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Wildbergers Wünsche: BMDS legt Eckpunkte für schnelleren Netzausbau vor


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Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat es eilig: Bis zum Herbst will sein Haus einen Referentenentwurf zu weiteren Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) vorlegen. Dafür hat das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am Donnerstag ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf ein gemischtes Echo stoßen dürfte. Unter anderem geht es um die ewigen Streitfragen Mitnutzuzng von Infrastruktur und langsame Genehmigungsverfahren.

Hintergrund ist zum einen, dass der europäische Gigabit Infrastructure Act (GIA) am 12. November in Kraft tritt. Damit werden einige Anpassungen im deutschen Recht nötig – und andere möglich. Zudem will der neue Digitalminister aber auch eigene Vorhaben umsetzen, wie er nun angekündigt hat: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau – mit flächendeckend schnellem Internet und verlässlichen Mobilfunk ohne Funklöcher“, meint Wildberger.

Vor allem ein Vorhaben betrifft mehr als nur Fachkreise: „Ziel der Bundesregierung ist, dass auch Mehrfamilienhäuser mit einem Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung ausgestattet werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Bislang ist das bei vielen Mietwohnungen eher Wunschdenken: Zum einen ist die Abstimmung zwischen Anbietern, Mietern und Vermietern kompliziert. Zum anderen gibt es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder auch nur zu dulden.

Bislang ist das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, das Vermieter auf die Betriebskosten umlegen können, auf 60 Euro jährlich und maximal 540 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das Digitalministerium stellt zur Diskussion, das auf 960 Euro nahezu zu verdoppeln und entweder eine höhere oder eine längere Dauer der Umlage zu ermöglichen. Das würde den Ausbau für Besitzer von Mehrfamilienhäusern attraktiver machen – Mieter aber stärker belasten, wie auch das Wildberger-Ministerium einräumt. Bei Neubauten wiederum überlegt das BMDS das Entgelt ganz zu streichen.

Damit es aber überhaupt zum Ausbau kommt, überlegt das Digitalministerium ein „Recht auf Vollausbau“ einzuführen: Will ein Netzbetreiber, der schon Kunden oder Infrastruktur im Haus hat, auch die anderen Einheiten erschließen, sollen Eigentümer das nur noch mit guten Gründen verweigern dürfen. Das allerdings soll nur für das erste Unternehmen gelten, das den Ausbau vornimmt.

Damit dann nicht alle Hausbewohner an nur einen Anbieter gekettet sind, will das BMDS zudem prüfen, ob nach einem oder zwei Jahren ein Recht auf Mitnutzung der Glasfaser-Infrastruktur im Haus festgeschrieben werden soll. Sprich: Wo etwa eine Deutsche Telekom oder ein Kommunalversorger ein Haus anschließt und dann Glasfaser bis in die Wohnungen ausbaut, müssten die nach einem oder zwei Jahren andere Anbieter gegen Entgelt auf ihre Infrastruktur lassen.

Wie das genau aussehen kann, dürfte die Branche in den kommenden Wochen und Monaten in intensive Diskussionen führen. Das BMDS schlägt vor, dass die Bundesnetzagentur pauschale Mitnutzungsentgelte festlegt.

Für weitere Diskussionen dürfte ein Vorstoß des BMDS sorgen, die Verlegung von Glasfaser im Straßenland weiter zu vereinfachen. Dazu soll neben dem üblichen, aber langwierigen Genehmigungsverfahren ein zweiter Weg geschaffen werden: Mit Fachkundenachweisen ausgestattete Tiefbauunternehmen könnten dann bei den Kommunen oder Ländern geplante Ausbauvorhaben nur noch anzeigen müssen.

Wenn Behörden binnen zwei Monaten nicht widersprechen, so die Idee des Digitalministeriums, könnte der Ausbau dann beginnen. Wo nötig, sollen die zuständigen Behörden aber im Gegenzug eine etwas verlängerte Prüffrist erhalten können. Bei kleineren Baumaßnahmen will das BMDS zudem klarstellen, dass diese nur einer Anzeige- und nicht einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Das kommt bei Branchenvertretern zunächst gut an. Die Idee habe „das Potenzial, die oft langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen und Unternehmen und Behörden zu entlasten“, meint Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) auf Anfrage von heise online.

Auch der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) sieht das positiv. „Die Beschleunigung für einen schnellen Ausbau muss endlich gesetzlich verankert werden“, betont Verbandsgeschäftsführer Frederic Ufer, etwa „die vollständige Genehmigungsfiktion, auf die die Branche seit langem wartet“.

Bis Ende August sollen nun alle Interessierten ihre Sichtweise auf die angedachten Änderungen darlegen. Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter das Papier: Wildberger wolle das Tempo erhöhen und setze an den richtigen Stellen an, so der Tenor. Allerdings dürften die Ideen auf ein insgesamt gemischteres Echo stoßen. Denn in Wildbergers „7-Punkte-Plan“ stecken einige Regelungsvorhaben, die neben den Netzbetreibern auch Ausbauunternehmen, Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Kommunen betreffen.

Ein weiteres heißes Eisen, das unmittelbar mit dem Glasfaserausbau verbunden ist, fasst das BMDS mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Eckpunktepapier jedoch nicht an: die Frage einer geordneten Abschaltung der DSL-Kupfernetze. Das Haus werde „gemäß dem Koalitionsvertrag ein verbraucher- und wettbewerbsfreundliches Migrationskonzept in Abstimmung mit Stakeholdern erarbeiten und dazu voraussichtlich im August 2025 ein Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlichen“.

Sprich: diese Debatte will das Digitalministerium erst einmal losgelöst von seinen Anpassungen zum Netzausbau diskutieren. Dass beide Vorhaben dennoch eng zusammenhängen, liegt dabei auf der Hand: Das Vorhandensein alternativer Infrastruktur ist Voraussetzung für das politisch gewollte und technologisch bereits erreichte DSL-Ende. Beide Stränge sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammengeführt werden. Für eine intensive Diskussion in den kommenden hat Wildbergers Haus nun jedenfalls gesorgt.


(vbr)



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Nach dem „200-Millionen-Job“: Meta AI wirbt weitere Apple-KI-Mitarbeiter ab


Facebook-Betreiber Meta ist es gelungen, weitere Mitarbeiter aus Apples KI-Abteilung abzuwerben. Nach der spektakulären Übernahme des Grundmodellverantwortlichen für angeblich bis zu 200 Millionen US-Dollar (zu zahlen über mehrere Jahre und vor allem in Meta-Aktien) wären dies nun Apple-Angestellter Nummer zwei und drei, die Meta anlocken konnte.

Laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg handelt es sich um direkte Mitarbeiter von Ruoming Pang, den Leiter der Apple-Sprachmodelle, den Meta Anfang des Monats für besagte 200 Millionen Dollar übernommen hatte. Mark Lee und Tom Gunter sollen nun auch im „Superintelligence Lab“ von Meta arbeiten, das CEO Mark Zuckerberg hatte einrichten lassen, um eine allgemeine künstliche Intelligenz bauen zu lassen, eine „Superintelligenz“.

Lee soll bereits bei Meta angefangen haben, Gunter folge „in naher Zukunft“, sagen informierte Kreise. Beide Ex-Apple-Angestellten sollen eng mit Pang gearbeitet haben. Lee war offenbar Pangs erster Mitarbeiter bei Apple, den er selbst angestellt hatte, während Gunter ein „Distinguished Engineer“ bei Apple war, der zu den hochrangigen Experten im Team zählte.

Gunter kam offenbar über einen Umweg zu Meta: Nach Beendigung seines Postens bei Apple ging er noch zu einer anderen KI-Firma, bevor es nun zu Meta geht. In Apples KI-Abteilung, die für Apple Intelligence verantwortlich ist, sorgen die Abwerbeerfolge von Meta offenbar für Verunsicherung. Alle drei Mitarbeiter waren im sogenannten Apple-Foundation-Model-Team, das Apples hauseigene Large Language Models (große Sprachmodelle) vorantreiben soll – ein Bereich, wo Apple laut Brancheneinschätzungen hinter der Konkurrenz liegt. Die Technik soll auch endlich die Sprachassistentin Siri besser machen.

Laut Bloomberg erwägt Apple immer mehr, sich auf Grundmodelle anderer Anbieter zu verlassen. ChatGPT lässt sich in Apple Intelligence auf Wunsch bereits (mit)nutzen, doch Apple interessiert sich offenbar auch für Claude von Anthropic. Der iPhone-Hersteller soll begonnen haben, seinem KI-Team die Löhne (beziehungsweise Aktienzuteilungen) zu erhöhen, damit diese bleiben. Dort arbeiten aktuell noch rund 100 Personen, hieß es. Wie viel Geld Gunter und Lee von Meta erhalten, ist nicht durchgesickert. Berichten zufolge will Meta Hunderte Milliarden in „Superintelligenz“ stecken. Die wichtigen KI-Mitarbeiter haben demnach ihren Schreibtisch ganz in der Nähe von Zuckerberg. Der will laut eigenen Angaben ein „Elite-Team mit der höchsten Talentdichte in der Branche“ schaffen.


(bsc)



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Neu in .NET 9.0 [30]: Unsicherheitsfaktor binäre Serialisierung entfernt


Die binäre Serialisierung mit der Klasse BinaryFormatter gibt es bereits seit .NET Framework 1.0 und auch in dem aktuellen .NET Framework 4.8.1. In .NET Core 1.0 war er nicht enthalten, wurde dann aber mit .NET Core 2.0 auf Kundendruck auch in das moderne .NET integriert.


Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Dr. Holger Schwichtenberg ist technischer Leiter des Expertennetzwerks www.IT-Visions.de, das mit 53 renommierten Experten zahlreiche mittlere und große Unternehmen durch Beratungen und Schulungen sowie bei der Softwareentwicklung unterstützt. Durch seine Auftritte auf zahlreichen nationalen und internationalen Fachkonferenzen sowie mehr als 90 Fachbücher und mehr als 1500 Fachartikel gehört Holger Schwichtenberg zu den bekanntesten Experten für .NET und Webtechniken in Deutschland.


enterJS Advanced Angular Day

enterJS Advanced Angular Day

(Bild: coffeemill/123rf.com)

Verbesserte Klassen in .NET 10.0, Native AOT mit Entity Framework Core 10.0 und mehr: Darüber informieren Dr. Holger Schwichtenberg und weitere Speaker der Online-Konferenz betterCode() .NET 10.0 am 18. November 2025. Nachgelagert gibt es sechs ganztägige Workshops zu Themen wie C# 14.0, KI-Einsatz und Web-APIs.

Seit .NET 5.0 ist er als „obsolet“ markiert und erzeugt eine Warnung. Seit .NET 8.0 wurde schon ein Compiler-Fehler für den BinaryFormatter erzeugt, der sich aber unterdrücken ließ.


Der Einsatz der Klasse BinaryFormatter erzeugt einen Compiler-Fehler.

Der Einsatz der Klasse BinaryFormatter erzeugt einen Compiler-Fehler.

Der Einsatz der Klasse BinaryFormatter erzeugt einen Compiler-Fehler.

Grund dafür sind die bereits im Jahr 2012 auf der Black-Hat-Konferenz gezeigten Sicherheitslücken in dieser Serialisierungsart.

Microsoft hat im Februar 2024 auf GitHub angekündigt, die binäre Serialisierung mit der Klasse BinaryFormatter in .NET 9.0 zu entfernen. Die Klasse ist in .NET 9.0 zwar weiterhin vorhanden und der Compiler-Fehler lässt sich weiterhin unterdrücken, aber jegliche Nutzung führt zum Laufzeitfehler „Platform not supported“.

Microsoft hat einen BinaryFormatter Migration Guide veröffentlicht, in dem das Unternehmen eine Migration zu anderen Serialisierungsformaten wie XML, Message Pack und ProtoBuf empfiehlt.


Microsoft sagte auf der .NET Conf 2024 ganz deutlich: "Stop using it!"

Microsoft sagte auf der .NET Conf 2024 ganz deutlich: "Stop using it!"

Microsoft sagte auf der .NET Conf 2024 ganz deutlich: „Stop using it!“

(Bild: Microsoft)

Eine besondere Herausforderung entsteht im Zusammenspiel mit Windows Forms und Windows Presentation Foundation (WPF), da in beiden GUI-Frameworks die binäre Serialisierung bisher für die Zwischenablage, Drag-and-Drop sowie zum Speichern von Werten zur Entwicklungszeit im Windows-Forms-Designer und dem WPF-Navigationsjournal zum Einsatz kam. Während Microsoft dort für einige Basistypen bereits die Serialisierung geändert hat, müssen Entwicklerinnen und Entwickler bei anderen Typen mit Migrationsaufwand rechnen.

Wer vorhandenen Programmcode nicht migrieren möchte, kann das NuGet-Paket System.Runtime.Serialization.Formatters einbinden und die binäre Serialisierung weiterhin verwenden. Dazu muss man Folgendes in der Projektdatei setzen:



  true
  


Achtung: Microsoft betont neben der mangelnden Sicherheit, dass es für die Klasse BinaryFormatter nun keinerlei Hilfe mehr beim Microsoft-Support gibt.

Alternativ zum NuGet-Paket System.Runtime.Serialization.Formatters bietet Microsoft noch ein Paket System.Formats.Nrbf mit der Klasse NrbfDecoder an, um binär serialisierte Daten sicher zu lesen. Dieses Paket unterliegt aber zahlreichen Einschränkungen.


Das Kompilieren von Programmcode, der den BinaryFormatter verwendet, ist in .NET 9.0 nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Das Kompilieren von Programmcode, der den BinaryFormatter verwendet, ist in .NET 9.0 nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Das Kompilieren von Programmcode, der den BinaryFormatter verwendet, ist in .NET 9.0 nicht mehr ohne Weiteres möglich.


(rme)



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Wasserstoffangetriebene Drohne Z1 fliegt leise und entgeht Radar


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Der US-Spezialist für wasserstoffangetriebene Drohnen, Zepher Flight Labs (ZFL), hat eine VTOL-Drohne (Vertical Take-off and Landing) entwickelt, die ihre Energie aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bezieht und in Höhen von bis zu 20.000 Fuß (etwa 6,1 km) operieren kann. Testweise erreichte die Z1 eine Höhe von 12.000 Fuß. In solchen Höhen ist die Drohne mit ihrer geringen Signatur schwerer von feindlichem Radar zu erfassen.

Mit der Preisgabe der genauen technischen Daten hält sich ZFL zurück. Die Spannweite der Starrflügel beträgt etwa 4,3 m. Die Z1 wird von insgesamt fünf Elektromotoren angetrieben und mit Energie aus einer Brennstoffzelle gespeist. Vier Motoren nutzt die Drohne für den vertikalen Aufstieg und die Landung. Damit kann sie auch ohne vorhandene Landebahn starten und landen.

Um Strecken schneller zu überwinden, geht sie mit ihren starren Tragflächen in den schnellen Horizontalflug über. Ein einzelner Elektromotor sorgt für den nötigen Vortrieb. Dann erreicht die Drohne eine Geschwindigkeit von bis zu 64 mph (etwa 103 km/h). Die Z1-Drohne kann Fracht bis zu 9,9 kg tragen. Standardmäßig ist sie für 4,5 kg ausgelegt. Das ist immer noch genug Zuladung, um etwa militärisches Aufklärungsgerät mitzuführen. Eine 360-Grad-Frontkamera ist ohnehin an Bord.

Das Besondere an der Z1 ist ihre Fähigkeit in großen Höhen zu operieren. ZFL hat im Rahmen einer Flugdemonstration Mitte Juli zusammen mit dem U.S. Army Research Laboratory unter anspruchsvollen Testbedingungen eine Flughöhe von 3,7 km erreicht, ohne dass dabei etwa die Flugdynamik negativ beeinträchtigt wurde. Die Drohne blieb bei den Tests jederzeit sicher kontrollierbar und manövrierfähig. Maximal soll die Z1 auf etwa 6,1 km Höhe aufsteigen können. Das sind Höhen, in denen die Drohne aufgrund ihrer kompakten Ausmaße und damit ihrer Signatur nur noch schwer vom Radar erfasst werden kann. Zudem arbeitet der Elektro-Brennstoffzellen-Antrieb vergleichsweise leise und wird weniger warm, sodass auch die akustische und thermische Erfassung erschwert ist.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Ausdauer der Drohne. Sie soll mehr als 10 Stunden in der Luft bleiben können, was sie für den Einsatz militärischer Aufklärungsmissionen tauglich macht. Die Drohne könnte so in feindliches Gebiet einfliegen, längere Zeit Aufklärungsdaten sammeln und wieder zu ihrem Stützpunkt zurückkehren.

Mobile Einheiten können die Drohne einfach mitführen. Dazu sind Einzelteile der Z1 in einer kompakten Kiste untergebracht. Der Zusammenbau der Drohne sei in unter fünf Minuten ohne Werkzeug möglich, heißt es von ZFL.

ZFL will die Verwendung der Z1 jedoch nicht nur auf militärische Anwendungen beschränkt sehen – auch wenn Aufträge des Pentagon wohl am lukrativsten sind. Die Drohne könnte zudem für kleinere zivile Lufttransporte eingesetzt werden, bei denen leichte Fracht über größere Strecken transportiert werden soll.


(olb)



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