„Wir brauchen Transparenz, wo in Gerichtsverfahren KI eingesetzt wird“
Dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in Strafverfahren als Beweise herangezogen werden, ist weit verbreitet. Aber mittlerweile halten zunehmend neue Technologien in die Gerichtssäle Einzug. Ein Beispiel: 3D-Modelle von mutmaßlichen Täter:innen werden automatisiert mit Videoaufnahmen vom Tatort abgeglichen. So soll bestimmt werden, ob auf dem Video die vermutete Person zu sehen ist – ganz ohne Gesicht.
Auch im sogenannten Budapest-Komplex spielt das eine Rolle. In einem aktuellen Prozess werden einem Beschuldigten Angriffe auf Neonazis, darunter versuchter Mord, vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auch auf eine Analyse mittels Skelett-Modell und den Abgleich mit Tatort-Videos.
Wir haben dazu mit Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gesprochen. Sie forschen zum Einsatz von Technologien im Justizwesen und warnen davor, KI-gestützte Ergebnisse als alleinige Beweismittel zu nutzen.
Anne Zettelmeier – Alle Rechte vorbehalten Daimler und Benz Stiftung / Gerald Schiling
netzpolitik.org: Wie funktioniert eine Analyse mit digitalen Skeletten und wo kommt dabei eine KI zum Einsatz?
Zettelmeier: Um ein Skelettmodell einer Person zu erstellen, werden Marker an die Person angebracht – entweder händisch an bestimmten Körperstellen oder durch die automatisierte Erkennung bestimmter Punkte am Skelett.
Beim Einsatz in Strafverfahren geht es um den Vergleich zwischen dem erstellten digitalen Skelettmodell und einem Tatort-Video. Bei diesem Abgleich soll eine KI eingesetzt werden, um die beiden Täter-Skelett-Modelle zu vergleichen. Das Programm nennt dann am Ende eine Prozentzahl, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Personen übereinstimmen und ein Verdächtiger die Person auf einem Tatort-Video ist.
netzpolitik.org: Mit welcher Software kann man das machen?
Brodowski: Mit Produkten, die auf dem Markt erhältlich sind und zur Modellierung von Bewegungsabläufen oder auch zur Identifikation von entsprechenden Markern dienen.
Allerdings sind diese Produkte teils für ganz andere Zwecke geschaffen worden, beispielsweise für die Filmindustrie, um verstorbene Schauspieler mit Bewegungen wieder zum Leben zu erwecken. In Kinofilmen geht es im Gegensatz zu Strafverfahren aber nicht um die Rekonstruktion einer materiellen Wahrheit. Da gelten ganz andere Zielrichtungen und Genauigkeitsmaßstäbe.
Biomechanische Gutachten und Computer-Simulation
netzpolitik.org: Ist der Ansatz, 3D-Modelle in Strafverfahren für eine Beweisführung zu nutzen, komplett neu?
Prof. Dr. Dominik Brodowski – Alle Rechte vorbehalten Jörg Pütz
Brodowski: Dass Skelettmodelle für die Beweisführung genutzt werden, ist noch relativ neu. Der Literatur zufolge wurde das allerdings bereits in anderen Verfahren eingesetzt, um Beschuldigte zu be- oder entlasten.
Bereits etablierter sind von Gutachtern erstellte Expertisen. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist der sogenannte Badewannen-Mord, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es gar kein Mord war.
Ein Mann wurde dafür verurteilt und saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft, bis ein Wiederaufnahmeverfahren nachgewiesen hat, dass er als Täter nicht in Betracht kommt. Dafür hat man unter anderem in einem biomechanischen Gutachten und per Computersimulationen untersucht, wie die Mechanik des menschlichen Körpers mit dem vermuteten Geschehen in Einklang zu bringen ist.
netzpolitik.org: Worin besteht der Unterschied, ob ich ein Verfahren zur Be- oder Entlastung nutze?
Zettelmeier: Gerade das ist eine wichtige Differenzierung. Es kann auf der einen Seite natürlich zur Entlastung beitragen, wenn Körperbau und Bewegungen einer Person gar nicht zu denen eines Menschen auf einer Aufnahme passen. Um solche Modell-Analysen aber zur Belastung von Verdächtigen zu nutzen, muss man sich sehr sicher sein – beispielsweise wenn ein KI-Modell zum Ergebnis kommt, dass es sich bei einer Person auf einem Video wahrscheinlich um den Tatverdächtigen handelt.
Eine Anklage oder am Ende sogar eine Verurteilung allein auf die Ergebnisse eines solchen Modells zu stützen, wäre ein Problem, weil diese Methode nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und untersucht ist. Wenn jemand falsch verurteilt wird und dann wie im Badewannen-Fall viele Jahre unschuldig in Haft sitzt, hat das schwerwiegende Folgen.
Brodowski: Für eine Verurteilung muss ein Gericht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein und diese subjektive Überzeugung muss sich auch auf eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit stützen. Umgekehrt ist es aber so, dass bereits begründete Zweifel an der Schuld zwingend zum Freispruch zu führen haben. Dann greift der In-dubio-pro-reo-Grundsatz.
Das heißt, wenn wir nun anhand einer solchen Methodik Zweifel an einer Täterschaft eines Beschuldigten säen können, funktioniert das. Aber um als alleiniges Beweismittel dafür auszureichen, dass eine Person am Tatort war, braucht man eine ausgesprochen hohe Sicherheit hinter dieser Methodik. Die sehe ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Es braucht mehr Untersuchungen unter Realbedingungen
netzpolitik.org: Was bräuchte es denn dafür, dass solche Skelett-Analysen für eine Beweisführung vor Gericht genutzt werden könnten?
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Brodowski: Mehr Untersuchungen zur Zuverlässigkeit der Methode, gerade unter Realbedingungen. Es ist ein Unterschied, ob man solche Analysen in einem Labor unter Idealbedingungen mit genügend Vergleichsmaterial durchführt oder ob man verrauschte Handyvideos und Schwarz-weiß-Aufnahmen einer Überwachungskamera nutzt.
Menschen bewegen sich auch im Laufe der Zeit unterschiedlich. Die Knochen bleiben dieselben, aber der Bewegungsapparat verändert sich im Laufe eines Tages, im Laufe von mehreren Monaten. Auch in Stresssituationen können sich Bewegungsmuster verändern. All diese Faktoren und ihre Auswirkungen müssen untersucht werden. Ich sehe da noch großen Forschungsbedarf.
Dazu kommt noch eine andere Problematik, die beim Einsatz von KI auftritt: Die Berechnungen und die Ergebnisse sind nicht gut nachvollziehbar. Das ist die sogenannte Blackbox-Problematik und Ansätze mit Explainable Artificial Intelligence und ähnlichem haben noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht.
Wenn wir nicht wissen, wie nun eine solche Blackbox von einem Ausgangsdatensatz zum Ergebnis kommt, müssen wir das immer mit Vorsicht genießen.
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Verteidiger:innen müssen sich bei digitalen Beweismitteln weiterbilden
netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat es denn auf die Verteidigung und die Richter:innen in Strafverfahren, wenn Ergebnisse eines KI-Modells in Strafverfahren einfließen und nicht klar nachvollziehbar ist, wie diese zustande kommen?
Zettelmeier: Im Zweifel kann das zu einem sogenannten Automation Bias führen. Das bedeutet, dass man sich zu sehr auf die generierten Ergebnisse verlässt und beruft.
Es gibt zum Beispiel in Spanien das VioGén-System, das nach Anzeigen von Frauen wegen Gewalt das Risiko berechnen soll, erneut Gewalt zu erfahren. Basierend auf dem Risiko kann es dann richterliche Anordnungen zum Beispiel für ein Näherungsverbot der früheren Täter geben. Dort gibt es auch die Kritik, dass sich die Richter zu stark auf das generierte Ergebnis berufen und es nicht mehr zu einer eigenständigen Überprüfung kommt.
Brodowski: Umso wichtiger ist deshalb, dass man Transparenz herstellt, wann und an welcher Stelle in Verfahren Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Es darf etwa nicht passieren, dass ein Sachverständiger sehr überzeugt im Gerichtssaal auftritt und dort sein schriftliches Gutachten präsentiert und man nur in Fußnoten herausfindet, dass bei bestimmten Auswerteschritten KI eingesetzt wurde.
Das entspricht auch nicht den Anforderungen, die aus der EU-KI-Verordnung folgen. Diese verlangt ein hohes Maß an Transparenz, um einem solchen Automation Bias entgegenwirken zu können.
Eine gute Verteidigung wird solchen Ansätzen nachgehen und versuchen, Zweifel an der Methodik zu säen. Das verlangt jedoch viel von der Strafverteidigung, die sich deswegen auch im Bereich solcher digitaler Beweismittel zunehmend professionalisieren muss. Während in der Vergangenheit der Fokus der Verteidigung häufig auf der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen gelegen hat, muss sie sich zukünftig immer mehr auch auf die Aussagekraft von solchen digitalen Beweismitteln fokussieren und hier Fachkompetenz hinzuziehen.
Nordkoreanische Cyberkriminelle setzen KI-generierte PowerShell-Backdoor ein
Nordkoreanische Cyberkriminelle haben es auf Entwickler mit Blockchain-Zugriff abgesehen. Mit Phishing-Attacken wollen sie diese zur Ausführung von Malware verleiten. Dabei soll Künstliche Intelligenz an der Programmierung der PowerShell-Backdoor mitgewirkt haben.
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Das meldet das IT-Sicherheitsunternehmen Checkpoint in einer Analyse. Die kriminelle Vereinigung „Konni“ soll aus Nordkorea stammen oder mit dem Land verbandelt sein. Die Angriffsziele haben die Täter jedoch über ihren sonst üblichen Tätigkeitsbereich hinaus ausgeweitet – ursprünglich konzentrierten sie sich auf Südkorea, nun aber auf die ganze Asien-Pazifik-Region, einschließlich Australien, Indien und Japan.
Sie nehmen dabei Entwickler und Programmier-Teams in den Blick, insbesondere solche, die Zugriff auf mit Blockchain zusammenhängende Ressourcen und Infrastruktur haben. Die Köder-Dokumente sehen aus wie legitime Projektmaterialien und umfassen technische Details wie Architektur, Technik-Stacks und Entwicklungszeitpläne. Daraus leitet Checkpoint ab, dass die Angreifer die Entwicklungsumgebungen unterwandern und dadurch Zugang zu sensiblen Krypto-Assets sowie Infrastruktur, API-Zugangsdaten, Zugänge zu Wallets und schließlich Krypto-Besitztümer ergattern wollen.
KI zur Programmierung genutzt
Es gibt der Analyse zufolge starke Hinweise darauf, dass die Kriminellen sich von Künstlicher Intelligenz haben helfen lassen. Das PowerShell-Script mit der Backdoor weist demnach eine unüblich polierte Struktur auf. Sie fängt mit menschenlesbarer Dokumentation an, die die Script-Funktion erklärt: „This script ensures that only one instance of this UUID-based project runs at a time. It sends system info via HTTP GET every 13 minutes.“ Diese Ausführlichkeit der Dokumentation ist äußerst unüblich für PowerShell-Schadcode von APTs. Der Code ist zudem in klar definierte logische Sektionen eingeteilt, die jeweils eine spezifische Aufgabe erledigen, die eher modernen Konventionen der Softwareentwicklung entsprechen als spontaner Malware-Entwicklung.
Diese Indizien reichen noch nicht zur gesicherten KI-Zuordnung, jedoch soll ein Kommentar im Programmcode schließlich verräterisch sein: # <– your permanent project UUID. Diese Formulierung ist den IT-Forschern zufolge höchst charakteristisch für LLM-generierten Code, in dem das Modell den Menschen explizit anleitet, wie ein Platzhalterwert angepasst werden muss.
Im Artikel erklären die Checkpoint-Analysten noch detaillierter die Funktionen der Skripte und die Infektionsketten. Außerdem liefern sie eine Liste von Hinweisen auf eine Kompromittierung (Indicators of Compromise, IOCs).
CISA-Warnung vor Angriffen auf VMware vCenter, Zimbra und mehr
Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA warnt vor Angriffen auf fünf Produkte. Die Schwachstellen sind offenbar bereits einige Zeit bekannt. Admins sollten unverzüglich Aktualisierungen vornehmen.
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Etwa auf Vite Vitejs, Versa Concerto, Prettier und Zimbra konnten in freier Wildbahn Angriffe beobachtet werden, vor denen die CISA in einer Alarmmeldung warnt. Vitejs erlaubt offenbar den Zugriff auf eigentlich blockierte Ressourcen und kann dadurch geschützte Informationen preisgeben (CVE-2025-31125, CVSS 5.3, Risiko „mittel“). In Versa Concerto können Angreifer die Authentifizierung umgehen (CVE-2025-34026, CVSS 9.2, Risiko „kritisch“). „eslint-config-prettier“ hat in einigen Versionen bösartigen Code für einen Lieferkettenangriff enthalten (CVE-2025-54313, CVSS 7.5, Risiko „hoch“).
Angriffe auf weitverbreitete Software
Angreifer attackieren demnach auch eine Sicherheitslücke in Zimbra. Es handelt sich um eine File-Inclusion-Lücke, bei der Angreifer aus dem Netz ohne Anmeldung sorgsam präparierte Anfragen an den API-Endpunkt „/h/rest“ richten und dadurch das Einbinden beliebiger Dateien aus dem Webroot-Verzeichnis erreichen können (CVE-2025-68645, CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Anfang Januar warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) davor, dass in Deutschland viele hunderte Zimbra-Server frei zugänglich im Netz stehen und teils noch für Sicherheitslücken anfällig sind.
Zudem wurden Attacken auf eine Root-Lücke in VMware vCenter Server beobachtet (CVE-2024-37079, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Es handelt sich um einen Heap-basierten Pufferüberlauf, den Angreifer durch Senden sorgsam präparierter Netzwerkpakete auslösen und in der Folge Schadcode einschleusen und ausführen können.
Die Hersteller stopfen die Sicherheitslücken mit Sicherheitsupdates. IT-Verantwortliche sollten aufgrund der beobachteten Angriffe spätestens jetzt dafür sorgen, dass die Aktualisierungen auch angewendet werden.
Pwn2Own-Automotive-Wettbewerb: Ladesäule geknackt, um „Doom“ zu spielen
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Für Autohersteller wie Tesla war der diesjährige Pwn2Own-Automotive-Wettbewerb ein Debakel. Schließlich haben die teilnehmenden Teams zahlreiche Schwachstellen erfolgreich ausgenutzt und unter anderem „Doom“ auf einer Ladestation gezockt.
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Hintergründe
Bei Pwn2Own-Wettbewerben treffen Sicherheitsforscher auf Computer, Technik und Autos, um diese zu knacken. Klappt das, gibt es ein Preisgeld und im besten Fall liefern die betroffenen Hersteller zügig Sicherheitspatches aus. Nach dem Pwn2Own Automotive 2026 haben sie auf jeden Fall viel zu tun. Insgesamt haben die Teilnehmer 76 Zero-Day-Sicherheitslücken aufgedeckt. So bezeichnet man Software-Schwachstellen, für die es noch kein Sicherheitsupdate gibt. Ob mittlerweile Patches erschienen sind, ist bislang nicht bekannt.
Nach einer erfolgreichen Attacke läuft „Doom“ auf dem Bildschirm einer Ladesäule für E-Autos.
Die Veranstalter geben an, insgesamt knapp über 1 Million US-Dollar Preisgeld ausgeschüttet zu haben. Auf Platz 1 in der Gesamtwertung hat es das Team Fuzzware.io geschafft. Das hat ihm 215.000 US-Dollar eingebracht. Dafür haben sie unter anderem die Ladestation ChargePoint Home Flex (CPH50-K) erfolgreich attackiert.
Bereits am ersten Tag des Wettbewerbs musste Teslas Infotainmentsystem dran glauben. Das Team Synacktiv hat zwei Sicherheitslücken miteinander kombiniert, um über eine USB-basierte Attacke einen Speicherfehler auszulösen. Ein derartiger Zustand ist oft die Basis für das Ausführen von Schadcode.
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Will it run „Doom“?
Mehrere Sicherheitsforscher haben sich die Ladestation Alpitronic HYC50 vorgenommen und am Ende lief darauf der Ego-Shooter „Doom“. Dafür gab es 20.000 US-Dollar. Aus Sicherheitsgründen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine weiterführenden Details über die im Wettbewerb ausgenutzten Sicherheitslücken. Bleibt zu hoffen, dass die Auto- und Ladesäulenhersteller schnell reagieren und zeitnah Sicherheitspatches veröffentlichen.