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Künstliche Intelligenz

Withings bringt smarten Blutdruckmesser mit HD-Display zur einfachen Bedienung


Der französische Hersteller Withings bringt mit dem BPM Vision ein intelligentes Blutdruckmessgerät mit HD-Display auf den Markt. Der 2,8 Zoll (ca. 7 cm) große Farbbildschirm soll die Messungen vereinfachen, indem der Nutzer Schritt für Schritt angeleitet wird. Zudem erlaubt das smarte Gerät die Erkennung möglicher Herzklappenerkrankungen mittels EKG-Messungen. Withings bietet das BPM Vision für 180 Euro an.

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Das ist sogar günstiger als der 2019 eingeführte smarte Blutdruckmesser Withings BPM Core, der für 250 Euro in den Handel kam und nur über eine LED-Matrix verfügte. Auch dieses Gerät konnte neben Blutdruck Herzfrequenzen messen und diese analysieren, um mögliche Hinweise auf Herzklappenerkrankungen zu finden. Der dieses Jahr mit über einem halben Jahr Verspätung erschienene Vitalmonitor Withings BeamO bietet ebenfalls ein EKG, wird aber vorrangig als „Fieberthermometer der Zukunft“ vermarktet.

Zu diesen Produkten gesellt sich jetzt das BPM Vision als intelligentes Blutdruckmessgerät. Laut Firmenmitteilung kombiniert es Blutdruckmessungen und die Erkennung von Vorhofflimmern in einem Gerät. Das soll die Überwachung der eigenen Herzgesundheit vereinfachen. Dabei hilft auch das angeschlossene HD-Display, denn es soll klare visuelle Anweisungen bei der Bedienung und beim Messvorgang geben. Während der Blutdruck per Armmanschette gemessen wird, wird ein EKG durch Auflegen von Fingern auf Sensoren neben dem Bildschirm durchgeführt.

Die Messwerte werden automatisch mit der Withings-App synchronisiert, die für iOS und Android erhältlich ist. Damit lassen sie sich auswerten und über einen längeren Zeitraum beobachten. Das soll auch bei Arztbesuchen helfen, wenn dem Fachpersonal die entsprechende Historie vorgelegt werden kann. Zudem bietet der Hersteller mit Withings+ ein kostenpflichtiges Abonnement an, das bis zu viermal im Jahr einen Kardio-Check-Up enthält, bei dem zertifizierte Kardiologen die vom Anwender durchgeführten Messungen auswerten.

Das Abo ist für die Nutzung des BPM Vision nicht notwendig, beim Kauf ist aber eine einmonatige kostenlose Testphase von Withings+ enthalten. Beim BeamO waren es noch drei Monate Gratiszugang zu diesem Dienst, der neben dem Kardio-Check-Up auch den rund um die Uhr verfügbaren „Withings Health Assistant“ bietet. Dieser gibt laut Hersteller persönliche Antworten auf Gesundheitsfragen und individuelle Empfehlungen.

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BPM Vision wurde laut Withings medizinisch getestet, wobei die Genauigkeit der Blutdruckmessungen von einer klinischen Studie mit 91 Testpersonen bestätigt wurde. Das Gerät soll eine Akkulaufzeit von einem Jahr bieten und in weniger als sechs Stunden per USB-C wieder aufgeladen sein. Withings bietet das BPM Vision auf der eigenen Website für 180 Euro an, es soll in Kürze aber auf bei Amazon und anderen Händlern erhältlich sein.


(fds)



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Künstliche Intelligenz

TSMC macht Rekordumsatz und glaubt nicht an platzende KI-Blase


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

TSMC hat im dritten Quartal 2025 gut 33 Milliarden US-Dollar umgesetzt und damit die selbst gesteckte Prognose noch minimal überboten. Verglichen mit dem Vorquartal steigt der Umsatz um gut zehn Prozent. Operativ- und Nettogewinn legen mit gut 16,7 Milliarden (+ 12 Prozent) beziehungsweise 15,1 Milliarden US-Dollar (+ 18 Prozent) noch stärker zu.

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Das Wachstum kommt maßgeblich durch die Herstellung von KI-Chips, etwa für Nvidia und AMD. TSMC baut seine Fertigungskapazität kontinuierlich aus, soll gleichzeitig aber auch höhere Preise verlangen. Dadurch steigt die Marge, was den überproportional starken Gewinn erklärt. TSMCs operative Marge liegt laut Geschäftsbericht inzwischen bei 50,6 Prozent, die Bruttomarge bei 59,5 Prozent.

Insbesondere die KI-Beschleuniger für Rechenzentren halten TSMCs Umsatz mit 5-Nanometer-Technik hoch. Sie macht weiterhin mehr als ein Drittel des Umsatzes aus. Leicht verbesserte 4-nm-Ableger wie N4 und N4P zählt TSMC zur 5-nm-Generation und damit auch etwa Nvidias Blackwell-GPUs und AMDs Instinct-MI300-Serie.

3-nm-Chips, etwa für Apple und Mediatek stagnieren bei unter einem Viertel Umsatzanteil. 2-nm-Ableger tauchen im Geschäftsbericht bislang nicht auf.


5-nm-Chips machen den größten Teil von TSMCs Umsatz aus. Dazu gehören auch 4-nm-Chips, die der Hersteller zur 5-nm-Generation zählt, da sie nur leicht verbesserte Technik verwenden. (Bild:

Taiwan Semiconductor Manufacturing Co., Ltd.

)

In der Analystenkonferenz zum Geschäftsbericht versicherte TSMC-Chef C.C. Wei schon jetzt einen rosigen Ausblick auf das Jahr 2026. Der Chipauftragsfertiger erwartet bislang kein Abflauen des KI-Hypes.

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„Die Nachfrage nach KI ist tatsächlich weiterhin sehr stark, sogar stärker als wir vor drei Monaten gedacht hätten“, sagte Wei. „Wir freuen uns auch über die weiterhin guten Aussichten unserer Kunden. Darüber hinaus haben wir direkt sehr starke Signale von den Kunden unserer Kunden erhalten, die Kapazitäten zur Unterstützung anfordern.“

Die Börse scheint sich derweil an der kurzfristigen Aussicht aufzuhängen: Im jetzt laufenden vierten Quartal erwartet TSMC 32,2 bis 33,4 Milliarden US-Dollar Umsatz. Im schlechtesten Fall entspricht das einem leichten Rückgang, im besten Fall minimal Wachstum. TSMCs Aktie fiel nach Bekanntgabe der Geschäftszahlen um etwa drei Prozent.


(mma)



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Künstliche Intelligenz

Samba bei bestimmter Konfiguration über kritische Lücke angreifbar


Admins von Samba Active Directory (AD)-Domänencontrollern, die auf von ihnen betreuten Servern den Support für WINS (Windows Internet Name Service) aktiviert und zusätzlich den „wins hook“-Parameter gesetzt haben, sollten zügig handeln: In der freien Implementierung des SMB-Protokolls klafft eine kritische Lücke mit CVSS-Höchstwertung 10.0 „Critical“, die auf eben diese Nicht-Default-Konfiguration abzielt.

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Verwundbar sind bei entsprechender Konfiguration alle Samba-Versionen seit 4.0. Die Entwickler haben Patches (Samba 4.23.2, 4.22.5 und 4.21.9) bereitgestellt und einen Workaround veröffentlicht.

Alle Lücken-Details schlüsselt das Samba-Advisory zu CVE-2025-10230 auf; die Patches können von der Security-Release-Site heruntergeladen werden.

Laut Samba-Entwicklern fußt die Sicherheitslücke auf mangelhaften Validierungsmechanismen des veralteten WINS-Protokolls zur zentralen Namensauflösung in lokalen Netzwerken. Clients, die ihre Namen beim Server registrierten, konnten dabei offenbar freie Namenswahl betreiben („clients can request any name that fits within the 15 character NetBIOS limit“) und auch Shell-Metazeichen übermitteln.

Auf diese Weise wäre es unauthentifizierten Angreifern schlimmstenfalls möglich gewesen, aus der Ferne schädliche Befehle abzusetzen und Code auszuführen (Remote Code Execution).

Ob der WINS-Support aktiviert wurde, kann man (auch vorsorglich) in der smb.conf überprüfen. Standardmäßig ist er inaktiv, und auch der „wins hook“-Parameter ist nicht gesetzt.

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Als „sicher“ – und damit zugleich als Workround – nennen Samba-Entwickler in ihrem Advisory die folgende Kombination:

server role = domain controller

wins support = no

Sofern der WINS-Support deaktiviert ist, spielt der „wins hook“ zugewiesene Parameter-Wert (ebenfalls Bestandteil der smb.conf) keine Rolle. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, setzt ihn auf einen leeren Wert:

wins hook =

Ebenfalls noch wichtig: Ist als „server role“ in der Konfigurationsdatei smb.conf nicht „domain controller“ (oder eines der Synonyme „active directory domain controller“ oder „dc“) gesetzt, ist der Server laut Entwicklern grundsätzlich nicht über diese Lücke verwundbar.

Im Zuge des Patchens wurde, wie auf der Release-Site beschrieben, gleich noch eine zweite Sicherheitslücke (CVE-2025-9640) behoben, die allerdings lediglich mit einem CVSS-Score von 4.3 bewertet ist.

Da diese aber alle Samba-Versionen seit 3.2 betrifft und nicht von speziellen Konfigurationen abhängt, ist auch sie zumindest erwähnens- und beachtenswert. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte sie missbraucht werden, um sensible Daten auszulesen.


(ovw)



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Künstliche Intelligenz

Ab 2028: EU erweitert USB-C-Pflicht auf Ladegeräte


Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (External Power Supplies, EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen Verbraucherkomfort sowie Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.

Mit der Vorschrift legt die EU unter anderem auch Mindestanforderungen der Effizienz für Netzteile mit einer Ausgangsleistung bis 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen künftig auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.

Die Maßnahme soll den Energie- und Umwelt-Fußabdruck reduzieren, der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbunden ist. Laut der EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen Netzteile verkauft.

Die neuen Anforderungen sollen nach Angaben der Kommission bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus von externen Ladegeräten ermöglichen. Das entspreche der Energie, die rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr verbrauchten. Zusätzlich sollen damit die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und Schadstoffemissionen um etwa 13 Prozent sinken. Weiter rechnet die EU vor, dass Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.

Die EU-Kommission ist überzeugt, dass die verbesserte Interoperabilität der Netzteile auch den Komfort für Verbraucher steigern soll. Um die einheitlichen Netzteile kenntlich zu machen, sollen diese ein „EU-Common-Charger“-Logo tragen. Auf diesen soll unter anderem die maximale Leistung leicht erkennbar angegeben werden.

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Die Erweiterung baut laut EU auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Zuge der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und eine breitere Nutzung des sogenannten „Common Chargers“ im Allgemeinen. Laut der EU-Kommission soll es dazu führen, dass zusätzlich 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den etwa 50 Prozent, die bereits aufgrund der Funkanlagenrichtlinie angenommen werden.

Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schritt, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Netzteilen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltauswirkungen zu verringern.“

Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Hersteller haben dann drei Jahre Zeit, also bis Ende 2028, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.

Schon seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladekabel bei Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets und weiteren Geräten. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets zudem ein Energielabel mit Informationen zu Lebensdauer, Robustheit, Batterie-Effizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre verfügbar zu halten.


(afl)



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