Künstliche Intelligenz
Xerox übernimmt Lexmark: Neuer Marktführer bei Druckabos
Der Druckerhersteller Lexmark International gehört jetzt Xerox Holdings. Die kurz vor Weihnachten 2024 bekanntgegebene Übernahme Lexmarks durch Xerox hat alle erforderlichen Genehmigungen erhalten und ist zum 1. Juli durchgeführt worden. Lexmark wurde dabei mit 1,5 Milliarden US-Dollar bewertet, unter Einbeziehung seiner Verbindlichkeiten. Laut Xerox‘ Angaben ist das gemeinsame Unternehmen unter den Top 5 in allen wichtigen Druckermarktsegmenten und sogar Weltmarktführer bei Managed Print Services.
Dabei kaufen Kunden nicht selbst Drucker und Verbrauchsmaterial, sondern zahlen laufende Gebühren. Im Gegenzug stellt der Dienstleister Drucker, Ersatzteile, Wartung, Papier, Toner oder Tinte sowie Software und statistische Auswertungen. Für die Abonnenten ist das bequemer und sicherer zu budgetieren, für die Druckeranbieter generell deutlich profitabler. Der Xerox-Konzern zählt dank der Übernahme nun insgesamt mehr als 200.000 Kunden in über 170 Ländern. In 16 Ländern gibt es insgesamt 125 Standorte für Herstellung und Logistik.
„Diese strategische Kombination stärkt unser Kerngeschäft, indem es Zugang zu wachsenden Teilen des Druckermarktes sowie Produktionskapazitäten eröffnet und unsere Vertriebsreichweite erhöht“, erläutert Xerox-CEO Steve Bandrowczak den wirtschaftlichen Hintergrund.
Das Finanzielle
Lexmark wurde 1991 aus IBM ausgegründet. Eigentümer Lexmarks war seit 2016 ein chinesisches Konsortium um die Ninestar Corporation (damals Apex Technology). Xerox bestreitet den Kaufpreis durch eine Mischung aus Barmitteln und Krediten, zudem halbiert der Konzern die ausgeschüttete Dividende.
Doch noch im laufenden Jahr soll die Übernahme zu höherem freiem Cashflow führen. Erwartete Synergien sollen sich ab Ende 2027 in Form höherer Gewinne je Aktie niederschlagen. Xerox beschäftigt einige der bisherigen Lexmark-Manager weiter, Lexmark-CEO Allen Waugerman scheidet allerdings aus dem Unternehmen aus.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Automatische Schadensermittlung per KI: Scanner jetzt an vier deutschen Airports
Das norwegische Unternehmen Wenn ASA hat jetzt auch am Frankfurter Flughafen KI-Scanner installiert, die Mietwagen bei der Abfahrt und vor der Rückgabe für die automatisierte Suche nach Schäden ablichten. Damit könnten nun am vierten deutschen Airport „zehntausende vollautomatisierte Fahrzeuginspektionen pro Jahr“ stattfinden, erklärte das Unternehmen. Das verspreche „maximale Transparenz“ und weniger Streitfälle. Eingesetzt wird die Technik demnach hierzulande bereits an den Flughäfen von Berlin, München und Stuttgart, darüber hinaus in Wien und an Airports in Großbritannien, Norwegen sowie Dänemark. Als Nächstes sollen noch in diesem Monat KI-Scanner in Hamburg eingerichtet werden.
160 Aufnahmen pro Fahrzeug
Die KI-Scanner von Wenn ASA wurden in Deutschland zuerst am Flughafen München installiert. Überprüft werden damit die Fahrzeuge von allen dort ansässigen Autovermietern. Allein dort wurden seit dem Frühjahr 2023 etwa 1,8 Millionen Fahrzeugscans vorgenommen, erklärt das Unternehmen. Die anderen Flughäfen in Deutschland sind danach dazu gekommen. Pro Fahrzeug werden jeweils 160 hochauflösende Bilder aufgenommen, die eine umfassende Dokumentation ermöglichen sollen. Damit ließen sich Kratzer, Dellen und Lackschäden mittels einer KI-basierten Analyse präzise erkennen. Außerdem könne die Technik nahtlos in die Systeme der jeweiligen Vermieter integriert werden, versichert Wenn ASA.
Das System des norwegischen Unternehmens funktioniert damit so wie eine Technik, die der US-Autovermieter Hertz seit dem Frühjahr benutzt. Dort gab es aber erst vor wenigen Tagen Kritik an dem Umgang mit erkannten Schäden, dem intransparenten Umgang mit den dafür erhobenen Kosten und der fehlenden Möglichkeit zur Nachfrage. Ein Kunde hatte öffentlich gemacht, wie er das System erlebt hat, nachdem er einen Leihwagen mit einer kleinen Schramme zurückgegeben hat. Zwei Drittel der direkt erhobenen Kosten in Höhe von 440 US-Dollar waren demnach für die Reparatur fällig, ein Drittel wurde für die Verarbeitung der Schadenserkennung und eine nicht näher erläuterte Gebühr eingefordert.
(mho)
Künstliche Intelligenz
„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.
Kompass für rechtskonforme KI
Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.
Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.
Wildberger will „schlanke“ KI-Aufsicht
Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.
„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail
Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.
Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.
Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
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