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Wie Trumps Drohungen europäische Grundrechte gefährden



Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Mitte Juli fand die fünfte – und vorerst letzte – Sitzung des ersten Beirats des deutschen Digital Services Coordinators (DSC) statt. Da die Amtszeit der Beiratsmitglieder an die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geknüpft ist, steht nun die Neubesetzung des Gremiums durch den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung bevor.

Damit bietet sich die Gelegenheit, ein erstes Fazit zu ziehen. Was hat der Beirat in den zurückliegenden Monaten erreicht? Und wie steht es aktuell um die Durchsetzung des Digital Services Acts (DSA)?

Eine erste Bilanz

In knapp elf Monaten fanden fünf Beiratssitzungen statt. In dieser Zeit hat sich der Beirat eine Geschäftsordnung gegeben, die eine Grundlage für die Zusammenarbeit bietet. Außerdem haben sich die Mitglieder untereinander und den DSC etwas näher kennengelernt sowie erste inhaltliche Themen beackert.

Das war nicht immer einfach. Die verschiedenen im Beirat vertretenen Interessen führten – quasi entlang von Sollbruchstellen – wiederholt zu inhaltlichen Spannungen. Insbesondere bei der Frage nach dem Selbstverständnis des Beirats gingen die Vorstellungen regelmäßig auseinander.

Einige sehen die Rolle des Gremiums darin, den DSC in Fragen der Durchsetzung des DSA auch hinsichtlich europäischer Aspekte zu beraten. Andere präferieren hingegen den Fokus auf deutsche Kontexte. Auch der Grad der Transparenz des Beirats, also welche Teile der Sitzungen öffentlich und welche nur hinter geschlossenen Türen stattfinden, musste immer wieder ausgehandelt werden.

Bei vielen inhaltlichen Themen arbeitete der Beirat dafür umso konstruktiver zusammen. Von einer gemeinsamen Stellungnahme zur Frage, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können, ohne dass sie ihre Privatsphäre opfern müssen, bis zu internationalen Themen – die diverse Besetzung des Beirats hat sich bewährt, um den DSC möglichst umfangreich zu beraten.

Im besten Fall ist es also eine Stärke des Beirats, dass er so unterschiedliche Perspektiven aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Industrie zusammenbringt.

Dabei muss festgehalten werden, dass sich die Besetzung des Beirats anders gestaltet hat als vorgesehen. Die Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen vom Plenum des Bundestags gewählt. In der zurückliegenden Legislaturperiode gingen zwei der vorgesehenen 16 Sitze aufgrund ihrer Fraktionsstärke an die AfD. Die AfD nominierte jedoch nur eine Person: den Blogger Hadmut Danisch. Aus ihrer Sicht ist er ein Vertreter der Zivilgesellschaft. Allerdings fällt Danisch regelmäßig mit misogynen und verschwörungserzählerischen Aussagen auf. Er wurde letztlich vom Plenum abgelehnt.

Die Zukunft des Beirats

Somit war der Beirat um zwei Personen kleiner als geplant, und die Zivilgesellschaft verfügte nur über acht Vertreter*innen – deutlich weniger als gesetzlich vorgesehen.

Dies wird wohl im nächsten Beirat ebenfalls so sein. Denn aufgrund des Rechtsrucks bei der vergangenen Bundestagswahl hat die AfD nun das Vorschlagsrecht für vier statt nur zwei Sitze. Nur die CDU/CSU darf mit sechs Sitzen mehr Beiratsmitglieder vorschlagen.

Und auch wenn die zivilgesellschaftliche Vertretung darunter leidet, ist zu hoffen, dass der nächste Beirat ebenfalls ohne die AfD auskommt. Denn seit Jahren verunglimpft die Partei den DSA als Zensurwerkzeug. Erst im vergangenen Juni hat sie dem DSC vorgeworfen, durch die Ernennung von sogenannten “trusted Flagger” die Meinungsfreiheit im Netz zu gefährden.

Damit unterminiert die AfD nicht nur gezielt ein Gesetz, dass ihren eigenen Online-Aktivitäten einen Riegel vorschieben könnte. Sondern sie setzt auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die zum Beispiel als trusted Flagger an der Durchsetzung des DSA beteiligt sind, Repression und Schmierkampagnen aus. Sehr wahrscheinlich würden die von der AfD vorgeschlagenen Beiratsmitglieder diese Politik auch aus dem Beirat heraus betreiben.

Die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft

Tatsächlich gibt es ein durchschlagkräftiges zivilgesellschaftliches Ökosystem, das die Umsetzung des DSA auf deutscher und europäischer Ebene maßgeblich mitgestaltet. Viele der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Verfahren gegen Big Tech basieren auf Belegen, die zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengetragen haben.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Diese Organisationen verfügen über viel Expertise, mit der sie die Risikoberichte der größten Plattformen kritisch hinterfragen. Sie pochen auf die Rechte der Nutzer*innen. Und sie geben immer wieder Feedback, um Verbesserungen zu erzielen. Auch viele der wegweisenden gerichtlichen Verfahren gegen Plattformen unter dem DSA wurden und werden von NGOs ausgefochten.

Dass die Zivilgesellschaft stark im Beirat vertreten ist, erkennt somit ihre besondere Expertise an, die zu einer konsequenten Durchsetzung des DSA und dem Schutz von Grundrechten im Netz beiträgt.

Liegt die DSA-Durchsetzung auf Eis?

Wie es um die weitere Durchsetzung des DSA bestellt ist, steht derweil auf einem ganz anderen Blatt. Denn obwohl höchste Vertreter*innen der Europäischen Kommission über Monate immer wieder versicherten, dass der Druck der Trump-Regierung auf den DSA nichts an dessen Durchsetzung ändern wird, hat sich der Wind inzwischen gedreht.

So berichtet die Financial Times, dass die Europäische Union die Ermittlung gegen X wegen Verstößen gegen des DSA hinauszögert. Grund dafür seien die laufenden Zollverhandlungen mit der US-Regierung, die die Kommission angeblich nicht gefährden wolle.

Diese Entscheidung ist aus gleich mehreren Gründen kein gutes Signal. Einerseits ist die Ermittlung gegen X die am weitesten gediehene Durchsetzungsmaßnahme der Kommission, der Abschluss der Untersuchung wurde noch vor der Sommerpause erwartet. Und nur allzu deutlich zeigt Elon Musk, der Eigentümer von X, seine Verachtung gegenüber europäischen Regelwerken. Das ist, knapp drei Jahre nach Inkrafttreten des DSA, eine besorgniserregende Entwicklung – gerade auch weil die Kommission stets betont, dass eine starke Durchsetzung des DSA essenziell sei, um die europäischen Grundrechte im Netz zu schützen.

Andererseits erweckt Brüssel so öffentlich den Eindruck, den Argumenten Trumps und der Tech-CEOs zu folgen, wonach europäische Bußgelder US-amerikanische Firmen unfair bestrafen und nichttarifäre Handelshemmnisse darstellen würden. Tatsächlich aber gilt der DSA für alle Plattformen gleichermaßen, die ihre Dienste oder Produkte europäischen Nutzer*innen anbieten. Mit Handelspolitik hat das Regelwerk eigentlich nichts zu tun.

Umso fataler ist es, wenn die Kommission den DSA als Faustpfand im Handelsstreit mit den USA betrachtet. Das zeichnet ein falsches Bild von der Absicht, die das Regelwerk verfolgt. Vor allem aber sollte die Durchsetzung europäischen Rechts niemals als Verhandlungsmasse eingesetzt werden, insbesondere wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen. Andernfalls ist es die Europäische Union selbst, die rechtsstaatliche Prinzipien aushöhlt, statt sie zu verteidigen.



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Die Woche, in der wir ordentlich gewachsen sind


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

zu Beginn dieser Woche hab ich zufällig ein kurzes Video über Bambus angeschaut. Wusstet ihr, dass einige Arten pro Tag fast einen Meter in die Höhe schießen? Man kann ihnen buchstäblich beim Wachsen zusehen.

Ich bin dann in ein Wurmloch gefallen und hab erfahren, dass Bambus es bei der Zugkraft mit Stahl aufnehmen kann. Dass er weit mehr Sauerstoff freisetzt als Bäume. Und natürlich essen ihn süße Pandabären.

Ein weit weniger erbauliches Bild zeigt die zurückliegende (netz-)politische Woche. Vorratsdatenspeicherung, Daten-Rasterfahndung, biometrische Live-Videoüberwachung – die ungeheuerlichsten Überwachungspläne sprießen gerade so aus dem Boden. Gleichzeitig will die Bundesregierung die Zivilgesellschaft unter Extremismus-Generalverdacht stellen, um ihr die Mittel und Rechte zu beschneiden. Und daneben fällt ihr nichts Besseres ein, als den Druck auf marginalisierte Menschen einmal mehr zu erhöhen – mit weiteren Streichungen und noch härteren Sanktionen.

Mir war klar, dass die Bäume mit Schwarz-Rot nicht in den Himmel wachsen werden. Dass die Regierung aber so rasch und beherzt Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat marschiert – wie auch Lena Rohrbach und Philipp Krüger von Amnesty International mit Blick aufs geplante Bundespolizeigesetz konstatieren –, habe ich dann doch nicht erwartet.

Zurück zum Bambus. Auch wir sind diese Woche ordentlich gewachsen. Drei neue Menschen gehören seit dem 1. September unserem Team an. Timur ist unser erster Volontär und macht nebenher noch Beiträge für KiKA. Bahn-Nerd Ben ist für die nächsten 12 Monate unser Bundesfreiwilliger. Und Fio unterstützt uns ab sofort bei der Social-Media-Arbeit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Verabschieden mussten wir uns von Lilly, die uns ein Jahr lang tatkräftig als Bundesfreiwillige unterstützt hat. Wie sie auf ihre Zeit bei uns zurückblickt, erzählt sie in der aktuellen Folge unseres Podcasts Off/On. Hört gerne rein. Und vielen Dank für alles, Lilly!

Habt ein schönes Wochenende

Daniel

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Seit Monaten protestieren Microsoft-Mitarbeitende in den USA dagegen, dass ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen zum israelischen Militär und der israelischen Regierung unterhält. Microsoft hat einige demonstrierende Angestellte entlassen. Zugleich will das Unternehmen prüfen, ob israelische Streitkräfte die Azure-Plattform zur Überwachung von Palästinenser:innen nutzen.

Lesen Sie diesen Artikel: Microsoft entlässt Mitarbeitende nach Protesten



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Wie unsere jüngsten Team-Mitglieder auf unsere Arbeit und Soziale Medien blicken


Drei Menschen mit großen Kopfhörern lächeln in die Kamera
Ingo, Karoline und Lilly bei der Arbeit


Karoline ist seit zwei Monaten Praktikantin bei uns. Lilly war seit September 2024 unsere Bundesfreiwillige im Rahmen eines „Freiwilligenjahres Beteiligung“. In der neuen Ausgabe Off The Record erzählen die beiden, was sie bei uns erlebt haben. Welche Tätigkeiten haben sie übernommen? Was haben sie gelernt? Und wie ist das so als junger Mensch in einem älteren Team?

Außerdem gibt’s eine kleine Meme-Nachhilfestunde. Wir sprechen nämlich auch über ihre Erfahrungen mit unserer Community und über die Rolle Sozialer Medien. Lilly hat im letzten Jahr unseren Instagram-Account betreut, Karoline hat sich im Studium intensiv mit Social Media beschäftigt. Was denken die beiden: Sollten wir den Insta-Account unserer Redaktion dichtmachen?


In dieser Folge: Ingo Dachwitz, Karoline Tanck und Lilly Pursch.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

    Blattkritik

    • Karolines Text über verschwundene Porno-Games
    • Ingos Text über den Wasserverbrauch von Rechenzentren: Immer noch nicht erschienen…

    Hausmitteilungen

    Aus dem Maschinenraum

    Postfach



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Familienministerin will Demokratieprojekte mit Verfassungsschutz durchleuchten


Während die AfD in aktuellen Umfragen neue Höchstwerte verzeichnet, schießt sich die Bundesregierung ausgerechnet auf jenen Teil der Zivilgesellschaft ein, der für demokratische Werte und gegen den Rechtsruck kämpft. In einem Brief an die „Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag“ versichert Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), dass sich im Programm „Demokratie leben“ nun „Grundlegendes ändern“ werde. Unter anderem sollen NGOs einer „breit angelegten Verfassungsschutzprüfung“ unterzogen werden. Den Brief veröffentlichen wir als PDF-Dokument.

Die Familienministerin stellt sich damit in ein unselige Tradition. Nicht nur die rechtsextreme AfD versucht seit Jahren, die demokratische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. Auch Hetzportale wie Nius und rechte Medien wie Cicero, NZZ, Welt oder Focus kolportieren seit Langem, dass Deutschland von linken Nichtregierungsorganisationen quasi unterwandert sei und der Staat diese auch noch alimentiere.

Mit Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat diese Erzählung inzwischen einen Vertreter in der Regierung gefunden. Weimer treibt die Debatte kulturkämpferisch voran und hat bereits erste Maßnahmen gegen vermeintlich linke Medienprojekte ergriffen.

Attacken auf demokratische Zivilgesellschaft

Die Debatte um die Zivilgesellschaft geht inzwischen so weit, dass sich jüngst auch die als liberal geltende Wochenzeitung „Die Zeit“ zu der reißerischen Überschrift „Der Staat päppelt die Linken“ hinreißen ließ – nur um im Artikel Rechtsaußen-Rechtsanwalt Joachim „Natürlich bin ich ein Arschloch“ Steinhöfel zu Wort kommen zu lassen und im Verlauf des Textes die These der Überschrift halbwegs zu revidieren.

Auch die Union selbst hatte bereits zu Jahresbeginn ins gleiche Horn gestoßen. Ende Januar hatten CDU und CSU einen Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik in den Bundestag eingebracht und dabei mindestens billigend eine Mehrheit durch Stimmen der AfD in Kauf genommen. Daraufhin riefen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zu Protesten auf.

Offenbar als Reaktion darauf reichte die Union nur wenige Wochen später eine Kleine Anfrage im Bundestag ein. In einem umfangreichen Fragenkatalog erkundigte sie sich nach unter anderem nach der staatlicher Förderung für gemeinnützige NGOs. Die Anfrage wurde innerhalb der Zivilgesellschaft als Einschüchterungsversuch verstanden. Wissenschaftler:innen und Organisationen zeigten sich zutiefst beunruhigt durch das Vorgehen der Unionsfraktion, mehr als 500.000 Menschen unterzeichneten einen Appell an die Bundesregierung.

Grundlegende Änderungen angekündigt

Die Debatte ist nun wieder erstarkt. Und nachdem das Kabinett Ende August die Gelder für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bewilligt hatte, sah sich Familienministerin Karin Prien offenbar genötigt, sich für diese Entscheidung zu rechtfertigen und gleichzeitig anzukündigen, dass sich nun „Grundlegendes ändern“ werde.

In dem Brief von Prien an die CDU/CSU-Fraktion heißt es:

Wir stärken die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und der wissenschaftlichen Extremismusforschung und berücksichtigen deren Erkenntnisse in der Programmsteuerung besser. Wer Zuwendungen des Bundes zum Schutz unserer Demokratie erhält, muss selbst Vorbild sein! Es gibt mehr als 400 direkte Partner und mehr als 3000 Projekte als Letztempfänger der Bundesmittel. Wir werden durch klare Strukturen und Verfahren sicherstellen, dass das Ziel, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, von allen angestrebt und auch erreicht wird. In einem ersten Schritt – nach wochenlanger Arbeit und mit dem Bundesministerium des Innern abgesprochen – wurde bereits eine breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten „Haber-Verfahren“ eingeleitet.

„Breit angelegte Verfassungsschutzprüfung“

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass die jeweiligen Ressorts zunächst aus ihnen zugänglichen Quellen, wie etwa die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder, jene Organisationen prüfen, die sie mit dem Programm fördern. „Soweit hiernach eine Klärung nicht möglich sein sollte, können die Ressorts ihre Anfragen zu möglichen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen über Organisationen, Personen und Veranstaltungen, über deren materielle bzw. immaterielle Förderung das Ressort zu entscheiden hat, unmittelbar an das BfV und nachrichtlich an das BMI richten“, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

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Der Wunsch aus der Union, Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus unter Generalverdacht zu stellen, ist keineswegs neu. Im Jahr 2011 führte die damalige CDU-Familienministerin Kristina Schröder die sogenannte „Extremismusklausel“ bei Demokratieförderungsprogrammen ein. Diese Klausel sah vor, dass sich Initiativen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichten mussten. Diese Verpflichtung erschwerte unter anderem eine zivilgesellschaftliche Bündnisarbeit etwa bei Protesten gegen Rechtsextremismus, weil geförderte Organisationen für ihre Bündnispartner in Mithaftung genommen wurden. Anfang 2014 wurde die Klausel wieder abgeschafft.

In Vergangenheit hunderte NGOs vom Verfassungsschutz überprüft

Die Durchleuchtung aber ging weiter. Zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte vom Verfassungsschutz geprüft. Bei insgesamt 51 Projekten leitete das Familienministerium damals Daten an den Inlandsgeheimdienst weiter, dem damals noch Hans-Georg Maaßen als Präsident vorstand. Maaßen wird heute selbst vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremer geführt und beobachtet.

In den Jahren 2018 und 2019 soll der Verfassungsschutz dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zufolge im Rahmen des Haber-Verfahrens ebenfalls „hunderte Nichtregierungsorganisationen“ durchleuchtet haben.

Familienministerium mauert

Wir haben beim Bundesfamilienministerium nachgefragt, was hinter der Ankündigung der Ministerin steckt – und ob dies „eine Änderung der bisherigen Überprüfungspraxis“ darstellt. Außerdem wollten wir wissen, wie viele Überprüfungen durch den Verfassungsschutz im laufenden Jahr sowie in den vergangenen fünf Jahren erfolgt seien.

Nach drei Tagen und mit wiederholter Fristverlängerung schickte uns eine Sprecherin des Ministeriums folgende Antwort, die keine unserer Fragen beantwortet:

Über das allgemein Zugängliche hinaus können keine näheren Informationen zum Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung des Verfahrens könnte ansonsten beeinträchtigt werden. Im Übrigen wurde und wird keine statistische Erhebung im BMBFSFJ zu Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden geführt.



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