Künstliche Intelligenz
Wirecard-Skandal: EY muss nach BGH-Urteil die Hosen runterlassen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher: Ernst & Young) muss dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Wirecard Technologies GmbH umfassend Auskunft erteilen und Einsicht in ihre Handakten gewähren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag entschieden (Az.: III ZR 438/23). Der unter anderem für das Dienst- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat gab den Klagen des Insolvenzverwalters weitgehend statt. Dieser forderte die Herausgabe von Unterlagen aus der Tätigkeit von EY als Abschlussprüferin und aus einer forensischen Sonderuntersuchung im Wirecard-Skandal. Letztlich geht es dem Verwalter um 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz aufgrund systematischen Versagens.
Weiterlesen nach der Anzeige
Jahresabschlüsse testiert
Die beklagte EY war von 2009 bis 2019 als Abschlussprüferin für die Wirecard AG tätig und erteilte den Jahres- und Konzernabschlüssen für die Jahre 2014 bis 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Im Geschäftsjahr 2019 hingegen verweigerte EY diese Beglaubigung, was unmittelbar zum spektakulären Zusammenbruch und zur Insolvenzanmeldung des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 führte.
Der Kläger verlangte Auskunft darüber, welche Dokumente sich in den Handakten von EY zu den Prüfungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2019 befinden, die Herausgabe dieser Unterlagen, Einsicht in die vollständigen Akten und die Unterlassung deren Vernichtung. Zudem forderte er Auskunft und Herausgabe von Unterlagen aus der 2016 begonnenen und 2018 abgebrochenen forensischen Sonderuntersuchung zu Unternehmensakquisitionen in Indien („Projekt Ring“).
Zum Hintergrund: Bereits am 16. und 29. März 2017 hatte EY die Wirecard AG schriftlich auf unzureichend nachgewiesene Umsätze aus 2015 und 2016 hingewiesen und sogar mit einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks gedroht – nur um diesen dann am 5. April 2017 doch ohne Auflagen zu erteilen.
Der BGH stützt die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsbesorgung in Paragraf 675 Bürgerlichtes Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten (Paragraf 666 BGB). Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seien diese Rechte von Wirecard auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Senat sah so die Klage größtenteils als begründet an. EY muss demnach auch bestimmter Fragen zur Prüfung des Konzernabschlusses 2016 beantworten.
Keine Ausnahmen für interne Papiere
Ausdrücklich korrigiert der BGH die Vorinstanz: ein Oberlandesgericht hatte die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auskunft und Einsicht noch teilweise eingeschränkt. Es hatte entschieden, dass interne Arbeitspapiere Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters und Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen von der Pflicht ausgenommen sein sollten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Senat hob diese Begrenzungen auf. Zwar könnten solche Dokumente im Einzelfall von der Herausgabe ausgenommen sein, erläutert er. EY habe aber in den Vorinstanzen ihre Darlegungspflicht nicht erfüllt und nicht ausreichend begründet, warum diese spezifischen Dokumente zurückgehalten werden müssten. Damit hat EY dem Insolvenzverwalter nun auch in diese sensiblen Bereiche vollständige Einsicht zu gewähren.
Unbegründet ist die Klage allerdings, soweit sie die Auskunft und Einsicht in die Handakten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 betrifft. Hier erklärte der BGH die Ansprüche des Klägers für verjährt. Auch die Klage auf Unterlassung der Vernichtung der Handakten wiesen die Karlsruher Richter ab, da sie die erforderliche tatsächliche Gefahr dafür als nicht gegeben ansahen. Das Urteil stärkt insgesamt die Position von Insolvenzverwaltern im Umgang mit Wirtschaftsprüfern und betont deren umfassende Auskunftspflicht. Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer brummte EY bereits 2023 eine Geldbuße von 500.000 Euro auf wegen Pflichtverletzungen in dem Fall.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Die PubMed-Falle: Deutschlands gefährlicher Datenpoker in der Medizin
Der Schock im März 2025 saß tief: Als die weltgrößte medizinische Literaturdatenbank PubMed für einen Tag komplett offline ging, wurde der deutschen Wissenschaft schlagartig bewusst, auf welch dünnem Eis sie wandelt. Die Zeiten, in denen sie sich blind auf die Bereitstellung lebenswichtiger Forschungsdaten aus den USA verlassen konnte, sind unter der Trump-Regierung vorbei. Die Bundesregierung hat die Gefahr erkannt – zumindest offiziell. Mit einem Sofortbudget von rund 30 Millionen Euro will sie gefährdete Forschungsdatenbestände sichern und die europäische Datensouveränität stärken. Doch wer glaubt, dass dieses Geld direkt in den Aufbau unabhängiger Alternativen fließt, irrt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Exekutive gibt sich gegenüber dem Parlament betont gelassen. Sie verweist auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die die Mittel in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergebe. Das federführende Forschungsministerium betont, dass bisher keine dauerhaften signifikanten Einschränkungen vorlägen. Als Rettungsanker dienen der Regierung dabei Spiegel-Dienste der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED). Doch genau da beginnt der Riss zwischen politischer Rhetorik und wissenschaftlicher Realität.
Die ZB MED, die als zentrale Säule der deutschen Informationsinfrastruktur gedacht ist, zeichnet ein deutlich düstereres Bild der Lage. Die Warnsignale aus Übersee seien systemisch: Die US-Regierung plane, das Budget der National Institutes of Health (NIH) um massive 40 Prozent zu kürzen. Gleichzeitig würden wissenschaftliche Inhalte auf Behördenseiten im großen Stil gelöscht und der Zugang zu Datenbanken für Forscher aus bestimmten Ländern blockiert. Sogar die Qualitätssicherung bei PubMed wackele, nachdem ein wichtiges Expertengremium für die Zeitschriftenauswahl kurzerhand aufgelöst worden sei.
Projektanträge der ZB MED aussortiert
Besonders bitter stößt der ZB MED auf, dass ihre Bemühungen um eine echte europäische Unabhängigkeit bislang ins Leere laufen. Eine ZB-MED-Sprecherin bedauerte gegenüber heise online, dass die Zentralbibliothek nach derzeitigem Stand nicht an den Investitionen der Bundesregierung teilhaben würden. Die Institution will mit dem Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) eine offene, zuverlässige und nachhaltige europäische Alternative zu PubMed schaffen. Doch zwei Projektanträge sind bereits abgelehnt worden.
„Wir suchen derzeit händeringend nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten und planen dazu unter anderem eine Fundraising-Kampagne“, erklärte die Sprecherin. Bei Ersatzoptionen zu PubMed gebe es zudem Missverständnisse. Die Bundesregierung verweise hier auf Europe PMC und das ZB-MED-Suchportal Livivo. Doch diese beiden Datenbanken nutzten nur die Daten, die PubMed derzeit noch liefere. Sollte diese Quelle ausfallen, könnten die Alternativen allenfalls auf den alten Datenbestand zurückgreifen. Es gebe also keine Datensicherheit. OLSPub solle dagegen selbst die Metadaten sammeln und so Redundanz schaffen.
Das bisherige Nein der DFG zu Projekten wie OLSPub wirkt in diesem Kontext fast schon paradox. Die Gutachter forderten eine engere Kooperation mit der US-amerikanischen National Library of Medicine (NLM) – also genau jener Institution, von deren politisch unberechenbarer Führung man sich eigentlich emanzipieren will. Es ist eine klassische Catch-22-Situation: Die deutsche Digitalpolitik will souverän sein, macht aber die Zusammenarbeit mit dem potenziellen Ausfallrisiko zur Bedingung für die Förderung.
Weiterlesen nach der Anzeige
Teures Pflaster auf offener Wunde
Die ZB MED bedauert zudem, dass sie gleichzeitig mit Kürzungen in der institutionellen Förderung konfrontiert sei. Dabei handle es sich um einen Widerspruch, der die langfristige Strategie infrage stelle. Unterstützung erhält die Einrichtung vom Deutschen Bibliotheksverband (dbv). Für dessen Vorsitzende Antje Theise führt die aktuelle politische Lage vor Augen, wie fragil der Zugang zu Daten geworden ist. Bibliotheken seien als gemeinwohlorientierte Institutionen ein tragendes Fundament der Forschungssicherheit und dürften nicht den Gesetzen des Marktes oder kurzfristigen Haushaltskürzungen geopfert werden.
Klar ist: Ohne ein funktionierendes, unabhängiges System zur Erfassung aktueller medizinischer Publikationen droht der deutschen Forschung und Industrie im Ernstfall ein Blindflug. Die 30 Millionen Euro des Bundes könnten so am Ende nur ein teures Pflaster auf einer Wunde sein, die eigentlich eine Operation am offenen Herzen der Infrastruktur benötigt hätte.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Saudi-Arabien kürzt Neom stark zusammen
Es sollte das große Prestige-Projekt Saudi-Arabiens schlechthin werden, initiiert von Kronprinz Mohammed bin Salman persönlich: das Infrastrukturprojekt Neom im Nordwesten des Landes. Nach einer Reihe von Querelen über überschrittene Zeit- und Budgetpläne soll das Vorhaben deutlich verkleinert werden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Kurz vor dem Ende einer umfassenden Überprüfung sei Mohammed bin Salman zu dem Schluss gekommen, dass das Projekt sehr viel kleiner ausfallen solle, berichtet die britische Wirtschaftstageszeitung Financial Times (Paywall) unter Berufung auf Insider. Die Ergebnisse der Prüfung sollen in den kommenden Monaten vorliegen.
Ein wichtiger Grund für die Änderungen ist die finanzielle Lage des Landes: Jahrelang wurde viel Geld ausgegeben. Der Preis für Öl, die Haupteinnahmequelle des Landes, ist jedoch vergleichsweise niedrig. Hinzu kommt, dass Saudi-Arabien 2030 die Expo und 2034 die Fußball-Weltmeisterschaft ausrichten wird, was weitere Investitionen bedeutet.
Megaprojekt in der Wüste
Neom ist Teil von Saudi Vision 2030, einem Konzept zum Umbau der Wirtschaft, um vom Öl unabhängig zu werden. Das Infrastrukturprojekt soll im Nordwesten des Landes entstehen, auf einem Gebiet etwa von der Größe Belgiens. Dazu gehören Einzelprojekte wie die 2024 eingeweihte Luxusferieninsel Sindalah, das Ski-Resort Trojena in den Bergen sowie die Stadt Oxagon, die zur Hälfte an Land, zur Hälfte auf Schwimmpontons entstehen soll.
Wichtigstes Teilprojekt von Neom ist The Line, eine über 170 Kilometer lange, 200 Meter breite und 500 Meter hohe Stadt, in die ein Tiefwasserhafen für Kreuzfahrtschiffe sowie ein Fußballstadion in großer Höhe integriert werden sollten.
Das schwer kritisierte Megaprojekt gilt in dieser Form als gescheitert und soll deutlich verkleinert werden. Nach den neuen Plänen bin Salmans sollen dort Rechenzentren für Künstliche Intelligenz (KI) entstehen. Nach Angaben von Neom will sich das Land „als globaler Knotenpunkt für Daten und KI etablieren“ und deshalb Investoren und Partner in diesem schnell wachsenden Bereich gewinnen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Wasser und sauberer Strom
The Line eignet sich laut Neom gut als Standort für Rechenzentren: Diese brauchen Strom und Wasser zum Kühlen. Die Stadt sollte am Golf von Akaba entstehen. Wasser gebe es also in großer Menge. Zudem steht laut Neom günstige Energie aus erneuerbaren Quellen in großer Menge zur Verfügung – The Line sollte komplett mit sauberer Energie betrieben werden.
Aber nicht nur The Line wird verkleinert: Auch Trojena, das in den Bergen im Hinterland gebaut wird, soll kleiner ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Zudem hat die Regierung angekündigt, dass die Asiatischen Winterspiele 2029 nicht wie geplant in Trojena stattfinden werden.
Nach offizieller Lesart ist das Projekt Neom damit nicht gescheitert: Die Änderungen zeigten, dass die Regierung und das System in der Lage seien, die Ziele anzupassen, sagte einer der Insider der Financial Times. Neom selbst teilt der Zeitung mit, es werde darauf geachtet, Initiativen abzustimmen und zu priorisieren, „dass sie mit nationalen Zielen übereinstimmen und langfristigen Wert schaffen“.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Streit um KI-Klausel: Kommende Netflix-Originals ohne deutschen Ton?
Die deutsche Synchronsprecherin Vivien Faber hat auf der Social-Media-Plattform Threads einen Beitrag veröffentlicht, wonach sich deutsche Synchronsprecher und -sprecherinnen seit Anfang Januar weigern, für Netflix zu arbeiten. Auslöser des Streits soll eine neue KI-Trainingsklausel für kommende Projekte des Videostreamingdienstes sein.
Weiterlesen nach der Anzeige
Laut Faber habe dies zur Folge, dass demnächst Filme und Serien auf Netflix ohne deutsche Synchronisation erscheinen. Konkret dreht es sich dabei um Eigenproduktionen (Originals) und Exklusivtitel, bei denen die Synchronisation in der Hand des Dienstes liegt. Zugekaufte Inhalte werden oftmals bereits mit deutscher Synchronfassung angeliefert.
Sprecherverband: Netflix verweigert Gespräche
Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) führt in einer aktuellen Mitteilung weiter aus, dass Netflix’ neue Klauseln unter anderem eine Rechteabtretung beinhalten, nach der der Dienst künftige Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecken nutzen dürfte, eine Vergütung dafür aber nicht regelt.
Auf Nachfrage teilte eine Sprecherin heise online zudem mit, dass man Netflix mehrfach signalisiert habe, für Verhandlungen bereitzustehen, um eine Lösung zu finden. Diese Kontaktaufnahmen seien bislang vom Dienst ignoriert worden. Die Forderung des VDS sei sehr klar: „Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten zu KI-Trainingszwecken muss freiwillig erfolgen und darf keine Voraussetzung für eine Beschäftigung sein“. Daher prüfe der VDS die Rechteabtretung unter allen juristischen Gesichtspunkten und unterstützen die Sprecher und Sprecherinnen in ihren Forderungen.
c’t hatte bereits Mitte vergangenen Jahres mit der Synchronsprecherin Ranja Bonalana ein Interview geführt, warum der Sprecherverband eine umfassende Regulierung für KI-Stimmen fordert. Dieser Beitrag ist nun frei abrufbar.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bonala hatte darin davon berichtet, dass Netflix beim Start auf dem deutschen Markt erst gar nicht synchronisieren wollte. Der Dienst habe gedacht, einfach alles im O-Ton veröffentlichen zu können und die Leute würden es trotzdem konsumieren. Damit sei er dann krachend gescheitert.
Der Verband hatte im April vergangenen Jahres die Petition „Schützt die Kunst vor KI“, für die mittlerweile über 90.000 Unterschriften zusammengekommen sind.
(nij)
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 4 WochenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Social Mediavor 1 MonatDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenWeiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
