Um Engagement zu fördern und ganze Nutzer:innengruppen einzufangen, manipulieren Tech-Firmen besonders gern das menschliche Bedürfnis, Teil einer Gemeinschaft zu sein und ihr beizutragen. So auch bei Komoot. Aber wenn wir etwas zu einer „Community“ oder besser gesagt einem Kundenstamm wie auf Komoot beisteuern, leisten wir vor allem auch unbezahlte Arbeit für das Wachstum der Plattform. Ein Mitbestimmungsrecht darüber, wie die Plattform funktioniert, haben wir nicht. Nutzer:innen zahlen sogar für das Vergnügen. Daran verdienen, das tun andere.
Das und der Ausverkauf von Komoot verdeutlichen unmissverständlich, dass eine solche „Community“ mehr Schein als Sein ist. Diese ausbeuterische Beziehung zwischen Nutzer:innen und Plattform ähnelt der Beziehung zwischen Arbeitskräften und Kapital, in der Bosse private Profite erwirtschaften, indem sie enormen Mehrwert von Arbeiter:innen abschöpfen.
Eine echte Community kann als Gruppe verstanden werden, die durch ein Commons verbunden ist, ein gemeinsames materielles oder immaterielles Gut. Bei Wanderern, Radsportlern, und Radreisenden stellen geteilte Strecken, bemerkenswerte Landmarken, Fotos und Ortswissen ein wichtiges Commons dar. Sie sind Grundlage für neue Unternehmungen und Veranstaltungen, die Menschen zusammenbringen, menschliche Beziehungen gedeihen lassen und zum Beitragen motivieren.
Plattformen wie Komoot stellen aber kein Commons dar, da keine gemeinschaftliche Kontrolle über die Plattform besteht. Kein Commons, keine echte Community. Kapital eignet sich das produktive Commons an und macht das gemeinschaftliche Gut zu privatem Profit. Dieser Vorgang bei Komoot und anderen digitalen Plattformen kann als digitale Einhegung betrachtet werden.
Ob digital oder physisch, die Einhegung ist oft fatal für die Vielfalt des Commons und schwächt das gesamte Ökosystem. Geschlossene Plattformen wie Komoot verhindern, dass der kommunale Datenschatz kreativ umgenutzt wird, beispielsweise für spezialisierte Tools und Datensätze für bestimmte Sportarten und Regionen. Er kann nicht in große digitale Commons wie Wikipedia oder OpenStreetMap einfließen, wovon noch viel mehr Menschen profitieren würden.
Was ist das Gemeingut? – Alle Rechte vorbehalten Joshua Meissner
Zwischen der erklärten Mission, leichten Zugang zur freien Natur zu ermöglichen, und der exklusiven Nutzung entstandener Daten liegt ein eklatanter Widerspruch.
Ähnlich sieht es bei Komoots Kerntechnologie aus, die hauptsächlich auf Open-Source-Projekten beruht. Ohne die Leaflet-Karte, die Graphhopper-Routing-Engine und OpenStreetMap-Daten würde Komoot nicht existieren, jedoch werden die internen Weiterentwicklungen nicht grundsätzlich veröffentlicht. So bedient sich der Tech-Sektor immer gerne am Open-Source-Commons, ohne nennenswert zurückzugeben. Projekte, deren Bestand kritisch für allerlei Infrastruktur ist, bleiben oft chronisch unterfinanziert.
Operation Enshittification
Dem Ausverkauf der Komoot-Nutzerschaft wurden eigentlich schon mit der Aufnahme von Wagnis- und Bankkapital bei der Firmengründung die Weichen gestellt. Damit sind maximale Rendite und lukrativer Exit für die Investoren als oberste Ziele festgelegt. Der Zwang zur kurzfristigen Steigerung des Unternehmenswert seitens des Managements stellt einen fundamentalen Widerspruch mit langfristiger Stabilität und Nutzwert für Angestellte und Nutzer:innen dar.
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Der Verlauf dieses Konflikts wird gut durch die Enshittification-Theorie nach Cory Doctorow erklärt. Sie beschreibt den Verlauf kommerzieller Plattformen von nutzerfreundlichen Anfängen bis hin zum Raubbau der Plattform zur Maximierung von Profit und Unternehmenswert.
In der Anfangsphase hatten es Komoot-Nutzer:innen verhältnismäßig gut. Eine erschwingliche Einmalzahlung für ein Kartenpaket, subventioniert durch ihre Daten, schaltete nützliche Funktionen dauerhaft frei. Die Leidenschaft der Angestellten für die Mission hinderte die Bosse daran, Features durchzusetzen, die die Nutzererfahrung sehr beeinträchtigen würden. Es gab zwar Ausnahmen wie die Flutung von Suchergebnissen mit zehntausenden KI-generierten Routen fragwürdiger Qualität. Es wurden jedoch keine Nutzerdaten verkauft und die Werbung im Feed war moderat.
Mit der Entlassung der meisten Angestellten fällt diese Gegenmacht weg. Die neuen Eigner können die Plattform auf pures Rent-Seeking ausrichten – die direkte Ausbeutung der gefangenen Nutzer:innen. Eine implizite Übereinkunft zwischen Plattform und Nutzer:innen wird zunehmend zugunsten der Eigner verändert, während sich die Nutzererfahrung auf der Plattform immer weiter verschlechtert.
Komoot ist im Zuge der Enshittification wie schon die Bending-Spoons-Zukäufe WeTransfer und Evernote. Kern-Features wie die Integration mit Garmin- und Wahoo-Navigationsgeräten sind für Neukunden nun hinter einer Bezahlschranke. Überall in der App und auf der Webseite wird die kostenfreie Nutzung mit „kreativer“ Reibung verschlechtert, wie es schon bei WeTransfer geübt wurde. Komoot-Nutzer:innen werden zu teureren wöchentlichen Abos getrieben. Das überfällige UI-Facelift, das in den letzten Monaten ausgerollt wurde, kann den Abbau nicht kaschieren.
Für viele Nutzer:innen dürfte der Abbau noch nicht zu belastend sein. Aber der Zwang zur Rendite bleibt und die Endphase, in der die Plattform bis auf den letzten Cent ausgequetscht wird, steht wohl noch bevor. Bei Evernote stieg der Preis nach der Übernahme schrittweise fast auf das Doppelte. Mehr gesponsorte Inhalte und Werbung im Produkt sind bewährte Mittel, um mehr Gewinn zulasten der Nutzererfahrung zu erwirtschaften. KI-generierte Inhalte – die weitere Entfremdung von anderen Menschen und der Natur liegen auf der Hand.
Im Endstadium der Enshittfication versuchen das Unternehmen, die Nutzer:innen so lange wie möglich am Abwandern zu hindern, um ihren Profit zu maximieren. Soziale Medien nutzen dafür Netzwerkeffekte, die bei Komoot aber weniger stark ausgeprägt sind. Stattdessen hält Komoot die persönlichen, teils umfangreichen Planungen und Dokumentationen von Reisen effektiv zurück. Ein nativer Batch-Datenexport wurde nach der Übernahme entfernt. Der Datenexport nach DSGVO ist praktisch unbrauchbar, da nicht im menschenlesbaren Format. Nutzer:innen müssen sich mit Export-Tools aus der Community behelfen, um ihre Daten aus den Klauen der Plattform zu retten.
Wohin kann die Reise gehen? – Alle Rechte vorbehalten Joshua Meissner
Der Weg nach vorne
Komoot ist kein Einzelfall, sondern eine erneute Mahnung, dass geschlossene Plattformen unter der Kontrolle weniger Bosse langfristig nicht für echte Gemeinschaften funktionieren. Denn Unternehmen hegen ein, beuten aus und verkaufen die Community, trotz bester Absichten von Angestellten und möglicherweise manchen Eignern. Von der nächsten kommerziellen Routen-Plattform, die Komoot den Rang ablaufen will, ist nichts anderes zu erwarten. Tech-Kapital hat in unseren Gemeinschaften nichts zu suchen.
Stattdessen benötigen wir quelloffene, unkommerzielle Routen-Plattformen. Echte Community-Plattformen müssen sich der Profitlogik entziehen und vollständig unter der Kontrolle der Betreiber:innen, Entwickler:innen und Nutzer:innen stehen, damit ein Ausverkauf niemals möglich ist und die Plattform langfristig und nachhaltig gedeihen kann. Das Fediverse mit Mastodon, Matrix, Pixelfed und Co. macht es vor: ein wachsendes Ökosystem offener Protokolle und verteilter Diensten, das sich der Einhegung durch das Tech-Kapital widersetzt. Die dezentralisierte Routen-Plattform Wanderer.to ist ein Vorreiter in diesem Sinne, zwar noch unausgereift, aber Komoot wurde auch nicht an einem Tag gebaut. Wir brauchen diverse offene Werkzeuge und Plattformen für viele Nischen, die zusammen durch Föderation und Interoperabilität aufblühen.
Der Kampf um die Datenhoheit und unsere Plattformen ist freilich nicht wichtiger als andere Kämpfe wie gegen die Klimakatastrophe und weitere Krisen. Aber wie Cory Doctorow auch schreibt: „Freie, faire, offene Technologie ist notwendig, um diese anderen Kämpfe zu gewinnen. Den Kampf für bessere Technologie zu gewinnen wird nicht diese anderen Probleme lösen, aber den Kampf für bessere Technologie zu verlieren löscht jede Hoffnung aus, diese wichtigeren Kämpfe zu gewinnen.“
Als erfahrener Radreisender schreibt Joshua Meissner unter anderem für BIKEPACKING.com. Seine Recherchen, Profile und Essays begleitet er mit seiner Fotografie. Er studiert Mensch-Technik-Interaktion im Master Human Factors an der TU Berlin. Erreichbar ist Josh unter hello@joshuameissner.de.
Hälfte der Deutschen will Verbot der Plattform X bei weiteren Rechtsverstößen
Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag on People vs Big Tech und HateAid fordern knapp 70 Prozent der Deutschen, dass die EU mehr Maßnahmen ergreifen soll, wenn Elon Musks Plattform X weiterhin gegen bestehendes Recht verstößt. Gefragt nach den Maßnahmen unterstützte ein knappes Viertel der Befürworter:innen Geldstrafen, 21 Prozent forderten einen Ausschluss der Plattform vom europäischen Markt und mehr als die Hälfte forderte Geldstrafen sowie einen Ausschluss aus dem Markt. Ein solcher Ausschluss wäre gleichbedeutend mit einem Verbot der Plattform in Europa.
Zusammengerechnet befürwortet also etwa die Hälfte der befragten Deutschen ein Verbot der Plattform, die vor dem Kauf durch Elon Musk einmal das wichtigste Nachrichten- und Informationsnetzwerk der Welt war. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Polen und Italien liegt die Rate nur etwas darunter. Generell befürworten mehr Frauen als Männer harte Maßnahmen gegen X. Befragt wurden jeweils etwa 1.000 Personen aus diesen Ländern.
Würde sich die EU-Kommission tatsächlich für einen Ausschluss von X vom europäischen Markt entscheiden, hätte dies gravierende und umstrittene Folgen: Um so ein Verbot durchzusetzen, müsste die X-App aus europäischen App-Stores verbannt und der Zugang zur Webversion der Plattform mit Zensurmaßnahmen wie Netzsperren erschwert werden. Die Eindämmung der demokratieschädigenden, rassistischen und sexistischen Plattform X würde also mit schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen erkauft.
Niedergang von Twitter zu X
Hintergrund der Umfrage ist der Niedergang der Plattform X und zunehmend auch Rechtsverstöße. Ende Januar hat die EU-Kommission ein weiteres Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst X eingeleitet. Dabei will sie prüfen, ob das eng mit dem KI-Chatbot Grok verzahnte soziale Netzwerk gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen hat. Der Kommission zufolge ist unklar, ob der Online-Dienst vor dem Ausrollen des Produkts damit verbundene Risiken untersucht hat. Der Chatbot hatte laut Medienberichten im Zusammenspiel mit X Millionen sexualisierter Deepfakes, hauptsächlich von Frauen, aber auch von Kindern erzeugt.
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Der neuerliche Skandal der Plattform reiht sich ein in eine Kette des Niedergangs, die mit dem Kauf der Plattform durch den rechtsradikalen Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 begann. Kurz nach dem Kauf entließ er ganze Moderationsteams und holte im Namen der Meinungsfreiheit zuvor gesperrte Rechtsextremisten, Trolle und professionelle Lügner:innen auf den Dienst zurück. Werbekunden sprangen ab, da sie offenbar ihre Anzeigen ungern neben Nazi-Inhalten sehen wollten. Musk akzeptierte das nicht und überzog die Abtrünnigen mit Klagen.
Der Umbau von X zu einer offen rassistischen und sexistischen Plattform geht Hand in Hand mit Musks Unterstützung für rechtsradikale und antidemokratische Bewegungen, hierzulande die AfD. Der Unternehmer macht kein Geheimnis daraus, sein soziales Netzwerk in den Dienst einer rechtsradikalen Revolution zu stellen.
Im Vorjahr zeigte eine Untersuchung von ZDF Frontal, dass die Empfehlungsalgorithmen von X rechte Parteiinhalte überproportional bevorzugen. Bei rassistisch motivierten Ausschreitungen im Sommer 2024 in England hat laut einer Studie von Amnesty International das Empfehlungssystem von X „eine zentrale Rolle“ gespielt. Auch die EU-Kommission vermutet, dass von den algorithmischen Empfehlungen systemische Risiken ausgehen könnten, hat ihre Untersuchungen aber noch nicht abgeschlossen.
„Die automatische Datenweitergabe ist ein Skandal“
Menschen in Deutschland können seit inzwischen mehr als einem Jahr den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen. Seit dieser Zeit ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trotzdem wird weiterhin über grundlegende Fragen gestritten. Aktuell kommt der Aufruhr aus Baden-Württemberg.
Das dortige Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU) hatte vergangenen November per Verordnung beschlossen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Polizeibehörden weitergegeben werden sollen. Es war ein Alleingang, nachdem zuvor zwei ähnlich gelagerte Vorhaben auf Bundesebene bereits gescheitert sind. Erst konnte die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine entsprechende Passage im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel nicht durchsetzen. Später konnte das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) für einen neuen Anlauf im Herbst keine notwendige Mehrheit im Bundesrat organisieren.
Die Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf die kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl gibt nun Einblicke in die Beweggründe. Das Innenministerium bekräftigt, die Änderungen des Meldeverordnung seien rein technischer Natur und zwingend erforderlich. Die Daten würden zur Aufgabenerfüllung der Polizei und zur Gefahrenabwehr im Bereich Extremismus und Terrorismus gebraucht. Doch Fachverbände schlagen Alarm. Für Betroffene sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr und es drohe weitreichende Diskriminierung.
Über die Köpfe der Betroffenen hinweg
„Ein Skandal ist, dass von den queerpolitischen Gruppen in Baden-Württemberg keine einzige einbezogen wurde. Weder der LSVD+ noch wir, das Queere Netzwerk Baden-Württemberg“, sagt Janka Kluge, eine Sprechende des Netzwerks, das aus einem Zusammenschluss von über 120 queerpolitischen Gruppen, Vereinen und Initiativen im Bundesland besteht.
Mit der Verordnung wurden gleich mehrere Neuerungen im Meldewesen eingeführt, die Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden nach Geschlechtseintragsänderungen war nur eine davon. Andere Akteure wie etwa Schul- und Elternvertretungen hat das Ministerium im Vorfeld konsultiert, Interessenvertretungen von trans und queeren Menschen dagegen nicht. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl hervor.
„Es ist schlichtweg unerhört, dass bei der Anhörung zur Änderung der Meldeverordnung die queere Community außen vor gelassen wurde“, sagt Florian Wahl gegenüber netzpolitik.org. „Da könnte man fast Absicht unterstellen, um keine unbequemen Antworten zu erhalten.“ Die SPD ist im Landtag in der Opposition, die Landesregierung stellen die Grünen und die CDU.
Im Herbst war es den queerpolitischen Verbänden noch gelungen, die Initiative des BMI zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen. Das haben sie als großen Erfolg verbucht. Denn die Verordnung sah aus ihrer Sicht eine unnötige Verschärfung des Gesetzes vor – in Form eines lebenslangen Zwangsoutings in behördlichen Datensätzen. „Deshalb ist es ein herber Rückschlag, dass nun das Landesinnenministerium im Alleingang die baden-württembergischen Meldeverordnung geändert hat“, so Wahl.
Scharfe Kritik am Vorgehen des Landesinnenministeriums gibt es auch aus den Reihen der regierenden Grünen selbst. Oliver Hildenbrand, grüner Landtagsabgeordneter und Sprecher für Innen- und Queerpolitik, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich bin mit diesem Vorgehen des Innenministeriums nicht einverstanden. Wer solche Regelungen einfach verkündet ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten.“ Auch er sagt, er habe die Verordnung dem Gesetzblatt entnehmen müssen und habe keine Möglichkeit gehabt mitzuwirken.
Auf die Frage, warum keine Interessenvertretungen trans und queerer Menschen bei der Erarbeitung der Verordnung angehört wurden, entgegnete das Innenministerium: „Von einer Anhörung weiterer Initiativen oder Nichtregierungsorganisationen haben wir abgesehen, da die Änderung der Vorschrift zu regelmäßigen Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen ausschließlich der technischen Aktualisierung bestehender Datensätze dient.“
„Offenbarungsverbot ist keine Blankoermächtigung“
Laut dem baden-württembergischen Innenministerium sei die automatische Weiterleitung aller Namensänderungen – nicht nur solcher nach SBGG – an Polizei und Landeskriminalamt zwingend erforderlich, um polizeiliche Datenbanken aktuell zu halten. Die Behörden brauchten den früheren Vornamen und Geschlechtseintrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können: beispielsweise zur Strafverfolgung sowie für sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, etwa wenn eine Person einen Waffenschein beantragt.
Die Rechtmäßigkeit der pauschalen und automatischen Datenweitergabe an diese Behörden ergebe sich laut dem Innenministerium aus dem Selbstbestimmungsgesetz selbst. Darin regelt das sogenannte „Offenbarungsverbot“, dass der frühere Name und Geschlechtseintrag einer Person nicht ohne ihre Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden darf. Das Gesetz führt gleichzeitig bestimmte Ausnahmen ein, wann das Offenbarungsverbot nicht gilt. Laut dem Innenministerium greife bei polizeilichen Informationssystemen und der Aufgabenerfüllung der Polizeien eben so eine Ausnahme.
Doch das sehen die Verbände ganz anders. Was das Innenministerium als eine bloße technische Aktualisierung polizeilicher Datensätze abtut, sei für die Betroffenen ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. „Es gibt keinerlei Grund, die Polizei per se über Namens- und Personenstandsänderungen zu informieren. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht bereits vor, dass Daten bei gegebenem Anlass übermittelt werden dürfen“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg. „Die Polizei hat Zugriff auf das Melderegister und soll auch anlassbezogen ermitteln können. Dass jetzt die automatische Weitergabe der Daten erfolgen soll, ist skandalös.“
Auch Julia Monro, eine der stärksten Stimmen der Community und Bundesvorstandsmitglied im LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, macht auf den Unterschied zwischen anlassloser und anlassbezogener Datenübermittlung aufmerksam. In ihrer detaillierten Einordnung der Meldeverordnung schreibt sie: Nach SBGG dürfen Strafverfolgungsbehörden die früheren Geschlechtsdaten nur auf Nachfrage und für den jeweiligen Einzelfall erhalten. Das Offenbarungsverbot sei keinesfalls generell aufgehoben. Auch verstoße eine solche Datenübermittlung gegen das Prinzip der Datenminimierung, das in der Datenschutzgrundverordnung verankert sei. „Die Verordnung markiert einen Systemwechsel von anlassbezogener Datenverarbeitung zu vorsorglicher Datenverfügbarkeit“, sagt Monro. „Das Offenbarungsverbot wird als eine Art Blankoermächtigung dargestellt, was es nicht ist.“
Neue Datenblätter für das Melderegister
Strittig ist außerdem, wie die Daten bei einer Änderung nach SBGG überhaupt erst erfasst und gespeichert werden sollen. Zum 1. April 2025 wurden drei neue Datenblätter in das bundesweit einheitliche Melderegister aufgenommen: der frühere Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung und die ändernde Behörde mit Aktenzeichen. Für die Betroffenen bedeute das, dass ihre früheren Geschlechtsdaten für immer Teil ihres behördlichen Datensatzes bleiben und bei jedem Behördengang zu einem ungewollten Outing führen können. Diese Art der Datenerfassung sei diskriminierend und verfehle den eigentlichen Kern des Selbstbestimmungsgesetzes, haben Expert*innen mehrfach kritisiert.
Die Einführung dieser neuen Datenblätter wollte das Bundesinnenministerium mit seiner Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz regeln. Weil die nötige Zustimmung in der Länderkammer fehlte und es nicht zu einer Abstimmung kam, ist die Verordnung nach wie vor nicht beschlossen. Damit stellte sich laut Julia Monro die Frage nach der Rechtsgrundlage der neuen Datenblätter.
Nun sagt das Innenministerium Baden-Württemberg auf Anfrage von netzpolitik.org: Die Erlaubnis, den früheren Geschlechtseintrag in dieser Form zu speichern leite sich aus dem allgemeinen Bundesmeldegesetz und dem SBGG selbst ab. Baden-Württemberg setze somit nur Anforderungen um, die sich aus Bundesrecht ergeben, so die Pressesprecherin.
Hier widerspricht Julia Monro. „Die Regelung im SBGG-Gesetzestext beinhaltet nicht das aktive Einführen von neuen Datenfeldern zur dauerhaften Datenspeicherung und Offenbarung“, sagt die Expertin und Aktivistin.
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Von Kriminellen, Terroristen und Minderheiten
„Die Unkenntnis auch zurückliegender personenbezogener Informationen birgt stets die Gefahr folgenschwerer Fehlbeurteilungen und -entscheidungen. Gerade in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus ist es dringend geboten, derartige Wissenslücken zu verhindern“, schreibt das Innenministerium Baden-Württemberg in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch das sei ein Grund für die automatische Datenübermittlung an Polizeibehörden.
Dieses Narrativ, Kriminelle könnten das SBGG missbräuchlich nutzen, um Strafverfolgung zu entgehen und bei laufenden Ermittlungen unterzutauchen, ist nicht neu. Schon das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte es während des Gesetzgebungsverfahren der Ampel bemüht. Damals schlug es vor, die Änderung des Namens und Geschlechtseintrages automatisch an den gesamten Sicherheitsapparat des Landes zu übermitteln. Die entsprechende Passage sorgte für heftige Kritik und wurde schließlich wegen datenschutz- und menschenrechtlicher Bedenken ersatzlos gestrichen. Nun hat das Innenministerium Baden-Württemberg eine ähnliche Datenübermittlung in etwas abgewandelter Form auf Landesebene beschlossen.
„Im Selbstbestimmungsgesetz wird nicht geprüft, was für eine politische Einstellung jemand hat. Von daher ist es rein theoretisch möglich, dass irgendein schlimmer Bösefinger den Vornamen und den Personenstand über das SBGG ändert. Aber das rechtfertigt nicht, mit Pauschalisierungen zu arbeiten und Daten ganzer Menschengruppen anlasslos preiszugeben“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg.
Besonders problematisch sei an diesem Narrativ die Täter-Opfer-Umkehr, sagt Julia Monro. „Trans* Personen gehören zu den bedrohtesten Minderheiten unserer Gesellschaft. Mit dieser Verordnung wird ihnen pauschal misstraut und sie werden mit Extremismus- und Terrorverdacht in Verbindung gebracht.“ Das erinnere an die Entwicklungen in den USA, wo das FBI die trans* Community als extremistische Gruppierung einstufen möchte. „Wir befinden uns hier auf einer gefährlichen Vorstufe zu solchen Entgleisungen“, sagt Monro.
Wie geht es weiter?
Bedenken hat Monro auch bezüglich der demokratischen Legitimität der Verordnung. Im Bund sei auf die Datenübermittlung an Polizei und andere Behörden verzichtet worden. Dies nun auf Bundes- oder Landesebene per Verordnung einführen zu wollen, gehe an den üblichen parlamentarischen Verfahren vorbei. „Das ist besorgniserregend“, sagt Monro.
Baden-Württemberg ist damit das zweite Bundesland, das eine automatische Übermittlung der hochsensiblen Daten der früheren Vornamen und Geschlechtseintrages an Strafverolgungsbehörden beschlossen hat. Bayern hatte bereits 2024 – pünktlich zum Inkrafttreten des SBGG – eine ähnliche Verordnung auf den Weg gebracht.
„Mit Baden-Württemberg wurde ein Vorstoß gemacht. Ich denke, dass andere Bundesländer jetzt nachziehen werden. Zuerst die CDU-geführten Länder und später auch die anderen. Ich denke der Plan ist, das Bundesland für Bundesland sukzessive durchzuführen“, so Janka Kluge.
In Baden-Württemberg tritt die entsprechende Regelung im November 2026 in Kraft. Oliver Hildenbrand von den Grünen setzt sich aktuell dafür ein, dass das Innenministerium Vertreter*innen des Landespolizeipräsidiums und des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg an einen Tisch holt. „Der direkte Austausch ist überfällig.“
Archive.today: Betreiber setzt Nutzer für DDoS-Attacke ein
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Der anonyme Betreiber von Archive.today setzt Besucher seiner Internetseite in einer Distributed-Denial-of-Service-Attacke (DDoS) unwissentlich gegen einen finnischen Blogger ein. Auf einer Vorschaltseite, die per Google reCaptcha Bots fernhalten soll, ist JavaScript versteckt, das im Browser des Nutzers alle 300 Millisekunden eine HTTP-Anfrage an die Seite Gyrovague.com richtet. Hintergrund der Attacke ist offenbar ein missliebiger Blogpost des Betroffenen. Hinter der attackierten URL verbirgt sich der Blog des Finnen Janni Patokallio, der im Jahr 2023 in einem Beitrag Ergebnisse einer Recherche über Archive.today veröffentlicht hatte. Deutsche Nutzer, die Archive.today verwenden, bewegen sich dadurch in einer rechtlichen Grauzone und könnten sich strafbar machen, sagt ein Fachanwalt für IT-Recht.
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Gegenüber einem Sicherheitsforscher erklärte der Betreiber von Archive.today, dass die DDoS-Attacke dazu diene, die Hosting-Kosten des Finnen „etwas“ in die Höhe zu treiben. Er fühle sich durch dessen Blogpost „gedoxxed“ und reagiere mit der DDoS-Attacke darauf. In dem offiziellen Tumblr-Blog von Archive.today, in das vor Kurzem nach zwei Jahren Pause erstmals wieder gepostet wurde, werden Patokallio und seine Familie scharf attackiert. In dem Post werden wirre Zusammenhänge zwischen Patokallio, einer angeblichen Nazi-Vergangenheit seines Großvaters, Waffenhandel und der Ukraine hergestellt.
Sperren gegen Medienunternehmen
Der Betreiber von Archive.today war für heise online über die auf der Seite angegebene E-Mail-Adresse nicht zu erreichen. In seinem Tumblr-Blog schreibt er, dass er Büros des Verlags Condé Nast gesperrt habe, weil diese „Propaganda“ über seinen Dienst veröffentlicht hätten. Von einer solchen Sperre ist seit einigen Tagen offenbar auch heise online betroffen. Aus dem Firmennetz ist die Seite nicht mehr aufrufbar, E-Mails an den Betreiber können nicht zugestellt werden. Stein des Anstoßes bei heise online ist offenbar ein Bericht vom November 2025, in dem es um Ermittlungen von US-Behörden gegen Archive.today ging.
In diesem Bericht wurde auch der Blogpost von Janni Patokallio erwähnt und verlinkt. Dieser erklärt darin unter anderem, dass Archive.today ein Botnetz mit wechselnden IP-Adressen betreibt, um Abwehrmaßnahmen gegen das Scraping zu umgehen. Mit Archive.today können frühere Versionen einer Website aufgerufen werden, in vielen Fällen aber auch Bezahlschranken von Publikationen umgangen werden. Patokallio schrieb außerdem, dass der oder die Betreiber in Russland sitzen – eine These, die im Netz allerdings umstritten ist.
So reagiert der Betroffene
Janni Patokallio erklärte in seinem Blog, dass ihm die DDoS-Attacke finanziell nichts ausmache, da er ein Webhosting zum Pauschalpreis nutze. Hinzu kommt, dass Adblocker wie uBlock Origin die DDoS-Anfragen inzwischen blockieren. Der Attacke war offenbar eine E-Mail des Archive.today-Betreibers vorausgegangen, die er zunächst übersehen habe. Als er schließlich antwortete, habe ihn der Betreiber mit rufschädigenden Maßnahmen bedroht.
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Mit seiner Aktion bringt der Betreiber von Archive.today möglicherweise auch Nutzer aus Deutschland in rechtliche Schwierigkeiten. DDoS-Angriffe sind strafbar. „Wenn man nun arglos in einen solchen Angriff verwickelt wird, kann das mangels Vorsatz schon nicht strafrechtlich relevant sein; wenn man aber sowohl hinsichtlich des Angriffs als auch hinsichtlich seines eigenen Förderungsbeitrags in Form des Aufrufens des Formulars erkennt und billigend in Kauf nimmt, dass sich dies als unterstützender Bestandteil realisiert, läge eine Straftat vor“, ordnete der IT-Anwalt Jens Ferner die rechtliche Situation auf Anfrage von heise online ein. Zwar sei es in der Praxis eher so, dass eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Aufwands nicht erfolgen wird. Allerdings dürfte das Bekanntwerden der Attacke durch Medienberichte dazu beitragen, dass ein Vorsatz leichter nachzuweisen ist.
Ferner weist auf einen anderen Nebeneffekt hin: Dadurch, dass Archive.today die Nutzer unwissentlich die URL des finnischen Bloggers aufrufen lässt, werden deren IP-Adressen an diesen übertragen. Dies könnte ein Angriffspunkt für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sein.