Datenschutz & Sicherheit
Windows: Entsperren mit Gesichtserkennung nicht mehr im Dunklen
Wer auf die Gesichtserkennung zur Geräteentsperrung setzt, ist in den vergangenen Wochen vermutlich darüber gestolpert, dass das in dunklen Umgebungen nicht mehr klappt. Ursache ist ein Sicherheitsupdate vom April-Patchday, wie nun einige Medienberichte andeuten.
Microsoft benennt das jedoch nicht explizit, die Hinweise lassen sich lediglich durch Interpretation zum Fakt verbinden. Den Windows-Update-Notizen aus dem April lässt sich eine Änderung an Windows Hello entnehmen: „Nach der Installation dieses oder eines späteren Windows Updates benötigt die Windows-Hello-Gesichtserkennung für verbesserte Sicherheit Farbkameras, um ein sichtbares Gesicht für das Einloggen zu erkennen“, schrieb Microsoft dort.
Zum April-Patchday hat Microsoft Änderungen an der Windows-Hello-Gesíchtserkennung angekündigt.
(Bild: Screenshot / dmk)
Windows-Hello-Änderung: Verweis auf Sicherheitsupdate
Dafür verweist das Unternehmen auf eine Schwachstelle, die mit den Updates zum April-Patchday geschlossen wurde. Die Fehlerbeschreibung lautet etwas ungelenk: „Ein automatischer Erkennungsmechanismus mit unzureichender Erkennung oder Verarbeitung von Störungen durch bösartige Eingaben in Windows Hello ermöglicht es unbefugten Angreifern, lokal Spoofing zu betreiben“ (CVE-2025-26644 / EUVD-2025-10237, CVSS 5.1, Risiko „mittel„). Wie genau sich Angreifer so unbefugt als jemand anderes ausgeben können, erörtert Microsoft nicht. Betroffen sind alle Windows-Varianten von Windows 10 bis Windows Server 2025 laut Microsofts Auflistung.
Schon Kindern ist der Spruch „Nachts sind alle Katzen grau“ geläufig, der eigentlich Unzulänglichkeiten des menschlichen Sehapparats beschreibt – lediglich die Stäbchen in der Retina sind empfindlich genug, um auch bei wenig Licht etwas zu sehen, und die reagieren auf Helligkeit, nicht auf Farben. Derselbe Effekt trifft auch für Kameras zu, bei zu wenig Licht liefern auch die nur noch Graustufen zurück. Das genügt der neuen Anforderung der Windows-Hello-Gesichtserkennung nach einem Farbbild natürlich nicht.
Seit April beobachten daher viele, die die Gesichtserkennung für die Anmeldung am Rechner nutzen, dass das bei zu großer Dunkelheit nicht mehr funktioniert. Sich mit der Handy-Taschenlampe ins Gesicht zu leuchten, hilft dem ab, oder eben auf die PIN-Eingabe oder einen Fingerabdrucksensor zu setzen. Immerhin ist nun die Ursache dafür klar, es liegt nicht an etwa degradierter Rechner-Hardware, sondern ist von Microsoft so beabsichtigt. Als Gegenmaßnahme wird im Netz etwa beschrieben, dass das Deaktivieren der Gerätekamera im Gerätemanager auch die Erkennung bei Dunkelheit wieder ermöglicht. Die Kamera ist dann jedoch für Apps wie Teams nicht verfügbar, und es ist unklar, wie lange Microsoft dieses Schlupfloch noch offen lässt.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Leitfaden von Save the Children: Pädokriminellen das Bild-Material entziehen
Die gemeinnützige, internationale Organisation „Save the Children“ hat einen kostenfreien Leitfaden für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder auch Vereine herausgegeben, um stärker dafür zu sensibilisieren, wie Pädokriminelle im Internet veröffentlichte Fotos und Videos von Kindern für ihre Zwecke missbrauchen. Er klärt darüber auf, wie Einrichtungen ihre eigene Medienarbeit so verändern können, dass Kinder und Jugendliche im Netz besser geschützt werden. Dafür enthält er auch konkrete Beispiele, wie Pädokriminelle vorgehen, welches Material sie gerne suchen, kommentieren und weiterverarbeiten. Jugendschutz.net ist als Kooperationspartner am Leitfaden beteiligt.
Das ist doch nur ein schönes Foto!
Abwehrende Sätze, wie diese, hat vermutlich schon jeder Mensch einmal gehört, der die Veröffentlichung von einem Kinderfoto im Netz beispielsweise im Bekanntenkreis kritisiert hat: „Das ist doch nur ein schönes Foto!“; „Das macht gute Laune!“, „Das ist doch total harmlos!“. Genau hier setzt der Leitfaden von Save the Children an. Was für die einen völlig harmlos erscheint, sogar als geteilte Freude gilt, ist für die anderen neues Material für ihre Missbrauchsfantasien.
Wie Save the Children klarmacht, werden sogenannte Alltagsaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gezielt aus sozialen Netzwerken und von Webseiten gestohlen und in speziellen Internetforen von Pädokriminellen hochgeladen. Dort werden sie „milliardenfach aufgerufen, getauscht und kommentiert. Das geschieht etwa mit sexualisierenden Texten, sexuellen Lauten oder bestimmten Hashtags und Emojis.“ In Zeiten von leicht zugänglichen KI-Tools gehen Pädokriminelle aber auch noch einen Schritt weiter. Sie können mittels KI-Tools existierende Aufnahmen täuschend echt verändern. Mit Deepnude-Generatoren oder auch Nudifiern können dadurch auch Bilder von bekleideten Kindern mit wenigen Klicks zu Nacktaufnahmen werden.
Jasmin Wahl, Leiterin des Bereichs Sexualisierte Gewalt bei jugendschutz.net, erklärt hierzu: „Die Sexualisierung von Aufnahmen, die Kinder und Jugendliche in alltäglichen Situationen zeigen, ist ein Phänomen, welches wir seit Jahren bei der Bearbeitung von Hinweisen und Recherchen beobachten – in zum Teil drastischen Ausprägungen. Neue technologische Entwicklungen, die eine Manipulation von Bildern und Videos ermöglichen, verstärken das Problem. Das Bewusstsein für Risiken auch in Institutionen und Organisationen zu schärfen, ist deshalb von großer Relevanz“. Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, das unter anderem in seinem jüngsten Jahresbericht schon auf die Deep-Nude-Problematik aufmerksam machte.
Einmal mehr über Internetauftritte nachdenken
Normalweise wurden in den vergangenen Jahren insbesondere Eltern immer wieder auf die Gefahren von Kinderfotos im Internet hingewiesen. Britt Kalla, Expertin für institutionellen Kinderschutz bei Save the Children Deutschland und Autorin des Leitfadens, unterstreicht allerdings, dass Pädokriminelle überall dort nach Material suchen, wo es zur Verfügung gestellt wird. Da mittlerweile auch Kindergärten, Schulen, Horte, Sport- und Musikvereine und andere Organisationen über Internetauftritte oder Social-Media-Profile verfügen und dort gerne auch werbliche Fotos hochladen, richtet sich der Leitfaden (PDF) nun an diese Einrichtungen – er soll eine publizistische Lücke schließen. „Wir möchten Verantwortlichen in Institutionen und Organisationen Wissen an die Hand geben, um informiert zu entscheiden, welche Bilder sie teilen und welche besser nicht. Dabei schauen wir auch kritisch auf unsere eigenen Veröffentlichungen – immer mit dem Ziel, Kinder und ihre Rechte bestmöglich zu schützen.“
Eins macht der Leitfaden zu Beginn sehr deutlich: Jede Aufnahme kann zweckentfremdet werden, egal wie harmlos sie aus eigener Perspektive zu sein scheint. Zudem zählt er auf, welche Rechte der Kinder und Jugendlichen durch Aufnahmen und deren Verbreitung und dann auch den Missbrauch verletzt werden können: Hierzu zählen die Menschenwürde, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf ungestörte Persönlichkeitsentwicklung oder auch das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Ehre. Außerdem verfügen auch Kinder und Jugendliche über das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz personenbezogener Daten, sowie das Recht auf Schutz der psychischen Gesundheit und Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung.
Da es immer wieder Menschen gibt, die glauben, dass vermeintlich „harmlose“ Bilder für Pädokriminelle uninteressant sind, listet der Leitfaden beispielhaft auf, wie auch solche Bilder missbraucht, kommentiert und aus dem Kontext gerissen werden. Für diese Beschreibungen gibt es im Leitfaden auch eine Content-Warnung. Illustrationen von im Netz gängigen Fotomotiven werden exemplarisch darauf abgeklopft, was Pädokriminelle an ihnen reizen könnte. Zwei Listen mit einmal vier und einmal zwölf Tipps fassen dann Empfehlungen zusammen, worauf Einrichtungen bei Kinderfotos achten sollten (Seite 25). Eine weitere Reihe von Illustrationen zeigt, wie Fotos und Videos gestaltet werden können, damit sie für Pädokriminelle uninteressanter sind.
Wie können Fotos von Kindern im Internet weniger Material für Pädokriminelle bieten? Der Leitfaden gibt Tipps.
Kinder nicht unsichtbar machen, aber schützen
Laut Save the Children und Jugendschutz.net soll der Leitfaden nicht dazu führen, Kinder und Jugendliche im Internet unsichtbar zu machen, sondern eine Hilfestellung bieten, ihre Schutz- und Freiheitsrechte gegeneinander abzuwiegen. In der Gesellschaft gebe es recht unterschiedliche Betrachtungsweisen „zur Notwendigkeit der Darstellung von Kindern in der Öffentlichkeit“. Drei Positionen stellt der Bericht stellvertretend vor. So vertrete etwa das Bundeskriminalamt auf seiner Webseite die Position: „Kinderbilder gehören nicht ins Netz.“ Einige Institutionen und Organisationen möchten allerdings Fotos und Videos von und mit Minderjährigen erstellen, weil sie „Kinder als einen wichtigen Teil der Gesellschaft [sehen,] und möchten, dass sie Beachtung und Wertschätzung erfahren.“ Für sie gelinge das am besten, wenn Kinder „als Rechteinhaber:innen und Expert:innen ihrer Lebenswelt sicht- und hörbar bleiben.“ Kinderbilder und -videos würden zudem dazu beitragen, für Anliegen der Kinder oder sie vertretende Organisationen zu werben.
Die dritte Position sei eine, die sich zwischen den ersten beiden verorte, heißt es im Leitfaden: Die Veröffentlichung von Fotos und Videos von Heranwachsenden wird nicht rundheraus abgelehnt, sondern nach Schutzbedürfnis gestaffelt betrachtet. Bei jüngeren Kindern stehe der Schutzgedanke im Vordergrund. Bei älteren Kindern und Jugendlichen gehe man davon aus, dass bereits Selbstschutzkompetenzen entwickelt wurden, um mit möglichen Risiken umzugehen. Hierfür formuliere man Empfehlungen, wie sie sich auch im Leitfaden wiederfinden.
Vier Empfehlungen sollen „das Risiko für die missbräuchliche Verwendung von Kinderfotos und -videos“ mindern. Zwölf weitere Empfehlungen sensibilisieren für Motivwahl und z. B. Kameraeinstellungen.
(kbe)
Datenschutz & Sicherheit
„Bits & Böses“: Wer moderiert den Hass im Netz?
Die Diskussionskultur im Internet hat sich in den letzten 25 Jahren verändert, nicht immer zum Guten. Kai-Uwe Lassowski, zuständig für das heise-Forum, das es seit über 25 Jahren gibt, beobachtet, dass das Internet „immer mehr zu einem Abbild der Gesellschaft wurde und dementsprechend auch ähnliche Probleme mit sich gebracht hat“. War es früher ein „kleiner Haufen Nerds, die da sich freundlich und interessiert ausgetauscht haben“, ist es heute eine „viel, viel breitere Masse“, die „ein anderes Empfinden hat an die Standards, die da herrschen sollten“.
Um einen freundlichen Umgangston zu gewährleisten, gibt es Nutzungsbedingungen, die Beleidigungen, diskriminierende Äußerungen oder Aufrufe zu Straftaten verbieten. Beiträge, die dagegen verstoßen, können gemeldet und gesperrt werden. Kai-Uwe Lassowski erklärt, dass im heise-Forum nur „zwei, drei Prozent aller Beiträge“ gesperrt werden. Die Moderation erfolgt anlassbezogen durch User-Meldungen oder durch ein System mit Schlagwörtern. Dabei muss der Kontext genau geprüft werden, denn manche Begriffe wie „Goldstück“ sind, obwohl auf den ersten Blick harmlos, im Kontext von Diskussionen über Flüchtlinge eine „rassistische Bezeichnung“.
Zahl der Hasspostings steigt massiv
Jutta Brennauer von den Neuen Deutschen Medienmacher*innen sieht einen Zusammenhang zwischen Hass im Netz und rechtsextremer Gewalt im analogen Raum. Zahlen des BKA belegen, dass die „große Mehrheit von digitaler Gewalt aus dem rechtsextremen Spektrum stammt“. Hasspostings verzeichneten 2024 einen Anstieg von 34 %. Die Studie „Lauter Hass, leiser Rückzug“ zeigt, dass fast jede zweite Person online beleidigt wurde und ein Viertel mit körperlicher Gewalt bedroht wurde. Jutta Brennauer betont: „Hass im Netz kann zwar alle treffen, aber er trifft nicht alle gleich.“ Besonders betroffen sind „junge Frauen, Menschen mit Rassismuserfahrung, queere Menschen, Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund“.
Digitale Gewalt hat ernste Folgen, die oft unterschätzt werden. „Nur weil er online erlebt wird, auf sozialen Medien zum Beispiel, hat er aber auch Auswirkungen auf die Offline-Welt“, erklärt Brennauer. Betroffene leiden unter „körperlichen, psychischen Folgen, aber auch beruflichen Folgen“, wie Depressionen oder Schlafstörungen. Journalist*innen ziehen sich aufgrund dieser Erfahrungen aus ihrem Beruf zurück. Die Verharmlosung digitaler Gewalt wird der Schwere des Themas nicht gerecht.
Frauen wird schnell die Kompetenz abgesprochen
Tabea Hartwich, Social-Media-Managerin bei der Heise Gruppe, berichtet, dass auf Unternehmensaccounts meist positive Resonanz herrscht. Anders ist es bei Videos, die Personen zeigen. „Da ist der Ton dann schon rauer geworden“. Frauen im technischen Bereich erleben häufig, dass ihnen „das Fachwissen abgesprochen wird“. Sie werden auch schnell aufgrund ihres Aussehens angegriffen, während bei Männern das Aussehen „überhaupt gar kein Thema“ ist. Sie führt das darauf zurück, dass Frauen mit Technik-Wissen „von der Norm abweichen, von dem, was die Menschen quasi sich vorstellen, wie jemand auszusehen hat“. Eine Kollegin zog sich nach „harschen Beleidigungen“ von der Kamera zurück. Das ist problematisch, da Frauen im MINT-Bereich unterrepräsentiert sind und der heranwachsenden Generation weibliche Vorbilder fehlen.
Die Moderation auf verschiedenen Plattformen unterscheidet sich. Tabea Hartwich beschreibt Facebook als die „kritischste Plattform“, auf der „die schlimmsten Kommentare geschrieben werden“ und sich Unterdiskussionen entwickeln. Hier hilft die Funktion, Kommentare zu verbergen. TikTok sei zumindest bei den von ihr betreuten Unternehmensaccounts „insgesamt ruhiger“. Aber wenn dort ein „Hate-Train losgefahren ist, dann kann man den nicht mehr aufhalten“. Social-Media-Manager*innen müssen Postings „sehr lange beobachten“, da Algorithmen alte Beiträge jederzeit wieder pushen können. Wenn der Hass sich nicht eindämmen lässt, muss ein Beitrag sogar offline genommen oder die Kommentarfunktion eingeschränkt werden.
Die Meldewege auf Plattformen sind oft nicht optimal, auch wenn der Digital Services Act (DSA) eine Standardisierung bringt. Jutta Brennauer und die Neuen deutschen Medienmacher*innen fordern „einfache und schnelle Meldewege“ sowie „sensibilisierte, besser geschulte Strafverfolgungsbehörden“. Nur fünf Prozent der Betroffenen entscheiden sich, Anzeige zu erstatten, da die Hürden zu hoch sind und Verfahren lange dauern und Kosten verursachen. Bislang brauchen Menschen, die sich öffentlich engagieren, ein dickes Fell. Doch Widerstand lohnt sich: Beleidigungen sind strafbar und können vor Gericht kommen.
„Bits & Böses“ erscheint alle zwei Wochen überall, wo es Podcasts gibt. Wenn Sie keine Folge verpassen wollen, können Sie „Bits & Böses“ hier abonnieren.
(igr)
Datenschutz & Sicherheit
Apple: Sicherheitslücke in diversen Betriebssystemen wird angegriffen
Eine Sicherheitslücke klafft in diversen Betriebssystemen von Apple – und Angreifer nutzen die bereits in freier Wildbahn aus. Der Hersteller stellt aktualisierte Betriebssystemversionen bereit, die die Schwachstelle ausbessert. Nutzerinnen und Nutzer sollten sicherstellen, dass sie installiert sind.
Die neu attackierte Schwachstelle betrifft nach Apples Angaben Messages. „Ein Logikfehler kann bei der Verarbeitung von bösartig präparierten Fotos oder Videos auftreten, die mittels eines iCloud-Links geteilt wurden“, schreiben die Entwickler dazu (CVE-2025-43200 / EUVD-2025-18428, CVSS steht noch aus, Risikoeinstufung fehlt derzeit). Sie erklären weiter: „Apple weiß von einem Bericht, demzufolge dieses Problem in einem extrem ausgeklügelten Angriff gegen bestimmte Zielpersonen ausgenutzt worden sein könnte.“ Das Problem löst Apple, indem aktualisierte Betriebssysteme hier verbesserte Prüfungen vornehmen.
Der Schwachstelleneintrag stammt vom Montag dieser Woche. Sicherheitsmitteilungen zu den diversen Betriebssystemen und -versionen hat Apple hingegen bereits am Donnerstag vergangener Woche aktualisiert oder neu veröffentlicht.
In einigen Betriebssystemversionen weitere Schwachstelle missbraucht
Ein weiteres Sicherheitsleck, das in einigen Mitteilungen zu den Sicherheitsupdates Erwähnung findet und bereits in Angriffen missbraucht wurde, betrifft den Teilbereich Barrierefreiheit. Es geht dabei um den USB-Anschluss von gesperrten Geräten, wobei Angreifer den USB Restricted Mode umgehen konnten; der Missbrauch dieser Schwachstelle wurde bereits im Februar bekannt (CVE-2025-24200 / EUVD-2025-3671, CVSS 6.1, Risiko „mittel„).
Die neu bekannt gewordene und im Netz angegriffene Sicherheitslücke schließen folgende Betriebssystemversionen:
Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA hat die Sicherheitslücke bereits in den Katalog der ausgenutzten Sicherheitslücken (Known Exploited Vulnerabilities Catalogue, KEV) aufgenommen.
(dmk)
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